Was soll denn der Nachteil sein? Mit fällt keiner ein.
Ja, zuerst fand ich das auch eine seltsame Auslegung. Da es aber für mich auch weniger Rechnerei ist, habe ich mich schnell daran gewöhnt.
Ich würde die Vorschrift im Gesetz auch so umsetzen, dass in KEINEM sechsmonatigen Zeitraum mehr als zwei Waffen erworben werden dürfen. In einer der nachfolgenden Verordnungen steht dann aber, dass der erste Erwerb die Frist erstmals in Gang setzt (exakter Wortlaut kann abweichen). Meine Behörde hat mir das so erklärt, dass der erste dieser zwei möglichen Erwerbe die Frist in Gang setzt, und der zweite eben nicht. Und erstmals bedeutet, dass es keine durchgängige Halbjahreseinteilung ist, sondern bei jedem "ersten" Erwerb neu gestartet wird, weil "erstmals gestartet" eben impliziert dass es mehrfach geht.
Ich finde, sowas hab auch nur ein Bürokrat einfallen lassen, aber es folgt einer inneren Logik die ich verstehe.