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falcon

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  1. falcon

    BDS-Shop

    Wo kann man denn das LaBen RO-Shirt bestellen?
  2. eher zur schaffung eine rechtspolitisch bedenklichen sammlung
  3. "waffen sind demnach gegenstände, die ihrem wesen nach dazu bestimmt sind, zur befolgung von gesetzen gegen bürger eingesetzt zu werden..." aus "entwurf eines gesetzes zur neuregelung des waffenrechts", gesetzentwurf der bundesregierung 2001; begründung zu § 8 (S. 109) liegt hier noch rum, wenns jemand will. der referentenentwurf ist gut zum gruseln geeignet und um mal zu sehen, was passiert wäre, wenn man sich nicht organisiert und artikuliert hätte.
  4. fakten, die die welt nicht braucht! soll man jetzt hoffen, dass aids mehr menschen dahinrafft, damit das konto wieder ausgeglichen ist oder darf man sich wünschen, dass man erschossen wird, anstatt an einer dieser widerlichen krankheiten einzugehen? verquickung von nicht zusammengehörenden kausalverläufen zur psychologischen manipulation. erinnert mich irgendwie an den blöden spruch mit den hungernden kindern in afrika, mit dem eltern ihren kindern die ersten ernährungsstörungen (du isst nicht, bis du satt ist, sondern bis das essen das ein anderer für dich ausgewählt hat alle ist) antrainieren...
  5. geiz ist geil, also spar´ ich mir jetzt eine bemerkung.
  6. melkus: falsch, der zahnazt handelt nicht in ausübung seiner beruflichen tätigkeit, er ist kein unternehmer des automobilhandels. bigmama: privatperson ist keine abgrenzung; siehe meine obigen beiträge.
  7. bitte; aber das mögliche "hintertürchen" im letzten absatz nicht übersehen.
  8. du liegst falsch: es heisst ja nicht, dass ein gewerbetreibender stets unternehmer wäre, sondern nur, wenn er in ausübung seiner beruflichen tätigkeit rechtsgeschäfte abschließt. deshalb ist der waffenhändler, der waffen verkauft - unabhängig davon, ob sie auf einer wbk oder im handelsbuch stehen, ob er sich als privater oder händler bezeichnet oder ob die waffe neu oder gebraucht ist - immer unternehmer. ein zahnarzt, der sein geschäftsauto weiterverkauft aber nie, da er ja keinen autohandel betreibt. du kannst die aldi vorsteuer übrigens problemlos geltend machen, wenn du fürs geschäft einkaufst. der waffenhändler könnte m.e. - rechtsprechung kenne ich dazu aber keine - nur aus der unternehmerstellung rauskommen, wenn er nachweislich eine waffe, die er z.b. jahrelang in wettkämpfen geschossen hat und nun ohne gewinnerzielungsabsicht verkauft, anbietet. aber der beweis des ersten anscheins spricht immer gegen ihn, da waffenhändler im regelfall dafür bekannt sind, mit dem verkauf von waffen umsatz machen zu wollen
  9. nö, aber mit drei paragraphen: § 437 bgb: ist die sache mangelhaft, kann der käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem vertrag zurücktreten oder nach § 441 den kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a schadensersatz oder nach § 284 ersatz vergeblicher aufwendungen verlangen. § 475 abs. 1 bgb: auf eine vor mitteilung eines mangels an den unternehmer getroffene vereinbarung, die zum nachteil des verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den vorschriften dieses untertitels abweicht, kann der unternehmer sich nicht berufen. die in satz 1 bezeichneten vorschriften finden auch anwendung, wenn sie durch anderweitige gestaltungen umgangen werden. § 14 abs. 1 bgb: unternehmer ist eine natürliche oder juristische person oder eine rechtsfähige personengesellschaft, die bei abschluss eines rechtsgeschäfts in ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen tätigkeit handelt. und für melkus hab ich auch noch einen: § 263 stgb - betrug; (1) wer in der absicht, sich oder einem dritten einen rechtswidrigen vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch vorspiegelung falscher oder durch entstellung oder unterdrückung wahrer tatsachen einen irrtum erregt oder unterhält, wird mit freiheitsstrafe bis zu fünf jahren oder mit geldstrafe bestraft.
  10. was habt ihr denn alle, ich finde die idee super, dass mittels eines waffenpasses die jährliche KOSTENLOSE inspektion und wartung einer waffe dokumentiert wird. schliesslich sind die dinger teuer genug und es wird langsam zeit, dass die "lifetime warranty" nach amerikanischem muster auch im deutschen handel selbstverständlich wird.
  11. Antwort auf: übrigens würd ich ja gerne mal wissen, ob du nicht zufällig ein konkurrent der diversen büchsenmacher bist, ... @wave: das wäre besonders praktisch, da du als konkurrent sofort zum anwalt wetzen könntest um den uwg-unsauberen kollegen gebührenpflichtig abzumahnen
  12. falcon

    Neues Zitat?

    eigentlich zu wenig latein für fjs.
  13. er lässt sich entschuldigen, da er bis zur mittagspause nicht mit meinem abwasch fertig wird.
  14. In Antwort auf: Da der Gehörgang durch die Ohranpaßstücke dicht verschlossen ist,ist der Schutz mindestens so gut wie bei üblichen Gehörschützern. aber nur, wenn du die knochenleitung völlig ignorierst.
  15. In Antwort auf: Falls Dich nämlich später jemand beim "Verstoß" erwischt, kannst Du milde lächelnd auf die geltende Rechtslage hinweisen und der SB hat ein Problem ... und wenn du keinen milden richter erwischt, hast du schnell ausgelächelt und selber ein problem. die rechtswidrigkeit eines nicht nichtigen verwaltungsaktes wirkt sich im falle starfbaren verhaltens m.e. höchstens als strafmilderungsgrund aus. oder würdest du ohne pappe auto fahren, wenn ein prüfer dich rechtswidriger weise wegen deiner parteizugehörigkeit durchfallen lässt, und in einer polizeikontrolle schlcht milde lächeln?
  16. In Antwort auf: Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten und damit basta! da drängt sich jetzt die frage auf, was nun falsch ist: diese ansicht oder die oben angegebenen agb der bahn ag? p.s.: waffentransport als gefährlichen eingriffe in den bahn-, schiffs- und luftverkehr (§ 315 stgb) halte ich für völlig abwegig; wo ist da die tatbestandsmässigkeit und die konkrete rechtsgutgefährdung?
  17. falcon

    Kleiner Waffenschein

    In Antwort auf: WaffG Anl. 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1 Verbotene Waffen 1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch drosseln die Gesundheit zu schädigen (z.B. Nun- Chakus); flegel ist vielleicht geeignet, aber nicht bestimmt.
  18. worüber wird denn hier eigentlich noch palavert? ich denke jd hat das wesentliche aus den beförderungsbedingungen längst herausgearbeitet: In Antwort auf: 3.1 Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen: (...) 3. Personen mit Schußwaffen, es sei denn, daß sie zum Führen von Schußwaffen berechtigt sind (Nachweis erforderlich). § 12 Abs. 3 waffg: Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. ... 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
  19. falcon

    Kleiner Waffenschein

    In Antwort auf: Wenn eine (erstmalige) Verurteilung zu unter 60 Tagessätzen erfolgt (in der Regel wirds fürs Führen ohne KWS so um die 20 Tagessätze geben) passiert gar nix mit WBK und JS. da bist du aber kulant! ich kenne genug behörden, die bei einem verstoss gegen vorschriften des waffg sofort mit dem § 5 abs. 1 nr. 2.a. winken.
  20. falcon

    Kleiner Waffenschein

    In Antwort auf: Ich weiß zumindest vom BGSG (Bundesgrenzschutzgesetz), daß es die Vollmacht für BGS-Leute bereitstellt, ... wer braucht schon eine rechtsgrundlage für kontrollen? einfach den satz mit "kann ich mal..." oder "öffnen sie bitte..." beginnen und schon hat man in 99,999% der fälle die einwilligung des betroffenen zur durchsuchung .
  21. In Antwort auf: Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 09. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330) ausser kraft getreten am 1.1.2002
  22. hagens antwort auf gemms meinung ist zwar humoristisch hervorragend , aber wohl nicht für alle verständlich In Antwort auf: @knight ich wuerde hier vermuten (!), dass die ordnungswidrigkeit mit "erregung oeffentlichen aergernisses" begruendet wird. StGB § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist. hausfriedensbruch (im bahnhof, der zug ist wohl kein befriedetes besitztum) ist es übrigens auch nicht, wenn gegen die agb verstossen wird: erschlichener zutritt ist kein zutritt gegen den willen des berechtigten.
  23. falcon

    Olympia

    und spannend!
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