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Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Eine Sportwaffe auf grüne WBK inklusive MEB und Eintrag auf EFP (ich schieße auch im Ausland) kostet hier zusammen fast 200€. -
Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Mich ärgert viel mehr dass ich mittlerweile mehrere Waffen besitze bei denen die Bürokratie teurer war als die Waffe selbst. -
Eine geeignete Methode ist Filial-direkt. Da landet das Paket auf direktem Weg in der Filiale, und kann nur durch den Empfänger abgeholt werden. Er muss dazu seine (kostenlose) DHL-Karte und Perso vorlegen. Er könnte zwar eine Vollmacht an jemand anders vergeben, aber nur für jedes Paket einzeln, nicht pauschal. Also müsste der Empfänger aktiv einem Unberechtigten den Zugang zur Waffe erlauben. Das liegt aber nicht mehr in der Hand des Versenders.
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Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Stimmt. Hier muss es Händler zwar seinen Bestand im NWR exakt abbilden, kann aber die eingegebenen Daten nicht abrufen. Er kann also seinen eigenen Bestand nicht gegenprüfen. -
Die Frage war ob DHL den Versand von Waffen verbietet. Das ist nicht der Fall. Es liegt aber natürlich am Versender sicherzustellen dass nur der berechtigte Empfänger die Waffe ausgehändigt bekommt. Beim Versand an Büchsenmacher zum Beispiel kann das ohne weiteres angenommen werden.
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Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
ICH habe dieses dämliche Gesetz nicht geschrieben. Es ist handwerklicher Schrott, und gerade die Mengenbegrenzung der gelben WBK folgt noch nicht einmal mehr der inneren Logik des Gesetzes. Denn es werden ja gerade die Waffen begrenzt die man vereinfacht erwerben darf, weil sie eben nicht deliktrelevant sind. Wer noch ein paar Repetierer und Perkussionsrevolver besitzt hat es so u.U. schwerer den dritten KK-Einzellader zu erwerben, als den fünften GK-Halbautomaten. Welcher angestrebte Zweck wird denn dadurch erreicht? Ich befürworte die von mir dargestellt Auslegungsmöglichkeit ja auch nicht. Ich weise nur darauf hin, daß es so ausgelegt werden könnte. -
Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Meine Behörde zwingt mich dazu, das Gesetz so zu lesen. Die lassen sich ständig neues einfallen. Die Zahlenbegrenzung der gelben WBK, und daher auch die Regelung dazu, ist neuer. -
Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Dann ließ den Paragraph 14 nochmal genau durch. Mehrfach ist die Rede von "Erwerb und Besitz". In Absatz (6) steht dann plötzlich: -
Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Das geht natürlich auch. Das war aber nicht die Frage. -
Nein. Nur ins Ausland. Munition geht nicht, Waffen schon.
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Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Fyodor antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Bei uns lässt man das gesetzte Kreuz weg (Augen schon eine Waffe in dem Kaliber vorhanden). Aus gleichem Grund: Kundenfreundlichkeit. So kostet es weniger. Dass das notwendig ist liegt allerdings an der Kundenunfreundlichkeit, weil die Gebühren so extrem hoch sind. -
Das kann im ungünstigsten Fall eine Woche dauern derzeit. Nervös musst Du nicht sein. Du hast in keinem Fall einen Fehler gemacht. Im schlimmsten Fall gibt es eben eine Meldung an die Behörde. Da Du die Teile noch nicht waffenrechtlich erworben hast, würde ich das den Versender an der Reihe sehen. Aber vorher erst eine Woche warten, dann Nachforschungsauftrag stellen lassen. Bis dahin nicht nervös werden. Es ist nichts schlimmeres passiert.
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Den Versender benachrichtigen. Nur der kann einen Nachforschungsauftrag stellen.
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Wann darf der Sportschütze die nächste Waffe an sich nehmen? Gelbe WBK
Fyodor antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Dem Buchstaben des Gesetzes nach darf er überhaupt nie wieder eine Waffe auf gelb erwerben, egal was er verkauft. Die gelbe berechtigt derzeit zum Erwerb von zehn Waffen. Nicht zum Besitz von zehn Waffen. -
Nicht bei jedem Verkauf einer Waffe ist diese notwendig. Es ist durchaus sinnvoll wenn am so einem Verkauf jemand beteiligt ist der auch in der Materie auskennt. Ich habe auch schon Erbwaffen gekauft. Der Kontakt wurde über einen Vereinskameraden des Verstorbenen hergestellt. Der nimmt dafür aber kein Geld, und auf dem Kaufvertrag steht auch nur die Unterschrift des Erben. Ich sehe nicht wo hierbei der "Vermittler" eine Lizenz bräuchte. Und so ähnlich wird es in dem Fall auch gelaufen sein: vorübergehende sichere Verwahrung beim Vereinskamerad, und zusammenbringen von Käufer und Verkäufer. Aber kein Handel.
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Ich nicht. Und die erste Kontrolle war dann noch kostenlos. Heute wird völlig unnötiges Zeug kontrolliert, und kräftig dafür abkassiert. Der Vergleich mit dem Schornsteinfeger hinkt. Eine defekte Feuerungsanlage kann alle Bewohner des Hauses umbringen, ohne dass die das vorher bemerken können. Eine Kurzwaffe im A-Schrank, oder eine KK-Patrone neben der Waffe im B-Schrank hat dieses Potenzial nicht.
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Die Kontrollen sind ein riesiges Zeugnis des Misstrauens gegenüber ohnehin schon eng kontrollieren Bürgern. Außerdem ist es eben in vielen Ämtern nicht mehr kostenlos. Meine Behörde bekannt mittlerweile auch Gebühren. Einen Grundpreis für die Anfahrt, plus für die Zeit. Und zwar nicht zu knapp. Zum Glück ist der Blödsinn derzeit wegen Corona etwas zurück gefahren.
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Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Fyodor antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Brief schreiben, WBK dazu legen, zur Behörde schicken. Du musst den Erwerb anzeigen. Die Behörde muss ihn aber nicht sofort bearbeiten. -
Grundsätzlich ist es bei der Lagerung egal, wem diese Waffen gehören. Wichtig ist nur: bewohnt ist nicht. Man muss die eigenen Waffen nicht zwangsläufig in der eigenen Wohnung unterbringen. Die Frage ist eher: kann jemand der keinen Wohnsitz hat, einem Wohnsitz in Deutschland haben? Ist es so überhaupt möglich eine WBK zu bekommen, und wer ist da zuständig? Ich vermute: nein. Die Frage der Lagerung ist dann Wettentisch ganz einfach. Das ist im Gesetz ausnahmsweise recht deutlich beschrieben.
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Natürlich. Die Ehe ist ja kein Vertrag zwischen zwei Menschen zur gegenseitigen exklusiven Nutzung der Geschlechtsorgane. Sondern ein Vertrag zweier Menschen mit dem Staat, in dem sie sich verpflichten weniger Wohnraum zu verbrauchen und neue Steuerzahler zu produzieren. Dafür bekommen sie ein kleines Steuergeschenk wenn einer von beiden Zuhause bleibt um die Kinder zu versorgen. Die ist ein nicht dauerhaft bewohnten Gebäude. Ein zugelassenes Wohnmobil ist kein Gebäude, sondern ein Fahrzeug. Welche und wie viele Waffen weicher Art darf man in Fahrzeugen lagern? Was steht dazu im Gesetz?
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Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
Fyodor antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
Wenn das Formblatt der gelben WBK keine freie Zeile mehr hat, dann... ... ... Achtung, gleich,... ... Hast der Schütze bereits eine WBK.