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IGNORED

Ärger mit dem Nachbarn


Teraflop

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

ich habe da ein kleines Problem - mit meinem Nachbarn. Dieser gehört leider zu einer Spezies Mensch, bei der mit Dialog Hopfen und Malz verloren ist, trotzdem aber glaubt alles zu wissen und zu dürfen. Schon oft hat er gegen mich den Kürzeren gezogen (vor Gericht, Abmahungen vom Rechtsanwalt) etc.

In den letzten Tagen beschleicht mich ab und an das ungute Gefühl, daß er mir eines auswischen könnte (nachdem er wegen Ruhestörung mal wieder eins übergezogen bekam). Eine Gelegenheit wäre zum Beispiel wenn ich auf die Jagd gehe und mit Gewehr über der Schulter aus dem Haus komme. Vielleicht behauptet er ich hätte ihn bedroht? Seine Frau steht leider unter seiner Fuchtel - daß die das aussagt was er hören will ist klar mad1.gif

Meine Frage nun an euch: sind euch Fälle mit ähnlicher Konstellation bekannt? Mich würde vor allem interessieren wie sowas ausging.

Ich finde diese Nachbarschaft kotz.gif

Tera

Geschrieben

geh auf nummer sicher:

pack das gewehr auf jeden fall in eine tasche, bevor du dich irgendwann mal vor gericht herumstreiten musst, in welchem winkel der lauf wohin gezeigt hat.

was den nachbarn angeht:

das ist halt das problem mit nachbarschaftsstreitereien. die hören nie wirklich auf und meistens wünscht man sich dann, man hätte am anfang irgenwann mal bei einer kleinigkeit nachgegeben... denn idioten sind sehr kreativ, wenn es darum geht, ihren mitmenschen das leben schwer zu machen.

kenne jetzt keine feinheiten deines falles, aber wenn es mit dialog nicht klappt, sollte man sich seine dialogversuche auch nochmal selbstkritisch ansehen... wenn das ziel des dialoges war, dem anderen zu beweisen, man selbst sei doch im recht, dann stösst man bei den meisten menschen auf granit.

VOR ALLEM ist wichtig, wie das aus der sicht des nachbarn aussieht. mag ja sein, dass du wirklich im recht bist, und er ist nunmal doof und stur... aber da kann man nichts machen. ändern wird man ihn nicht, besser ist eine "idioten-sonderbehandlung", die nur darauf zielt, halbwegs mit ihm auszukommen, ohne dass man darauf wert legt, recht zu behalten.

dafür muss man zwar mal seinen stolz abschalten, aber anders geht es kaum. solche nachbarn sitzen nunmal am längeren hebel...

noch ein tipp: versuche im ausgleich, mit allen anderen nachbarn super auszukommen (so mit tasche tragen, hund hüten, etc.). wenn dann wirklich mal was ist, dann gibt es eine menge leute, die dir bestätigen können, dass dein nachbar ein unruhestifter ist.

aber nicht bei den anderen nachbarn über deinen "freund" herziehen! fahr lieber die "ich weiss nicht, was er hat"-neutral-schiene.

Geschrieben

In Antwort auf:

alter hamburger????

du woisch do, i kumm us'm lendle
gr1.gif


Aber mit dem Umzug zeigst Du zumindest guten Willen! (Nix für Ungut! cool.gif)

***

Ich habe bei Nachbarschaftsstreitigkeiten die besten Erfahrungen damit gemacht, den Ball Flach zu halten. Manchmal hat man schneller wieder Ruhe, wenn man nicht jedesmal auf die Barrikaden geht, wenn sich ein Grund dafür bietet. Man darf natürlich nicht alles durgehen lassen, sonst ist es irgendwann Gewohnheitsrecht, um Mitternacht die Bohrmaschine rauszuholen.

Gerade bei Waffenengelegenheiten stehen wir im Rampenlicht. Daher würde ich hier auch den sichereren Weg mit dem Futteral wählen. (Was heist ich würde ... ich tue das, auch ohne Nachbarschaftsärger. Nicht zuletzt, weil ich meine schöne Büchse mit ZF nicht ungeschützt im Auto rumfliegen lassen möchte!)

Geschrieben

In Antwort auf:

Nicht zuletzt, weil ich meine schöne Büchse mit ZF nicht ungeschützt im Auto rumfliegen lassen möchte!)


Das ist reine Erziehungssache - meine gehorcht und bleibt liegen! wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Eine Gelegenheit wäre zum Beispiel wenn ich auf die Jagd gehe und mit Gewehr über der Schulter aus dem Haus komme. Vielleicht behauptet er ich hätte ihn bedroht? Seine Frau steht leider unter seiner Fuchtel - daß die das aussagt was er hören will ist klar


Dummerweise kann er die Bedrohung auch shcon behaupten, wenn er nur weiss, daß Du Waffen hast ! crying.gif

Geh ihm aus den Weg, ignoriere ihn einfach und trage Deine Waffen besser versteckt in das Auto, lass ihn so wenig wie möglich von Dir wissen !

Wenn ich jemanden anscheiße, weil er mal wieder Nachts um 2:00-3:00 Uhr meint die Musik voll aufzudrehen und die Betrunkenen auch noch mit singen wollen (das alles an einem Sonntga, andere müssen ja nicht arbeiten) dann rufe ich auch die Polizei, allerdings anonym smirk.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

dann rufe ich auch die Polizei, allerdings anonym
smirk.gif


Und wie willst du das machen? Bevor die abgehoben haben, sehen die schon deine Telefonnummer. Das kann man gar nicht unterdrücken, selbst wenn man es wollte.

bye knight

Geschrieben

Und wie ist das mit den alten Analoganschlüssen ?

Da wird die Telefonnummer standardmäßig nicht übertragen.

Jedenfalls zeigt mein Handy bzw. ISDN nichts an.

Sindbad

Geschrieben

Hi,

ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass es bei Notrufen egal ist ob Ihr Eure Rufnummer unterdrückt oder nicht. Die werden Sie so oder so sehen.

Gruß

.357mag

Geschrieben

Wenn die Notrufnummer 110 oder 112 gewählt wird ist die ISDN oder Handynummer für die jeweilige Leitstelle sichtbar, auch wenn sie vom Benutzer unterdrückt wurde.

Ist manchmal eine ziemliche Überraschung für "Scherzkekse" die die 112 wählen und dann auflegen wenn man sie zurückruft und fragt was man für sie tun kann grin.gif

Geschrieben

Nur ein theorethisches Beispiel:

Man kaufe auf dem Flohmarkt ein altes funktionsfähiges Handy ohne Karte!

Die Notruffunktionen sind weiterhin freigeschaltet.

Anmerkung: Der Mißbrauch dieser "Notrufe" ist aber zu recht strafbar!

Geschrieben

Mal ne Frage :

In Antwort auf:

dann rufe ich auch die Polizei, allerdings anonym


Sind Polizisten bei anonymen Anrufen verpflichtet das ernst zu nehmen ?

Zweite Frage hinterher:

Die Ehefrau des Nachbarn als Zeuge vor Gericht?

Ist die als Zeuge überhaupt zugelassen ,glaubwürdig ?

In Antwort auf:

eider unter seiner Fuchtel - daß die das aussagt was er hören will ist klar


Fragt denn ein Richter nicht immer " Sie sind weder verwandt noch verschwägert mit dem Angeklagten ...."

" Ja euer Ehren ..."

Attila

Geschrieben

Die Polizei muss jeden Hinweis folge leisten !

Stell Dir mal vor, Du rufst dort an "In der Straße blablabla bei der Hausnummer nlablabla sind Randale" und die Polizei ragiert nicht drauf, am nächsten Tag liegen dort 2 Tote, was meinst Du wer den schwarzen Peter bekommt ???

Geschrieben

Blöde Frage! Die zwei Toten, natürlich.

Wenn Du ehrlich bist, wirst Du genügend Fälle finden können, wo dann irgentwann einmal die Polizei vorbei geschaut, sich besten Falls auch noch lächerlich gemacht hat und wieder abgezogen ist.

Nein, das ist jetzt keine pauschale Verurteilung aller Polizisten und solche Sachen, wie Kommunikationsprobleme gibt es ja auch noch. wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Fragt denn ein Richter nicht immer " Sie sind weder verwandt noch verschwägert mit dem Angeklagten ...."


Dabei geht es nicht um den Wahrheitsgehalt der Aussage (man muß wenn man eine Aussage macht die Wahrheit sagen) sondern um den § 52 StPO (Verweigerung des Zeugnisses)

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

Mal ne Frage :

In Antwort auf:

dann rufe ich auch die Polizei, allerdings anonym


Sind Polizisten bei anonymen Anrufen verpflichtet das ernst zu nehmen ?

Zweite Frage hinterher:

Die Ehefrau des Nachbarn als Zeuge vor Gericht?

Ist die als Zeuge überhaupt zugelassen ,glaubwürdig ?

In Antwort auf:

eider unter seiner Fuchtel - daß die das aussagt was er hören will ist klar


Fragt denn ein Richter nicht immer " Sie sind weder verwandt noch verschwägert mit dem Angeklagten ...."

" Ja euer Ehren ..."

Attila


.....eine Ehefrau ist (i.d.R.) weder verwand noch verschwägert...... 021.gif

Gruß Andreas

Geschrieben

Guten Morgen!

Möchte mich bei euch allen herzlich bedanken. Konnte leider nicht eher antworten - Internet zu Hause defekt :-(

So wie ich euch verstanden habe ist die Ehefrau also eine "vollwertige" Zeugin, richtig?

@Glock19: Danke fürs Angebot. Denke ich komme heute im Laufe des Nachmittags drauf zurück.

Tera

Geschrieben

ehegatten können im strafverfahren zeugnis ablegen, müssen aber nicht. die glaubwürdigkeit aller zeugen und die glaubhaftigkeit ihrer aussagen unterliegt der würdigung des gerichts, weswegen der schweigende belastungszeuge (z.b.: ehefrau hat gatten bei körperverletzung gesehen) für einen angeklagten vorteilhafter ist, als der redende entlastungszeuge (z.b.: ehefrau beschreibt, wie das vermeintliche opfer unglücklich gestürzt ist).

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn die Notrufnummer 110 oder 112 gewählt wird ist die ISDN oder Handynummer für die jeweilige Leitstelle sichtbar, auch wenn sie vom Benutzer unterdrückt wurde.

Ist manchmal eine ziemliche Überraschung für "Scherzkekse" die die 112 wählen und dann auflegen wenn man sie zurückruft und fragt was man für sie tun kann


So Kameraden,

Da muß ich wohl was klarstellen. Es gibt nämlich eine Möglichkeit, wie man mit dem Handy die Notrufnummern wählen kann und niemand sieht die Nummer.......

Einfach die SIM Karte raus! Dann ist nämlich Ende Gelände. Notrufe sind auch ohne Karte möglich.

Sentenced7

Geschrieben

Hi,

das siehst Du wohl richtig. Allerdings wird es bestimmt möglich sein, dass man die IMEI-Nummer des Telefons herausbekommt.

Daher würde ich das nicht mit einem normalen Vertragshandy probieren. Einmal vielleicht, aber nicht öfters grlaugh.gif

Gruß

.357mag

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