Hallo Jeffrey,
erstmal ein schöner Gruß von Mittelfranke zu Mittelfranke
Ich habe das gleiche Formular verwendet.
Das folgende ist meine subjektive Meinung, nichts anderes. Obs stimmt weiß ich natürlich auch nicht.
Die Formulierung "unberechtigt erworben" halte ich nicht für kritisch, da Du ja Deiner Anzeigepflicht explizite Genüge tust mit "befinde mich im Besitz von Patronenmunition".
Du kannst schließlich tausendmal behaupten, dass Du mein Auto geklaut hast. Solange Du´s nicht de facto getan hast, sehe ich da kein Problem. Zumindest nicht für Langwaffenmunition. Diese darfst Du ja (Jagdschein, richtig?) für Langwaffen erwerben. Es gibt keine Einschränkung bezüglich "nur für die Langwaffen, die Du effektiv hast". Zumindest ist mir eine solche nicht bekannt (für Jagdscheininhaber) - wäre aber sehr froh, würde mich jemand auf einen etwaigen Denkfehler aufmerksam machen. Meine Meldung ist ja nach dem gleichen Muster gestrickt.
Bei Kurzwaffenmunition unterstelle ich mal, dass Du nur die Kaliber hast, für die Du auch eine MEB in der WBK eingetragen hast. Alles andere wäre schon nach altem Gesetz illegal gewesen.
Hoffe dies hat geholfen.
Teraflop