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IGNORED

Munition im Bus vergessen


Ein-Bett-im-Kornfeld

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Wenn Du die geladenen Magazine im Bus vergißt, und dann auch noch so blöd bist dich selbst anzuzeigen, hilft dir die Rechtsschutzversicherung auch nicht mehr. Der Gesetzestext ist eindeutig und die Zuverlässigkeit eben weg.

:rtfm::s82: :s82:

Geschrieben
Wenn Du die geladenen Magazine im Bus vergißt

Deshalb gehört Munition, ob sie nun in Blechrähmchen mit Federn steckt oder nicht, auch nicht in eine

separate Tasche (ob aus dünnwandigem Plastik oder sonstwas); denn dadurch ist ein Vergessen schon sozusagen

"systemimmanent". Die Mun gehört in EIN Rangebag oder EINEn Koffer mit der Waffe, und dies große und schwere

Teil wird auch nicht einfach vergessen. Damit den Anforderungen des Gesetzgebers Genüge getan ist, Mun in separate Fächer/Abschnitte/Boxen innerhalb dieses Behältnisses packen.

Im vorliegenden Fall hilft in der Tat -wenn überhaupt noch - nur ein guter, auf Waffenrecht spezialisierter Verwaltungsrechts-Anwalt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Ich bitte das jetzt nicht als "siehste" zu verstehen, sondern als Anregung für alle bislang nicht Betroffenen.

Dass in den ersten fünf Antworten in diesem Thema zu einem Anwalt geraten wurde hat offensichtlich schon seinen Sinn gehabt. Wie schnell jeder von uns in diese Situation kommen kann, macht auch dieser Thread deutlich. Was ist denn, wenn es auf dem Weg zum Schießstand einen Unfall gibt - der Wagen muß abgeschleppt werden, oder der Kofferraum ist so kaput, dass Munition auf der Strasse liegt - oder ein "eifriger Zeuge" greift zu, und eine Waffe fehlt plötzlich! Der Phantasie (beim Ausmalen von Szenarien aber auch zur Reaktion der zuständigen Behörden) sind da keine Grenzen gesetzt.

Jeder Waffenbesitzer sollte sich auf so einen Fall entsprechend vorbereiten und Rechtsschutzversichert sein - und zwar nicht nur für den "Allerweltskram" sondern insbesondere im Verwaltungsrechtsbereich! (Ich kenne als Möglichkeiten da nur die Örag oder das Gesamtpaket der DAS.)

Geschrieben
Wenn ich mich nicht irre reicht es in DEUTSCHLAND aus, wenn die Waffe mit wenigen Handgriffen schußbereit gemacht werden kann. Waffe in der Tasche und aufmunitioniertes Magazin im Handschuhfach oder Waffe im Rucksach und aufmunitioniertes Magazin in der Plastiktüte.

wenn ICH mich nicht irre, lautet die relevante bezeichnung NICHT ZUGRIFFSBEREIT und NICHT SCHUßBEREIT.

schußbereit ist eine waffe, wenn sich munition IN ihr befindet (vergleiche problematik schaftmagazine für jäger, die zugriffsbereit führen dürfen, aber nicht schußbereit auf dem weg ins revier).

zugriffsbereit ist eine waffe, wenn sie mit wenigen handgriffen in anschlag gebracht werden kann - ob magazine dabei voll oder leer sind, ist völlig unerheblich - auch eine leere waffe ohne magazin wäre zugriffsbereit geführt.

Geschrieben

Hallo zusammen,

nur mal für den Zwischenstand: ich habe mich jetzt bei einem Rechtsanwalt gemeldet (Danke für die Liste - Paramedic-One), er sieht die Maßnahme als überzogen an. Geschätzte Kosten bis zum Verwaltungsgericht 1.500,00 Euro.

Ich persönlich sehe die Maßnahme auch als überzogen an, aber aufgrund unseres Gesetzestextes denke ich, die Sache steht auf der Kippe. Entweder habe ich einen Richter, der einen einmaligen Fehler menschlich beurteilt und die "drastische" Maßnahme nicht umsetzt oder jemanden, der sich genau an den Gesetzestext hält... und dann scheint es, als ob meine Zuverlässigkeit weg ist.

Mit diesen Gedanken muß ich mich noch anfreunden.

Sagt mal Leute, zuverlässig hin oder her. Ich verliere doch schlimmsten Falls nur das Recht, Waffen zu besitzen. Für wie lange eigentlich?

Und 2.) Ich darf doch noch weiter Großkaliber-Schießsport betreiben oder? Ich möchte ja nicht, dass mich meine Kollegen auf dem Schießstand vermissen!

Also ich finde das schon aus meiner Sicht echt ärgerlich. Wenn man sich mal vorstellt, wieviele Jahre man trainiert hat, um gute Ergebnisse zu bekommen - zu Hause eifrig Trockentraining macht, damit die anderen Jungs auf dem Schießstand auch was zu beißen haben... :) Also ne,....

Geschrieben
Ich liste mal ein paar Anwälte auf die auf Waffenrecht spezialisiert sind.

Nicht erschrecken.

Oh je, Bett im Kornfeld, hoffentlich hast Du die richtige Wahl getroffen! Kommt Du aus NRW? Post mich an, mehr per PM, wenn Du willst.

Geschrieben

Wenn Tatsachen bekannt werden, die darauf hindeuten, dass du mit dem Zugs nicht richtig umgehst, kann dir das ein menschenunfreundlicher Sachbearbeiter ein Leben lang nachtragen.

Ich weiß auch nicht wie das ausgehen wird. Überzogen ist es auf alle Fälle, aber irgendwie muss er seinen Job auch rechtfertigen.

Schießen darfst du schon noch. Du kannst die Waffe auch deinem Verein übermachen und er leiht sie dir zum Schießen.

Vielleicht hilft es auch mal, mit dem Sachbearbeiter vernünftig zu reden, ggf. zusammen mit dem Anwalt.

So richtige Referenzfälle sind mir nur durch behördliche Waffenträger bekannt und dort wurde es immer unter den Tisch gekehrt. Bei Zivilisten gelten aber andere Gesetze oder auch überhaupt keine.

Es wäre billiger gewesen, die Mags abzuschreiben.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Hallo zusammen,

nur mal für den Zwischenstand: ich habe mich jetzt bei einem Rechtsanwalt gemeldet (Danke für die Liste - Paramedic-One), er sieht die Maßnahme als überzogen an. Geschätzte Kosten bis zum Verwaltungsgericht 1.500,00 Euro.

Ich persönlich sehe die Maßnahme auch als überzogen an, aber aufgrund unseres Gesetzestextes denke ich, die Sache steht auf der Kippe. Entweder habe ich einen Richter, der einen einmaligen Fehler menschlich beurteilt und die "drastische" Maßnahme nicht umsetzt oder jemanden, der sich genau an den Gesetzestext hält... und dann scheint es, als ob meine Zuverlässigkeit weg ist.

Mit diesen Gedanken muß ich mich noch anfreunden.

Sagt mal Leute, zuverlässig hin oder her. Ich verliere doch schlimmsten Falls nur das Recht, Waffen zu besitzen. Für wie lange eigentlich?

Und 2.) Ich darf doch noch weiter Großkaliber-Schießsport betreiben oder? Ich möchte ja nicht, dass mich meine Kollegen auf dem Schießstand vermissen!

Also ich finde das schon aus meiner Sicht echt ärgerlich. Wenn man sich mal vorstellt, wieviele Jahre man trainiert hat, um gute Ergebnisse zu bekommen - zu Hause eifrig Trockentraining macht, damit die anderen Jungs auf dem Schießstand auch was zu beißen haben... :) Also ne,....

Hi Ein-Bett-im-Kornfeld,

wenn es dazu kommt, das Du Deine Zuverlässigkeit verlierst sind das 10 Jahre.

Hoffendlich schaffst Du es mit deinem Anwahlt das Unheill noch abzuwenden.

Viel Glück

Servus Sven Schultz ( HighMaster )

Geschrieben
Welches ist denn das DAS-Paket?

Die DAS bietet in Kooperation mit dem DWJ ein Rechtsschutzpaket für Waffenbesitzer an (das im Gegensatz zur Örag-FWR-Variante) aber auch alle möglichen anderen Rechtsschutzversicherungen beinhaltet. Werbung dafür ist eigentlich in jeder DWJ-Ausgabe.

Wo kann man denn ne Waffenrechtsschutz machen

Separat nur über das FWR. Ob Deine Versicherung Waffenrecht / Verwaltungsrecht abdeckt, kann Dir Deine Versicherung beantworten. Im Zweifelsfall würde ich der Frage den Überblick der Örag-FWR-Variante beilegen.

Geschrieben
Es wäre billiger gewesen, die Mags abzuschreiben.

Ja, dass wurde schon mehrfach geschrieben und auch von mir zuerst so gedacht!

ABER warum will oder kann man nicht ein besonders lobenswertes und sicherheitsbewustes Handeln darin sehen, dass er den Verlust so schnell wie möglich gemeldet hat!?

DAS ist doch SEHR löblich!

Dass ihm daraus einen Strick gedreht wird, ist nicht sein moralisches Problem.

Im Gegenteil, wer so verfährt, handelt zudem wie ein richtiger Mann, steht zu seinem Fehler und nimmt die Konsquenzen wie ein Mann entgegen.

Das Bestmöglich daraus zu machen ist auch legitim.

:)

Geschrieben

Ich vermute mal, dass den SB hier weniger der Verlust von ca. 150 Patronen kratzt. Die proppevollen Magazine im Zusammenhang mit dem Transport von Munition durch einen Sportschützen werden nicht so ganz in sein Weltbild passen. Aus beiden Einzelsachverhalten hat er sich halt jetzt was gebastelt. Leider ist die Eigenschaft "zuverlässig" so dehnbar und wenig greifbar wie die Tatsache niemanden den Geschmack einer Banane erklären zu können.

Das hier ganz sicher über das Ziel hinaus geschossen wurde ist offensichtlich und wenn, dann nur von einem wirklich sehr guten Anwalt in den Griff zu bekommen.

Ich drücke jedenfalls beide Daumen

Manfred

Geschrieben
Ich vermute mal, dass den SB hier weniger der Verlust von ca. 150 Patronen kratzt. Die proppevollen Magazine im Zusammenhang mit dem Transport von Munition durch einen Sportschützen werden nicht so ganz in sein Weltbild passen. Aus beiden Einzelsachverhalten hat er sich halt jetzt was gebastelt. Leider ist die Eigenschaft "zuverlässig" so dehnbar und wenig greifbar wie die Tatsache niemanden den Geschmack einer Banane erklären zu können.

Ich sehe das eigentlich auch so, noch problematischer wäre es allerdings gewesen, er hätte es nicht gemeldet. Oder glaubt jemand das die zuständigen Stellen, das hätten auf sich beruhen lassen?

Ich hoffe/glaube jedenfalls, das mit einem blauen Auge abgehen wird.

Geschrieben
Ich sehe das eigentlich auch so, noch problematischer wäre es allerdings gewesen, er hätte es nicht gemeldet. Oder glaubt jemand das die zuständigen Stellen, das hätten auf sich beruhen lassen?

Die Frage ist, ob die zuständigen Stellen bei allen Händlern im Umfeld versucht hätten, den Käufer zu ermitteln oder nicht. Wenn nicht dann wäre das wesentlich glücklicher ausgegangen als jetzt.

Geschrieben
Die Frage ist, ob die zuständigen Stellen bei allen Händlern im Umfeld versucht hätten, den Käufer zu ermitteln oder nicht. Wenn nicht dann wäre das wesentlich glücklicher ausgegangen als jetzt.

Naja überlege einmal was alles zu finden gewesen wäre. Nur mal so ins Blaue hinein

1.) Fingerabdrücke auf den Magazinen -> Neuer Reisepass

2.) Kamera an den Bushaltestellen oder Dauerkarte + WBK Eintrag

3.) DNS Spur -> mal irgendwo abgegeben

4.) Einzugsbereich Bushaltestellen = Mitglieder im Schützenverein

....

Geschrieben
ABER warum will oder kann man nicht ein besonders lobenswertes

und sicherheitsbewustes Handeln darin sehen, dass er den Verlust so schnell wie möglich gemeldet hat!?

DAS ist doch SEHR löblich!

Dass ihm daraus einen Strick gedreht wird, ist nicht sein moralisches Problem.

Naja,

wenn er 20 km als Geisterfahrer über die Autobahn zurückgelegt hat

und sich danach direkt bei der zuständigen Polizeidienststelle meldet,

dann wird man ihn dort auch nicht als Helden des Tages feiern...

( sicherlich, jeder Vergleich hinkt, aber trotzdem.. )

Geschrieben

Naja, der Vergleich hinkt aber gewaltig. Was gibt's denn für Möglichkeiten wer die Munition findet?

a) Berechtigte - also WBK Inhaber (mit Munitionserlaubnis) - die uU eine 9mm Schusswaffe besitzen - gut, die können die Munition verballern, hätten sich aber auch selbst welche kaufen können

b) Unberechtigte - die haben dann ein bisschen Kupfer und Blei, Schaden können sie damit jedenfalls keinen anrichten, ES SEI DENN sie haben eine passende Waffe. Und woher haben sie die? Na zB illegal irgendwo besorgt - wer das tut, der hat aber bestimmt keine Schwierigkeiten an entsprechende Munition zu kommen.

So long, ich bleib dabei, das war ein dummes Hoppala wo ganz ehrenwerte Folgehandlungen gesetzt wurden.

Geschrieben
wo ganz ehrenwerte Folgehandlungen gesetzt wurden.

In unsrem verrückten Land, indem wir von verrückten Gutmenschen bevormundet werden, werden ganz verrückte Folgehandlungen gesetzt werden - warte es ab. :gaga:

Oder hast Du schon mal erlebt, dass ein Legalwaffenbesitzer als ehrenwerter Bürger und nicht als verrücker Waffennarr mit potentieller Tendenz zum Amoklauf angesehen wird?. :o

In unserer polarisierten Gesellschaft sind wir für diese Gutmenschen nämlich die Verrücken, die es mit aller Macht zu bekämpfen gilt. :bud:

Dafür ist denen jedes Mittel recht und kein Anlass zu gering. :mad1:

---

Tom

Geschrieben
Die Frage ist, ob die zuständigen Stellen bei allen Händlern im Umfeld versucht hätten, den Käufer zu ermitteln oder nicht. Wenn nicht dann wäre das wesentlich glücklicher ausgegangen als jetzt.
Naja überlege einmal was alles zu finden gewesen wäre. Nur mal so ins Blaue hinein

1.) Fingerabdrücke auf den Magazinen -> Neuer Reisepass

2.) Kamera an den Bushaltestellen oder Dauerkarte + WBK Eintrag

3.) DNS Spur -> mal irgendwo abgegeben

4.) Einzugsbereich Bushaltestellen = Mitglieder im Schützenverein

....

Hallo Ente,

die Moeglichkeiten gibt es natuerlich, aber das halte ich fuer unwahrscheinlich. Der SB muesste schon ein ganz schoener "Brenner" sein, wenn er so viel Aufriss macht.

Ich vermute, Hintergrund ist etwas ganz anderes. Ich wuerde mich nicht wundern, wenn der SB dem Threadstarter unter vier Augen vielleicht sogar gesagt haette "Mann, warum haben Sie nicht einfach die Klappe gehalten? Jetzt muss ich aktiv werden! Mann, Mann, Mann ... ohne die Magazine koennte man ja vielleicht noch sagen, dass ..." usw.

Der SB und sein Chef haben sicherlich aeusserst wenig Interesse, dass in ihrem Bereich etwas "Bloedes" passiert. Immerhin haben sie alle Leute mit WBK ja frueher mal fuer zuverlaessig eingestuft. Und dann muessten sie - indirekt - einen Irrtum zugeben. Die wollen tendenziell sicher auch, dass nirgends Staub aufgewirbelt wird ...

Womit ich keinesfalls die Meinung vertreten will, dass der Threadstarter tatsaechlich als unzuverlaessig einzustufen waere!!!

Mir selbst ist uebrigens schon einmal etwas weitaus Schlimmeres passiert, und zwar im Zusammenhang mit einem schweren Unfall einer anderen Person auf dem Schiessstand (der Unfall hatte zum Glueck nix mit Schiessen zu tun), wo bei der Nothilfe und dem ueberstuerzten ins-Krankenhaus-Bringen durch ein Missverstaendnis meine ... - - okay, ich moechte das mal nicht weiter ausfuehren.

Es ist zum Glueck nichts bekannt geworden, und ich passe seit dem (obwohl ich mich ohnehin schon fuer sehr gewissenhaft halte) doppelt auf.

Gerade in Ausnahmesituationen kann halt schnell mal was passieren!

Ich halte es auch fuer wichtig, prinzipiell genau die "Ansammlung" von "Kleinigkeiten" wie in unserem Fall zu vermeiden. Eine Schachtel Mun in einer Plastiktuete kann man notfalls SB-seitig noch irgendwie "uminterpretieren", wenn aber aufmunitionierte Magazine usw. dazukommen, wird's fuer alle Beteiligten immer schwieriger und irgendwann tritt dann die beschrieben bloede Situation ein, dass der SB "muss", auch wenn er vielleicht gar nicht scharf darauf ist.

Im vorliegenden Fall ist es wirklich die Frage, ob "Klappe halten" nicht vielleicht besser gewesen waere. Selbst bei einer erfolgreichen Ermittlung des "Taeters" kann eigentlich nicht viel Schlimmeres herauskommen als das jetzt Eingetretene. Das "Gestaendnis" wird ja offenbar in keiner Weise honoriert.

Auch wenn das den Threadstarter wohl nur wenig troesten kann: vielleicht ist die ganze Sache fuer uns Leser wenigstens lehr- und hilfreich!

P.S.

In einem anderen Thread wird auf ein Web-Video hingewiesen, in dem es darum geht, wie man sich z. B. bei Hausdurchsuchungen richtig verhalten kann/soll. Der referierende Anwalt sagt da an einer Stelle, dass er es noch nie erlebt haette, dass die freiwillig gemachte Aussage eines Beschuldigten diesem im spaeteren Verfahren diesem irgendetwas genuetzt haette ...

So aehnlich ist es - leider - wohl auch in diesem Fall!

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