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Fyodor

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  1. Die Kontrollen sind ein riesiges Zeugnis des Misstrauens gegenüber ohnehin schon eng kontrollieren Bürgern. Außerdem ist es eben in vielen Ämtern nicht mehr kostenlos. Meine Behörde bekannt mittlerweile auch Gebühren. Einen Grundpreis für die Anfahrt, plus für die Zeit. Und zwar nicht zu knapp. Zum Glück ist der Blödsinn derzeit wegen Corona etwas zurück gefahren.
  2. Ich frage mich sowieso wie er das machen will mit Frau, Kindern, und einer Tonne Waffen und drei Tonnen Munition, die er für seine 742 Familienweltmeistertitel jährlich braucht. Die meisten Wohnmobile haben keine so große Zuladung.
  3. Brief schreiben, WBK dazu legen, zur Behörde schicken. Du musst den Erwerb anzeigen. Die Behörde muss ihn aber nicht sofort bearbeiten.
  4. Grundsätzlich ist es bei der Lagerung egal, wem diese Waffen gehören. Wichtig ist nur: bewohnt ist nicht. Man muss die eigenen Waffen nicht zwangsläufig in der eigenen Wohnung unterbringen. Die Frage ist eher: kann jemand der keinen Wohnsitz hat, einem Wohnsitz in Deutschland haben? Ist es so überhaupt möglich eine WBK zu bekommen, und wer ist da zuständig? Ich vermute: nein. Die Frage der Lagerung ist dann Wettentisch ganz einfach. Das ist im Gesetz ausnahmsweise recht deutlich beschrieben.
  5. Natürlich. Die Ehe ist ja kein Vertrag zwischen zwei Menschen zur gegenseitigen exklusiven Nutzung der Geschlechtsorgane. Sondern ein Vertrag zweier Menschen mit dem Staat, in dem sie sich verpflichten weniger Wohnraum zu verbrauchen und neue Steuerzahler zu produzieren. Dafür bekommen sie ein kleines Steuergeschenk wenn einer von beiden Zuhause bleibt um die Kinder zu versorgen. Die ist ein nicht dauerhaft bewohnten Gebäude. Ein zugelassenes Wohnmobil ist kein Gebäude, sondern ein Fahrzeug. Welche und wie viele Waffen weicher Art darf man in Fahrzeugen lagern? Was steht dazu im Gesetz?
  6. Schau doch nochmal ins Gesetz bezüglich Aufbewahrung. Wo darf man welche Waffen lagern? Im Auto darf man? ...
  7. Wenn das Formblatt der gelben WBK keine freie Zeile mehr hat, dann... ... ... Achtung, gleich,... ... Hast der Schütze bereits eine WBK.
  8. Es ist ein Unterschied ob der Anwalt seine Arbeit macht und man trotzdem verliert, oder ob der Anwalt eben nicht seine Arbeit macht.
  9. Mir hat der selbe Anwalt bei meinen Problem mit den Magazinen (meine Behörde wollte den Altbestand nicht anerkennen) geholfen. Aber das war auch nicht unbedingt ein schwieriges Thema, und vor Gericht ging es auch nicht. Und obwohl der Anwalt immer wieder empfohlen wird, ist Colt nicht der einzige, der über seine Arbeit nicht glücklich ist. WBKs für Waffen aller Art gab es in den 70ern wohl einige.
  10. Die die ich kenne, nicht.
  11. Die meisten Schützenhäuser sind unbewohnte Gebäude weit ab. Sehr vieles was über freie Waffen hinausgeht kann nicht ohne weiteres dort gelagert werden. Klar, die meisten Vereine sind noch immer keine DSB-Vereine, und dort stehen dann viele Luftgewehre, ein Zimmerstutzen und ein KK-Einzellader. Das geht. Aber dort sind viele Pistolen, Revolver, halbautomatische Langwaffen eher selten, erst recht als Vereinswaffen.
  12. Schießstand ist nicht das Problem. Auslandswettkämpfe unter Umständen schon.
  13. Echt nicht? Ich habe das nämlich auch so, dass die Anzeige rechtzeitig (formlos) erfolgen muss, die WBK dann in einem angemessenen Zeitrahmen eingereicht werden muss. Bei manchen Behörden dauert alles unglaublich lange, bis hin zu Monaten. Manchmal kann man nicht mehrere Monate auf die WBK verzichten. Gerade auf die grüne ist es aber eigentlich gar kein Problem. Da ist explizit vorgesehen, dass für jede Waffe eine eigene WBK ausgegeben werden kann. Bei lahmen Behörden macht man das dann halt so. Das muss man auf gar keine WBK verzichten.
  14. Darum geht es in dem Fall nicht. Sondern um die Personenakte, nehme ich ganz stark an.
  15. Sehr ich nicht so streng. Grundsätzlich ja, die Vereinswaffen gehören dem Verein, und sind damit an den Zweck des Vereins gebunden. Das ist aber nicht in jedem Fall, diese Waffe allen Interessenten zur Verfügung zu stellen, auch wenn das meistens wohl so sein wird. Ich kenne mehrerer Situationen, in denen eine Vereinswaffen für einen Schützen reserviert war, und das kann durchaus in Ordnung sein. Einmal war es eine extrem talentierte Jungschützin, die auf die Weise mit "ihrer" Waffe trainieren konnte, bis sie eine eigene erwerben durfte (ca. 2 Jahre). Ein andermal war es eine vom Schützen bezahlte Waffe, der sie nicht zu Hause lagern konnte. Und der dritte war vorübergehend regelunzuverlässig wegen einer nicht mit Waffen oder Gewalt in Zusammenhang stehenden Sache. Und dann gibt es noch Vereine wie meinen, der gar kein Vereinsheim hat, und die Vereinswaffen deshalb hat nicht "im Verein" geöffnet werden können. Oder die Waffen können nicht im ungewohnten Vereinsheim gelagert werden.
  16. Und in die Zukunft datierte darf es nicht geben. Mehrere in einem Hefter bei der Waffe sind auch keine gute Idee.
  17. Beim Leihschein aufpassen: Der ist für eine kurzfristige Leihe gedacht, nicht als Dauerlösung. Auch mehrere serielle Leihscheine liegen nicht in der Intention des Gesetzgebers. Die sauberste Lösung wäre, den Schützen über den Verein in die entsprechende WBK eintragen zu lassen. Bei Vereinswaffen ist es grundsätzlich sinnvoll, jede Waffe auf einer eigenen WBK zu haben.
  18. Aktuell steht er auf egun.
  19. Wenn er Porto angegeben hat, zahlt der Kunde das was angegeben war. Warum sollte er mehr bezahlen? Das Porto war in dem Fall Bestandteil des Angebots. Das gilt für beide Seiten!
  20. Das einfachste ist ein Kästchen zum ankreuzen "mit eigener Waffe". Wer mir unterstellt dieses Kästchen unberechtigterweise anzukreuzen, der unterstellt mir auch die Seriennummer unberechtigterweise einzutragen. Ich war heute in Philippsburg, wir haben ein Schnupperschießen Western angeboten. Dabei habe ich heute mit mindestens vier eigenen Waffen geschossen. Bei einem großen Wettkampf können es auch mal zehn oder zwölf eigene Waffen an einem Termin sein. Soll ich Romane und Schießbuch schreiben?
  21. Dass Du mich nicht magst weiß ich. Meine Behörde macht den gleichen Quatsch aber auch bei meinen Vereinskameraden.
  22. Muss nicht sein. Meine Behörde kommt auch auf solche Ideen... Ohne Anlass, einfach weil sie die Bürger hassen, oder so ähnlich...
  23. Mancher hat echt Langeweile auf den Amtsstuben... die sollen mal die Berge abarbeiten, und nicht dauernd neues Zeug erfinden, das durch kein Gesetz gedeckt ist.
  24. Weißt Du warum sie "RN 50" heißt? Hat was mit der Sanitärabteilung eines Baumarkts zu tun.
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