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IGNORED

Pumpgun mit gezogenem Lauf?


mephisto0815

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Das ist bedauerlich, für das Schießen als Gastschütze in einem anderen Verein aber nicht das K.O.

 

 

Für mich ist das hier aber auch nur eine Grundsatzdiskussion. Wer in einem einschlägigen Verband ist, besorge sich auf üblichem Weg das Bedürfnis für die Grüne WBK und fertig. Im BDS dann eben Glattlauf und für das Gastschießen holt man einen gezogenen Wechsellauf dazu, wenn man an die Magie der Züge glaubt.

 

Edit: unter „Gastschütze“ verarzte ich jetzt mal auch das Schießen nach einer anderen Sportordnung im Heimatverein.

Bearbeitet von Gruger
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vor 8 Stunden schrieb götz:

Habe vor Jahren mal ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz hier reingestellt.

Mal die Suchfunktion benutzen!

Danke für den Hinweis.

Wenn ich die Suchfunktion richtig benutzt habe, hast Du kein Schreiben der Regierung der Oberpfalz eingestellt.

Du hast aber berichtet, dass der Sachbearbeiter der Behörde so ein Schreiben hat, Dir aber keine Kopie davon geben will, weil es ein internes Schreiben sei.

Hier eingestellt hast Du die erste Seite eines Schreibens des LRA Cham.

Falls es danach doch noch ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz gegeben hat, habe ich es nicht gefunden.

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vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

 

Steht nirgends, ist aber so.

 

Flinten mit gezogenen Läufen sind nach geläufiger Rechtsprechung keine Langwaffe mit gezogenen Läufen, sondern Langwaffen mit glatten Läufen mit Sonderprofil. Obwohl sie alle Anforderungen an Neu-Gelb erfüllen.

Hier finden sich mehrere Fehler.

Zum einen der Begriff "Flinte". er hat keine Relevanz.

Die Aussage bezgl. Sonderprofil ist wiederum waffentechnisch falsch und in der Rechtsprechung nicht thematisiert. Dahinter steckt meist die fehlerhafte Vorstellung des Paradoxlaufes. Das darf man nicht durcheinanderwerfen.

Die fachlich zuständigen Stellen bewerten dies darüberhinaus ebenso.

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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

 

Im BDS sind Flinten mit gezogenen Läufen meines Wissens pauschal ausgeschlossen.

Einfach nicht auf die flintendisziplinen eingrenzen.

Die Sportordnung beschreibt im allgemeinen Disziplinen mit Repetierlangwaffen. Wenn die Büchsendisziplin das Kaliber zulässt, ist das formal erlaubt.

Die Theorie geht bis Kaliber 20mm. Daher werden sich Disziplinen finden.

Hier unterliegt man schnell dem Irrglauben wie SD wären fürs Sportschützen nicht erlaubt.

Warum soll man denn eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf ("Büchse") in 12/70 nicht schießen dürfen?

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb Joe07:

@Gruger

Da du offensichtlich keine Disziplinen nennen kannst, kann keine geben! 

Sind doch vorher bereits aufgezählt worden und beim BDS habe ich auch passende (ohne die Kennziffer herauszusuchen) genannt.

Die "Büchse" in .410 sollte sich überall unterbringen lassen.

 

Aufs erste Durchblättern:

Zitat

L 2.02.4 Disziplin Unterhebelrepetiergewehr(Lever Action - LA)

- Kennziffer 3105

Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzellader und Repetiergewehre mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-System handelsüblicher Bauart.

Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm / .257 bis einschließlich Kaliber 11,63 mm / .45

Da ist schonmal die .410 drin.

Slugs sind nicht "Kaliberkleiner" und daher keine treibspiegelmunition. Dhaer zieht das Verbot nicht

Zitat

„Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt.“

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4), Waffenliste, Punkt 1.5.3
 
Bearbeitet von Gast
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Auch die Flinte in 12 lässt sich unterbringen, wenn auch nicht unbedingt im BDS. 

 

Wer unbedingt als Gastschütze in einem anderen Verein/Verband schießen will, wird die Disziplin dort erfahren können. Wer in einem entsprechenden Verband ist, kann dort über grün zum Zug kommen. So sind alle Sachkundigen versorgt.

 

 

 

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Sag ich ja. Ich hab nur keine Lust jetzt dafür meine Zeit aufzuwenden und die Sporthandbücher durchzublättern ;)

Waffenrechtlich endet unsere Grenze ja erst bei 20mm und irgendwer wird das auch ausnutzen.

Die Sportordnungen sind dahingehend unscharf, da sie teils waffenrechtlich nicht definierte Begriffe verwenden.

 

Ich bleibe hier aber in einer rein systematischen Diskussion. Nach dem Fortfall der entsprechenden Slugdisziplinen mit gezogenen Läufen, sehe ich keinen Sinn eine Verkomplizierung herbeizuführen.

Der Sinn der Änderungen des Sporthandbuches ist doch klar. Die Verbände kommen damit einer gesetzlichen Regelung zuvor.

Das kann man einfach hinnehmen.

 

Die Diskussion über die Theorie und Technik ist eine ganz andere. Solange dazu Begriffe wie Flinte oder Büchse verwendet werden, bleibt man auf dem Holzweg.

 

Der Gesetzgeber hat das Gesetz eindeutig formuliert. Ob es so gewollt war, ist nachrangig. Es zählt wie geschrieben, solange eindeutig. Erst dann ist auszulegen (entsprechender Wille ist aber auch nicht erkennbar) oder entsprechend anzupassen.

Die Verbände haben das aber recht geschickt gelöst.

Jeder Anpacker ans Waffengesetz geht ja stets mit weiteren Einschränkungen einher.

Daher kann man sich das mittlerweile schenken.

Als die Spezialdisziplinen aber da waren, war das anders.
 

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb Bautz:

Danke für den Hinweis.

Wenn ich die Suchfunktion richtig benutzt habe, hast Du kein Schreiben der Regierung der Oberpfalz eingestellt.

Du hast aber berichtet, dass der Sachbearbeiter der Behörde so ein Schreiben hat, Dir aber keine Kopie davon geben will, weil es ein internes Schreiben sei.

Hier eingestellt hast Du die erste Seite eines Schreibens des LRA Cham.

Falls es danach doch noch ein Schreiben der Regierung der Oberpfalz gegeben hat, habe ich es nicht gefunden.

Hast recht!

Ich habe die die Anweisung der Reg. der Opf. aber gelesen.

Im mir dann zugestellten Schreiben steht das Selbe drinn!

Ist hier (bundesweit) aber wohl Latte, weil jede Behörde ihre eigene Suppe kocht!

Hast den ganzen Fred gelesen? (wg. Klugscheißer &CO)

 

Edith sagt: Für uns war das Thema damals schon durch. Deswegen sagen wir jetzt GAR NIX mehr dazu!

                  Letztze Tip: Behörde fragen! Tragens sie es ein is gut, wenn nich---- Pech gehabt!

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vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Slugs sind nicht "Kaliberkleiner" und daher keine treibspiegelmunition.

 

Ich habe noch nicht allzu viele Slug-Patronen zerlegt, aber "Schrotbecher" liegen zumindest nach dem Schießen genug rum. Das wäre dann der Treibspiegel...

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Hallo

 

eigentlich gehen mir die Pumpen mit gezogenem lauf rektal vorbei.

Was mir aber nicht so vorbei geht, ist der klare und mit offenen Augen durchgeführte Gesetzesverstoß des IM NRW. Dies darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Und diese Arroganz ist unglaublich. Das IM NRW geht davon aus, dass Gesetze für jeden Bürger gelten. Hier werden mitunter (siehe Reichsbürger) schon kleinste Verstöße mit der großen Kelle beantwortet. Dass die Verbände dies noch decken, ist auch nicht so OK.

Und Staatsanwälte hauen offenbar in die gleiche Kerbe. Ich darf immer an den Staatsanwalt Kassel erinnern, der eine Anzeige wegen unerlaubten Führens einer Waffe nicht weiterverfolgte, da nach seiner Meinung es kein Unerlaubtes Führen ist, wenn der Führende und nicht berechtigte mit der Waffe offen in der Öffentlichkeit rumfummelt, aber der Besitzer daneben steht. So unfähig kann doch kein Staatsanwalt sein. Dies war ganz klar das Krähenprinzip.

 

Steven

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vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Ich habe noch nicht allzu viele Slug-Patronen zerlegt, aber "Schrotbecher" liegen zumindest nach dem Schießen genug rum. Das wäre dann der Treibspiegel...

Slugs haben keinen Schrotbecher, sie haben ein Zwischenmittel. Das trennt das Pulver vom Geschoss, umhüllt das Geschoss aber nicht, führt kein unterkalibriges Geschoss und ist deshalb kein Treibspiegel. Sabot-Slugs haben einen Treibspiegel, das ist waffenrechtlich aber kein Problem und wenn es sportlich ein Problem ist, nimmt man die halt nicht.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

 

Ich habe noch nicht allzu viele Slug-Patronen zerlegt, aber "Schrotbecher" liegen zumindest nach dem Schießen genug rum. Das wäre dann der Treibspiegel...

Hups. Bautz hat es bereits erklärt.

Aber da ich nunmal schon angefangen habe. Schrotbecher wäre nicht mal als alleiniges Merkmal ausreichend. Das Geschoss muss auch "unterkalibrig" sein und das ist ein FLG eben nicht. Auch ein Schrotbecher in Ermangelung von Schroten fehlt.

Auf (den nicht vorhandenen Schrotbecher reduziert) wäre das so als würde man die Langwaffendefinition nur auf die Gesamtlänge reduzieren. Es sind aber auch dort zwei Bedingungen die erfüllt werden müssen.

Andernfalls würde man keine FLG durch gezogene Läufe schießen dürfen und das war nun wirklich jahrelang in den Sportordnungen als eigene Disziplin enthalten.

Der BDMP hatte ausgewiesene Disziplinen dafür.

Die Verbände haben das genau aus dem Grund in den Sportordneungen geändert, weil es das Gesetz eben das Ganze auf Gelb ermöglicht hatte und man das dann einvernehmlich mittels Sportordnung dann eingehegt hat. Quasi wie die FSK beim Film. Handeln bevor etwas Gesetz wird.

 

Nochmal zusammengefasst: Das Gesetz redet eindeutig von Repetier-Langwaffe mit gezogenen Läufen und Flintenlaufgeschosse sind keine Treibspiegelmunition.

Nun hängt es ander Disziplin. Ich meine es gibt passende, aber man muss es nicht unbedingt ausreizen.

Bildergebnis für aufbau flintenlaufgeschoss

Bearbeitet von Gast
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vor 8 Stunden schrieb Bautz:

Slugs haben keinen Schrotbecher, sie haben ein Zwischenmittel.

 

Manche schon, wie Du schon erwähnt hast. Die Hauptanwendung dürfte in amerikanischen Bundesstaaten liegen, die für die Jagd auf Rehwild oder dergleichen "Flinten" vorschreiben und ein Ding mit gezogenem Lauf und Geschossen nach Gewehrart als solche gelten lassen, solange halt eine 12 ga. Patrone reinpasst.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 12 Stunden schrieb Bautz:

Sabot-Slugs haben einen Treibspiegel, das ist waffenrechtlich aber kein Problem

Das habe ich noch nie verstanden. Im Gesetz steht doch, dass Treibspiegelgeschosse verboten sind, und es steht dort doch nicht, dass es Ausnahmen für Flintenmunition gäbe, oder? Also, warum sind die für Flinten (zumindest scheinbar) trotzdem legal?

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Die Intention war ja, daß man aus gezogenen Läufen ein Geschoß "ohne nachvollziehbare Vergangenheit" vermeiden wollte. Aus glatten Läufen hat ein Geschoß nie eine nachvollziehbare Vergangenheit 

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vor 11 Minuten schrieb LTB:

Das habe ich noch nie verstanden. Im Gesetz steht doch, dass Treibspiegelgeschosse verboten sind, und es steht dort doch nicht, dass es Ausnahmen für Flintenmunition gäbe, oder? Also, warum sind die für Flinten (zumindest scheinbar) trotzdem legal?

 Es steht recht klar da....doch:

 

Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

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vor 3 Stunden schrieb EBR:

 Aus glatten Läufen hat ein Geschoß nie eine nachvollziehbare Vergangenheit 

 

Sicher?

 

Ernsthafte Frage, da bei uns bei einem Jagdunfall der Schütze ermittelt werden konnte. Es gab mehrere in Frage kommende Schützen welche mit Schrot geschossen hatten. Wie die das damals ermittelt hatten stand leider nicht in der Zeitung.

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