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Andreas357

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  1. Ist der Wert von "25" ein Fehler im Gesetz?
  2. In Hannover hat es ein Mitarbeiter fertig gebracht, sich bei dem Eintrag des Erwerbsdatum einer Kurzwaffe um einen Monat zu vertun. Hat mir beim Anmelden bei der Behörde Schweißtropfen auf die Stirn getrieben...... Sicher ein "bedauernswerter Einzelfall"........
  3. Weil so zuverlässig, ist der aktuell bei eGun auch als "inaktiver Benutzer" gesetzt
  4. Die Antwort von eGun ist drollig, warum sollst Du das recherchieren? Der Bieter dich hat m.E. vor Gebotsabgabe zu kontaktieren und abweichende Randbedingungen der Abwicklung abzustimmen. Du hast die Bedingungen vorher festgelegt, niemand kann dich zwingen, ein Risiko einzugehen! Ich lerne daraus, demnächst steht bei mir: "Kein Versand ins Ausland und nur inländische Zahlungsabwicklung." Andreas
  5. ....und die Story hört dann beim Staatsanwalt einfach so auf....?
  6. Gibt es denn nur den Verein und den Schießstand.....?
  7. Na die sichere Aufbewahrung hat er doch bereits nachgewiesen, das war doch unstrittig. Das WaffG normiert das Behältnis. Und solange es sich nicht def. um ein unbewohntes Gebäude handelt, gibt es keinere weiteren Einschränkungen......
  8. in § 36 Abs 3 Satz 1 steht: "Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen" d.h. der Behörde muß auf Verlangen Auskunft gegeben werden, nicht im voreilenden Gehorsam. i.d.R hat der Waffenbesitzer seiner Behörde die sichere Aufbewahrung bereits vor Umzug nachgewiesen, ist also faktisch dem Verlangen schon nachgekommen. So lange sich an der nachgewiesenen Aufbewahrungssituation nichts ändert, erkenne ich in dem Gesetz keine Meldepflicht. Es ist ja menschlich, dass man als Beamter neugierig ist. Eine Befriedigung der Neugierde ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben
  9. Na dann ab mit dem auf die persönliche blacklist, da steht der unaussprechliche J**** auch schon
  10. Dazu finde Google nichts, könnte es auch "Der führende Gebrauchtwaffen-Spezialist" sein?
  11. Was soll sich denn an der Aufbewahrung geändert haben? Der selbe Schrank zieht von A nach B. Nur weil man umzieht, schmeist man (i.d.R.) doch nicht seine bestehenden Schränke weg.... ....Übrigens melde ich grundsätzlich nur Dienstgradhöheren
  12. Manche bremer Politiker und Medien fordern sogar die Plicht außerhalb des eingenen Heimes zu lagen, man(n) setzt das dann nur in voreilendem Gehorsam bereits um
  13. bei dem Ikea PS aber Ober- und Unterseite mit Popnieten festsetzen (Die Bohrungen dafür sind schon vorhanden)
  14. Da sind aber auch nur wieder 8 Eintragungen möglich
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