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IGNORED

Drilling auf Neugelb?


Hilli

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Ich weiß, dass der BDS die Disziplin "Jagdgewehr" anbietet und ich habe mir auch den dazu passenden Teil der Sportordnung durchgelesen. Ob da jetzt kombinierte Waffen zugelassen sind oder nicht, kann man, je nachdem in welche Richtung man argumentieren will, entsprechend herauslesen.

Echt ? Erklär' mal, was da zweideutig ist:

L 2.02.3 Technische Spezifikationen für Jagdgewehre (JG)

- für die Disziplin mit der Kennziffer 3104

Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Jagdgewehre handelsüblicher

Bauart.

Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,2 mm /

.204 bis einschließlich Kaliber 9,3 mm / .366

Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm; einschließlich Optik

und Gewehrriemen

Abzugswiderstand: beliebig

Sicherung: Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein.

Visierung: Zielfernrohre mit höchstens 12-facher Vergrößerung.

Weitergehende Vergrößerungen müssen

gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über

dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist

nicht erlaubt.

Schaft: Abmessungen: siehe nachfolgende Zeichnung

Lochschäfte sind nicht erlaubt. Im Schaft eingelassene

Schienen für die Verstellung der Riemenbefestigung

dürfen nicht benutzt werden.

Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt.

Scheibe: BDS-100m-ZF-Scheibe

So: Ein Drillig ist ein Jagdgewehr handelsüblicher Bauart. Ich vermute intensiv, daß die Schaftabmessungen auch für den Drilling, der hier auf Gelb eingekauft werden soll, passen. Ergo: Der Drilling ist als Wettkampfgerät zugelassen, einer sportlichen Verwendung in dieser Disziplin steht nichts entgegen.

Bearbeitet von Tyr13
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... Ich habe weder beim Training noch bei Bezirks,- Landes und Deutsche Meisterschaft (BDS) einen Sportschützen mit einem Drilling schießen gesehen! Auch bei der Waffenabnahme ist mir ein Drilling im Zusammenhang mit der Ausübung des Schießsportes noch nicht untergekommen!

Die trauen sich alle nicht mehr weil sie nur Gelb Neu haben und Deine Einstellung zu der Sache kennen.

Wenn Du etwas nicht kennst oder noch nicht gesehen hast bedeutet dies auch nicht, dass dies nicht zulässig wäre, oder?

... , weil wir - wie bereits geschrieben - einen Teil der letzten waffenrechtlichen Verschärfungen Anschein-Sportschützen zu verdanken haben. ...

Dies ist pure Spekulation und, um im Bild zu bleiben, Du schießt ins eigene Lager.

...

Viel Spaß bei der gelegentlichen waffenrechtlichen Kontrolle.

Du sprichst in Rätseln.

Wenn Du die Aufbewahrungskontrollen meinen solltest: Kennst Du Kaya Yanar?

Ich gehe jetzt zur Weihnachtsfeier!

Dann feier mal schön. Vielleicht kommst Du ja auf andere Gedanken. ;)

Gruß, Wheelgun

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Und Dich kriegen Sie auch noch......Du wirst schon sehen was Du davon hast........mach nur so weiter.......

:ninja: Ey, Du sollst nicht schon sagen, was der @Joe07 oder @Flohbändiger meint :vampire:

Sonst komm' ich mit Deinem Account noch durcheinander :huh:

Geh' mich jetzt verstecken...

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@Wheeelgun

Deine sinnlosen Behauptungen bringen dich nicht wirklich weiter!

Übrigens: Ich meine nicht die Aufbewahrungskontrollen. Die Behörde hat neben der Aufbewahrungskontrolle auch das Recht, sich vom Waffenbesitzer, Waffen, Munition und Erlaubnisscheine vorzeigen zu lassen! http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__39.html

@Tyr13

Auch dein Zutat der Sportordnung bring dich hier nicht wirklich wirklich weiter. Denn es zählt hinsichtlich der Sportordnung nicht das was theoretisch möglich ist sondern tatsächlich praktisch gelebt wird!

Besonders witzig finde ich an dieser Diskussion, das einige User in anderen waffenrechtlichen Angelegenheiten fehlende Praxisnähe der handelnden Behörden beanstanden und in diesem Fall selbst nur Theorie aber keinen gelebte Praxis ins Feld führen!

Widersprüchlicher und peinlicher gehts wohl nicht mehr?

Bearbeitet von Gast
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Auch dein Zutat der Sportordnung bring dich hier nicht wirklich wirklich weiter. Denn es zählt hinsichtlich der Sportordnung nicht das was theoretisch möglich ist sondern tatsächlich praktisch gelebt wird!

Sag mal, geht es dir gut? Wenn du mit dem Teil durch die Waffenkontrolle des Verbandes für die Disziplin kommst ist alles gut. Welches Ergebnis du damit schießt interessiert wirklich niemand.

BBF

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@BBF

Ergebnisse hin oder her, wo ist denn der Schütze der mit einem Drilling durch eine Waffenkontrolle gekommen ist und einen 30-schüssigen Durchgang absolviert hat?

Hm ... wenn du noch ein bisschen weiter machst, kaufe ich mir nächsten Monat wenn ich wieder darf, einen gebrauchten Drilling auf Neugelb und schieße eine Meisterschaft damit.

BBF

Bearbeitet von BBF
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Auch dein Zutat der Sportordnung bring dich hier nicht wirklich wirklich weiter. Denn es zählt hinsichtlich der Sportordnung nicht das was theoretisch möglich ist sondern tatsächlich praktisch gelebt wird!

das steht genau WO? ... ausser bei Joe.... und Pippi Langstrumpf "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" ?

tschuldige, aber so langsam wird lächerlich!

gruß alzi

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... Im übrigen machst du dich geräde ziemlich lächerlich.
... tschuldige, aber so langsam wird lächerlich!

Ach was, weil ich für die Jagd und den Schießsport die jeweils dafür geeignete Waffe einsetze?

Lächerlich machen sich die, die meinen, sie könnten sich als Legalwaffenbesitzer von den Rest der Gesellschaft absetzen. Auf der einen Seite die Legalwaffenbesitzer, die sich aus Bürger aller Schichten - vom Arbeiter, Angestellten, Selbstständigen SOWIE Politiker und Beamte - zusammensetzen und auf der anderen Seite die Bürokraten, Gutmenschen, Politiker.

Leider übersehen hier ein paar User, dass sich auch Politiker, Beamte etc. als Sportschützen, Jäger und Waffensammler betätigen und diese die waffenrechtlichen Bestimmungen - um sich in deren Fallstricken nicht zu verfangen - etwas ernster sehen als Bürger XY, der sich stets zum Sport macht die Grenzen zwischen gut und böse auszuloten!

Besonders schade finde ich, dass sich das Niveau bei WO massiv verschlechtert hat. Wenn die Argumente ausgehen, dann wird es polemisch, oder wie?

@alzi

Schon einmal darüber nachgedacht, welche Bedeutung eine behördlich genehmigte Disziplin hat, die in der Praxis nicht gelebt wird? Das heißt, ein Drilling von einem Sportschützen mit bezug auf eine "einzelne" bestimmte Disziplin erworben hat, aber in dieser Disziplin - durchgängig auf Vereins,- Bezirks,- Landes,- und Bundesmeisterschaften nicht eingesetzt wird.

Um noch ein mal auf den schießsportlichen Einsatz eines Drillings zurück zu kommen!

Selbst wenn die Schießaufsicht - bei offiziellen Meisterschaften, die Waffenabnahme - den Einsatz zulässt, ist dieser aus folgenden waffentechnischen Asapekten völliger Unsinn:

  1. Handhabung beim Laden und evtl. Gefährdung benachbarter Schützen und Aufsichtspersonen (auch beim vorgeschriebenen Liegendanschlag muss die Mündung muss stets zum Geschossfang gerichtet sein)!
  2. Eine zwangsläufige - durch die verlöteten Läufe - untaugliche Präzision bei den, disziplinmäßig vorgesehenen Schusszahlen von 15 - 30 Schuss pro Durchgang!
  3. Schon konstruktionsmäßig ist ein Drilling nicht für die im Schießsport, in kurzer Schussfolge, üblichen Schusszahlen ausgelegt.
  4. Untaugliches Abzugsgewicht - Stecher darf wegen des vorgeschriebenen Mindestabzugsgewicht nicht verendet werden!

Wenn ich mir den Verlauf dieses Themas anschaue, dann spricht das Festhalten am Drilling für die BDS-Disziplin "Jagdgewehr" für sich!

Evtl. lässt sich ja der BDS Bundesvorstand für eine praxisorientierte "neue" Disziplin gewinnen. Eine reine Präzisionsdisziplin (15/30 Schuss auf 100 Meter) auf halte immer noch für nicht durchfürbar und für gefährlich. Denkbar wären z. B. 4 x 1 Kugel stehend auf 50 Meter Zielscheibe und 4 x 2 Schrotpatronen auf 15 Meter Fallplatte.

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Warum nur habe ich nichts anderes erwartet?

Je gewichtiger die sachlichen Gründe gegen den Erwerb eines Drillings durch Sportschützen desto polemischer die Reaktionen!

Bezüglich der Lesekompetenz: Ich lege großen Wert darauf, dass waffentechnische Aspekte eine andere Bedeutung haben als waffenrechtliche Aspekte!

:ridiculous:

Eigentlich hatte sich hiermit http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1757646 bereits das Thema erledigt!

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  1. Handhabung beim Laden und evtl. Gefährdung benachbarter Schützen und Aufsichtspersonen (auch beim vorgeschriebenen Liegendanschlag muss die Mündung muss stets zum Geschossfang gerichtet sein)!
  2. Eine zwangsläufige - durch die verlöteten Läufe - untaugliche Präzision bei den, disziplinmäßig vorgesehenen Schusszahlen von 15 - 30 Schuss pro Durchgang!
  3. Schon konstruktionsmäßig ist ein Drilling nicht für die im Schießsport, in kurzer Schussfolge, üblichen Schusszahlen ausgelegt.
  4. Untaugliches Abzugsgewicht - Stecher darf wegen des vorgeschriebenen Mindestabzugsgewicht nicht verendet werden!

Wenn ich mir den Verlauf dieses Themas anschaue, dann spricht das Festhalten am Drilling für die BDS-Disziplin "Jagdgewehr" für sich!

- Abzugswiderstand beliebig, was spricht gegen den Stecher?

- Nicht alle haben verlötete Läufe! Da sieht dann die Sache mit dem Klettern ganz anders aus. Außerdem musst du ja nicht den großen Kugellauf nehmen :gutidee:

- Das mit dem Laden im Liegen mach ich dir gern vor.

Trotzdem eine seltsame Vorstellung, auch wenn ich keine Sachargumente dafür finde. :confused:

Gruß

Erik

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... Nicht alle haben verlötete Läufe! ...

... Das mit dem Laden im Liegen mach ich dir gern vor. ...

Nun gut, mit dem Abzugsgewicht stimmt.

Bezüglich der Drillinge mit freischwingendem Kugellauf, diese findest du aber nur in Preisklassen die hier kein Thema sind.

Mit dem Laden ist es auch so eine Sache. Es kann ja gut sein, dass die im Liegendanschlag den Drilling fix geladen bekommst. Dies nützt dir aber garnichts, wenn der Schießaufsicht bzw. dem Schießleiter die Mündung zu weit ein der Richtung gerät. Die Mündung darf nicht aus der Richtung zum Geschossfang geraten!

Stimmt eine seltsame Vorstellung. Genauso seltsam, wie das heiß diskutierte Thema: "VRF mit gezogenem Lauf auf gelber WBK"!

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Dies nützt dir aber garnichts, wenn der Schießaufsicht bzw. dem Schießleiter die Mündung zu weit ein der Richtung gerät. Die Mündung darf nicht aus der Richtung zum Geschossfang geraten!

Ja und? Bist du so steif? Es ist SchießSPORT! :heuldoch:

:ridiculous:

BTW: Habe mich gerade heute mit einem Jäger über Jagdwaffen unterhalten. Und über das, was er als praktisch - für die Jagd - ansieht. Er sagte: Kipplaufwaffen, z.B. Drilling. Repetierer würden bei den Jagden, an denen er teilnimmt, recht wenig bringen.

Also warum heißt die BDS-Disziplin "Jagdgewehr", wenn so viele Jagdgewehre kombinierte bzw. Kipplaufwaffen sind - und deiner Meinung nach nur Kammerverschlußbüchsen und Selbstlader zugelassen wären?

Bearbeitet von Sal-Peter
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Wenn es tatsächlich Schießsport wäre.

:rotfl2:

Hier geht es aber nicht um Schießsport sondern darum, einen waffenrechtlichen Sachverhalt herzustellen, der sich nicht herstellen lässt!

:peinlich:

Als Schießsport lässt es sich erst dann bezeichnen, wenn tatsächlich mehrere Sportschützen in der Disziplin "Jagdgewehr" mit einem Drilling antreten und ihre Ergebnisse vergleichen!

:awm:

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es ist doch normal, daß bei wettkämpfen in einer disziplin ganz verschiedene waffenausführungen zum einsatz kommen. FN150 gegen AW93 - wie das ausgeht, ist klar. oder die P38 gegen eine 2011.

da fehlte mir noch ein sachbearbeiter, der mir erzählen will, womit man konkurrenzfähig ist und womit nicht. wir reden hier von breitensport...

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Drillinge unter sich wären - wenn überhaupt - ein Versuch wert! Gegen den Repetierer oder Fallblock hat ein Drilling schon nach dem ersten Durchgang verloren!

:ridiculous:

Wäre nichts anderes als wenn sich jemand mit einem VW Golf GTi in die Startaufstellung einen Formel1 - Rennens stellen würde!

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Wenn es tatsächlich Schießsport wäre.

Es wird Dich vielleicht überraschen, die allermeisten hier haben Dich schon verstanden.

Du hast Bauchschmerzen damit, einen Drilling auf eine Sportschützen-WBK zu erwerben. Du glaubst, hier würde zwar der Buchstabe des Gesetzes geachtet, seine Intention jedoch verfehlt. Und solch ein Vorgehen sei allen Sportschützen abträglich. Es ehrt Dich, daß Du Dich in die Bresche wirfst, aber hier ist es nach meiner Meinung unangebracht.

1. Der Drilling ist definititiv den Waffen nach der Aufzählung in 14.4 zuzurechnen.

2. Ein solches Gewehr kann nach der Sportordnung des BDS für Wettkämpfe verwendet werden.

Damit ist der Drops gelutscht, der Raps geschnitten und die fette Frau darf jetzt singen. Sämtliche Argumente zur Konkurrenzfähigkeit des Gewehrs laufen wirklich ins Leere, ausnahms- und überraschenderweise darf der mündige Bürger hier tun, was er will, SELBST WENN ES KEINEN SINN MACHT. Sag' also einfach: OK, es ist zwar blöd, aber Du darfst es tun.

Dieser Fall ist anders zu beurteilen als das von Dir zitierte Beispiel der gezogenen VRF, wo wir im Übrigen kongruenter Ansicht sind. Oder das Zusammenbasteln von neuen Waffen aus erlaubnisfreien Teilen + WS. Oder Kashis im Kaliber 7,62x40, oder Mac10-Klone mit 420mm Lauf.

Solange ein solch sinnloses Gesetz wie das WaffG besteht, wird man versuchen, die bestehenden Regeln auszunutzen, weil bei vielen Betroffenen das Verständnis und die Akzeptanz fehlt. In gewissem Rahmen kann man das auch sportlich sehen, das tun auch einige der SB's, die ich so kenne. Nur in dem hier zum Erbr.... diskutierten Fall ist die Schmerzgrenze eben nicht überschritten, und ein schulterzuckendes "Mach doch" reicht aus, da muss man nicht ad nauseam sachfremde Argumente wiederholen.

Bis zum nächsten Thread :drinks:

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  • 3 Jahre später...

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