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IGNORED

Drilling auf Neugelb?


Hilli

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Wenn Drillinge beim Wurfscheibenschießen so viel besser sind, warum benutzen dann 99,9x % der Schützen Bockflinten?

Oh Leuts, also wirklich ... <_<

Die Frage ist: Ist ein Drilling geeignet zum sportlichen Schießen.

Nun - er ist zugelassen, für diverse Disziplinen, das wurde hier bereits durchgekaut.

Ob er die beste Wahl ist - IST UNERHEBLICH!

Er ist zugelassen, somit auch geeignet.

Ansonsten dürfte niemand mit einer Glock in der Zentralfeuerdisziplin starten, keiner mit einem 98k in Ordonnanzgewehr, keiner mit einem Anschütz-Matchgewehr aus den 60er Jahren, etc. etc. etc. .....

Was soll diese andauernde vorauseilende Bedenkenträgerei, als hätten wir nicht schon genug Probleme??

:confused:

Gruß

Sigges

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Nur mal Interesse halber an den TE - warum möchtest Du so gerne einen Drilling haben bzw. was ist da der Hintergrund - nur die rein theoretische Möglichkeit?

Bezgl. TPL Wanderung, es gibt heute auch Thermostabile Drillinge, nur es ist definitiv nicht sinnvoll für rein Sportschießliche Zwecke einen Drilling zu nutzen. Bei 15 Schuß schnell hintereinander "glüht" das Ding. Abgesehen vom Handling und den Kosten. Bei den Wurftaubenschießen muß man schon sehr geübt sein um mit einem Drilling gut mithalten zu können, beim jagdlichen schießen bei uns tritt nicht einer mit dem Ding an.

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Jetzt warten wir nur noch auf jemanden, der uns als Reprise dann erklärt, was alles nicht in die Hände von Jägern gehört.

Nur so wird es auch richtig konstruktiv.

Ja, genau.

Drillinge nur für Jäger.

Sportwaffen nur für Sportschützen.

Sammlerwaffen nur für Sammler.

Leider geht der Sachverständige leer aus,

weil es keine Sachverständigenwaffen gibt. :s84:

Schnuffi

PS grün war gerade aus

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Jetzt warten wir nur noch auf jemanden, der uns als Reprise dann erklärt, was alles nicht in die Hände von Jägern gehört.

Hallo,

was mache ich als Jäger und Sportschütze?

Als mein Drilling (ererbt von meinem Opa) bei mir eingetragen wurde, war ich Sportschütze (alt gelb) und im Jagdscheinkurs, der freundliche Sachbearbeiter hielt das für ideal, da konnte ich gleich Munition dafür kaufen und schießen.

Das alles ist nun einige Jahresjagdscheine her, der Drilling steht immer noch auf der Gelben und kein Sachbearbeiter verlangt den Umtrag auf grüne Wbk, warum auch.

Gruß aus Köln,

Rolf

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Nur weil die Frage aufkam.

Derjenige für den ich die Frage stelle ist Sportschütze und macht mit mir gerade die Jungjägerausbildung.

Er möchte einen Drilling haben (in der Ausbildung auch schon nutzen) was ich zwar nicht ganz verstehe, aber seine Sache. Jetzt war nur die Frage ob er den Drilling auch auf seine Gelbe nehmen könne.

Er kommt nicht ganz soooo gut mit dem örtlichen Waffenhändler aus der die Leihwaffen stellt in denen man Munition schießen muss die auch von ihm verkauft wird.

Bei mir ist es ähnlich. Ich habe mir ne Bockflinte und ein Repetierer auf Gelb für die Ausbildung gekauft.

Hab das mit meiner Sachbearbeiterin abgesprochen, die damit auch kein Problem hatte.

Bearbeitet von XXL
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Schau Dir nochmal die Zeichnung "Jagdgewehr" in der Sportordnung des BDS an. 100mm vor der Systemhülse soll der Lauf (oder das Laufbündel) einen Durchmesser von 26mm haben. Daraus ergeben sich für einen Drilling folgende Fragen:

1.

Wo ist beim Drilling die Systemhülse?

Antwort: Ist de facto im Lauf(-bündel) integriert.

2.

Wie schafft man es beim Drilling, den Duchmesser des Laufbündels 26mm oder kleiner zu halten?

Antwort: ???

Klaas

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Die Frage ist: Ist ein Drilling geeignet zum sportlichen Schießen.

Nun - er ist zugelassen, für diverse Disziplinen, das wurde hier bereits durchgekaut.

Ob er die beste Wahl ist - IST UNERHEBLICH!

Er ist zugelassen, somit auch geeignet.

Selbst wenn das stimmen sollte, hätte der Erwerb einer kombinierten Waffen auf gelbe WBK aus meiner Sicht nichts mit sportlichem Schießen, sondern nur mit der Auslotung von rechtlichen Grauzonen zu tun (genauso wie bei Repetierflinten mit gezogenem Lauf).

Was soll diese andauernde vorauseilende Bedenkenträgerei, als hätten wir nicht schon genug Probleme.

Weil sich der Vorsatz "Erst denken, dann handeln" schon viele Male bewährt hat.

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Selbst wenn das stimmen sollte, hätte der Erwerb einer kombinierten Waffen auf gelbe WBK aus meiner Sicht nichts mit sportlichem Schießen, sondern nur mit der Auslotung von rechtlichen Grauzonen zu tun (genauso wie bei Repetierflinten mit gezogenem Lauf).

Mag ja sein. Das ist dann aber nichts anderes als eine legitime Antwort auf eine als willkürlich empfundene Restriktion. Irgendwie muß sich ja ein Widerstand manifestieren.

Gruß

G.S.J.

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Selbst wenn das stimmen sollte, hätte der Erwerb einer kombinierten Waffen auf gelbe WBK aus meiner Sicht nichts mit sportlichem Schießen, sondern nur mit der Auslotung von rechtlichen Grauzonen zu tun (genauso wie bei Repetierflinten mit gezogenem Lauf).

Hallo,

wie wärs denn dann bei Bedarf am Drilling vor dem Ankauf mit dem Sachbearbeiter zu reden?

Dann fühlt er(sie) sich nicht über den Tisch gezogen und man bekommt die Waffe dann auch eingetragen.

So habe ich es damals gemacht und bin gut damit gefahren.#

Gruß Rolf

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Derjenige für den ich die Frage stelle ist Sportschütze und macht mit mir gerade die Jungjägerausbildung.

OK, danke verstanden. Nun unter diesen Voraussetzungen macht die Anschaffung Sinn, denn in meiner Ausbildung und Jägerprüfung war der Drilling Hauptthema. Ich wäre damals froh gewesen einen zu haben zum selber üben. Wenn man sowieso Jäger werden will und keine Abneigung gegen den Drilling hat, warum nicht mit SB reden und die Gründe erläutern, dann sollte es auf gelber WBK doch problemlos gehen oder soll die gelbe neu angeschaft werden?

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sondern nur mit der Auslotung von rechtlichen Grauzonen zu tun (genauso wie bei Repetierflinten mit gezogenem Lauf).

Da (Repetier-)Flinten mit "speziellen Laufprofilen" rechtlich nicht zu den Waffen mit gezogenen Läufen gehören (ansonsten würden sie nämlich Triebspiegelmunition verschießen), existiert hier keine Grauzone.

Die gehören auf "grün" und damit hat's sich.

Bearbeitet von Raiden
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Ich wiederhole mich: Frau Sigrid Schuh vom BDS-Bundesvorstand kontaktieren. Sie ist für die Auslegung des Sporthandbuches zuständig.

:wub:

Ich werde die Frau Schuh sicher nicht kontaktieren, da ich erstens im DSB bin und zweitens mit der Anschaffung einer .50bmg liebäugele ...

Was bei uns definitiv noch möglich ist und kein Widerspruch von vornherein ... :heuldoch:

mfg

Harry

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:wub:

Ich werde die Frau Schuh sicher nicht kontaktieren, da ich erstens im DSB bin und zweitens mit der Anschaffung einer .50bmg liebäugele ...

Was bei uns definitiv noch möglich ist und kein Widerspruch von vornherein ... :heuldoch:

mfg

Harry

Was soll ich denn da als Mitglied der DSU dazu sagen? Das wir neben wenigen Anderen fast alle Kaliber im Fokus haben?

Genau das ist das Problem! Jeder Verband kämpft gegen den anderen Verband trotz der selben Interessen - dem Sport! Bis ins kleinste Glied!

Hier unheilig präsentiert!

WANN fangt ihr an den sportlichen Vergleich im Wettkampf dem Sport gerecht zu werden? Ohne Alüren!

Und wann gehen die Verbände endlich massiv gegen den Feldzug gegen uns LWB vor?

@DH - eine .50 bmg ist cool und stark - pass nur auf das du nicht umgeschmiessen wirst! In diesem Sinne - :bb1:

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Mal von ein paar sachlichen Beiträgen abgesehen, finde ich dieses Thema absoluten Unsinnig!

Hat sich mal jemand Gedanken darüber gemacht, welche Intention sich - zwischen den Zeilen - herauslesen lässt?

Ich will es erst gar nicht weiter beschreiben. Schon einmal an den Ast gedacht, wo man drauf sitzt?

Leute, man muss doch wirklich nicht in einer derart dämlichen Art die letzten schlafenden Hunde wecken!

Übrigens:

Für Jagdscheinanwärter besteht schon seit Jahrzehnten die Möglichkeit, für die Schießausbildung und Schießprüfung eine eigene WBK zu beantragen! Eine Bescheinigung vom Kursleiter über den Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde genügt!

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Was soll ich denn da als Mitglied der DSU dazu sagen? Das wir neben wenigen Anderen fast alle Kaliber im Fokus haben?

Genau das ist das Problem! Jeder Verband kämpft gegen den anderen Verband trotz der selben Interessen - dem Sport! Bis ins kleinste Glied!

Hier unheilig präsentiert!

...

Genau gegen diesen Zwist der Verbänd wollte ich meinen Beitrag verstanden wissen. Für das, was auf Neu-Gelb eingetragen werden kann, ist in erster Linie mein SB zuständig, den würde ich auch als erstes kontaktieren, wenn eine Neuanschaffung ansteht, wie er es mit dem Eintrag hält. Es soll nämlich SB geben, mit denen man echt gut auskommen kann, die ohne Diskussionen fünf oder auch zehn Waffen eintragen, bei der geplanten sechsten oder elften Bedenken äußern bezüglich der Zulässigkeit.

Warum sollte man denen dann mit einem Gang vor Gericht vor den Koffer sch ...n, um unbedingt seinen persönlichen Willen durchzusetzen.

Damit erschwere ich mir nur die nächsten Einträge, wenn er dann jedesmal pinnig reagieren würde.

mfg

Harry

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.... Für das, was auf Neu-Gelb eingetragen werden kann, ist in erster Linie mein SB zuständig, den würde ich auch als erstes kontaktieren, wenn eine Neuanschaffung ansteht, wie er es mit dem Eintrag hält. Es soll nämlich SB geben, mit denen man echt gut auskommen kann, die ohne Diskussionen fünf oder auch zehn Waffen eintragen, bei der geplanten sechsten oder elften Bedenken äußern bezüglich der Zulässigkeit. ....

Es soll aber auch vorkommen, dass SB's in neue Sachgebiete wechseln und der Nachfolger die Vorgänge seines Vorgängers mit folgenden Maßnahmen anders bewertet:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__42.html

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__49.html

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__45.html

Wobei man bedenken muss, dass die Ursachen für v.g. Maßnahmen nicht nur beim Antragsteller liegen müssen. Auch eine von SB's fehlerhafte Ermessensausübung kann eine nachträgliche Rücknahme bzw. einen Widerruf des Verwaltungsaktes zur Folge haben. Gerade bei Eintragungen in eine gelbe WBK ist das Risiko sich in ein entsprechendes Verfahren zu verstricken sehr hoch!

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(...)

(...)Auch eine von SB's fehlerhafte Ermessensausübung kann eine nachträgliche Rücknahme bzw. einen Widerruf des Verwaltungsaktes zur Folge haben. (...)

Nein. Siehe Dein Link des VwVfG:

§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes

(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt..... (Anmerk. von mir: trifft ja nicht zu)

2) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, ... nur widerrufen werden,

1. wenn der Widerruf ... vorbehalten ist;

2. wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist ...

3. wenn die Behörde auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, ...

4. wenn die Behörde ... berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen, soweit der Begünstigte von der Vergünstigung noch keinen Gebrauch gemacht ... hat, ...

5. um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.

Und Ende Gelände.

Gruß, Wheelgun

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Ich wiederhole mich: Frau Sigrid Schuh vom BDS-Bundesvorstand kontaktieren. Sie ist für die Auslegung des Sporthandbuches zuständig.

Ja dann mach es doch nicht so spannend, was hat sie denn gesagt?

Für Jagdscheinanwärter besteht schon seit Jahrzehnten die Möglichkeit, für die Schießausbildung und Schießprüfung eine eigene WBK zu beantragen! Eine Bescheinigung vom Kursleiter über den Erwerb der waffenrechtlichen Sachkunde genügt!

Das halte ich für ein Gerücht. Siehe dazu auch Nr. 13.8 WaffVwV:

Jagdscheinanwärtern kann darüber hinaus zur Erlangung der erforderlichen Schießfertigkeiten unter folgenden Voraussetzungen ein Bedürfnis auf der Grundlage des § 8 zum Erwerb und Besitz einer Einzelladerlangwaffe mit glattem Lauf/glatten Läufen (Doppel- oder Bockdoppelflinte) mit Kaliber 12 oder kleiner anerkannt werden, wenn eine geeignete Waffe ausnahmsweise vom Ausbilder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzungen hierfür sind:

-Vollendung des 18. Lebensjahres,

-Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach §§ 5 und 6,

-Sachkundenachweis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, 3. Fall AWaffV oder geeigneter anderweitiger Nachweis der Sachkunde,

-Bedürfnisnachweis, Darlegung der Erforderlichkeit durch die verantwortliche Ausbildungsstelle oder die zuständige Kreisgruppe (Landesjagdverband).

Für das, was auf Neu-Gelb eingetragen werden kann, ist in erster Linie mein SB zuständig, den würde ich auch als erstes kontaktieren, wenn eine Neuanschaffung ansteht, wie er es mit dem Eintrag hält.

Was hat Dein SB damit zu tun? Jede Waffe, für die ich eine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung nachweisen kann, ist einzutragen, ohne jegliches Ermessen. Gibt es keine Disziplin, gibt es auch keinen Eintrag. Alles andere ist Mauschelei.

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Warum sollte ich dann dort anrufen?

Dein Beitrag klang für mich so, als hättest Du dich bereits erkundigt.

Und wenn ich aus irgendeinem Grund "müßte", würde ich ihn auf Alt-Gelb nehmen.

Bei der alten Gelben kann ich mich aber höchstens beim Erwerb auf § 58 WaffG berufen (und selbst das ist umstritten), der Besitz (also die Eintragung) richtet sich jedoch definitiv nach dem neuen WaffG (also nur mit Bedürfnisnachweis).

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