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627 PC

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  1. Lieber Sachbearbeiter, also - ich habe die Voraussetzungen beim Beantragen meiner neuen "Gelben" nicht in allen Punkten erfüllen müssen. Das Einzige was ich vorgelegt habe, war der vom Verband bestätigte Antrag. Das ich zu diesem Zeitpunkt mehr als 1 Jahr Mitglied in einem Schützenverein eines anerkannten Verbandes war, konnten die Verbandsoberen wohl aus ihren Unterlagen entnehmen. Einen Nachweis, daß ich mindestens 18 mal an einem Schießtraining teilgenommen habe, hat keiner - auch nicht die Ordnungsbehörde - verlangt. Die beantragte Waffe, die letztendlich doch nicht in die neue WBK eingetragen wurde, mußte nur irgendwie in die Sportordnung passen. Ich habe somit lediglich nachgewiesen, daß ich Sportschütze in einem anerkannten Verband bin (erster Satz in §14 Abs. 2 WaffG). Hier sieht man doch klitzekleine Unterschiede zu den Anträgen nach §14 Abs.2 WaffG Hier verlangt die Behörde bei jedem einelnen Erwerbsantrag den ganzen Fackelzug (also Verbandszugehörigkeit, Disziplin und Schießnachweis) und die Behörde prüft, ob in den letzten 6 Monaten nicht schon 2 Waffen genehmigt wurden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird der Antrag schlicht und ergreifend abgelehnt. In dem mir ausgestellten Dokument (neue Gelbe) steht außer dem Zusatz: Gem. §§ 10 Abs. 1 Satz 1 i.V. 14 Abs. 4 Waffg. vom 11.10.2002 wird die Erlaubnis erteilt..... zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben. - nichts. Keine Mengenbeschränkung und auch kein Hinweis auf das Erwarbsstreckungsgebot nach § 14 Abs. 2 Waffg. Ich kann mir nicht vorstellen, das der Gesetgeber den Sportschützen - die nicht über verwaltungstechnisches Grundwissen verfügen - soviel Eigenverantwortung übertragen hat, irgendwelche Fristen fehlerfrei zu berechnen und ihr Kaufverhalten danach zu richten. Ein Verstoß gegen die 2/6 Regelung wäre ja schon bei "einem Tag zu früh" gegeben. Außerdem fehlen im WaffG. entsprechende Strafvorschriften. Dies wird von den Behörden leider oft und gerne übersehen. Ein kleine Beispiel, das auch in den Behörden nur mit Wasser gekocht wird: Ich war heute auf dem Amt um einen erworbenen Einzellader in "Altgelb" eintragen zu lassen. So nebenbei äußerte ich: Gell, das zählt doch jetzt nicht auf die 2/6 Regelung - oder? (Sachbearbeiter KdG in Vertretung von VdA = die Frankfurter wissen wen ich meine). Jetzt mußte ich mir anhören, wie sämtliche Vorschriften gebeugt wurden die gebeugt werden konnten um eine Brücke vom Altbesitz nach § 28 Abs. 2 Waffg (alt) zu § 14 Abs. 2 zu schlagen ( Ja - hier geht es um Sportschützen, und die dürfen nicht mehr als 2/6 ... blablabla). § 58 Abs 1 WaffG wurde von ihm vorsichtshalber ignoriert ("das bedeutet nur, das ich die alten Waffen weiterhin behalten darf"). Letztendlich wurde mir angeboten, das Ganze gerichtlich klären zu lassen. Ob hier möglicherweise auch das Wissen um die Dauer eines solchen Rechtsstreites mitgespielt hat ..... ?? Gruß Manfred
  2. Hallo JJ, um es kurz zu machen: auf beide Fragen = Ja Gruß Manfred
  3. So - nachdem ich mein Weib auf 'nem ganz kleinen Stühlchen vor der Haustüre festgetackert hatte - habe ich die Klamotten jetzt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch. Die Qualität ist wie gewohnt und erwartet 1A Gruß Manfred
  4. Ich habe mein Päckchen theoretisch auch schon. Da hat doch die Frau das ganze Jahr Zeit zum Einkaufen - aber nein, es muß heute um 13.00 Uhr sein Kleiner Trost: Das Flügeltier hat per eingeworfener Karte versprochen morgen nochmal zu kommen Gruß Manfred
  5. Hmm, stimmt - da gab's was. Da könnte auch etwas Tzaziki drin gewesen sein. Gruß Manfred
  6. Ich, ich, iiich (soll heißen = HANDHEB) Gruß Manfred
  7. In Antwort auf: Muss wohl die kombinierte ladung als Murmels SEE knobisauce, JuergenG´s tzatziki und MP`s zaubersauce sein .... ich werde meiner Arbeit heute äusserst ungestört nachgehen können Es war eine super gelungene Veranstaltung. Hut ab vor MP und seinen Helfern im Hintergrund. Ob ich das nächste Mal wieder dabei sein werde? Logisch !!! Gruss Manfred
  8. 40 Würste einer bekannten, in Frakfurt auf der Hanauer Landstrasse gelegenen, Metzgerei warten auf einen heissen Grill und hungrige Mäuler. Wie schaut's eigentlich mit alk-freien Getränken aus ??? Gruss Manfred
  9. Hallo Knight, um Dich noch mehr zu verwirren - folgende Konstruktion: Die Contender-Pistolen leben bekanntlich von der Vielzahl der möglichen Wechselläufe. Also kaufst Du Dir so ein Teil in .600 NE (theoretisch) und lässt es in Deiner WBK eintragen. Hast Du jetzt automatisch eine MEB für alle möglichen Lang.- und Kurzwaffenkaliber? Du könntest ja (wieder theoretisch) alle denkbaren Wechselläufe bis .17 Bee erlaubnisfrei (und somit in keiner WBK eingetragen) besitzen. Viel Spass beim Nachdenken. Manfred
  10. @ all Die Mun. ist jetzt wohl nicht mehr so das Problem. Aber - hat einer auch wieder ein paar dieser lustigen Targets übrig. (Der China-Boy mit seinen Äpfeln hat's ja wohl nicht überlebt) Manfred
  11. In Antwort auf: was wird den geschossen, kurzwaffe ??? langwaffe?? Hi Peter, Wenn es bei Heusenstamm bleibt sowohl als auch. KW bis .50 AE LW bis .223 (aber auf 25 Meter eher albern) und 12-er Slugs. Gruss Manfred
  12. Freitag, 13.02.2004 oder Freitag, 27.02.2004 sollte eigentlich funktionieren - daher "handheb" Manfred (und anschliessend beim Mexikaner futtern)
  13. Hi Shootist, ich kann mich meinen Vorrednern (wohl eigentlich mehr Schreibern) nur anschliessen. Auf dem Stand war's wie befürchtet oberlustig und für mich steht fest: die Institution WO-Weihnachts/Osterhasi/Sommeranfang/Oderwieauchimmer-Shooting sollte erhalten bleiben. Eigentlich haben nur noch ein paar "lohnende" Ziele gefehlt - aber die sind für das nächste Treffen bestimmt aufzutreiben. Ähem - soll jetzt wirklich ein Jahr Pause sein? In unserem Einzugsgebiet gibt's ja doch eine ganze Menge WO-ler. Gruss Manfred PS: Ich bin schon beim ersten Mal satt geworden
  14. Ich habe zwar auch noch so ein Teil im Schrank liegen - aber zum Zeitwert habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Ob Du die Batterie bei Conrad bekommst würde ich eher mit "Nein" beantworten. Mir hat mal einer eine vom Fotogrosshändler besorgt. Die laufen/liefen noch in einigen Profi-Belichtungsmessern und früher halt in den alten Blitzgeräten (die mit den Birnchen). Ganz ehrlich, ich würde mir - der Markt ist voll von gebrauchten CO2 und Pressluft-Lupis - den Kauf gut überlegen. So einen Riesenvorteil bringt der Abzug übrigens nicht. Wenn schon so ein Oldie - such' nach 'ner 65-er. Gruss Manfred
  15. Hallo Shootist, welche Bahn ist denn gebucht ? Die 3 mit den Poppern ?? Manfred
  16. Hast Du Dir auch schon Gedanken gemacht, wo Du die 15 Volt Batterien kaufen kannst? Die gab's früher in jedem Fotoladen - heute hast Du damit ein kleines Problem. Gruss Manfred
  17. In Antwort auf: fest zugesagt haben: BigBlock VORTAC JuergenG Rolf Dudeck Maxe2k promillo (und meine wenigkeit) Hi Shootist, und mich haste wohl übersehen - oder ?? Manfred
  18. Bin auch dabei. (Fast ein muss, weil es ja jetzt auch der 2. "Heimstand" ist.) Manfred
  19. In Antwort auf: Wenn jemand nach dem halben Jahr (Affg.alt) nicht mehr zum schiessen gekommen ist, ist das auch nicht so schlimm!! schliesslich hat der Gesetzgeber jeden einzelnen geprüft und erst dann die Erlaubnis zum Besitz erteilt!! Hi Maxe2K, wenn es möglich ware einen Waffenantrag bei der Behörde mit "Ich benötig die Waffe weil ich einfach eine haben will" zu begründen und der Antrag würde genehmigt, wäre Deine Aussage OK. Mich stört bei diesen Kandidaten nur die Ich-interessiere-mich-für-den-Schiesssport-Heuchelei. Mit Neid (auf was eigentlich) hat das nichts zu tun. Der legale Waffenbesitz ist in unserem Fall halt mal an ein Bedürfnis (Sportschiessen) gebunden. Ob dies nun gut oder schlecht ist spielt hier nur eine untergeordnete Rolle - es ist halt mal so. Gruss Manfred
  20. Hi Jacek, ich hätte das > fehlt's ihm plötzlich an der Zeit zum schiessen < besser in "" stellen sollen. Es gibt und gab auch bei uns Vereinsmitglieder, die, nachdem die .357-er auf dem Tisch lag, nicht mehr gesehen wurden. Eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein und ein vorgetäuschtes Interresse am schiessen allein zur legalen Beschaffung einer Waffe zu missbrauchen, ist auch nicht so mein Ding. Und ich bin kein Vorstandsmitglied. Aber dieses Thema hat sich für die "Erstanträgler" ab dem 1.4. sowieso erledigt. Gruss Manfred
  21. Hi Astrolux, es ist immer wieder das Gleiche. Wenn ich nicht genau wüsste das es nicht so ist - ich würde schwören, dass Du in unserem (DSB)Verein bist. Unser Oberschützenmeister hat neuerdings auch ähnlich Anwandlungen bezüglich der Mindestergebnisse. (Selber schafft er sie, wenn überhaupt, nur mit Müh' und Not - hat aber den Schrank voller.... ach was soll's) Auf der einen Seite kann ich die Angst der Vostände verstehen. Da wird einem Nachwuchsschützen nach einem Jahr eine GK befürwortet - kaum hat er sie, fehlt's ihm plötzlich an der Zeit zum schiessen. Das nur so nebenbei. Nur - aus welchem Hut hat euer Vorsitzende die 320 Ringe gezogen? Ich finde dieses Ergebnis (für einen Anfänger) schon arg hoch angesetzt. Beim DSB hast Du die Möglichkeit ganz offiziell auf Antrag "Leistungsabzeichen" zu erwerben. Bei der Luftpistole liegen die Limits in der Schützenklasse bei 280 Ringen für Bronze, 320 Ringen für Silber und 350 Ringen für Gold, Das würde für Dich bedeuten, Du erhälst mit 280 Ringen eine offizielle Leistungurkunde - und für Deinen Verein bist Du immer noch zu "blöd" für KK. Passt irgendwie nicht - oder?? Gruss Manfred
  22. Schau' hier mal unter Aktuelles/Waffenrecht http://www.schuetzenbund.de/ Du kannst Dir morgen z.B. auf die "Gelbe" noch ein .50 BMG kaufen. Irgendwie haben die das im neuen Waffg. vergessen. Manfred
  23. Hi .416Rigby, erst mal willkommen im Forum. Soso - Du hast Dir also die Ruger No. 1 zugelegt. Ob der Kauf überstürzt war kann ich nicht sagen - aber, auf die "Gelbe" hättest Du das Teil auch noch heute oder morgen oder übermorgen .... bekommen. Ich will damit nur sagen: Die gelbe WBK gilt unverändert weiter. Trotzdem viel Spaß damit. Gruß Manfred
  24. Wir hatten dieses Wochenende die Gaumeisterschaften in den Zentralfeuerdisziplinen. Bei dieser Gelegenheit konnte ich die DSB-Oberen nach der neuen Regelung befragen. Angeblich wird diese Pufferpatrone ab dem 1.4. Pflicht. Warum ausgerechnet an diesem Datum der Stichtag sein soll, konnte mir jedoch auch keiner sagen. Wie das bei Revolvern gahandhabt wird: ditto !! Die Frage, ob hier 6 dieser Dinger benötigt werden und ob die Bändchen ggf. dreierweise geflochten werden müssen/dürfen oder einfach malerisch um die ausgeschwenkte Trommel zu drapieren sind, ezeugte einhelliges Schulterzucken. Nur - das Teilnehmer an Wettbewerden, die dieses Ding am 1.4. nicht benutzen, vorsichtshalber erst mal disqualifiziert werden, da waren sich die Herren wieder einig. Manfred
  25. In Antwort auf: Also: Keine naiven Parolen bitte. Hallo Ronald, Den Einwand habe ich geflissentlich überlesen. Ich sage zu Dir auch nicht "Wer lesen kann ist klar im Voteil". § 36 Abs. 2 (nur hier werden Anforderungen an bestimmte Schutzklassen gestellt) bezieht sich ausschließlich auf genehmigungspflichtige Waffen. § 36 Abs.1 Satz 2 beschreibt die Aufbewahrung von Schußwaffen zusammen mit der dazu passenden Munition und ist nur für Feuerwaffen anzuwenden. LP/LG Diabolos sind keine Munition im Sinne des Gesetzes sondern Geschosse. Weiterhin sind LP/LG nicht zum Verschießen von Munition geeignet. Also bleibt nach Satz 1 nur die sichere Verwahrung gegen den Zugriff Unbefugter und abhanden kommen. In Deinem Fall (es leben naturgemäß neugierige Kinder im Haushalt) reicht zunächst die sichere Verwahrung vor Unbefugten. Da keine Schutzklasse vorgeschrieben ist reicht hier ein/e verschlossener Holzschrank/Kiste. Über die Form oder Gestaltung läßt sich das Gesetz nicht aus. § 37 Abs. 5 und 6 (erst hier kommen Rechtsverordnungen des BMI ins Spiel) regelt meiner Meinung nach zur die Aufbewahrung größerer Sammlungen oder Waffen für die eine Ausnahmegenehmigung des BKA erforderlich ist ( Art und Zahl der Waffen oder Munition ). Hier könnte geregelt werden, daß beim vorhandensein eines gesicherten Raumes die zusätzliche Verwahrung in einem klassifizierten Stahlschrank entbehrlich ist. Weiterhin können nach Art und Anzahl der Waffen zusätzliche Auflagen erteilt werden. Die immer wieder zitierten "Ausfühungsbestimmungen" sind lediglich Arbeitsanweisungrn für die Ämter. Über das Gesetz hinausgehende Einschränkungen sind hier nicht vorgesehen und könnten im Einzelfall per Rechtsstreit angegriffen werden. Wie bereits in einem anderen Thread gepostet habe ich mich in meiner ursprünglichen Ausbildung reichlich mit dem Lesen und der Auslegung sehr trockener Gesetze beschäftigen müssen. Gruß Manfred
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