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Ich habe meinen Jagdschein in BW gemacht (allerdings schon ein paar Jahre her), da haben wir den laufenden Keiler und auch die Reh-Scheibe mit .222 beschossen. Zumindest im Training. Einfach aus Kostengründen. Bei der Prüfung weiß ich nicht mehr.
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Beides. Aber wenn sie in der Zeit nicht richtig gepflegt wird, überwiegt der Alterungseffekt ganz deutlich. 40 Jahre sind sowohl für Gummi als auch Leder recht alt.
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Was willst Du denn dafür haben? Ich muss demnächst eine zweite Laborierung .45Auto erstellen, und der Vorteil von LEE ist, dass man nichts umstellen muss. Man kauft einfach alles nochmal. Ist ja günstig genug. Und meine mit der LEE Matrize hergestellte Munition hat mich noch nie enttäuscht.
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Fyodor antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Was soll denn der Nachteil sein? Mit fällt keiner ein. Ja, zuerst fand ich das auch eine seltsame Auslegung. Da es aber für mich auch weniger Rechnerei ist, habe ich mich schnell daran gewöhnt. Ich würde die Vorschrift im Gesetz auch so umsetzen, dass in KEINEM sechsmonatigen Zeitraum mehr als zwei Waffen erworben werden dürfen. In einer der nachfolgenden Verordnungen steht dann aber, dass der erste Erwerb die Frist erstmals in Gang setzt (exakter Wortlaut kann abweichen). Meine Behörde hat mir das so erklärt, dass der erste dieser zwei möglichen Erwerbe die Frist in Gang setzt, und der zweite eben nicht. Und erstmals bedeutet, dass es keine durchgängige Halbjahreseinteilung ist, sondern bei jedem "ersten" Erwerb neu gestartet wird, weil "erstmals gestartet" eben impliziert dass es mehrfach geht. Ich finde, sowas hab auch nur ein Bürokrat einfallen lassen, aber es folgt einer inneren Logik die ich verstehe. -
Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Fyodor antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Jede Behörde macht das ein wenig anders. Eine überlassene Waffe macht aber den letzten Erwerb nicht rückgängig. Sogar wenn eine gerade erworbene Waffe wegen Defekt oder Nichtgefallen direkt zurück geht, wenn der Erwerb einmal angezeigt wurde, ist er verbraucht. Viele Behörden fordern da sogar eine neue Bedürfnisbescheinigung. Was die Fristen angeht: meines Wissens ist es in ganz BW gleich geregelt, nämlich dass der Erwerb der ersten Waffe eine Frist von sechs Monaten in Gang setzt, und innerhalb dieser Frist darf dann maximal eine weitere Waffe erworben werden. Nach Ablauf der Frist dürfen dann wieder zwei Waffen erworben werden. Wenn Du also die zweite Waffe fünf Monate und dreißig Tage nach der ersten erwirbst, kannst Du gleich am nächsten Tag wieder zwei Waffen erwerben, weil für die zweite Waffe keine gesonderte Frist läuft. -
Hallo Forum, ich habe ein großes Problem: Vor ein paar Jahren hat ein Bekannter für mich oben genannte Geschosse gemacht. Diese Geschosse sind mir kürzlich aus gegangen. Leider hat er das Hobby wohl aufgegeben, und gießt auch keine Geschosse mehr. Selbst habe ich keine Möglichkeit zu gießen, allein schon räumlich. Hat jemand die Kokille für das BigLube-44-40-Geschoss, und wäre bereit mich mit fertig BP-tauglich gefetteten Geschossen zu versorgen? Ich zahle natürlich marktübliche Preise, ich will niemanden ausnutzen. Gruß, Jochen
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Der Erwerber muss da schon drauf aufpassen. Er erwirbt die Waffe ansonsten ohne Bedürfnis. Aber eben nicht ohne Erlaubnis, den diese wird tatsächlich nur für "halbautomatische Kurzwaffe Kat.B, Kaliber 9mmPara" ausgestellt. Das heißt natürlich nicht, dass die Waffe dann auch eingetragen wird.
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Wie viele Schüsse werden in einer Stage maximal abgegeben? Bei 0,2 Sekunden Split ist das nur eine Sekunde pro zehn Schuss (fünf Doubletaps). Du gibst also rechnerisch zehn gezielte Schüsse pro Sekunde ab. Wenn Du diese Zeit zuverlässig halbieren könntest, sparst Du gerade eine einzige Sekunde pro zehn Ziele. Jede Wette, mit sehr viel weniger Aufwand kannst Du an anderer Stelle ein Vielfaches davon einsparen. Und das sage ich ohne Dich beim Schießen gesehen zu haben. Zehn Schuss pro Sekunde ist schon ziemlich schnell, wenn die alle Alphas sind.
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Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Mein Händler hatte sie mir zumindest angeboten. Für 90€ das Kilo, aber schon vor fünf Jahren. Heute sind die Preise ja normal. -
Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
In den Rohren gibt es Schweizer, Wano und Explosia. Aber nicht alle Sorten. Und sie brauchen ziemlich viel Platz. -
Waffen sind Spekulationsobjekte. Manche steigen ganz gewaltig im Preis, andere fallen auf Null. Das kann gut gehen. Muss aber nicht. Ein Gehirnfurz der Politik, und eine weitere ganze Klasse an Waffen verliert ihren gesamten Restwert. Ebenso in der Vergangenheit schon geschehen.
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Dort erhältlich und hier nicht? Dann kann es sich unter Umständen deshalb doch lohnen.
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Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Nein, ganz ehrlich: In Deutschland dürfen wir ohnehin nur Probepäckchen an Treibladungsmitteln besitzen. Wer dann auch noch Schwarzpulver dabei hat, und wie die meisten Deutschen zur Miete, kann das weder auf verschiedene Lagerstätten aufteilen, noch wenigstens die größere Menge für Außenlager nutzen. Und 1 kg in Summe ist verdammt wenig. Da muss man schon kreativ sein. -
Die wird (nicht lachen) ausgepackt, jede einzelne Patrone bekommt einen Tintenstempel mit der Kaliberangabe nach CIP (Militärmunition hat meistens gar keine Kaliberangabe), dann wieder in die vorher fein säuberlich aufgetrennten Originalkartons eingepackt, die werden mit Tesa zugeklebt und bekommen ein Etikett mit dem CIP-Logo und den Angaben des Importeurs. Also typisch deutsch.
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Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Das Material der Hülse ist nirgends definiert. Wenn es als Patrone gilt, ist das Papier die Hülse. Für hülsenlos müsste die Treibladung eine feste Form haben, die dem Patronenlager angepasst ist. -
Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Andererseits ist es müßig darüber zu diskutieren. Die Verwaltung macht sich ihre Regeln ohnehin selbst, und das WaffG wird dabei manchmal als Vorschlag angesehen. Gesetze sind in Deutschland die Verwaltung und Gerichte schon lange nicht mehr bindend. -
Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Richtig. Hast Du ja selbst zitiert: in jedem Falle ohne Geschoss. Eine Hülse macht eine Ladung nicht zu Patrone. Aber Treibladung, Hülse, UND GESCHOSS die zum verschießen aus Schusswaffen bestimmt sind, sind per Definition eine Patrone. -
Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Nein, das Zündhütchen kann nicht impliziert werden. Bei einer Patrone könnte ganz sicher ein Geschoss impliziert werden, denn ohne ist es eine Kartusche. Es gibt Munition die keine Treibladung oder keine Hülse beinhaltet. Trotzdem sind beide explizit als notwendiger Bestandteil aufgeführt. Und selbstverständlich sind auch Papierpatronen ohne Zündhütchen zum verschießen aus Schusswaffen bestimmt. Im Gegensatz zu Laderöhrchen, die selbst nicht in der Waffe landen. Ist aber so ähnlich wie mit den gezogenen Flintenläufen. Weil man sich partout weigert, allgemein üblichen Begriffe ins Gesetz zu schreiben, eiert man herum. Und definiert gezogene Läufe für Flinten als "glatt mit Profil". Bei den Patronen das selbe. Man definiert was eine Patrone ist, und merkt im Nachgang dass man das anders haben wollte. Aus gekränktem Stolz definiert man das später um, aber ohne dass Gesetz entsprechend zu ändern, sondern per Gerichte und Verordnungen. Bananenrepublikmäßig eben. -
Vorderlader Papierpatronen. Gibt es eine Regelung?
Fyodor antwortete auf BleiHai's Thema in Waffenrecht
Leider muss man das, wenn man seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit behalten will. -
Meine Behörde hat sogar die ursprünglich für den Antrag hergenommene Waffe als "Voreintrag" rein geschrieben. Der ist heute noch "ungenutzt".
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Kurz: Auf gelbe WBK darfst Du Waffen kaufen, die in IRGEND EINEM Verband (muss nicht der eigene sein) zugelassen sind. Ob sie zugelassen sind, musst Du wissen.
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Das kann schon sein. Es wurden auch kommerzielle Aufträge ausgeliefert.
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Leider nicht. Die Firma sitzt in der Ukraine...
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Auch die Phrase "verkaufen im Auftrag" negiert nicht das Rücktrittsrecht. Es gibt eGun-Händler die gefühlt alles "im Auftrag ohne Rückgaberecht und Garantie" verkaufen und meinen dadurch wären das dann Privatgeschäfte.
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Hallo Forum, mein Schrankplatz ist sehr beengt, und kann auch nicht erweitert werden. Allerdings stehen da ein paar Vorderlader drin, die nicht drin stehen müssten. Wenn ich einen abschließbaren Koffer hätte in dem ich sie aufbewahren könnte. Leider habe ich keinen, und muss derzeit vermehrt aufs Geld schauen. Daher meine Frage: Hat jemand einen entsprechend langen Koffer übrig den er nicht mehr braucht? Solange mindestens ein Schloss funktioniert und ein Griff dran ist, ist der Zustand egal. Ideal wäre, wenn man sich in Philippsburg treffen könnte. Ich zahle lieber eine Stunde gemeinsames Training, als Porto. Gruß, Jochen P.S.: Innenlänge muss mindestens 125 cm sein.