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IGNORED

Pumpgun mit gezogenem Lauf?


mephisto0815

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vor 2 Stunden schrieb EkelAlfred:

Mach den Jagdschein, fertig.

Sorry, aber der Jagdschein ist in erster Linie eine Erlaubnis zur Jagdausübung und sollte nicht zur reinen Waffenbeschaffung missbraucht werden. Wer das grüne Abitur macht, sollte auch willens sein die Jagd auch auszuüben.

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Hallo

 

um nochmal auf den Ursprung des Threads zu kommen: Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. Die sind auf Gelb! Ende! ob .22LR oder Kaliber12.

Ob das vom Gesetzesschreiber so gewollt war oder nicht, so steht es im Gesetz. Was können wir dafür, dass der Gesetzesschreiber so grottenschlecht in seinem Job ist? Sollen sie ihn rausschmeißen und einen fähigen nehmen.

Und das versuchen jetzt einige IMs zu kitten, indem sie gegen das Gesetz verstoßen. Und das tun sie. Natürlich ist das eine Straftat. Aber leider geht kein Staatsanwalt da ran. Anzeigen werden abgebügelt. Da ist unser Rechtsstaat nicht ganz rechtsstaatlich.

Was passiert denn, wenn dem Gesetz genüge getan wird und eine Repetierlangwaffe im Kaliber 12 auf Gelbe eingetragen wird? Nichts.

Aber es gibt Beamte, die das nicht akzeptieren und bei diesem Gesetzesverstoß auch noch beschützt werden. Dies muss aufhören. Und auch dafür trete ich ein und dies wird in nächster zeit angegangen. Ob das diesen Beamten passt oder nicht. Sie sind Staatsdiener und nicht Gesetzesbeschließer.

 

Steven

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Ich glaube nicht, dass irgendwo verstoßen wurde.

Ablehnungen sind eigentlich nicht bekannt geworden.

 

Worin sieht das Gesetz denn den Unterschied zwischen einem theoretischen UHR (gezogener Lauf) in .40 und einem in .410 ;)

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vor 11 Minuten schrieb steven:

 

Ob das vom Gesetzesschreiber so gewollt war oder nicht, so steht es im Gesetz.

 

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Gesetze auszulegen sind u.a. nach der Intention des Gesetzgebers. Was wollte  er mit einer bestimmten Regelung?

Und das steht hier m.E. außer Frage.

 

Von mir aus soll's das aber zum Thema auch gewesen sein...

Dieser Streit, dieses (sozusagen) Gefecht in der Grauzone kommt so regelmäßig wie die Jahreszeiten, und kommt nie zum Ende. 

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vor 52 Minuten schrieb Floppyk:

Sorry, aber der Jagdschein ist in erster Linie eine Erlaubnis zur Jagdausübung und sollte nicht zur reinen Waffenbeschaffung missbraucht werden. Wer das grüne Abitur macht, sollte auch willens sein die Jagd auch auszuüben.

 

Den Götz kennst Du aber schon, oder?!

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vor 34 Minuten schrieb karlyman:

 

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Gesetze auszulegen sind

Hallo karlyman

 

ausgelegt kann ein Gesetz werden, wenn es nicht eindeutig geschrieben ist. Hier ist es aber eindeutig geschrieben: Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. Da gibt es keine Auslegung! Eine Repetierlangwaffe gehört auf Gelb! Egal welches Kaliber. Hätte der Gesetzgeber etwas anderes gewollt, hätte er es anders formulieren müssen.

Und ich habe klare Aussagen vom IM NRW. Diese besagen eindeutig, dass das IM NRW zum klaren Gesetzesverstoß aufruft.

 

Steven

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vor 45 Minuten schrieb karlyman:

 

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Gesetze auszulegen sind u.a. nach der Intention des Gesetzgebers. Was wollte  er mit einer bestimmten Regelung?

Und das steht hier m.E. außer Frage.

 

Von mir aus soll's das aber zum Thema auch gewesen sein...

Dieser Streit, dieses (sozusagen) Gefecht in der Grauzone kommt so regelmäßig wie die Jahreszeiten, und kommt nie zum Ende. 

Auszulegen w#re es wenn es anders formuliert wäre.

Auch der ominöse Wille (welcher aber garnicht zum Zuge kommt) sagt nichts Gegenteiliges aus.

Gleiches bestätigen die Juristen, welche das auch fürs NWR umzusetzen haben.

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Das weiss ich nicht, wie ich oben ausführte. Gibt es Repetierlangwaffe bis Kaliber .50?

Da wäre die .410 z.B. drin, wenn es die genauen Spezifikationen nicht ausschließen. Eine Eingrenzung auf 12er ist auch nicht ersichtlich.

I.d.R. formuliert der BDS das entsprechend.

Ich weise aber nochmal darauf hin, dass ich technisch ud nicht nach Bedürfnis diskutiere.

Mir ist die Erwerbsberechtigung ziemlich egal.

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vor 2 Minuten schrieb stefan17:

Für welche Disziplin ist die gezogene 12er zugelassen ?

Hallo stefan17

 

zumindest zu dem Zeitpunkt, als die klare Anweisung zum Gesetzesverstoß vom IM NRW kam, gab es Disziplinen für eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12.

Wenn die Dachverbände ihre Disziplinen zwischenzeitlich so geändert haben, dass es jetzt keine geeigneten Disziplinen gibt, ist das ein Artmutszeugnis und kein Sieg des Rechtsstaats.

 

Steven

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Oder die Verbände waren mal so schlau, durch Anpassung ihrer SpO den Gesetzgeber nicht in Zugzwang zu bringen, weil es D****n gibt, die eine vermeintlich Schwachstelle des Affengesetzes nutzen um eine RitschRatsch zu kriegen, weil sie in einem Verband sind, wo sie kein Bedürfnis für eine "Echte" Flinte kriegen?

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vor einer Stunde schrieb stefan17:

Oder die Verbände waren mal so schlau, durch Anpassung ihrer SpO den Gesetzgeber nicht in Zugzwang zu bringen, weil es D****n gibt, die eine vermeintlich Schwachstelle des Affengesetzes nutzen um eine RitschRatsch zu kriegen, weil sie in einem Verband sind, wo sie kein Bedürfnis für eine "Echte" Flinte kriegen?

Hallo stefan17

 

hier ist mal wieder eine klassische Aussage: "Bevor ich Ärger mit einer Behörde bekomme, kneife ich lieber und verzichte auf mein Recht."

Dieses Untertanentum ist eine Sackgasse. Sie wird dazu führen, dass immer mehr Freiheiten zum Teufel gehen. Die wenigen Bürger müssen dann wieder die Kohlen aus dem Feuer holen.

Was steht im Gesetz? Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. Eindeutig.

Jetzt ist ein Beamter, der das aber nicht mag. Steht zwar im Gesetz, aber er will das nicht. Und dann gibt es genug Untertanen, die der Meinung sind, dass die "Obrigkeit" das anders will, dann bücken die sich.

Das ist falsch. Wenn der Gesetzgeber dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht will, soll er das Gesetz ändern. Und diese Nachvollziehbaren Gründe sollten aber auch nachvollziehbar sein. Ein Actionfilm mit Arnold Schwarzenegger ist kein Nachvollziehbarer Grund!

 

Steven

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vor 3 Stunden schrieb Floppyk:

Wer das grüne Abitur macht, sollte auch willens sein die Jagd auch auszuüben.

Er kann auch willens sein Jagdhunde zu führen, auszubilden oder zu züchten. Die anderen siebt man aus, wenn man sie erkennt. ;)

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vor 2 Stunden schrieb stefan17:

Oder die Verbände waren mal so schlau, durch Anpassung ihrer SpO den Gesetzgeber nicht in Zugzwang zu bringen, weil es D****n gibt, die eine vermeintlich Schwachstelle des Affengesetzes nutzen um eine RitschRatsch zu kriegen, weil sie in einem Verband sind, wo sie kein Bedürfnis für eine "Echte" Flinte kriegen?

Ob die Verbände tatsächlich so schlau waren? Deren Intention war es. Ich glaube aber nicht, dass dies geklappt hat.

ICh wühle jetzt nicht, bin mir aber sicher beim BDS eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber .410 in einer Disziplin unterzubringen.

Irgendeine LAngwaffendisziplin beinhaltet sicher die Geschossdimension. Überall wo 50er geschossen werden dürfen, passt es ja.

Aber eigentlich ging es nur um Technik, nicht um Bedürfnis.

Sogar der DSB hat Liste B .50er

Bearbeitet von Gast
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Da es nach so langer Zeit wieder eine Diskussion zu dem Thema gibt, kann ich eigentlich nur dazu sagen, daß ich mittlerweile mehrere Leute kenne, die sich so ein Ding ohne Probleme haben auf Gelbe eintragen lassen.

 

Einer davon hat bei seinem vorherigen anruf bei der Behörde ein erstauntes "Warum sollte das denn nicht gehen" zu hören bekommen :-)

 

Und da es niemandem weh tut, wenn halt manche Schützen sowas auf der Gelben stehen haben, würde ich sagen daß man ihnen den Spaß lassen sollte.

 

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Es gab auch nie irgendwelche Belege dagegen, viele dafür. Mitllerweile sind die SpO angepasst. Da wird es enger.

Gibt es noch etwas aus technischer Sicht?

Ansonsten ist glaub ich alles gesagt. Oft. Von jedem. ;)

 

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vor 10 Stunden schrieb schiiter:

bin mir aber sicher beim BDS eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber .410 in einer Disziplin unterzubringen.

Es ging auch nicht um eine .410, sondern um eine 12

 

vor 11 Stunden schrieb steven:

Was steht im Gesetz? Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf. Eindeutig

Ja, es steht eindeutig, dass es eine Disziplin dafür geben muss, wenn man die auf die gelbe WBK haben möchte.

 

Deshalb fragte ich hier schon mal, ob es eine Disziplin dafür gibt.

Ich kenne nicht alle SpOs im BDS gibt's keine.

vor 11 Stunden schrieb steven:

"Bevor ich Ärger mit einer Behörde bekomme, kneife ich lieber und verzichte auf mein Recht."

War es wirklich Recht? 

 

 

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vor 13 Stunden schrieb EkelAlfred:

 

Den Götz kennst Du aber schon, oder?!

:confused:

 

 

Ansonsten möchte ich anmerken, das die Thematik in jedem Bundesland anders gehandhabt wird!

In NRW z.B. scheinen die SBs recht vernagelt zu sein!

Hier in Bayern können sie offensichtlich lesen!

Habe vor Jahren mal ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz hier reingestellt.

Mal die Suchfunktion benutzen!

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vor 34 Minuten schrieb stefan17:

Ich kenne nicht alle SpOs im BDS gibt's keine.

Widerspruch (kleinlich, aber rechtlich nicht geklärt):

25m Speed, es wird zwar eine Kurzwaffenpatrone vorgeschrieben und es gibt auch eine Liste. Die Aussage im BDS Sportprogramm sagt aber auch folgendes:

Zitat

Ausnahme: Bei den Disziplinen 25 m-Fallscheiben-Schießen Großkaliber Büchse und 25 m-Fallscheiben-Shoot Off / Büchse ist nur Munition mit einer Mündungsenergie von maximal 1500 Joule erlaubt. Ergibt eine Messung der Mündungsenergie einen höheren Wert, gilt diese Munition als unzulässig eingesetzt.

 Es gibt auch Kurzwaffen mit 12/70, man muß nur die 1500 J einhalten. Ob's dann durchgeht ist eine andere Frage.

 

Gruß

SJ

P.S. So was würde ich aber immer auf grün eintragen lassen. Der Rechtsstreit wäre es mir nicht Wert. Selbst wenn man Chancen hat damit durchzukommen.

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Am 4.11.2007 um 17:50 schrieb sundance:

Wo steht das bitteschön ???

Gruß - sundance

 

Steht nirgends, ist aber so.

 

Flinten mit gezogenen Läufen sind nach geläufiger Rechtsprechung keine Langwaffe mit gezogenen Läufen, sondern Langwaffen mit glatten Läufen mit Sonderprofil. Obwohl sie alle Anforderungen an Neu-Gelb erfüllen.

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

 

Flinten mit gezogenen Läufen sind nach geläufiger Rechtsprechung keine Langwaffe mit gezogenen Läufen, sondern Langwaffen mit glatten Läufen mit Sonderprofil. 

 

Sofern ich mich recht entsinne, ist  diese Ansicht aber gerade nicht von der Rechtsprechung entwickelt worden, sondern steht in irgend einem Ministeriumsschreiben. Gemäß FDGO ist dies durchaus ein Unterschied.

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