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IGNORED

Munition im Bus vergessen


Ein-Bett-im-Kornfeld

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Weiterhin ist der sachgemäße Umgang mit Munition zu verneinen, da Sie 4 voll aufmunitionierte Magazine in der dargestellten Form „transportierten", obwohl dies vom als Sportschützen umfassten Bedürfnis in keinerlei Weise gedeckt ist.

Aha, wo steht das wir Sportschützen Munition nicht in Magazinen transportieren dürfen?

Wo steht was sachgerechter Transport von M. ist?

Unter Würdigung dieser Aspekte handelt es sich folglich nicht um ein „Malheur", wie Sie es verniedlichend darstellen, sondern vielmehr um einen sorglosen Umgang mit erlaubnispflichtiger Munition, so dass Sie im waffenrechtlichen Sinne als unzuverlässig anzusehen sind.

Ich beabsichtige daher, Ihre waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen

Das war zu befürchten.

Viel Glück und Erfolg, dass Dein Anwalt das wieder einigermaßen geradebiegen kann.

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"Anscheinsparagraph" nach Hausmacher Art :00000733:

Na, wer hatte Recht ????

:victory:

Genau die Einstellung mehr zu unternehmen als das überstrenge Gesetz ohnehin verlang bringt immer weitere Verschärfungen mit sich. Was nicht verboten ist, ist erlaubt - bzw ist alles genau solange erlaubt bis es verboten ist. PUNKT - also muss ich auch nicht mehr machen als mir vorgeschrieben wird.

Na, immer noch von Dir überzeugt ??

:victory:

Genau... MEINUNGEN... :fool:

Gromit

Und was meinst Du jetzt ??

:victory:

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Na, immer noch von Dir überzeugt ??

Ja, immer noch überzeugt. So nachlässig das Vergessen der Munition war, so vorbildlich war die Reaktion und das Melden.

Der vorauseilende Gehorsam bezieht sich aber nicht auf das Vergessen der Munition, sondern auf sachgemäßen Transport. Und das ist er zweifelsohne auch in einer Plastiktüte, nur liegen lassen darf man sie nicht.

Du darfst aber gerne mit deinem B-Schrank in einem Panzerwagen mit Eskorte jede Patrone einzeln zum Schießstand verbringen, wenn du glaubst damit dem Gesetz genüge zu tun.

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Ja, immer noch überzeugt. So nachlässig das Vergessen der Munition war, so vorbildlich war die Reaktion und das Melden.

Der vorauseilende Gehorsam bezieht sich aber nicht auf das Vergessen der Munition, sondern auf sachgemäßen Transport. Und das ist er zweifelsohne auch in einer Plastiktüte, nur liegen lassen darf man sie nicht.

Du darfst aber gerne mit deinem B-Schrank in einem Panzerwagen mit Eskorte jede Patrone einzeln zum Schießstand verbringen, wenn du glaubst damit dem Gesetz genüge zu tun.

Mit ging es nicht um die Plastiktüte, sondern um die aufmunitionierten Magazine, die hier den Eindruck des "Führens" erwecken könnten und vom Sachbearbeiter ja auch bemängelt wurden.

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Mit ging es nicht um die Plastiktüte, sondern um die aufmunitionierten Magazine, die hier den Eindruck des "Führens" erwecken könnten und vom Sachbearbeiter ja auch bemängelt wurden.

Ich will dir hier nicht zu Nahe treten, aber mir ist es herzlich egal was in den Augen irgendeines Sachbearbeiters irgendeinen Eindruck erweckt. Die Waffe war nicht geladen, die Waffe war nicht am Mann sondern in irgendeiner seperaten Tasche, damit ist das kein Führen. Ob die Magazine aufmagaziniert sind oder nicht spielt keine Rolle. Und schon gar nicht wenns um das Bedürfnis geht, denn der Betroffene hatte das Bedürfnis zum Schießstand zu gelangen, dazu hat er sich an alle gesetzlichen Anforderungen gehalten, lediglich offenbar beim Aussteigen im Eifer des Gefechts auf die zweite Tasche vergessen. Hätte er die Waffe geladen geführt (bzw. führen dürfen), hätte er nichts vergessen und keine BÖÖÖÖÖSE Munition wäre in die Hände irgendeines unbedarften, schützenswerten Unglücklichen geraten, was sie aber durch das verantwortungsvolle Handeln des Betroffenen ohnehin nicht ist.

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Ich will dir hier nicht zu Nahe treten, aber mir ist es herzlich egal was in den Augen irgendeines Sachbearbeiters irgendeinen Eindruck erweckt.Die Waffe war nicht geladen, die Waffe war nicht am Mann sondern in irgendeiner seperaten Tasche, damit ist das kein Führen. Ob die Magazine aufmagaziniert sind oder nicht spielt keine Rolle. Und schon gar nicht wenns um das Bedürfnis geht, denn der Betroffene hatte das Bedürfnis zum Schießstand zu gelangen, dazu hat er sich an alle gesetzlichen Anforderungen gehalten, lediglich offenbar beim Aussteigen im Eifer des Gefechts auf die zweite Tasche vergessen. Hätte er die Waffe geladen geführt (bzw. führen dürfen), hätte er nichts vergessen und keine BÖÖÖÖÖSE Munition wäre in die Hände irgendeines unbedarften, schützenswerten Unglücklichen geraten, was sie aber durch das verantwortungsvolle Handeln des Betroffenen ohnehin nicht ist.

Wenn ich mich nicht irre reicht es in DEUTSCHLAND aus, wenn die Waffe mit wenigen Handgriffen schußbereit gemacht werden kann. Waffe in der Tasche und aufmunitioniertes Magazin im Handschuhfach oder Waffe im Rucksach und aufmunitioniertes Magazin in der Plastiktüte.

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handelt es sich folglich nicht um ein „Malheur“, wie Sie es verniedlichend darstellen.

anscheinend ist bei der Behörde der Eindruck entstanden das du aus deinem Fehler nicht's gelernt hast.

Ich würde zu der Anhörung gehen und denen klipp und klar zu verstehen geben das du begriffen hast das du ein "Kapitalverbrechen" begangen hast , ohne Ausflüchte und Entschuldigungen. Wenn du die überzeugen kannst das du zuverlässig

bist , kommst du vieleicht mit einem blauen Auge davon .

Wenn nicht kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen.

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Sind das dann wenige Handgriffe? Ich würd ja nichts sagen wenn ein aufmagaziniertes Magazin nebst der Waffe in einem Glock-Box-artigen Behältnis transportiert würde, aber bei getrennten Rucksäcken etc. etc.?

Nundenn, egal - im Endeffekt stehen wir auf der gleichen Seite und unsere Diskussion mag zwar interessant sein, hilft dem Betroffenen aber nicht, daher klinke ich mich nunmehr aus, wünsche dir einen schönen Abend und bin froh dass das bei uns in Österreich lockerer gehandhabt wird.

lg

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oh je das ist ja waffenrechtlicher Wahnsinn. Das man einmal etwas liegen lassen oder vergessen kann, sollte doch jedem einleuchten. Ich verstehe das deutsche Waffengesetz nicht und noch weniger die Willkür einiger Behörden.

Wenn jemand widerrechtlich die Munition an sich genommen hätte, dann hätten dieser Person immer noch die dazu passende Waffe gefehlt. Wenn einer illegal eine Waffe besitzt, dann ist es für diese Person sicherlich ein leichtes auch illegal an die Munition zu kommen.

Bei uns in der Schweiz wäre es in diesem Fall so. Wenn etwas mit dieser verlorenen Munition passiert wäre, dann würde wahrscheinlich auch der fehlbare "Verlierer der Munition" zum Teil haftbar gemacht werden.

In diesem Fall hier ist ja (Gottseidank) nichts passiert - also ist auch niemanden ein Schaden entstanden.

Sorry, das hilft sicherlich nicht weiter. Ich wünsche Dir Mut und Kraft gegen die Behörden und deren Willkür anzukämpfen. Als Alternative - gehe in die Schweiz arbeiten, verlagere Deinen Wohnsitz dorthin und hole Dir die Exporterlaubnis bzw. Importerlaubnis für Deine Waffen und nimm alles mit.

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Egal ob Rechtsschutzversichert oder nicht, hier MUSS ein Anwalt mit ran, der diese hirnlose Scheisse vielleicht nochmal abwenden kannn.

Ansonsten weiss nun jeder, was zu tun ist, wenn einem sowas mal passieren sollte. :ninja:

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handelt es sich folglich nicht um ein „Malheur“, wie Sie es verniedlichend darstellen.

anscheinend ist bei der Behörde der Eindruck entstanden das du aus deinem Fehler nicht's gelernt hast.

Ich würde zu der Anhörung gehen und denen klipp und klar zu verstehen geben das du begriffen hast das du ein "Kapitalverbrechen" begangen hast , ohne Ausflüchte und Entschuldigungen. Wenn du die überzeugen kannst das du zuverlässig

bist , kommst du vieleicht mit einem blauen Auge davon .

Wenn nicht kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen.

Die wollen kein vorsprechen, sondern eine schriftliche Stellungnahme.

Hier ist ein Anwalt gefragt.

Ich liste mal ein paar Anwälte auf die auf Waffenrecht spezialisiert sind.

Nicht erschrecken.

Mit freundlicher Genehmigung von Oliver Seliger www.rugerclub.de

04103 Leipzig, Köhler, Olaf Rechtsanwalt, Chopinstr. 12, Tel: 0341/9807544

09618 Grossharmannsdorf, Wolfgang Richter, Parkstr. 19, Tel.: 037329/243

10709 Berlin, Andreas Jede, Kurfürstendamm 92, Tel.: 030-3290040, Fax.: 030-32900456

12161 Berlin, Graf David von Bassewitz, Rheingaustrasse 14, Tel: 030/3428288

12623 Berlin-Mahlsdorf, Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch, c/o RAe Gelike, Schütze und

Storch, Alt- Mahlsdorf 101, Tel.: 030 / 5677630 Fax: 030 / 5677411,

www.ra-schuetze.de eMail: Dr-Storch@RA-Schuetze.de

13127 Berlin-Buchholz, Hauptstrasse 23, Tel: 030/47411001, Fax: 030/47411003

14139 Berlin, Andreas Schulz, Hubertusallee 27, Tel.: 030-8935755, Fax.: 030-8935752

14193 Berlin, Frank Dietrich Apfelstaedt, Bismarkallee 14, Tel.: 030-2137049

14195 Berlin, Volker Weigelt, Königin Luise Str. 36, Tel.: 030-8324073, Fax: 030/8318171

20457 Hamburg, Rechtsanwalt Nikolaus Hoberg, Grimm 8, Tel. 040 / 325 80 80, Fax 040 /

325 80 888, E-Mai: info@rechtsanwalt-hoberg.de

20459 Hamburg, Robert Niederberger, Rodingsmarkt 52, 040-374503

23627 Groß Grönau / St. Hubertus, Boris Lau, Rehhagen 9, Tel.: 04509 / 71245-0 Fax: 04509

/ 71245-1, http://www.rae-lau.de/

27749 Delmenhorst (bei Bremen), Rechtsanwälte von Häfen, RA Jörg Neunaber,

Delmegarten 8, Tel.: 0 42 21/14 001, Fax: 0 42 21/14 222, e-mail:

kanzlei@von-haefen.de

28197 Bremen, Rechtsanwalt Dr. Herbert Böker, Rablinghauser Landstraße 17, Tel.: 0421/52

07 98 90, Fax: 0421/52 07 98 91, www.rechtsberatung-rb.de, e.mail:

mail@rechtsberatung-rb.de

30175 Hannover, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Max-Dieter Damerow,

Uhlemeyerstraße 18, Tel.: 0511/336 10 68, Fax: 0511/336 10 699, e-mail:

kanzlei-m-d-damerow@t-online.de

32361 Pr. Oldendorf, Rechtsanwalt Claus-Hermann Meier , Babel 7 , Telefon: 05742/1400

32832 Augustdorf, Frank Pieper & L. Stolzenberg Piwitsheider 36, Tel.: 05237-97909-0

37075 Göttingen, Karl Albrecht Jena, Brüder Grimme Allee 59, Tel.: 0551-4980441 email:

buero@goettinger-anwaltskanzlei.dewww.goettinger-anwaltskanzlei.de

39444 Hecklingen, Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen, Büro Hecklingen: RAin Andrea

Krukowski, Hermann-Danz-Straße 45 Tel.:03925/62115-6, www.muehlenbein.de

e-mail: info@muehlenbein.de

40210 Düsseldorf, Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Hans Scholzen, Oststraße 154 , Telefon 02

11 - 36 77 609, Fax 02 11 - 36 77 608, Mobil 01 79 - 411 02 72

Mail: Dr.Scholzen@ra-scholzen.de, Internet: www.ra-scholzen.de

http://www.vdw-duesseldorf.de

40468 Düsseldorf, Rechtsanwalt Marcus Marx, Dietzelweg 39, Tel. 0211-4180680

rechtsanwalt.marx@t-online.de

40477 Düsseldorf, Runkel, Schmidt & Marx Kleverstr. 80, Tel.: 0211-446943

42103 Wuppertal, RA Steffen Würfel, Friedrich-Engels- Allee 28, Tel.: 0-700-83 76 46 43

(terninger), email: wuerfel@terninger.de

42107 Wuppertal, Rechtsanwalt Michael Grützner, Neuenteich 91-97, Tel.: 0 20 22/44 34 45,

Fax: 0 20 22/44 34 46

44319 Dortmund, Rechtsanwälte Lüders, Ruhrallee 66, Tel.: 0231 / 1064096 eMail:

info@lueders-warmer-rechtsanwaelte.dehttp://www.lueders-warmer-rechtsanwaelte.de/

45130 Essen, P. Koscholke, Rüttenscheider Str. 100 Tel.: 0201-788880, Fax.: 0201-788880

45657 Recklinghausen, Joachim Dröghoff, Springstr. 4 Tel.: 02361-16748, Fax.: 02361-12100

48143 Münster, Rechtsanwalt Jens Müller, Bergstrasse 30, Tel.: 0251 / 871406-2

http://www.anwalt-muenster.de eMail: info @anwalt-muenster.de

50321 Brühl, Jörn & Kleine, Mühlenstrasse 59 Tel.: 02232-48251, Fax.: 02232-43699,

www.joernkleine.de, Email: Rae_joern_kleine@gmx.de

50354 Hürth, Rechtsanwälte Außem - Heigl - Heger, Tel.: 02233-942270, Fax:

02233-9422720, Email: raheger@gmx.de

56567 Neuwied , Rechtsanwalt Michael Steyer, Rheinhöhenstraße 6, Tel.: 02631/943907,

Mobil: 0171 / 7136574, Fax: 02631 / 779861 eMail: info@rechtsanwaltsteyer.de

58769 Nachrodt-Wiblingwerde, Armin Speckmann, Eichendorfstrasse 22, Tel: 02352/331536

59929 Brilon, Mühlenbein und Kollegen, Bahnhofstraße 4, Tel.: 02961 / 9742-0 , Fax: 02961 /

9742-15 http://www.muehlenbein.de/

64404 Bickenbach, Dieter Lehrian, Hügelstr. 46, Tel:06257/999180, Fax: 06257/999181,

Mobil: 0172/6923103, email: RALehrian@aol.com

64743 Beerfelden, Dr. Christine Marquetand, Eichenstr. 14, Rechtsanwältin u. Notarin, Tel:

06068/2196, Fax: 06068/3647

66123 Saarbrücken, Rechtsanwalt Nozar, Am Kieselhumes 36, Tel.: 06 81/6 85 08 42, Fax:

06 81/6 85 08 46, Notdienst-Tel.: 01 73/3 24 48 88, Vanity: 0700 FREISPRUCH,

www.anwaltskanzlei-nozar.de, e-mail: info@anwaltskanzlei-nozar.de

67549 Worms, Andreas J. Dühr, Daniel & Schneider Bauereistr. 2, Tel.: 06241-955766 Fax.:

06241-955732

68623 Lampertheim, Hans Peter Lindner Kaiserstr. 1, Tel.: 06206-57044

70176 Stuttgart, Anwaltskanzlei Weidner & Collegen Rechtsanwalt Stefan Weidner,

Schloßstr. 57 B Tel: 0711-615567-0, Fax -615567-25 http://www.weidner-collegen.de

75417 Mühlacker, Melter & Kollegen, Bahnhofstr. 110 Tel.: 07041-83444, Fax.:

07041-955055 Jagdrecht!

79104 Freiburg, RAe Brüggemann & Eichener, Kanzlei am Justizzentrum, Habsburgerstraße

114, Tel. 0761 / 21169-11, Fax 0761 / 21169-69, Email info@judicium.de

79312 Emmendingen, Streitberger & Kollegen, Landvogtei 5, Tel.: 07641-929211, Fax.:

07641-929220

79539 Lörrach, Rechtsanwalt Peter Simon, Büro Gromer, Dr. Lorenz & Partner,

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90489 Nürnberg, Rainer Thesen, Rechtsanwalt, Äußere Cramer-Klett-Straße 3, Tel. 0911

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97070 Würzburg, Rechtsanwalt Dr. Herzog c/o Vincke, Dr. Herzog, Brejschka, Schwägerl,

Domstraße 3 , Tel.: 0931 / 32208-0 e-mail: info@vincke.de, http://www.vincke.de/

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99084 Erfurt, Peter Goetze und Kollegen, Fischersand 43/44, Telefon: 0361/5667311

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99817 Becker & Becker Rechtsanwälte, Reinhard Becker, Rechtsanwalt,

Eisenach/Thüringen, Uferstraße 8 , Tel. 03691-216418, Fax. 03691-216419

und

Lenzhahner Weg 1 A, 65527 Niedernhausen/Hessen, Tel. 06127-2002, Fax. 06127-96

77 71

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Gut, darüber wurde schon viel diskutiert. Mit der Meldung hat er sich selber ans Messer geliefert und in D kann so was arg ins Auge gehen, kommt halt darauf an, wo man wohnt. Es gibt Fälle, da ist nichts passiert und da war mehr los.

Es gibt eben Dinge, die muss man machen und sollte sie auch machen und dann gibt es solche, die muss man machen, sollte es aber besser sein lassen.

Hier ist wohl wirklich ein Anwalt die bessere Hilfe. Aber man muss sich darüber klar sein, dass so was, je nachdem wie viel Waffen man hat, ergo wie hoch der Streitwert ist, ganz schön was kosten kann.

Schauen wir also mal, wie die Sache ausgeht. Ich drücke hier gerne die Daumen, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob es was hilft.

Gruß

Makalu

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Hallo!

ich will mal eine Frage loswerden:

War ausser den Magazinen und der Muntion eventuell noch etwas in der Tüte? -Etwas mit dem die staatlichen Bluthunde dich früher oder später hätten f**** können?

Ich muss ja gestehen, wenn mir sowas passieren würde, also ich wüsste nicht, ob ich die Sache nicht einfach abschreiben würde, klar, aus Feigeheit dem Staatsunwesen gegenüber....

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Es ist noch nichts verloren, wichtig ist ein RA, damit die Unzuverlässigkeit vom Tisch kommt. Schliesslich hat er es ja sofort gemeldet. Problematisch sind die Magazine, besser wäre die Mun in der Originalverpackung gewesen. Auf keinen Fall Tatsachen ohne RA schaffen. Die Waffen würde ich vorsichtshalber schleunigst einem Händler zur Aufbewahrung geben, da er selbst beim WBK Entzug so noch etwas bekommt dafür. Hebt das Amt die Waffen auf sind sie weg.

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Na, wer hatte Recht ????

:victory:

Naja. Die Frage ist nicht wer Recht hat. Die Frage ist, was Recht ist? Recht ist keinesfalls die willkürliche Auslegung von Gesetzestexten durch öffentliche Angestellte oder Kommunalbeamte.

Leider wird unser Kornfeldschläfer die Korrektur der seltsamen Behördenansichten durch einen Verwaltungsrichter, mangels geeigneter Versicherung, nicht durchsetzen können. Bevor man sich eine Kanone in den Schrank stellt, braucht man in der Bundesbeamtenrepublik eben eine passende Versicherung.

Ich werde weiterhin die Munition in geeigneten Behältnissen, nämlich Magazinen, getrennt von der Waffe transportieren. Ich bin aber auch Rechtsschutzversichert :heuldoch:

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Die Weisheiten der Alten werden heut ja gerne als spinnert abgetan. Meine Oma hat mir einen Rat mit auf den Weg gegeben:

"Geh nicht zu Deinem Fürsten, wenn Du nicht gerufen wirst."

Genau!

Schnautze halten ist besser als heulen! - Zumindest in "unserem?" Land mit völlig verkorksten Ansichten einiger Gutmenschen.

Echt zum K****n!

---

Tom

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Zur Vermeidung eines förmlichen, kostenpflichtigen Verwaltungsverfahrens können Sie die Schusswaffen innerhalb der oben genannten Frist auch einem Berechtigten (z.B. Händler) überlassen oder bei mir zur entschädigungslosen Vernichtung kostenfrei abgeben.

Mfg

Was hat DER denn geraucht? :gaga:

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Das ist der behördliche Standardtext beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse.

...und das ist doch auch großzügig, denn immerhin entstehen ja noch Kosten:

die Waffen müssen entgegengenommen, überprüft, gelagert, verbracht

und vernichtet werden.

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Ich werde weiterhin die Munition in geeigneten Behältnissen, nämlich Magazinen, getrennt von der Waffe transportieren. Ich bin aber auch Rechtsschutzversichert :heuldoch:

Wenn Du die geladenen Magazine im Bus vergißt, und dann auch noch so blöd bist dich selbst anzuzeigen, hilft dir die Rechtsschutzversicherung auch nicht mehr. Der Gesetzestext ist eindeutig und die Zuverlässigkeit eben weg.

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