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IGNORED

Kleine Anfrage im Bundestag zum Waffenrecht


MaWo

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Die Antwort hat die Drucksachen-Nummer BT -DRS 16/6889

und ist nach Auskunft des DIP21-Systems noch nicht online verfügbar.

Gruß

Michael

Soll´n wir mal ne Kleine Umfrage zum möglichen Inhalt der Antwort zur Kleinen Anfrage machen?

:teu38:;):rolleyes:

Und überhauspt: wieso ist die Antwort eigentlich nach Tagen noch nicht online?

Wie sagt Meister Röhrich: "Wofür bezahl ich euch???"

:peinlich:

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....Petrus", sagte der liebe Gott, "mit dem können wir da heroben nichts anfangen, für den habe ich eine andere Aufgabe. Er muß meine göttlichen Ratschlüsse der bayrischen Regierung überbringen; da kommt er jede Woche ein paarmal nach München."

....und so warten auch wir, genau wie die bayrische Staatsregierung auf den Engel Aloisius, ..und warten, und warten....

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Es beunruhigt mich, daß ich beim Lesen der Antwort auf die Kleine Anfrage das Gefühl hatte, es würde sich eigentlich nichts verschlechtern für unser aller Freiheit... So etwas "riecht" nach einem Beschummeln "durch die kalte Küche".

Allerdings ist es löblich, daß Air-Taser aus den Händen von privaten Sicherheitsdiensten (welch hochtrabend Wort für manch einen dumpfen Wachhund) verschwinden.

Nota bene: Die Kennzeichnungspflicht soll "lediglich klargestellt" werden (Antwort 13). In meinem unmaßgeblichen Betrachten klingt das nicht nach "Nachstempeln" - dagegen ist für Sammler eine Ausnahme für ihre historischen Schätzchen geplant (Antwort 27). Da stimmt etwas nicht... § 24 I WaffG sagt:

"Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

1.den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

2.die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,

3.eine fortlaufende Nummer."

Klarstellen hieße wohl kaum, im ersten Satz das "einem" gegen ein "jedem" auszutauschen.

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Ganz bezeichnend ist dieser Satz:

Eine Evaluierung derWaffenrechtsnovelle aus dem Jahr 2003 durch die Wissenschaft erscheint aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig.

Das heißt, daß man von der eigenen Genialität so überzeugt ist, daß es keinen Grund gibt diese zu hinterfragen (und damit die totale Wirkungslosigkeit der Regelungen zu belegen). Sprich: Totale Beratungsresistenz. Traurig...

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Na na, wenn schon, dann bitte den Namen auch vollständig angeben:

Elisabeth Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz :eclipsee_gold_cup:

Den Vornamen kürzt sie mit E. ab, den Rest schreibt sie aber immer vollständig aus (hab ich selbst schon gesehen, die Unterschrift geht dann über die ganze Zeile !). :00000733:

Mit der Wahl ist es übrigens doch genau umgekehrt. Die Partei hat irgendeine Meinung und deshalb wird sie von gewissen Personen gewählt, die das auch so sehen. Nicht umgekehrt. :rolleyes:

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Zitat :

--------------------------------------------------------------------------------------------

Die Frage zur Anzahl registrierter Straftaten, die seit dem Jahre 2002 mit geerbten

Schusswaffen, Schusswaffen von Sportschützen, Waffensammlern und

Jägern oder durch diesen Personenkreis begangen wurden, lässt sich anhand der

Erkenntnisse aus dem nationalen Nachrichtenaustausch bei Waffen- und

Sprengstoffsachen (Sondermeldedienst der Polizei) nicht beantworten, da die

eingehenden Meldungen in der Regel nicht entsprechend kenntlich gemacht

sind und entsprechende Daten damit nicht erfasst werden. Es kann allerdings

festgestellt werden, dass seit jeher der Anteil legal besessener Schusswaffen, die

in Verbindung mit Straftaten sichergestellt werden, zwischen zwei und drei Prozent

der Sicherstellungen deliktischer Waffen ausmachen.

--------------------------------------------------------------------------------------------

Und deswegen werden dann die Legalwaffenbesitzer gegängelt... :gaga:

Leider werden diese Zahlen auch nicht breitgetreten werden, obwohl nun von offizieller Seite zugegeben. <_<

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Es kann allerdings festgestellt werden, dass seit jeher der Anteil legal besessener Schusswaffen, die in Verbindung mit Straftaten sichergestellt werden, zwischen zwei und drei Prozent der Sicherstellungen deliktischer Waffen ausmachen.

Jetzt wäre es natürlich noch interessant zu wissen, wieviele Leute mit Behördenwaffen Schindluder treiben.

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Zitat :

--------------------------------------------------------------------------------------------

Die Frage zur Anzahl registrierter Straftaten, die seit dem Jahre 2002 mit geerbten

Schusswaffen, Schusswaffen von Sportschützen, Waffensammlern und

Jägern oder durch diesen Personenkreis begangen wurden, lässt sich anhand der

Erkenntnisse aus dem nationalen Nachrichtenaustausch bei Waffen- und

Sprengstoffsachen (Sondermeldedienst der Polizei) nicht beantworten, da die

eingehenden Meldungen in der Regel nicht entsprechend kenntlich gemacht

sind und entsprechende Daten damit nicht erfasst werden. Es kann allerdings

festgestellt werden, dass seit jeher der Anteil legal besessener Schusswaffen, die

in Verbindung mit Straftaten sichergestellt werden, zwischen zwei und drei Prozent

der Sicherstellungen deliktischer Waffen ausmachen.

--------------------------------------------------------------------------------------------

Und deswegen werden dann die Legalwaffenbesitzer gegängelt... :gaga:

Leider werden diese Zahlen auch nicht breitgetreten werden, obwohl nun von offizieller Seite zugegeben. <_<

Hier wird nur Bezug genommen auf im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Waffen. Die Zahl der tatsächlichen Straftaten mit Schußwaffen ist weitaus höher.

Frage FDP:

31. Inwieweit ist ein Anstieg bzw. eine Verminderung der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen in den sechs Jahren vor 2002 zu beobachten gewesen?

Antwort der Bundesregierung:

Die Anzahl der Fälle von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch mit sichergestellten Schusswaffen stellt sich gemäß Mitteilungen aus dem nationalen Nachrichtenaustausch der Polizei bei Waffen- und Sprengstoffsachen wie folgt dar:

2002: 1492 Fälle 2003: 1300 Fälle 2004: 1005 Fälle 2005: 1205 Fälle 2006: 1003 Fälle.

Darauf die 2-3 Prozent angewandt wären 2006 20-30 legale Waffenbesitzer nachweislich böse Buben gewesen. Diese Zahlen sind jedoch Ansichtssache der Polizei. Nach der Sicherstellung ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ein Teil der Verfahren wird eingestellt, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine Straftat vorliegt. Der Rest geht vor Gericht. Dort wird ein weiterer Teil eingestellt, weil der Richter keine Straftat erkennt. In den BKA-Berichten ist dies ausführlich beschrieben. Auch sagt dies rein gar nichts darüber aus, wie viele Erbwaffen dabei sind.

Was bei der Antwort der Frage 31 wirklich bitter aufstößt, ist, daß der Beantworter entweder zu doof war, die Frage zu verstehen, oder mutwillig falsch geantwortet hat. "...in den sechs Jahren vor 2002", d.h. 1996-2001 kann nun wirklich nicht so schwer zu verstehen sein, zumal die Komplexität der Frage sich in engen Grenzen hält. Als Antwort erhält man Angaben von 2002 und nach 2002.

(Angaben aus: http://bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t01.pdf)

Demnach sind die Fälle der Drohung mit Schusswaffen (13.479) und Schussabgaben (8.471) (Zahlen von 1996) bis 2001 auf 11.270 Fälle der Drohung mit Schusswaffen sowie 5416 Schussabgaben gefallen. Nach 2002 hat es einen weiteren Rückgang auf 8.813 Fälle der Drohung sowie 4.584 Schußabgaben gegeben (2006). Seit 1996 sind die Zahlen kontinuierlich gefallen, eine Auswirkung des Waffengesetzes 2002 ist NICHT zu erkennen. Mit einer Schusswaffe gedroht ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlte. (auch z.B. durch Spielzeugpistole). (Unter http://www.bka.de/pks/pks2006/index2.html Seite 54 gibt es auch eine hübsche Grafik.)

Ein Blick auf die Grafik zeigt, daß nach einem starken Anstieg (Durch Wegfall der Mauer importierte Kriminalität) seit 1996 die Fallzahlen wieder rückläufig sind. Das Waffengesetz von 2002 ändert nichts an diesem Trend. Bei den im Zusammenahang mit Straftaten sichergestellten Waffen wird diese Tendenz ähnlich sein, sonst wären sie in der Antwort nicht unterschlagen worden. Genau hierauf zielt meiner Meinung nach die Frage der FDP ab. Hätte die Bundesregierung die Frage beantwortet, wie sie gestellt wurde, würde die Antwort dem politischen Willen widersprechen, da eine sachliche Begründung nicht nachweisbar wäre. Noch mieser sähe es aus, würde man die Straftaten gegen das Waffengesetz zitieren, da nicht nach Schußwaffen, sondern nach Waffen gefragt wurde: 1996: 23.108, 1997: 24.022, 1998: 23.439, 1999: 22.182, 2000: 22.823, 2001: 21.240, 2002: 21.613, 2003: 33.007, 2004: 41.031, 2005: 37.023, 2006: 37.841. (Angaben aus: http://bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t01.pdf, Schlüssel 7262). Es besteht definitiv kein Interesse an einer wissenschaftlichen Evaluierung, da diese den politischen Willen konterkarieren würde.

Die ganze Antwort der Bundesregierung ist inhaltlicher Müll. :pissed: Mich würde nur interessieren, ob die FDP-Bundestagsfraktion sich das so bieten lässt. Immerhin sind die derzeitig die einzigen, die diesen Gesetzentwurf für Unfug halten und dies öffentlich äußern. :icon14:

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Die ganze Antwort der Bundesregierung ist inhaltlicher Müll. :pissed: Mich würde nur interessieren, ob die FDP-Bundestagsfraktion sich das so bieten lässt.

Ich bin Dir dankbar für die Links mit den BKA-Statistiken. Es wäre sicher eine gute Idee, diese zur Aufklärung an entsprechende Bundestagsabgeordnete weiterzuleiten.

Was mir bei den BKA-Tabellen noch auffällt (Seite 172 ff.):

Die Gesamtzahl an Straftaten nimmt ja klar zu:

2002: 5,16 Mio ==> 2006: 6,20 Mio, dabei blieb aber die Anzahl Schusswaffeneinsätze mit rd. 4500 konstant!

Dasselbe gilt für die Gruppe Gewaltdelikte:

1987: 100.003 Fälle ==> 2006: 215.471 Fälle, d.h. 20 Jahre kontinuierlich steigend,

ABER: die Schusswaffeneinsätze bei diesen Gewaltdelikten waren eher rückläufig:

1987: 2049 mal geschossen ==> 2006: 1748 mal geschossen

Mit anderen Worten: Obwohl aufgrund des zunehmend gestörten sozialen Friedens die Kriminalität kontinuierlich und klar zunimmt, sind Schusswaffengebrauch leicht rückläufig. Wenn man jetzt noch sieht, dass die neuen WaffG-Überlegungen ohnehin kaum beim illegalen als vielmehr beim legalen Waffenbesitz ansetzen, versteht man den Sinn ständiger Verschärfungen für gesetzestreue Legalwaffenbesitzer noch viel weniger.

Grüße,

Schwarzwälder

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Die ganze Antwort der Bundesregierung ist inhaltlicher Müll. Mich würde nur interessieren, ob die FDP-Bundestagsfraktion sich das so bieten lässt. Immerhin sind die derzeitig die einzigen, die diesen Gesetzentwurf für Unfug halten und dies öffentlich äußern.

Falsch. Wer aufmerksam die Seite mit den kleinen Anfragen durchliest, wird feststellen daß die FDP zu jedem was die Regierungsparteien tut oder tun möchte eine kleine Anfrage stellen (außer die Grünen waren schneller, was aber selten vorkommt). Die FDP ist definitiv nicht dagegen, bzw. halten es für Unfug, sie tun nur Oppositionsarbeit in dem sie versuchen soviel wie möglich zu stören.

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...

Mit der Wahl ist es übrigens doch genau umgekehrt. Die Partei hat irgendeine Meinung und deshalb wird sie von gewissen Personen gewählt, die das auch so sehen. Nicht umgekehrt. :rolleyes:

Die Partei hat eigentlich keine Meinung, höchstens deren Mitglieder und Aparatschiks. Eigentlich sollte nach der schönen Theorie ja die Meinungsbildung von unten nach oben über die Basis erfolgen, aber Du hast schon Recht: Es gilt in der Realität das Rinzip Meinungsbildung von oben nach unten. Nicht mal die Parteibasis hat einen wesentlichen Einfluss, von der Bevölkerungsmasse ganz zu schweigen.

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Zwar ein bischen spät aber besser als garkeine Antwort (wie von der CSU). Habe Anfang September eine Anfrage an die SPD im EU-Parlament bezüglich einer Änderung der Europäischen Waffenrichtlinie gesschickt. Hier die Antwort.....

"Sehr geehrter Herr ...

vielen Dank für Ihre E-Mail mit der Frage, welche Position die SPD bezüglich der Neukonzeption der EU-Waffenrichtlinie vertritt.

Im letzten Jahr legte die Kommission einen Entwurf zur Novellierung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Vorgaben des Schusswaffenprotokolls umgesetzt werden, nämlich die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung von Schusswaffen und des unerlaubten Handels mit ihnen. Militärische Waffen sind hingegen nicht einbezogen.

Die Entwicklung der mit dem Gebrauch von Feuerwaffen verbundenen Kriminalität seit 1991 macht deutlich, dass die Einteilung der Feuerwaffen in vier Kategorien überholt ist. Neueste einzelstaatliche Rechtsvorschriften wie beispielsweise in Belgien gewährleisten ein vereinfachtes System und erlauben keinen genehmigungsfreien Erwerb von Feuerwaffen. Es sollte daher in allen Mitgliedstaaten eine neue Einteilung eingeführt werden, die nur noch zwei Kategorien umfasst: A: verbotene Feuerwaffen; B: genehmigungspflichtige Feuerwaffen.

Die gegenwärtig zur Diskussion stehenden Änderungsvorschläge des Parlamentes sehen vor, dass zukünftig Feuerwaffen jeglicher Art (auch umgebaute oder wieder aktivierte) erlaubnispflichtig sein sollen und der Besitzer in einer nationalen Datei registriert wird. Unbefugten soll der Erwerb von Waffen erschwert werden. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat den Bericht einstimmig angenommen. Der Konsens besteht somit fraktionsübergreifend.

Mir ist bekannt, dass insbesondere Jäger, Sport- und Traditionsschützen eine unangemessene bürokratische Gängelung fürchten oder sogar von einer Bedrohung ihrer bürgerlichen Freiheiten ausgehen. Die Registrierung einer Waffe als einen unzumutbaren oder sogar rechtswidrigen Eingriff in Grundrechte hochzustilisieren ist schlicht polemisch und unbegründet.

Ihre Sorge trifft nicht zu. Wir wollen Sie und Ihren Sport nicht diskreditieren. Durch die beabsichtigten Änderungen werden Jäger, Sport- und Traditionsschützen auch nicht unter Generalverdacht gestellt. Es darf bei der Diskussion jedoch nicht vollständig ausgeblendet werden, dass es sich hierbei um Waffen handelt, von denen erhebliche Gefahren für Leib und Leben ausgehen; sie müssen selbstverständlich der Erlaubnispflicht unterliegen.

Auch wenn diese Änderungen am Anfang nicht von allen Betroffenen positiv aufgenommen werden, sind sie dringend geboten. Bei der sehr emotionalen Diskussion wird gerne übersehen, dass neben zahlreichen Ausnahmetatbeständen eine deutliche Reiseerleichterung für Anhänger des Schießsports geschaffen wird (Stichwort: Europäischer Feuerwaffenpass).

Derzeit finden Gespräche zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat statt, um einen gemeinsamen Standpunkt zu erreichen. Die Verabschiedung im Parlament ist gegen Ende des Jahres zu erwarten.

Ich gehe davon aus, dass wir einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Jäger, Sport- und Traditionsschützen sowie dem Schutz der Allgemeinheit finden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lissy Gröner, MdEP"

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