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IGNORED

ALARM - Änderung der Waffenrichtlinie im EU-Parlament


rhodium

Empfohlene Beiträge

Nur damit es nicht verlorengeht, es gibt zu diesem Thread noch zwei Beiträge hier:

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=326408

kann man die threads irgendwie hier zusammenführen?

Zum Thema:

diese Sache zeigt mir ganz eindeutig wie die UN Einfluss auf die Waffengesetzgebung nimmt.

Viele wollen (oder wollten) davon ja nichts hören. Wenn man von der UN Kleinwaffenkonferenz erzählt wird man immer komisch angeguckt.

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Das sind ja grässliche Threads die da zwischen Österreich und Deutschland hin und her gehen!

Ich glaube in Nordkorea kann es kaum schlimmer sein mit der amtlichen Bevormundung.

Und jetzt habe ich noch ein ganz neues Wort gelernt: Abkühlphase

Wenn doch einer in euren Ländern einen Waffenerwerbschein braucht, geht es doch sicher einige Zeit, bis er diesen erhält?

Ist das die "Abkühlphase"?

Gruss , Eric

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N`abend.

Wenn man sich dieses"Machwerk"zu Gemühte führt,

ist klar Erkennbar, das es von Politiker der GUTMENSCHFRAKTION

verfasst wurde.

Wird soetwas in Natinales Recht umgewandelt, ist der WURST-KÄSE

FALL eingetreten ( worst case ). Nur, dann ist nicht´s mehr zu Retten,

denn der Gesetzgeber wird argumentieren : ...aufgrund internationaler

Verpflichtungen muß das so... BASTA!

Als Waffenbesitzer kann man nur eins Machen, sich eine Lobby verschaffen.

Für Deutschland ist es das FWR!

Gruss

Opa686

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...

Wenn doch einer in euren Ländern einen Waffenerwerbschein braucht, geht es doch sicher einige Zeit, bis er diesen erhält?

Ist das die "Abkühlphase"?

...

In Südafrika dauer diese Phase dann 18 Monate. Wenn ich es recht erinnere hat das für zweidrittel der Fachgeschäfte das "Aus" bedeutet.

Drück die Daumen, dass Südafrika nicht als Referenz genommen wird...

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..."Änderungsantrag 13 ... 1b In Artikel 1 wird folgender Absatz 1b eingefügt:

1b. Im Sinne dieser Richtlinie gelten als "Munition" die vollständige Munition oder ihre Komponenten, einschließlich Patronenhülsen, Treibladungszünder, Treibladungspulver, Kugeln oder Geschosse"

Also alle Einzel Teile werden dann wie eine Ganze Munition / Patrone angesehen ? :confused:

Falls Munitionsteile gleichgesetzt mit kompletter Munition :

Aus der Richtlinie von ´91

"Artikel 10

Für den Erwerb und den Besitz von Munition gilt die gleiche Regelung wie für die Feuerwaffen, für die diese Munition geeignet ist. "

:confused:

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Die Abkühlphase gibt es wohl vor allem auch in den USA. Dort wird sie dann genutzt um einen Backgroundcheck durchzuführen IIRC. Liegt also nichts gegen die Person vor, so kann sie die Waffe nach X Tagen abholen.

Nur eins muss man hier klar sehen. Diese "neue Idee" kommt aus dem Lager der Waffengegner und ist nur eine weitere Gängelung, nicht mehr. Sie macht hier überhaupt keinen Sinn. Sinn gibt sie nur für die Waffengegner, nämlich uns weitere Steine in den Weg zu legen.

Auch sieht man klar, dass die überhaupt keine Ahnung haben und sich vermutlich mit dem Thema auch garnicht konstruktiv auseinandersetzen wollen.

Die grosse Frage ist, wie man überhaupt Druck auf derlei Politiker ausüben kann?? Europa ist weit weg, die UN noch weiter. Da hat der Bürger fast keinen Einfluss mehr, wie einem scheint.

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Und jetzt habe ich noch ein ganz neues Wort gelernt: Abkühlphase

Wenn doch einer in euren Ländern einen Waffenerwerbschein braucht, geht es doch sicher einige Zeit, bis er diesen erhält?

Ist das die "Abkühlphase"?

Nein.

In .at gibt es eine solchene aber schon. Sie betrifft aber nur Personen ohne waffenrechtliches Dokument, die sich eine Langwaffe zulegen wollen. Die müssen auf diese 3 Tage warten. In der Zeit wird geprüft, ob gegen die Personen ein Waffenverbot vorliegt.

Bisher ist es hier so, daß man sich Waffen der Kat. C + D kaufen kann, ohne dafür irgendwelche Papiere zu brauchen. Die Mun dafür natürlich auch.

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Die Abkühlphase gibt es wohl vor allem auch in den USA. Dort wird sie dann genutzt um einen Backgroundcheck durchzuführen IIRC. Liegt also nichts gegen die Person vor, so kann sie die Waffe nach X Tagen abholen.

Nur eins muss man hier klar sehen. Diese "neue Idee" kommt aus dem Lager der Waffengegner und ist nur eine weitere Gängelung, nicht mehr. Sie macht hier überhaupt keinen Sinn. Sinn gibt sie nur für die Waffengegner, nämlich uns weitere Steine in den Weg zu legen.

Die praktischen Erfahrungen mit der Abkühlphase sind sowohl in USA als auch in Österreich überaus positiv.

Diese Regelung macht wirklich Sinn, als "Gängelung" können das nur Leute bezeichnen, die es auch als "Gängelung" empfinden, daß sie keine Nuklearwaffen erwerben dürfen. :gaga:

Die Idee hinter der Abkühlphase ist es das Waffenrecht liberal zu halten und gleichzeitig Mißbrauch zu reduzieren. Affekthandlungen sind nahezu ausgeschlossen, wenn man noch 3 Nächte darüber schlafen muß. Gleichzeitig erhalten die Behörden die nötige Zeit um zu prüfen ob gegen den Erwerber ein Waffenvebot vorliegt. Das ermöglicht eine weit liberalere Verfahrensweise als die deutsche Methode, bei welcher der Erwerber vorher dem Amt seine Unbedenklichkeit beweisen muß.

Also: Erst denken, dann motzen! :gutidee:

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Aber dass hieße ja öster... äääh ich meine amerikanische Verhältnisse! :ninja:

So wie das in den USA (oder Österreich) gehandhabt wird, wäre nichts dagegen einzuwenden. Wer kann nicht 2 Wochen warten? Meine "Abkühlphase" vom Antrag bis zur Erteilung der 1. WBK war jedenfalls viel länger, als 14 Tage. Bei meiner roten WBK hat es über 2 Jahre gedauert.

Wenn sie so eine Regelung in D. einführen würden, dann müssten die Behörden wohl wesentlich schneller arbeiten und die 12 Monate Mindesmitgliedschaft in einem Verein wären dann bei Langwaffen auch hinfällig. Im Prinzip müsste damit dann das Bedürfnisprinzip für diese Waffentypen fallen. Ich hätte nichts dagegen, allerdings, wie ich unsere Politiker kenne, wird dann in D. wohl eher ein "Kombimodell" herauskommen, das den Versuch unternimmt, alle restriktiven Ansätze der europäischen Gesetzgebung in einem Gesetz zu vereinen: Erst 12 Monate regelmäßiges Schießen im Verein, dann Bedürfnisprüfung, Sachkunde, Zuverlässigkeit, etc. und danach vor jedem Waffenkauf noch eine "Abkühlungsphase" etc..

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Also: Erst denken, dann motzen! :gutidee:

Ja, eine gute Idee, ich weiss. Dir sei es auch angeraten.

Wie Sniper ausführte gilt die Abkühlphase in AT für Waffen der Kategorie C + D.

Die werden aber mit dem EU-Papier abgeschafft.

Wo also liegt dann der Sinn der Abkühlphase?

Setzen sechs.

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@Jennerwein

Ich bin da gegenteiliger Meinung als du. Bei uns gibt es sowas wie eine Abkühlphase nicht beim Waffenwerwerb mittels WES bzw. auch ohne WES nicht bsp. KK-Repetierer oder CH-Karabiner K 31. Warum nicht? Weil bei uns schon im Vorfeld bevor der WES ausgestellt wird, die zuständigen Behörden in der Regel die Polizei prüfen ob gegen dich etwas vorliegt bzw. allenfalls den WES dir verweigern. Wenn alles OK ist bekommst du deinen WES. Von dem Zeitpunkt an kannst du von dir aus selber entscheiden, ob du gleich nach Erhalt des WES die Waffe(n) kaufst, 2 Monate später, 4 Monate später oder was weiss ich. Man hat dafür 6 Monate Zeit (ohne Verlängerung) dafür.

Warum ist das so. Ich vermute die Behörden gehen davon aus, dass es sowas wie eine Abkühlphase gar nicht mehr braucht, wenn du einen gültigen WES besitzt. Es macht ja auch gar keinen Sinn. Vermutlich herrscht von Behördenseite auch genug Vertrauen in die Personen die einen WES bekommen haben-Stichwort Eigenverantwortung.

Ich betrachte sowas wie eine Abkühlphase wirklich wie eine unnötige Schikane die wirklich nichts bringt. Besser ist es doch, wie bei uns das schon ganz am Anfang bevor die begehrte Erlaubnis zum Waffenerwerb ausgestellt wird, von den Behörden überprüft wird ob die zu beantragende Person die Voraussetzungen für die beantragte Erlaubnis erfüllt oder eben nicht erfüllt.

P.S: Das mit der Munition im Entwurf ist wohl sowas von wirr und doof-can't believe it! Ich meine was ist mit den Personen die bsp. keine Waffen besitzen und nur Munition sammeln? Müssen solche Leute dann die gleichen Voraussetzungen mitbringen, Tests absolvieren etc. wie das für Leute gilt, die eine Waffe nach Kategorie B erwerben bzw. besitzen wollen? :confused: Sorry aber was zum Kuckuck haben sich die Verfasser dieses Abschnittes betreffend Munition überhaupt überlegt-kann doch nicht wahr sein!

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Wie Sniper ausführte gilt die Abkühlphase in AT für Waffen der Kategorie C + D.

Weil die eben ohne jegliche Waffendokumente erworben werden können.

Und es sind nur 3 Tage. Bin sowieso grad dabei, wieder stolz zu werden auf unsere Bürokratie ....

Kategorie B - Waffen erfordern das Vorhandensein einer WBK oder eines WP und haben keine Abkühlphase.

Mit exakt dem Grund, den mühli anführt: diese Personen sind bereits überprüft, sonst hätten sie den Zettel nicht.

Ach ja: Jäger sind von der Abkühlphase für C + D auch ausgenommen, auch ohne WBK oder WP (ist für die Jagd hier nicht unbedingt erforderlich, wenn man keine KW will).

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Ja, eine gute Idee, ich weiss. Dir sei es auch angeraten.

Wie Sniper ausführte gilt die Abkühlphase in AT für Waffen der Kategorie C + D.

Die werden aber mit dem EU-Papier abgeschafft.

Wo also liegt dann der Sinn der Abkühlphase?

Setzen sechs.

Womit wir wieder beim Thema wären. Dieser Entwurf steht ja im Raum und mir scheint es, als ob niemand etwas dagegen tun will. Wir könnten doch zumindest alle Protestschreiben an gewisse Parteien schicken. Insbesondere danke ich dabei an die "Liberalen", die immer behaupten, sie stünden für freiheitliche Grundsätze und Verteidigung von Bürgerrecht. Immerhin ist zumindest einer von denen am Entwurf beteiligt. Sie sollten ruhig wissen, dass wir das zur Kennniss nehmen und uns verarscht fühlen. Ich werde jedenfalls in den nächsten Tagen an die FDP schreiben und mich beschweren. Wenn das viele tun, dann wachen dort vielleicht manche auf und denken ein Bisschen darüber nach, ob sie sich den Luxus leisten können bei der nächsten Wahl auf einige 100000 potenzielle Stimmen zu verzichten. Wenn Jemand unter uns ist, der CDU-Mitglied ist oder der Partei nahe steht, sollte er das auch tun und möglichst sogar mit Austritt drohen. Bei SPD (die habe ich leider früher sogar mal gewählt, aber seit 2003 ist das endgültig vorbei) und Grünen habe ich sowieso jede Hoffnung aufgegeben, dass sich an deren Einstellung in absehbarer Zeit etwas ändert, eher treten sie wieder für einen Ausbau der Atomenergie ein. Aber immerhin, wenn´s nix nützt, schaden wir´s bestimmt nicht.

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Der Entwurf existiert seit Anfang November.

Bei uns in AT wurde er zuerst durch die IWÖ Ende Dezember bekannt gemacht.

Der Widerstand wird sich wohl regen, wir sind wahrscheinlich erst in der Informationsphase.

Allerdings sollte er bald kommen.

Darüberhinaus ist es, so glaube ich zumindest, wenig zweckmäßig, die "noch" Vorteile des Österr. WaffG mit der derzeitigen Ausprägung des WaffG in Deutschland zu vergleichen, da die Schiene dieses Entwurfs klar

auf eine Totalenteignung abzielt, europaweit, jedenfalls EU-weit.

Ist die Schraube erst einmal beim Punkt:

A - verbotene Waffen,

B - genehmigungspflichtige W. angelangt,

bedarf es nur noch eines weiteren Federstriches: Wegfall der Kat. B. Und dann ist der Ofen wirklich aus.

Jedenfalls für legalen Besitz.

Gruß, Lion

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Liest mal unter http://iwoe.org/img/EU638303de.pdf Aenderunsantrag 14 Seite 12 von 35 durch. Wenn ich 3. bzw. 1c. als Laie etwas frei interpretiere könnte dies nichts anderes als ein versteckter Verbotshinweis sein. Ich meine damit ein Verbot von Privatleuten die Wiederladen oder selber aus Komponenten wie Hülsen, Geschosse etc. ihre Patronen herstellen als Beispiel für Exotenkaliber für die es kaum oder keine Fabrikmunition mehr gibt.

Kann das wirklich sein, dass durch diese Punkte 3. und 1c. das Wiederladen und selber herstellen von Munition durch "Privatpersonen" verboten wird, ausser man hat das Glück beispielsweise ein lizensierter Büma zu sein und dies quasi dies als "Ausnahme" doch darf? :o

Das würde ja dann heissen, das es dann nur noch sowas wie gewerbliche Wiederlader gebe und hier ein grosses Stück Freiheit verloren gehen würde, wenn man nicht mehr von sich aus selber Munition für private Zwecke-also nicht gewerblich herstellen bzw. wiederladen dürfte. Sagt mal kann dieser Alptraum tatsächlich so wahr werden? Ich habe diese Absätze 3 und 1c einfach mal so gedeutet aber diese "Gummiparagraphen" könnte man tatsächlich missbrauchen um eben so ein Verbot durchzubringen. Bin kein Jurist, denke aber in einem Worst-case Szenario wäre so ein Wiederladeverbot etc. rechtlich sogar tatsächlich möglich-ojemine. :icon13:

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mir scheint es, als ob niemand etwas dagegen tun will

...dann laßt uns doch mal damit anfangen, die "gute Nachricht" im Netz zu verteilen. Transportiert es in andere Foren in denen ihr schreibt. Insbesondere in andere Eu-Waffen/Jagd/usw./-Foren, die c + d nicht missen möchten...!

Gruß Gromit

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"Mini-Hearing des IMCO":

Chefinspektor Paul Savill von der Polizei Manchester kam auf die Bedrohung durch umgebaute Waffen zu sprechen, die oft durch Schmuggel nach England gelangten. Allgemein werden Waffen in echte, reaktivierte und umgebaute Waffen eingeteilt, wobei die umgebauten Waffen in Manchester einen Anteil von 46% ausmachen.

http://www.gisela-kallenbach.de/index.php?id=618

Hier ein Link mit Infos über den erwähnten Detective Chief Inspector Paul Savill aus Manchester:

http://www.solinger-tageblatt.de/sro.php?redid=134676

Da wird Firma ME in die Pfanne gehauen... :angry2:

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Die praktischen Erfahrungen mit der Abkühlphase sind sowohl in USA als auch in Österreich überaus positiv.

Weißt Du von einer einzigen Straftat, die dadurch verhindert wurde? In Amerika ist das entsprechende Gesetz nach James Brady benannt, der bei einem Anschlag auf Präsident Reagan schwer verletzt wurde. (Der Attentäter war nicht politisch sondern wollte auf diesem Wege Jodie Fosters Liebe gewinnen.) Der Täter hatte kurz vorher einen KK-Revolver erworben, den er für die Tat benutzt hat. Allerdings besaß der Täter zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere GK Faustfeuerwaffen, so daß eine Abkühlphase nicht das geringste gebracht hätte. Dazu kommt natürlich, daß die meisten für Straftaten verwendeten Waffen nicht legal erworben werden, selbst wo der legale Erwerb einfacht ist, und Schwarzmarkthändler und Diebe sich nicht an Abkühlfristen halten. Die meisten Straftaten mit legalen Waffen oder der Entschluß dazu finden gemeinhin zu Zeiten statt, zu denen die Geschäfte ohnehin geschlossen zu sein pflegen.

Eine Abkühlfrist allein bringt nichts, richtet aber auch keinen großen Schaden an, außer in Situationen wie einem unerwarteten Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, in denen eine auf die Schnelle erworbene Flinte in der Hand eines unerfahrenen Schützen immer noch besser sein mag als gar nichts. Das Problem ist daß eben weil Abkühlphasen gar nichts bringen die Verbotsfraktion nach der Einführung der Abkühlphase darauf hinweist, daß die Abkühlphase nichts bringe und selbstredend statt der Abschaffung der Abkühlphase neue Verbote fordert. Also ist es besser es gar nicht so weit kommen zu lassen und schon beim ersten Schritt zum Verbot einen Riegel vorzuschieben.

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... Der Täter hatte kurz vorher einen KK-Revolver erworben, den er für die Tat benutzt hat. Allerdings besaß der Täter zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere GK Faustfeuerwaffen, so daß eine Abkühlphase nicht das geringste gebracht hätte...

3 Fragen:

- Wo fand das Attentat statt?

- Wo wurde die verwendete Waffe erworben?

- Wo hat der Täter seinen Wohnsitz?

Noch weitere Fragen bezüglich Sinn und Unsinn der "Abkühlphase" ?

mfg

Ralf

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Eine Abkühlfrist allein bringt nichts, richtet aber auch keinen großen Schaden an, außer in Situationen wie einem unerwarteten Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung, in denen eine auf die Schnelle erworbene Flinte in der Hand eines unerfahrenen Schützen immer noch besser sein mag als gar nichts. Das Problem ist daß eben weil Abkühlphasen gar nichts bringen die Verbotsfraktion nach der Einführung der Abkühlphase darauf hinweist, daß die Abkühlphase nichts bringe und selbstredend statt der Abschaffung der Abkühlphase neue Verbote fordert. Also ist es besser es gar nicht so weit kommen zu lassen und schon beim ersten Schritt zum Verbot einen Riegel vorzuschieben.

Leider sind wir in D. über den 1. Schritt schon lange hinaus. Das Gesetz von 1976 hat nämlich schon unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung 2 große Schritte vereint auf dem Weg zur Volksentwaffnung: Waffenregistrierung und Bedürfnisprinzip.

Der erstere setzt den Staat technisch in die Lage, auf die registrierten Waffen zuzugreifen und der 2. öffnet der Willkür Tür und Tor. Damals war das in Westeuropa noch die Ausnahme, heute wird das schon in den traditionell liberalen Ländern von politischer Seite gefordert und der Versuch gemacht, diese Elemente im EU-Recht zu verankern. Zumindest ein Land hat ja inzwischen auch den nächsten Schritt, die Einziehung der registrierten Waffen, vollzogen.

Immerhin scheinen schon damals die meisten deutschen Waffenbesitzer dem Staat nicht recht über den Weg getraut zu haben, weshalb die meisten Waffen auch nicht angemeldet wurden. Konsequent und richtig wäre es damals aber gewesen, wenn die Vertreter der Jägerschaft, der Sportschützen und des Waffengewerbes die Politker unter Druck gesetzt und ihre Mitglieder offen zu einem Boykott aller Parteien und Abgeordneten aufgerufen hätten, die dem Gesetzentwurf zustimmen, außerdem zu einem Boykott der Waffenregistrierung allgemein. Das hätte dann vielleicht Wirkung gezeigt, aber die Deutschen sind eben viel zu sehr Untertanen der Obrigkeit, um an sowas überhaupt nur zu denken. Jetz bleibt nur zu hoffen, dass die Vertreter der Länder, die noch keine Registrierung und kein Bedürfnisprinzip haben, in der EU den vorliegenden Entwurf blockieren. Dazu müssen aber alle Freunde eines liberalen Waffenrechts politisch Druck machen. Die Zeit läuft.

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Immerhin scheinen schon damals die meisten deutschen Waffenbesitzer dem Staat nicht recht über den Weg getraut zu haben, weshalb die meisten Waffen auch nicht angemeldet wurden. Konsequent und richtig wäre es damals aber gewesen, wenn die Vertreter der Jägerschaft, der Sportschützen und des Waffengewerbes die Politker unter Druck gesetzt und ihre Mitglieder offen zu einem Boykott aller Parteien und Abgeordneten aufgerufen hätten, die dem Gesetzentwurf zustimmen, außerdem zu einem Boykott der Waffenregistrierung allgemein.

Die meisten Waffenbesitzer scheinen auch heute dem Staat nicht über den Weg zu trauen, jedenfalls wenn die GdP Zahl von 20 Mio auch nur zur Hälfte stimmt. Das Problem ist nur, daß man die schlecht politisch organisieren kann...wer geht schon zu seinem Abgeordneten und macht ihm klar, daß der Besitz seiner PPK oder auch AK-47 für ihn ein unantastbares Bürgerrecht ist? Dazu kommt noch, daß die positiven Effekte des Waffenbesitzes bei Illegalen kaum auftreten, denn Illegalwaffenbesitzer können so sie nicht gleichzeitig Legalwaffenbesitzer sind nicht ausreichend üben, haben nicht genug Munition auf Vorrat, und sie werden im Normalfall wohl auch nicht ihrem Nachbarn in bedrängter Lage zu Hilfe kommen.

Mit Sportschützen, Jägern und dem Waffengewerbe als solchen ist auch nichts auszurichten. Sportschießen und Jagen kann man auch unter brutalen Verboten noch ganz gut. (Ich würde sogar prognostizieren, daß die Briten die Lage für diese Gruppen wieder verbessern werden. Die Jagd [wenn auch oft auf handzahme Vögel, die angenehmerweise nicht wegfliegen] ist ein zunehmend bedeutender Wirtschaftsfaktor auf dem britischen Lande und die Absurdität die Schützennationalmannschaft ins Ausland zu verbannen und dann mit Pauken, Trompeten und einer Ausnahmegenehmigung zu den olympischen Spielen zu holen, läßt sich auch nicht auf ewig aufrechterhalten.) Die Jäger haben seinerzeit ja sogar das Bedürfnisprinzip selber propagiert. Das Waffengewerbe kann sich auch kaum beschweren, weil wirtschaftlicher Profit mit einer (angeblich, versteht sich) höchst gemeinschädlichen Ware kaum ein schlagkräftiges Argument ist.

Nein, es wird so lange den Berg hinabgehen, bis wir uns auf Waffenbesitz als Bürgerrecht besinnen, und bei diesem Bürgerrecht geht es nicht um sportliches Vergnügen, auch wenn das ein schöner Nebeneffekt ist, sondern um die einzig wirksame Garantie der Grundrecht gegen Kriminelle, sowohl die gewöhnliche Sorte wie gegen kriminelle Regierungen. Diese Garantie ist die einzige logische Rechtfertigung für den freien unregistrierten Besitz von Waffen und die Übung damit, und sie ist gleichzeitig die hinreichende und unwiderlegbare Rechtfertigung dafür. Volk fähig und willig sich zu verteidigen = Freiheit, Volk entweder unfähig oder unwillig sich zu verteidigen = Dekadenz, Diktatur und möglicherweise Totalitarismus und staatlicher Massenmord, so einfach ist die Grundgleichung der Volksbewaffnung.

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....Nein, es wird so lange den Berg hinabgehen, bis wir uns auf Waffenbesitz als Bürgerrecht besinnen, und bei diesem Bürgerrecht geht es nicht um sportliches Vergnügen, auch wenn das ein schöner Nebeneffekt ist, sondern um die einzig wirksame Garantie der Grundrecht gegen Kriminelle, sowohl die gewöhnliche Sorte wie gegen kriminelle Regierungen. Diese Garantie ist die einzige logische Rechtfertigung für den freien unregistrierten Besitz von Waffen und die Übung damit, und sie ist gleichzeitig die hinreichende und unwiderlegbare Rechtfertigung dafür. Volk fähig und willig sich zu verteidigen = Freiheit, Volk entweder unfähig oder unwillig sich zu verteidigen = Dekadenz, Diktatur und möglicherweise Totalitarismus und staatlicher Massenmord, so einfach ist die Grundgleichung der Volksbewaffnung.

Da bin ich absolut Deiner Meinung. Jetzt müssen wir nur noch die Massen davon überzeugen und dann die Politiker unter Druck setzen. Weil das nicht von einem Tag auf den anderen geht, schlage ich vor, erstens damit anzufangen, 2. gegen jede auch noch so klein erscheinende weitere Verschärfung der derzeitigen Rechtslage massiv zu protestieren und 3. unablässig den Wegfall des Bedürfnisprinzips zu fordern.

Differenzen und Eiversüchteleien zwischen verschiedenen Gruppen wie Jägern, Sportschützen, Waffensammlern, etc. müssen aufhören. Einigkeit ist gefragt.

V. a. die Vertreter aus den Reihen der Sportschützen sollten endlich damit aufhören, so zu tun, als ob sie eigentlich mit Waffen nichts zu tun haben und nur Sportgeräte benutzen wollen. Das spaltet die an einem liberalen Waffenrecht Interessierten und hilft auch den Sportschützen absolut nicht weiter, da die Waffengegner, die am liebsten alles verbieten wollen, ihnen diese Definition von Sportgeräten sowieso nicht abnehmen. Alle müssen das grundsätzliche Recht des unbescholtenen und sachkundigen Bürgers auf Waffenbesitz ohne den sogenannten Bedürfnisnachweis fordern. Wenn wir uns aber schon in dieser Minnimalforderung nicht einig sind, dann sehe ich schwarz.

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Nur 3 Anmerkungen:

1. Offenbar hat noch niemand gemerkt, dass die neue Richtlinie nun auch ausdrücklich für SAMMLER gelten soll! Bei der alten EU-Richtlinie waren die Sammler ausgenommen! Damit gelten die neuen Vorschriften (verbotene Waffen, Kennzeichnungspflicht, Abkühlungsphase, etc. aber auch im Text angedachte weitergehende Verbote wie (s.S.33 des Dokuments, unten):

eine Beschränkung der Zahl der Feuerwaffen, die eine einzelne Person besitzen

darf

2. Dass einige bezüglich FDP jetzt erst aufwachen, verwundert. Alexander Alvaro, der federführend bei dieser Stellungnahme/Gesetzesvorlage war, ist nicht nur im Bundesvorstand der dt. FDP, sondern war zeitweise auch Vorsitzender der Jungen Liberalen. Bezeichnend, wie dieser "Liberale" anscheinend meint, die "grenzüberschreitende Kriminalität" könne durch Abschaffung bedürfnisfreien Erwerbs von Repetiergewehren und Einzelladerflinten eingedämmt werden. Er steht mit seinen waffenfeindlichen Ergüssen denen des Max Stadler (lest mal dessen Ergüsse hier im Forum) in Nichts nach. Also Leute, vergesst künftig single-issue-voting bei der FDP. Am ehesten kann man noch was erreichen, wenn man in einer großen Partei (Union) eintritt und dort ordentlich Rabatz für ein liberaleres Waffenrecht macht. Für klein(!)bürgerliche Freiheiten interessiert sich die FDP nicht mehr als die anderen etablierten Parteien.

3. Wenn nun viele nach den Sportverbänden rufen, die doch bitte die Kategorien C und D erhalten sollen - völlig falsche Adresse. Für deren Einsatz für bedürfnislosen Erwerb werden unsere Politiker null Verständnis haben und gerade das Bedürfnisprinzip sichert den Verbänden doch eine wunderbare Machtfülle! Die einzige Organisation, die hier aktiv werden könnte, wäre das Forum Waffenrecht. Doch halt! Im Forum Waffenrecht sitzen als ordentliche Mitglieder nicht bravae Bürger, sondern - die Verbände drin! Also wird auch das FWR schön seinen Mund halten.

Grüsse,

Schwarzwälder

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