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IGNORED

Munition im Bus vergessen


Ein-Bett-im-Kornfeld

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Guten Morgen!

Ich habe im Bus beim Aussteigen die Tüte mit der Munition vergessen. Nachdem ich das auf dem Schießstand festgestellt habe, habe ich sofort die Verkehrsbetriebe informiert. Diese haben dann die Tüte gefunden und weiter an die Polizei geleitet. Dort habe ich Vorhaltungen bekommen, dass nach Meinung der Polizisten ich meine Munition nicht verantwortungsbewusst transportiere. Man gibt den Fall weiter ans Polizeipräsidium, um zu prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt.

Ich habe die Munition in einer Plastiktüte transportiert, dabei war die Muntion in einer geschlossenen Plastikdose (ähnlich Tupperdose), ich habe einige Magazine schon vorgeladen in der Plastikdose gehabt. Meiner Meinung nach habe ich mich richtig verhalten, denn wie ich weiß, habe ich die Munition getrennt von der Waffe transportiert und sie war in einem geschlossenen (nicht verschlossenen) Behältnis. Zur Info: meine Waffe transportiere ich in einem Rucksack, die Waffe ist in dem mitgelieferten Plastikkoffer, natülich ist dies auch nur ein geschlossenes (nicht verschlossenes) Behältnis. Was kann mich hier erwarten? Wo finde ich nochmal den Link zu den zutreffenden Paragraphen, damit ich in dem Gespräch mit der Polizei, den Sachverhalt auch richtig darstellen kann und nicht durch fehlende Grundlagen womöglich unnötig Schuld zugesprochen bekomme.

Wen die Frage bezüglich der Verkehrsbetrieb interessiert, ob hier der Transport erlaubt ist oder nicht: ich habe vor einigen Jahren, als diese Frage hier im Forum war, mich nach den AGBs unserer Verkehrsbetriebe erkundigt, in denen dieses ja ausdrücklich ausgenommen sein muß (sofern die Verkehrsbetriebe dies halt nicht wünschen). Mir konnte seiner Zeit niemand etwas zu den AGBs sagen, die Betriebe wussten selbst nicht, wo ihre AGBs sind. Ich habe diese Frage damit auf sich beruhen lassen.

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Das Problem ist hier nicht die Mun in der Tuete oder die Mags in der Tuete...das ist alles soweit ok...Auch die privatrechtlichen AGBs interessieren hier kein bisschen.

Das Problem ist das liegen lassen im Bus und damit die Moeglichkeit, fuer Unberechtigte, dranzukommen.

Da kann man sehr einfach eine Unzuverlaessigkeit draus ableiten. Nimm nen Anwalt. JETZT und nicht erst, wenn die WBKs eingezogen wurden.

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Dir hier einen einschlägigen Paragraphen zu nennen ist wohl nicht das was du brauchst. Dir hilft wohl am besten mal der ganze Bereich über Zuverlässigkeit :) . Ich kann jedenfalls nachvollziehen, dass die Beamten auf der Polizeidienststelle versuchen dir einen aus dem untauglichen Versuch Munition in Verkehr zu bringen (Unberechtigten zu überlassen) zu drehen. Jedenfalls würde ich an deinerS telle garnichts mehr dazu sagen sondern einen Anwalt damit zu beauftragen. Wo wohnst du denn, veilleicht meldet sich jemand aus dem Forum bei dir per PM?

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Vor allem: Ohne Anwalt NICHTS mehr sagen, sollten noch irgendwelche Fragen auftauchen. Dann kann, solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben, der Anwalt evtl. auch noch warten (????) bis eine konkrete Anschuldigung vorliegt. Auf gar keinen Fall würde ich der Polizei gegenüber Stellung nehmen. Auch wichtig: Einladungen der Polizei muss nicht gefolgt werden, sie sind freiwillig!

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1.) Ist die Polizei gleichzeitig Deine zuständige Waffenbehörde? Wenn nicht mußt Du auf jeden Fall gemäß WaffG §37(2) der zuständigen Behörde das Abhandenkommen melden.

2.) Es ist nicht unwahrscheinlich, dass versucht wird, Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit anzuzweifeln.

3.) Die Gesetzestexte findest Du hier:

WaffG

AWaffV

4.) Bist Du entsprechend Rechtsschutzversichert? (Verwaltungsrechtsschutz!)

5.) Nichts ohne Wafferechtskundigen Anwalt! (Liste auf der Webseite der elf)

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Hallo,

geladene Mags beim Waffentransport ist nix gut, da man so die Waffe schneller schußbereit hat, wenn die Mags nicht in einem abgeschlossenen Behältnis sind.

Ich weiß, dass es so nicht im Gesetz steht, aber jede Maßnahme die den Anschein erweckt wir würden alles unternehmen, um den Waffentransport sicherer zu machen ist vor Gericht ein Pluspunkt für uns.

:icon14:

Ingo

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So etwas darf nicht passieren!

Warum? Fahrlässigkeit kann jedem passieren. Die Zuverlässigkeit anzuzweifeln, weil man einen Tüte im Bus hat stehen lassen ist wirklich :gaga:, aber leider auch Realität.

So ist das eben im Umgang mit Waffen: Schon kleinste Fahrlässigkeiten haben unberechenbare Konsequenzen.

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"Anscheinsparagraph" nach Hausmacher Art :00000733:

Frag mal einen Polizisten wie er sich einen sicheren Waffentransport vorstellt.

Ich habe verschiedene Polizeidirektionen angefragt, die ich auf dem Weg zum Schießstand passiere.

Jetzt darfst Du mal raten wieviel verschiedene Meinungen und Auslegungen die Herren und Damen in Grün haben, was den Waffentransport angeht.

Ingo

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@Paramedic-One

Wem Du alles was auf dem Weg zum Schiessstand recht machen willst ist unerheblich, bzw. Deine Sache.

Wenn der arme Kornfeldschläfer seine Mun auch im Rucksack gehabt hätte, hätte er auch alle gesetzlichen Auflagen erfüllt und jetzt keinen Stress. Leider hilft Ihm das jetzt auch nicht mehr.

Ciao Tauschi

ups, Gromit war schneller

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geladene Mags beim Waffentransport ist nix gut, da man so die Waffe schneller schußbereit hat, wenn die Mags nicht in einem abgeschlossenen Behältnis sind.

Ich weiß, dass es so nicht im Gesetz steht, aber jede Maßnahme die den Anschein erweckt wir würden alles unternehmen, um den Waffentransport sicherer zu machen ist vor Gericht ein Pluspunkt für uns.

Genau die Einstellung mehr zu unternehmen als das überstrenge Gesetz ohnehin verlang bringt immer weitere Verschärfungen mit sich. Was nicht verboten ist, ist erlaubt - bzw ist alles genau solange erlaubt bis es verboten ist. PUNKT - also muss ich auch nicht mehr machen als mir vorgeschrieben wird.

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Genau... MEINUNGEN... :fool:

Gromit

Die nehmen Dir erst mal die Waffe und die WBK ab, übergeben alles der Staatsanwaltschaft, und DU hast den Ärger am Hals bist Du die Waffe und die WBK wiederhast. Auch wenn Du nach Monaten vor Gericht gewinnst oder das Verfahren vorher eingestellt wird. DU hast erst mal keine Waffe zum trainieren oder für den Wettkampf.

Also versuche ich die ganze S******e (Entschuldigung) zu vermeiden und verpacke Waffe und Munition so gut es geht damit die erst gar keinen Ansatz finden mir Ärger zu machen. Kostet mir weniger Zeit als nachher bei der Polizei und dem Gericht.

Gruß Ingo

Wenn ihr es anders seht und viel Zeit habt, viel Spaß und macht weiter so.

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PUNKT

:appl:

...man nennt es auch "vorrauseilender Gehorsam..." Bei den ört. Polizeirevier vorstellig werden und fragen wie man es den Herren beim Waffentrransport recht machgen könne... :rotfl2: Ich fasse es nicht.

Zurück zum Thema: Sofort (!) zum guten Anwalt. OWI bezahlen und draus lernen.

Gruß Gromit

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Die nehmen Dir erst mal die Waffe und die WBK ab, übergeben alles der Staatsanwaltschaft, und DU hast den Ärger am Hals bist Du die Waffe und die WBK wiederhast. Auch wenn Du nach Monaten vor Gericht gewinnst oder das Verfahren vorher eingestellt wird. DU hast erst mal keine Waffe zum trainieren oder für den Wettkampf.

Also versuche ich die ganze S******e (Entschuldigung) zu vermeiden und verpacke Waffe und Munition so gut es geht damit die erst gar keinen Ansatz finden mir Ärger zu machen. Kostet mir weniger Zeit als nachher bei der Polizei und dem Gericht.

Gruß Ingo

Wenn ihr es anders seht und viel Zeit habt, viel Spaß und macht weiter so.

Niemand hat etwas gegen ordnungsgemäße Verwahrung, ganz im Gegenteil. Aber man muss nicht päpstlicher als der Papst sein.

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Ich habe die Munition in einer Plastiktüte transportiert, dabei war die Muntion in einer geschlossenen Plastikdose (ähnlich Tupperdose)...meine Waffe transportiere ich in einem Rucksack, die Waffe ist in dem mitgelieferten Plastikkoffer, natülich ist dies auch nur ein geschlossenes (nicht verschlossenes) Behältnis.

BettImKornfeld,

ich weiß, es ist nicht sehr tröstlich, wenn hinterher immer Klugscheißerei betrieben wird; und ja, wir alle sind menschlich und können irren.Aber eins muss ich doch loswerden:Dieser Fall scheint mir ein typisches Beispiel dafür zu sein, wie man, um nur ja alles perfekt zu machen, die Dinge über-kompliziert (Waffen-Transportkoffer in der einen Hand/auf dem Rücken, Mun-"Koffer" in der anderen) - und damit erst das Risiko schafft, dass etwas schiefgeht...

Wenn du (wie viele Schützen) ein Range Bag oder einen großen Rucksack genommen hättest, der innen getrennte Fächer aufweist, und Waffe (im Plastikköfferchen extra verpackt) und Mun (in der Schachtel) einfach auf diese separaten Fächer verteilt hättest, wäre ebenfalls keine schnelle Anschlag- bzw. Schußbereitschaft gegeben gewesen, UND du wärst kein Risiko eingegangen, dein Zweit-Behältnis liegen zu lassen.Ich für meinen Teil werde jedenfalls, wenn irgendwie vermeidbar, nicht mit zwei Behältnissen/Taschen/Koffern durch die Gegend laufen.

Genau die Einstellung mehr zu unternehmen als das überstrenge Gesetz ohnehin verlang bringt immer weitere Verschärfungen mit sich.

:icon14: Sehr gut erkannt !

Die 150% von heute setzen nämlich die Standards für morgen...

Gruß,

karlyman

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Halten wir mal fest:

Der Transport war zwar abenteuerlich, aber nicht verboten! Er hat sich umgehend bei den Verkehrsbetrieben gemeldet! Diese hat ihm die sichere Aufbewahrung bei der Polizei bescheinigt!

Also: Das Einzige, was er zu verantworten hat, ist die Tüte vergessen zu haben! Hier liegt Fahrlässigkeit vor! Ich wage mal stark zu bezeifeln, dass das für einen Entzug der persönlichen Eignung reicht!

Natürlich wird die Polizei versuchen, ihn in eine bestimmte Ecke zu drängen = unzuverlässig, nicht geeignet, schlimmer Finger usw.!

Sprich mit Deinem SB und versuche vorsichtig zu erfragen, wie seine Sicht der Dinge ist! Sollte auch nur der kleinste Wink in Richtung "Verlust der pers. Eignung/Zuverlässigkeit" gehen, Fachanwalt aufsuchen und dem Profi die Arbeit überlassen!

Kostet zwar was, hilft aber enorm!

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Warum? Fahrlässigkeit kann jedem passieren. Die Zuverlässigkeit anzuzweifeln, weil man einen Tüte im Bus hat stehen lassen ist wirklich :gaga:, aber leider auch Realität.

So ist das eben im Umgang mit Waffen: Schon kleinste Fahrlässigkeiten haben unberechenbare Konsequenzen.

Kann die Meinung überhaupt nicht teilen.

Natürlich ist die Zuverlässigkeit anzuzweifeln, wenn jemand erlaubnispflichtige Munition irgendwo aus Unachtsamkeit vergisst und das noch in einem öffentlichen Verkehrsmittel wo jeder Hans Wurst drankommt.

Es handelt sich immerhin nicht um Pausenbrot.

Allerdings sollte mit der Anzweiflung der Zuverlässigkeit nicht gleich die voll Breitseite angefahren werden sondern evtl. eine Strafe in Form von "Munitionserwerbsverbot von 6 Monaten" ähnlich wie es im KFZ Bereich ist. Wenn jemand alkoholisiert Auto fährt, verliert er den Führerschein für so und so lange da die Zuverlässigkeit sinngemäß ähnlich angezweifelt wird aber nicht gleich das ganze Auto + Führerschein fristlos und auf Ewig und drei Tage eingezogen wird. Da sollten schon gewisse Verhältnismäßigkeiten gewahrt werden

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Da sollten schon gewisse Verhältnismäßigkeiten gewahrt werden

Schennau !

a )das Vergessen von Mun ist wie den Schlüssel für's Auto an's Schlüsselbrett hängen.

b )Besoffen Fahren ist wie Ballern im Garten ohne Backstop.

eine eigene Qualität.

Lass mal die Kirche im Dorf, das ist in der Kategorie "Dumm Gelaufen" nicht "Du b**** A****, wie konntest Du...". Ich will nicht sagen, daß Patronenmunition ungefährlich ist, aber von Batteriesäure oder Rattengift geht ähnliche Gefährdung aus. Wenn ordnungsgemäß verpackt, nämlich zunächst mal gar keine.

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Ich persoenlich wuerde das ja auch gerne locker sehen...das Problem hier ist, inwieweit die beteiligten Aemter es locker sehen oder inwieweit sie gerne mal eine WBK einziehen, wenn sich die Moeglichkeit bietet. Und die bietet sich hier leider nach dem WaffG.

Da hilft nur eines: Schnauze halten und Anwalt einschalten. Das ist der einzige Rat, der hier noch wirklich helfen kann. Alles andere ist russisch Roulette mit ner Pistole.

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@Ein-Bett-im-Kornfeld

Fehler 1: Mun vergessen

Fehler 2: Sich selbst ans Messer geliefert

Fehler 3: Irgendwas gesagt ohne Anwalt --> Feher 2

Sei nun wenigstens so schlau und hol' Dir gleich einen Anwalt, im FWR bist Du hoffentlich!

DU SAGST IN DER SACHE GAR NICHTS MEHR, ÜBERLASSE DAS SCHÖN DEINEM ANWALT!

Mitleid fällt mir schwer, da es solche Aktionen sind, die den Waffengegnern Argumente liefern.

@WO:

Bitte keine Postings im Sinne von: kann jedem passieren, ist mir auch schon passiert usw.

TheHun

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Halten wir mal fest:

Der Transport war zwar abenteuerlich, aber nicht verboten!

Da wäre ich mir nicht so sicher. Schau mal in die Beförderungsbedingungen, hier in München ist der Transport von Waffen und / oder Mun. in öffentl. Verkerkehrsmitteln verboten.

Grüße

750 WLA

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