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Fyodor

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  1. Ich hatte es früh morgens direkt dort in den Briefkasten geworfen. Es wurde wohl noch am selben Tag bearbeitet und verschickt. Schnell ist meine Behörde in den meisten Fällen schon. Die WBK ist selten länger als drei Tage weg. Meine Behörde hat dafür aber blöde Ideen.
  2. Zwischen einem Tag (inklusive Postlaufzeit!) und sechs Wochen hat es hier schon gedauert. Bei der selben Behörde.
  3. Wir der Titel sagt: ich suche eine verstellbare Visierung für meine SFP9. Hat jemand eine solche übrig, und würde sich davon trennen?
  4. Um steuerpflichtigen Umsatz zu generieren muss man kein Gewerbe anmelden. Solange Du nicht über einen langen Zeitraum mehr von der Steuer absetzt als Du einnimmst, ist auch Hobbyumsatz kein Problem. Die Gewinnerzielungsabsicht muss halt erkennbar sein. Nicht jedes Gewerbe muss gleich was großes sein.
  5. Zumal das nicht jede Behörde mitmacht. Und ich finde es auch kritisch. Je nach zeitlicher Abfolge erwirbt man eine Waffe ohne Erlaubnis, oder man meldet einen Erwerb der noch nicht stattgefunden hat.
  6. Wenn Du auf dem Weg bist eine Schraube anzuziehen oder einen Karton klein zu schneiden vielleicht. Aber mit tauglichem Werkzeug präventiv ausgerüstet zu sein ist in Deutschland verboten.
  7. Es gibt bessere Multitools als das Leatherman. Unter anderem von Victorinox.
  8. Eine Sportwaffe auf grüne WBK inklusive MEB und Eintrag auf EFP (ich schieße auch im Ausland) kostet hier zusammen fast 200€.
  9. Mich ärgert viel mehr dass ich mittlerweile mehrere Waffen besitze bei denen die Bürokratie teurer war als die Waffe selbst.
  10. Eine geeignete Methode ist Filial-direkt. Da landet das Paket auf direktem Weg in der Filiale, und kann nur durch den Empfänger abgeholt werden. Er muss dazu seine (kostenlose) DHL-Karte und Perso vorlegen. Er könnte zwar eine Vollmacht an jemand anders vergeben, aber nur für jedes Paket einzeln, nicht pauschal. Also müsste der Empfänger aktiv einem Unberechtigten den Zugang zur Waffe erlauben. Das liegt aber nicht mehr in der Hand des Versenders.
  11. Stimmt. Hier muss es Händler zwar seinen Bestand im NWR exakt abbilden, kann aber die eingegebenen Daten nicht abrufen. Er kann also seinen eigenen Bestand nicht gegenprüfen.
  12. Die Frage war ob DHL den Versand von Waffen verbietet. Das ist nicht der Fall. Es liegt aber natürlich am Versender sicherzustellen dass nur der berechtigte Empfänger die Waffe ausgehändigt bekommt. Beim Versand an Büchsenmacher zum Beispiel kann das ohne weiteres angenommen werden.
  13. ICH habe dieses dämliche Gesetz nicht geschrieben. Es ist handwerklicher Schrott, und gerade die Mengenbegrenzung der gelben WBK folgt noch nicht einmal mehr der inneren Logik des Gesetzes. Denn es werden ja gerade die Waffen begrenzt die man vereinfacht erwerben darf, weil sie eben nicht deliktrelevant sind. Wer noch ein paar Repetierer und Perkussionsrevolver besitzt hat es so u.U. schwerer den dritten KK-Einzellader zu erwerben, als den fünften GK-Halbautomaten. Welcher angestrebte Zweck wird denn dadurch erreicht? Ich befürworte die von mir dargestellt Auslegungsmöglichkeit ja auch nicht. Ich weise nur darauf hin, daß es so ausgelegt werden könnte.
  14. Meine Behörde zwingt mich dazu, das Gesetz so zu lesen. Die lassen sich ständig neues einfallen. Die Zahlenbegrenzung der gelben WBK, und daher auch die Regelung dazu, ist neuer.
  15. Dann ließ den Paragraph 14 nochmal genau durch. Mehrfach ist die Rede von "Erwerb und Besitz". In Absatz (6) steht dann plötzlich:
  16. Das geht natürlich auch. Das war aber nicht die Frage.
  17. Nein. Nur ins Ausland. Munition geht nicht, Waffen schon.
  18. Bei uns lässt man das gesetzte Kreuz weg (Augen schon eine Waffe in dem Kaliber vorhanden). Aus gleichem Grund: Kundenfreundlichkeit. So kostet es weniger. Dass das notwendig ist liegt allerdings an der Kundenunfreundlichkeit, weil die Gebühren so extrem hoch sind.
  19. Das kann im ungünstigsten Fall eine Woche dauern derzeit. Nervös musst Du nicht sein. Du hast in keinem Fall einen Fehler gemacht. Im schlimmsten Fall gibt es eben eine Meldung an die Behörde. Da Du die Teile noch nicht waffenrechtlich erworben hast, würde ich das den Versender an der Reihe sehen. Aber vorher erst eine Woche warten, dann Nachforschungsauftrag stellen lassen. Bis dahin nicht nervös werden. Es ist nichts schlimmeres passiert.
  20. Den Versender benachrichtigen. Nur der kann einen Nachforschungsauftrag stellen.
  21. Dem Buchstaben des Gesetzes nach darf er überhaupt nie wieder eine Waffe auf gelb erwerben, egal was er verkauft. Die gelbe berechtigt derzeit zum Erwerb von zehn Waffen. Nicht zum Besitz von zehn Waffen.
  22. Gibt es auf irgend einer Behörde noch einen Faxabruf?
  23. Meine Behörde schickt mir zu jeder Waffe das Stammblatt unaufgefordert zu.
  24. Nicht bei jedem Verkauf einer Waffe ist diese notwendig. Es ist durchaus sinnvoll wenn am so einem Verkauf jemand beteiligt ist der auch in der Materie auskennt. Ich habe auch schon Erbwaffen gekauft. Der Kontakt wurde über einen Vereinskameraden des Verstorbenen hergestellt. Der nimmt dafür aber kein Geld, und auf dem Kaufvertrag steht auch nur die Unterschrift des Erben. Ich sehe nicht wo hierbei der "Vermittler" eine Lizenz bräuchte. Und so ähnlich wird es in dem Fall auch gelaufen sein: vorübergehende sichere Verwahrung beim Vereinskamerad, und zusammenbringen von Käufer und Verkäufer. Aber kein Handel.
  25. Ich nicht. Und die erste Kontrolle war dann noch kostenlos. Heute wird völlig unnötiges Zeug kontrolliert, und kräftig dafür abkassiert. Der Vergleich mit dem Schornsteinfeger hinkt. Eine defekte Feuerungsanlage kann alle Bewohner des Hauses umbringen, ohne dass die das vorher bemerken können. Eine Kurzwaffe im A-Schrank, oder eine KK-Patrone neben der Waffe im B-Schrank hat dieses Potenzial nicht.
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