Zum Inhalt springen

Teraflop

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    122
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Teraflop

  1. Na dann ist gut Mouche, Danke übrigens für den Tip "Im Dienste Ihrer Majestät" bzgl. Enfield. Habe das Buch gestern bei einem Händlier gefunden, ist echt klasse. Allerdings sehe ich deshalb voraus noch den einen oder anderen A-Schrank zu brauchen Tera
  2. Hatte meine Waffen immer in A- oder B-Schränken, allerdings keine Belege dafür (wer hebt schon 1999 eine Praktiker-Quittung auf?). Die Typenschilder waren imho alle i.O. Da ich nun einen A-Schrank (da war Muni drin) durch einen B-Schrank (hat aber nur ein Herstellerschild mit der VDMA-Nummer) ersetzt habe, habe ich (wie gesagt, keine Belege) Bilder von meinen Typenschildern gemacht und diese mit einem kurzen Anschreiben (Einschreiben mit RS und Zeuge fürs Eintüten) an mein LRA geschickt. Im Anschreiben dann auch noch ein Satz á la "Bitte melden bis 31.08., falls Probs aus Ihrer Sicht". Sollte doch so ok sein, oder? Hätts ja eigentlich nicht gebraucht, aber da ich keine Belege habe und den Schrank für die Mun gewechselt hatte...Nebenbei: auch wenn das kein B-Schrank wäre, so lumpig kann er doch nicht sein, als dass er nicht gleichwertig einem "Schwenkriegelschloss" wäre? Tera
  3. Hallo Jeffrey, erstmal ein schöner Gruß von Mittelfranke zu Mittelfranke Ich habe das gleiche Formular verwendet. Das folgende ist meine subjektive Meinung, nichts anderes. Obs stimmt weiß ich natürlich auch nicht. Die Formulierung "unberechtigt erworben" halte ich nicht für kritisch, da Du ja Deiner Anzeigepflicht explizite Genüge tust mit "befinde mich im Besitz von Patronenmunition". Du kannst schließlich tausendmal behaupten, dass Du mein Auto geklaut hast. Solange Du´s nicht de facto getan hast, sehe ich da kein Problem. Zumindest nicht für Langwaffenmunition. Diese darfst Du ja (Jagdschein, richtig?) für Langwaffen erwerben. Es gibt keine Einschränkung bezüglich "nur für die Langwaffen, die Du effektiv hast". Zumindest ist mir eine solche nicht bekannt (für Jagdscheininhaber) - wäre aber sehr froh, würde mich jemand auf einen etwaigen Denkfehler aufmerksam machen. Meine Meldung ist ja nach dem gleichen Muster gestrickt. Bei Kurzwaffenmunition unterstelle ich mal, dass Du nur die Kaliber hast, für die Du auch eine MEB in der WBK eingetragen hast. Alles andere wäre schon nach altem Gesetz illegal gewesen. Hoffe dies hat geholfen. Teraflop
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.