Zum Inhalt springen

falcon

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.240
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von falcon

  1. nicht nur im waffenrecht gib es die tendenz zur selbstverschärfung durch den bürger, sondern auch im forumswesen...
  2. sehe ich nicht so: der schlüssel an personen gegeben, die keinen zugriff auf das behältnis haben (das ist allerdings voraussetzung!) heißt nichts anderes, als dass auch auf die waffen kein zugriff besteht, diese also weiterhin im sinne des gesetzes vor drittzugriff gesichert aufbewahrt sind.
  3. also, ich hab dir gestern zwei mal geschriebe (14 und 19 uhr). post habe ich von dir auch zwei mal bekommen; die erste dabei mit dem anhang. die blaue schrift ist die kommentierungskennzeichnung von outlook und ich bin zu mistig, mich damit zu beschäftigen.
  4. der "vdw-landesverband bayern" hat jedenfalls eine sportordnung!
  5. nix gekommen. smithy leider habe ich deine email-adresse anscheinend schon wieder verschmissen. kannst du mir den text nochmal schicken, an meine private adresse (post@...) ?
  6. "die geheimen sporlichen aktivitäten des verbandes der waffensammler" - ein enthüllungsbericht unseres reporters smithy... sei so gut, und schick mir die satzung auch.
  7. falcon

    Entstoiberung?

    wenn ich die diversen anti stoiber seiten noch lange anschaue, wähle ich auch noch den schwarzen edi, so "überzeugend" sind die "argumente" dort.
  8. und angestossen hat die rabattgruppe volker gebert; ehre, wem ehre... Zitat: Original erstellt von UMeisen: Doch, gibt es. Die Gothaer bietet über ausgewählte Vertreter Spezial-Policen für Rechtsschutz, Hausrat und Haftpflicht an, in denen die typischen waffen- und wiederladerechtlichen Problemfelder mit abgedeckt sein sollen. Habe mir den genauen Deckungsumfang allerdings auch noch nicht angesehen. meine aussage war vielleicht etwas absolut, aber nach dem fünften oder sechsten versicherten/versicherungsvertreter der steif und fest behauptet hat "natürlich wird das abgedeckt" und dem anschließenden blick in die police, die keinerlei verwaltungsrechtsschutz und schon gar keinen in waffensachen beinhaltet, bin ich etwas angefressen.
  9. womit wir wieder da wären, wo wir oben schon mal waren: woher wissen wir, dass herr fitzgeraldo nicht die aufbewahrung als auflage aufgedrückt bekommen hat? woher wissen wir, dass er seine waffen nicht geladen in der wohnung hermuliegen lies und kinder dazwischen herumtollten? woher wissen wir, dass außer der aufbewahrung nicht noch etwas mit dem kerl in ordnung war? das einzige was wir wissen ist, dass das gericht der meinung war, dass der mensch die waffen besser in einem verankerten schrank aufbewahrt hätte. eine allgemeine aufbewahrungsregel für alle kann ich daraus ebensowenig wie rb ableiten.
  10. kombiversicherungen, die auch waffenrecht abdecken, gibt es derzeit nicht (es gibt versicherungsvertreter, die anderes behaupten, aber die lügen). du wirst also nicht umhin kommen, neben einer "normalen" kombi-rechtsschutz (arbeit, miete, privat,...) eine reine waffenrechtsschutzversicherung abzuschließen. und da scheint die örag über das fwr das derzeit beste angebot zu sein.
  11. falcon

    German Parcel

    @wolfgang kräuslich: willkommen zurück an der front!
  12. da scheint ein missverständnis vorzuliegen: der vdw ist kein schießsportverband, sondern eine vereinigung von waffensammlern. dass der vdw bedürfnisse bescheinigt ist mangels einer sportordnung entweder unmöglich oder ... naja ... "suspekt".
  13. scholzens schreiben rechne ich nicht dem vdw zu; das honorar wird ja auch nicht der vdw bekommen... der rechtsschutz der örag ist laut einer älteren gegenüberstellung von carcano besser; im kopf habe ich diese aber nicht mehr. welcher art ist denn die rechtsberatung für vdw mitglieder? ist die kostenfrei? [Dieser Beitrag wurde von falcon am 15. Juli 2002 editiert.]
  14. also ich kann jederzeit aus dem bssb austreten, soweit ich dafür sorge, dass ich trotzdem noch versichert bin. in meinem zweitverein z.b. habe ich lediglich angegeben, dass ich schon mitglied im verband sei und die versicherung ist daher gewährleistet ist. überprüft wurde dies aber sicher nicht. ein weitergehendes interesse eines vereins an einer verbandsmitgliedschaft - über die versicherung hinaus - ist mir nicht ersichtlich und im übrigen müsste diese pflicht dann auch noch in der satzung stehen. selbst wenn es bei euch da drin steht: das wäre doch ein schönes thema für die nächste hauptversammlung. zumindest wäre dann zu erklären, warum man als sportschütze einem waffensammlerverband angehören muss (zumal einem, der durch inaktivität auf allen feldern glänzt!). unsere standsituation ist unverändert, weil uns bislang aus "politischen gründen" (unklarer art!) jeder bauplatz unmöglich gemacht wurde. ob unsere beiden mannschaften ihren unschlagbaren ruf behalten werden, kann ich nicht beurteilen, aber meine wenigkeit ist trotz gleichbleibender schießleistung von der top 10 in die top 20 abgerutscht und standrekorde nähern sich beständig der 400er marke...
  15. den vdw gibt es nicht; nicht für mich: der vdw war im ganzen novellierungsverfahren ebenso unauffindbar wie das ungeheuer von loch ness. ein "verband" (richtiger: ein verein mit 3500 oder so einzel-mitgliedern (und offenbar zwangs-mitgliedern)), der sich aber nicht im geringsten um die (rechtliche) zukunft kümmert, ist für mich nicht existent! tritt aus, spar dir das geld (die rechtsschutz von der örag ist übrigens auch besser). [Dieser Beitrag wurde von falcon am 15. Juli 2002 editiert.]
  16. ich lass mich ja belehren ... von dir immer
  17. wenn sie zugelassen sind, die maximalenergie nicht überschreiten, nicht vollautomatisch sind oder zu vollautomaten umgebaut werden können... : ja moment: war da nicht was mit dem neuen verbot von gegenständen, die den anschein einer waffe hervorrufen?
  18. der klappschaft dürfte bei uns wieder anecken (ich finde grad mein gesetz nicht), aber sonst sehe ich hier eine ab (voraussichtlich) 1.1.2003 in deutschland legale waffe.... *wasser-in-wein-kipp* ...bis das bumi des inneren durch verordnung mit zustimmung des bundesrates festzustellen geruht, dass selbstladebüchsen keine sportwaffen sind und es für solche daher auch kein bedürfnis gibt. [Dieser Beitrag wurde von falcon am 03. Juli 2002 editiert.]
  19. @zwerg: soweit ich weis, ist die einführung nur indiz. @bullpup: vollautomaten, die nicht unter das kwkg fallen, sind deshalb auch nach dem waffg verboten (ansonsten wäre dieses verbot ja auch überflüssig). @alle: ob eine waffe eine kriegswaffe ist, ist wieder auslegungsfrage (wenn auch nicht so schlimm, wie beim anscheinswaffenblödsinn). aber betrachtet es doch mal andersrum: das sl8 ist reine zivilwaffe und in keiner hinsicht kriegswaffe (sonst wär's ja auch jetzt schon verboten). da es aber kein anscheinswaffenverbot mehr geben wird, ändert sich daran auch nichts, wenn das sl8 in zukunft in anderer äußerer gestaltung hergestellt wird, weil es ja auf die optik nicht mehr ankommt, sondern nur noch auf die (technische) bestimmung als kriegswaffe. also ist die äußerliche nachbildung des g36 möglich. insgesamt aben wir uns in dem punkt also deutlich verbessert! [Dieser Beitrag wurde von falcon am 03. Juli 2002 editiert.]
  20. @eismann: gegenfrage: sind zivilversionen zur kriegsführung bestimmt? @pinkinson: nix, wird; das war schon immer so.
  21. die anlage findest du hinter dem neuen waffengesetz (eigentlich egal in welcher der letzteren fassungen, weil sich dort, wie ich glaube, nichts mehr geändert hat); spätestes mit der baldig stattfindenden verkündung. brauchen tust du die anlage für die anscheinskriegswaffen aber nicht, weil es deren verbot eben in zukunft nicht mehr geben wird. ob ar15 und oa15 kriegswaffen sind, ergibt sich aus dem kriegswaffenkontrollgesetz (kwkg) in der dortigen waffenliste stehen halbautomatische selbstladegewehre drin, wodurch sie prinzipiell als kriegswaffen in betracht kommen. eine liste der art, dass die kriegswaffen nach hersteller und typ dort zu finden sind, gibt es aber nicht. ob ein bestimmtes gewehr kriegswaffe ist bestimmt sich durch die auslegung des unbestimmten rechtsbegriffs "für die kriegsführung bestimmt". [Dieser Beitrag wurde von falcon am 03. Juli 2002 editiert.]
  22. (strg)+(v) nur der form halber: sprecht doch lieber davon, dass das anscheinskriegswaffenverbot weggefallen ist. der (ganze) § 37 (alt), wird zu § 40 (neu) und der anlage 2 abschnitt 1, aber es gibt die ganzen verbote (vollautomatische waffen, etc.) natürlich noch. repetierer: nie kriegswaffe selbstlader: wenn zur kriegsführung bestimmt [Dieser Beitrag wurde von falcon am 02. Juli 2002 editiert.]
  23. falcon

    RS FWR (ÖRAG)

    ach du schande; langsam kriegt ötzdemich ein neues feindbild: die übermächtige VERSICHERUNGSLOBBY!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.