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Fyodor

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  1. Ist unser Gesetz einfach sch***... sonst hätte man dem Mann gedankt, und das Zeug zur Entsorgung angenommen.
  2. In meinem Bekanntenkreis schon passiert: Beim Umbau eines geerbten alten Hauses wird im stillgelegten Kamin eine Maschinenpistole in erbärmlichem Zustand gefunden. Anruf bei der Polizei, gerade hat niemand Zeit, bitte vorbei bringen. Resultat: Anzeige wegen Besitzes einer illegalen Kriegswaffe. Also auch die Aufforderung der Polizei ist nichts wert.
  3. Er kann die Waffe ja beim Händler zum Weiterverkauf lassen. Je nach Waffe liegt die dort "im Auftrag", oder der Händler kauft sie ihm ab. Dass aber der Händler bei eGun mit bietet, im Auftrag, und dann auf einen Teil der Ware sitzen bleibt, das wird nicht funktionieren.
  4. Ich habe das schon gemacht. Also privat gekauft, und dann bei meinem Händler eingelagert. Mit eGun muss er das gar nichts machen. Du ersteigert die Waffe bei eGun, und teilst dem Verkäufer mit dass die Waffe nicht direkt zu Dir, sondern zuerst an den Händler geht. Der Verkäufer schickt sie zum Händler, und meldet seiner Behörde die Überlassung an den Händler. Für den Verkäufer ist das, als hätte er an den Händler verkauft. Wichtig ist dass Du das vorher mit Deinem Händler geklärt hast. Die machen das schon, aber im Zeitalter von NWR2 oder nicht mehr kostenlos.
  5. Diese Regelung, bei der immer wieder Leute in die "Falle" gehen, ist so ein typisches Beispiel teutscher Juristerei: Der ehrliche Bürger gibt einen gefährlichen Gegenstand bei der Polizei ab. Dafür bekommt er voll einen vor den Latz. Weil, rein rechtlich, formal, und überhaupt... Man sollte den Leuten die sowas abgeben danken, und die nicht bestrafen. Diese Regelung dürfte eine derer sein, die mehr Straftaten verursacht als verhindert. Und das gerade dann, WENN die Leute diese Waffen aus dem Verkehr ziehen. Was lernen die Menschen aus dieser immer wiederkehrenden Geschichte: Wenn Du eine Waffe findest, lass sie liegen und hoffe dass kein Kind oder echter Verbrecher sie findet, oder behalte sie uns erzähle es niemandem. So ist das Risiko selbst belangt zu werden am geringsten.
  6. Grundsätzlich sind Bilder sind Teil der Beschreibung. Und dort sind die Formtrennflächen und Ausstoßermarkierungen deutlich erkennbar. Es wurde nicht behauptet es wäre eine originale Montage, aber es wurde auch der echte Hersteller nicht genannt. Das ist unscharf, aber weit weg vom Betrug. Die Kategorie gibt es nicht umsonst. Sollte man nicht ignorieren. Den Anbieter kannst Du meiner Meinung nach nicht belangen. Er hat in Rahmen dessen was man Privatleuten zugestehen muss gehandelt. Ein gutes Foto, die richtige Kategorie, und von Original steht auch nichts da. Du hast auf ein Schnäppchen gehofft, und kein zweites Mal drauf geschaut. Nicht gut gelaufen, aber nichts was man vor Gericht bringen muss. Auch eine negative Bewertung halte ich für überzogen. Eine neutrale vielleicht. Ärgere Dich vor allem über Dich. Und nutze das Teil. TM ist unter Airsoft die Top-Marke, und die meisten Teile halten auch den Einsatz bei echten Waffen aus.
  7. Gut dass Du noch niemals bei etwas verbotenen erwischt wurdest. Jetzt komm aber mal von Deinem hohen Ross runter. Im Gesetz steht, für was man unzuverlässig ist. Und dieses Delikt alleine reicht eben nicht aus. Und das ist auch gut so. Oder willst Du wirklich, dass JEDES Vergehen den Verlust der waffenrechtlich Zuverlässigkeit nach sich zieht? Einmal etwas zu schnell gefahren? Einmal die Parkuhr überzogen? Einmal... Nein, ich will das nicht. Waffen sind nichts so magisch gefährliches wie man uns einreden will.
  8. Eine Anzeige folgt immer. Aber erstens darf der Ladendetektiv keine Handschellen anlegen und zweitens, wenn man freiwillig mit ins Büro kommt und sich ausweisen kann wird auch keine Polizei gerufen. Die Anzeige erfolgt später.
  9. Genau dieses Modell habe ich. Die Nummer war mir gerade entfallen. Großer Nachteil: CO2 (nicht mehr zeitgemäß), und Alu-Kartuschen (der DSB sagt, die dürfen nur einmal nachgeTÜVt werden).
  10. Die Twinmaster ist technisch ein DA-Revolver, und was mehrschüssige LuPi angeht eher ein Spielzeug. Ich habe eine Feinwerkbau, allerdings noch eine ganz andere mit CO2-Antrieb. Der Abzug ist super, und die Präzision auch. Nur ganz even CO2, und deshalb nur noch zu Hause zum Spaß nutzbar.
  11. Herdentiere, sage ich nur.
  12. Ich habe mehr WBKs als der durchschnittliche hessische LWB...
  13. Fyodor

    Gong

    Der ist damit es überhaupt noch gongt. Sogar wäre es kein Gong, sonder ein Plock.
  14. Ich hatte es früh morgens direkt dort in den Briefkasten geworfen. Es wurde wohl noch am selben Tag bearbeitet und verschickt. Schnell ist meine Behörde in den meisten Fällen schon. Die WBK ist selten länger als drei Tage weg. Meine Behörde hat dafür aber blöde Ideen.
  15. Zwischen einem Tag (inklusive Postlaufzeit!) und sechs Wochen hat es hier schon gedauert. Bei der selben Behörde.
  16. Wir der Titel sagt: ich suche eine verstellbare Visierung für meine SFP9. Hat jemand eine solche übrig, und würde sich davon trennen?
  17. Um steuerpflichtigen Umsatz zu generieren muss man kein Gewerbe anmelden. Solange Du nicht über einen langen Zeitraum mehr von der Steuer absetzt als Du einnimmst, ist auch Hobbyumsatz kein Problem. Die Gewinnerzielungsabsicht muss halt erkennbar sein. Nicht jedes Gewerbe muss gleich was großes sein.
  18. Zumal das nicht jede Behörde mitmacht. Und ich finde es auch kritisch. Je nach zeitlicher Abfolge erwirbt man eine Waffe ohne Erlaubnis, oder man meldet einen Erwerb der noch nicht stattgefunden hat.
  19. Wenn Du auf dem Weg bist eine Schraube anzuziehen oder einen Karton klein zu schneiden vielleicht. Aber mit tauglichem Werkzeug präventiv ausgerüstet zu sein ist in Deutschland verboten.
  20. Es gibt bessere Multitools als das Leatherman. Unter anderem von Victorinox.
  21. Eine Sportwaffe auf grüne WBK inklusive MEB und Eintrag auf EFP (ich schieße auch im Ausland) kostet hier zusammen fast 200€.
  22. Mich ärgert viel mehr dass ich mittlerweile mehrere Waffen besitze bei denen die Bürokratie teurer war als die Waffe selbst.
  23. Eine geeignete Methode ist Filial-direkt. Da landet das Paket auf direktem Weg in der Filiale, und kann nur durch den Empfänger abgeholt werden. Er muss dazu seine (kostenlose) DHL-Karte und Perso vorlegen. Er könnte zwar eine Vollmacht an jemand anders vergeben, aber nur für jedes Paket einzeln, nicht pauschal. Also müsste der Empfänger aktiv einem Unberechtigten den Zugang zur Waffe erlauben. Das liegt aber nicht mehr in der Hand des Versenders.
  24. Stimmt. Hier muss es Händler zwar seinen Bestand im NWR exakt abbilden, kann aber die eingegebenen Daten nicht abrufen. Er kann also seinen eigenen Bestand nicht gegenprüfen.
  25. Die Frage war ob DHL den Versand von Waffen verbietet. Das ist nicht der Fall. Es liegt aber natürlich am Versender sicherzustellen dass nur der berechtigte Empfänger die Waffe ausgehändigt bekommt. Beim Versand an Büchsenmacher zum Beispiel kann das ohne weiteres angenommen werden.
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