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627 PC

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  1. Von Manfred zu Manfred . . . . saubere Arbeit, wirklich!!! Bin gerne hier, dank euch allen Initiatoren

  2. Hi miwi, das Problem ist, zumindest hier in Frakfurt, nicht der zuständige Sachbearbeiter. Die sind hier, bedingt durch die teilweise recht unklare Formulierung des Gesetztes und fehlender, klarer Verwaltungsvorschriften an die Vorgaben ihrer Vorgesetzten gebunden die wiederum nur das umsetzten was ihnen der zuständige RP vorschreibt. Die Anwendung der 2/6- Regelung auf die "alte" gelbe WBK ist ganz sicher nicht auf dem "Mist" des SB gewachsen. Man kann also nicht jede Entscheidung und Vorgabe des SB als dessen persönliche Auslegung des Gesetzes ansehen. Meine Streitverfahren gegen die Stadt ist Dir ja bekannt - nähere Angaben könnte ich die per PN zukommen lassen. Gruß Manfred
  3. Hi miwi, ich hoffe, Du hast mehr Glück als ich. Siehe hier. Irgendwie hat das die Mehrheit nicht so recht interessiert. Gruß Manfred
  4. Im eigenen Interesse: nicht gelegentlich sondern hurtig. Erst durch die Erweiterung auf der Rückseite (und zwar vollstandig) darfst Du die in $14 Abs. 4 WaffG. beschriebenen Waffentypen erwerben und besitzen. Durch dieses "vergessen" wurde Dir der Erweb von Repetier-Mehrladern versagt. Einzellader gibt die "Alte Gelbe" her. Zur Zeit hast du zwei Kniften im Schrank stehen, für die Du keine Besitzerlaubnis nachweisen kannst. Gruß Manfred
  5. Sollte es Dir aber nicht. Rein rechtlich hätte die der Händler auf dieses Unikum keine Repetier-Mehrlader verkaufen dürfen. Der SB ist, falls es bei einer Kontrolle zu Problemen kommt, fein raus. Dann hat er Dir 2 Repetier-Einzellader eigetragen und Du hast die Pest am Hals. Also hurtig auf's Amt. Gruß Manfred
  6. Hi Hawkeye64, genau das ist der springende Punkt. Wenn Dein SB so handelt kann ich nur sagen Allerdings gibt es auch die Sorte SB (leider sind es die meisten) die erst dann eine Ausnahme zulassen wenn vorher die Hölle zugefroren ist. Gruß Manfred
  7. ... fehlt noch Krankenschwesterin. Gruß Manfred
  8. Ahh, ich glaube jetzt habe ich es verstanden. Du bist also beides oder - neee - zu zweit. Gruß Manfred
  9. Hätte er (Sachbearbeiter lt. Duden männlich) doch vorher mal was gesagt. Bei uns gabs es reichlich zu essen. Einer mehr wäre auch noch satt gworden. Gruß Manfred
  10. Gibt's da noch mehr Bilder??? Ich denke da so an den grandiosen Showdown Was waren das eigentlich für Viehcher, die wir zum Schluß so nachdrücklich bekämpfen mussten? Gruß Manfred
  11. ... wenn nicht gerade die Hölle zufriert ... handheb Gruß Manfred
  12. Ich melde mich heute Abend noch einmal. Ich muß erst abklären ob mein Boß am 27.12. auch mal ohne mich auskommt. Bis jetzt: 50 % handheb. Gruß Manfred
  13. Hat Kettner nicht den Laden von "Zener" (oder war's Zehner?) übernommen?? Dann würde ja wohl auch was mit Repetierern auf 100 Meter gehen (HA's sehen die glaube ich nicht so gerne)?? Somit hatten wir zur Auswahl: "Pfannenverschönerung" (in Heusenstamm) "Hasenumdieeckebringen" und "Werschießtdenkleinstenfünferstreukreis". An geeigneter Hardware soll's sicher nicht scheitern. Eine BDF und was altes zielfernrohriges in 6,5 x 55 könnte ich mitbringen. Gruß Manfred
  14. Wie - Was - Wo ??? Gib das nächste Mal Bescheid. Könnte zur Küchengeräteumgestaltung 'ne schöne Ergänzung werden. Geschroteter Hase Kommt bestimmt auch gut. Gruß Manfred
  15. Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern da beantwortete man die Frage im Waffenantrag wie die Waffe verwahrt werden soll mit: in einem verschlossenen Schrank - Punkt und gut war's. Pit hat sicher mehr zum Reinpacken - aber wenn ich mir so vorstelle - 'ne popelige GSP in einem 1500 KG-Schrank. Für Alf wäre dies wieder ein Grund sich totzulachen. Gruß Manfred
  16. In Heusenstamm?? Selbstverfreilich !!! Gruß Manfred
  17. Hi Jürgen, welcher RP ist für dich zuständig?? Wiesbaden oder Darmstadt? Obwohl - eigentlich haben es beide verdient mit Klagen "zugemüllt" zu werden. Bei Dir geht es doch um eine 2. "Neue Gelbe" - oder? Ich treibe zu gegebener Zeit das gleiche Spiel wenn meine "Alte Gelbe" voll ist. Gruß Manfred
  18. So - dann wollen wir den Thread mal wieder in geregelte Bahnen lenken. Nach Rücksprache mit der noch immer sehr bekannten Kanzlei werde ich nicht nur gegen die Anwendung des Erwerbsstreckungsgebotes auf die "alte Gelbe" klagen sondern auch die Anwendbarkeit auf die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG. prüfen lassen. Das Verfahren wird zwar einige Zeit dauern - jedoch hoffe ich, das es im Erfaolgsfall im Raum Frankfurt von dann eigentlich risikolosen Folgeklagen nur so hagelt. Ich halte euch in jedem Fall auf dem Laufenden. Gruß Manfred
  19. Hi Joe, in einem Punkt gebe ich Dir Recht. Der Beamte - hier SB - müßte die Anweisungen seiner Vorgesetzten mißachten, wenn er sich andernfalls strafbar machen würde. Nur, das WaffG. ist teilweise so wachsweich gestrickt, das alle möglichen Interpretationen möglich sind. Außerdem fehlen entsprechende Strafvorschriften. Wieviele Tagessätze stehen den auf das vorsätzliche Versagen einer waffenrechtlichen Erlaubnis? Die Waffenbehörden befolgen lediglich die Anweisungen des RP oder wegen mir auch des IM. Die wiederum warten auf eine Entscheidung des BMI. Sollte irgendwann von dort eine andere Vorgabe kommen, hat man sich halt in der Vergangenheit lediglich geirrt. Nur - strafbar hat sich bis dahin keiner gemacht. Das ganze Verwaltungsverfahren könnte schon viel weiter in Richtung "trockene Tücher" sein wenn sich mehr Betroffene dagen - notfalls gerichtlich - wehren würden. Wo sind den die Folgeverfahren in München und Würzburg?? Die Verwaltungsgerichte würden im gleichen Bezirk immer wieder zu der gleichen Entscheidung kommen und irgendwann genervt die Sache in einem abgekürzten Verfahren den Oberverwaltungsgerichten oder dem Gerichtshof des Bundeslandes übergeben. In diesem Fall hätte nicht nur der einzelne Kläger sondern alle Schützen des entsprechenden Bundeslandes einen Vorteil. Aber bei gerade mal 30000 Mitgliedern im FWR und keine Ahnung wieviele, mit oder ohne ÖRAG Versicherung, die sich nicht scheuen auch mal vor den Kadi zu ziehen hätte ich statt dies hier zu schreiben auch einer Kuh ins Horn petzen können. Dieser Satz geht jetzt NICHT gegen Dich - er mußte nur einfach raus. Gruß Manfred
  20. Hi Schwarzpulver, nee nee, ganz so einfach ist es nicht mit dem Nachweis der Rechtsbeugung. 1. der Sachbearbeiter ist in der Kette derjenige, der von "oben" seine Anweisungen bekommt, an die er sich mit dem sprichwörtlichen Kadavergehorsam zu halten und Dir als "Endverbraucher" zu verkaufen hat. 2. Die Vorgesetzten des SB erhalten diese Vorgaben vom zuständigen RP. Das sie den Leuten beim RP beim formulieren der Anweisungen ggf. das Händchen geführt haben, soll schon vorgekommen sein. 3. Der RP verschanzt sich hinter dem Fehlen allgemeingültiger Vorschriften. Erst mal abwarten was vom BMI kommt und notfalls erst mal alles verbieten - dann macht man bestimmt auch nichts falsch. Mit Rechtsbeugung kannst Du denen so nicht kommen. Ich habe ein entsprechend formuliertes Schreiben vom RP Darmstadt vorliegen. Jedenfalls - mir geht es zunächst um die 2/6-Regelung auf "alt Gelb" - sind heute, mit dem OK der ÖRAG, die notwendigen Unterlagen einem hier im Forum sehr bekannten Anwalt übergeben worden. Schau'n mer mal. Gruß Manfred
  21. Hi Jürgen, genau so ist es. Der SB hat recht schnell durchschaut was ich vorhabe - eigentlich habe ich es ihm gesagt. Er wollte mir jedoch auch nicht in die "Suppe spucken" - in dem Fall hätte er die Flinte eingetragen. Irgendwie ist er an einer grundsätzlichen Entscheidung auch interessiert. Gruß Manfred
  22. Hi Gunny, aber erst bin ich dran Mir wurde auch die Eintragung einer BDF wegen Überschreitung der 2/6-Regelung auf die "alte Gelbe" mittels rechtsmittelfähigem Bescheid verweigert. So richtig ärgert es mich nicht, da einerseits ÖRAG und andererseits Überlassungsbescheinigung nach § 12 Abs.1 Ziff 1a WaffG. Irgendwie gefällt mir § 12. Ich könnte - wenn ich wollte - den Inhalt von 3 Meter Waffenregal für (zunächst) max. 1 Monat in meine Obhut nehmen und in den eigenen Tresor sperren. Ist der Monat verstrichen, geht die Waffe/n für die berühmte juristische Sekunde zurück an den Büma und das Spiel beginnt von neuem. Die Überlassungserklärung darf halt nicht älter als 1 Monat sein. So gesehen läßt sich die 2/6-Regelung ganz legal aushebeln. Für alle Ungläubigen: Dieses Verfahren wurde mit meinem Sachbearbeiter so abgesprochen. Er selbst sieht auch keine rechtlichen Bedenken. Gruß Manfred
  23. Hat mir wieder sehr gut gefallen - auch wenn die Aussenheizung einer dringenden Inspektion bedarf. @ MP: Nochmals vielen Dank für Deine Mühe. Gruss Manfred, der nächstes Jahr vorsichtshalber auch 'ne Kiste Neonröhren mitbringt.
  24. Hi H08, nöö, militärisch ist meins eigentlich nicht. Jedenfalls fällt es nicht unter das KWKG. Es ist mehr so eine Art Zielvorrichtung mit einer Festmontage. Kaliber in der Größe .430 und mehr verdaut das Teil klaglos. Gruß Manfred
  25. Hi Peter, Du hast also immer noch kein NAVI ??? Gruß Manfred
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