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Fyodor

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  1. Natürlich nicht. Man drückt dem Neuling ja auch keine Glock mit 17 Schuss im Tank in die Hand und sagt "mach mal", dreht sich um und geht. Das wäre verantwortungslos. Auch mit der LuPi, übrigens. Mein alter DSB-Verein hat das auch. In gewisser Weise. So konnte man im 25 und 50 im Tunnel auch 10 m Druckluft schießen.
  2. Dem muss ich widersprechen. Die meisten Schäden werden von den Schützen verursacht sie gerade dabei sind Routine zu bekommen. Die missachten dann die Sicherheitsregeln, weil sie glauben es zu können. Die richtig erfahrenen Schützen wiederum machen das dann oft wieder richtig. Ausnahme sind da manchmal die ganz alten Herren, die mit ihren Luftpistolen durch die Gegend fuchteln, weil da ja gar nichts mit passieren kann, und früher haben sie auch auch gegenseitig auf dem Hintern geschossen, und niemand ist gestorben. Anfänger machen wenig kaputt. Wenn man es ihnen alles richtig erklärt, und sie nicht hetzt. Wer aber GK schießen will, den soll man auch nicht mit der Luftpistole ärgern.
  3. Wobei er eigentlich nur eine einzige Regel hat: Die Waffe ist immer geladen. Cooper selbst ging sogar soweit, genau das zu tun. Laden. Nicht nur so tun als ob. Die anderen drei Regeln sind redundant, da sie sich aus der ersten Regel zwangsläufig ergeben, sofern man halbwegs geradeaus denken kann. Für alle die damit Schwierigkeiten haben, hat er sie trotzdem aufgeschrieben. Ich lasse Neulinge immer erst ein paar Trockenschüsse abgeben, die Luftpistole lasse ich aber weg. Extra dafür kaufe in mir sowas nicht. Aber auch schon mit der ungeladenen Waffe kann man sehen wer damit sicher umgehen kann, und wer nicht. Besonders gut klappt das üblicherweise bei Frauen (die hören besser zu wenn ich was erkläre). Am schlimmsten sind junge Männer, die Ballerspiele spielen und mit ihrem dort erlangten "Wissen" prahlen. So jemanden habe ich dann auch schonmal ohne einen einzigen scharfen Schuss wieder vom Stand geschickt.
  4. Na, 30 halt! Ist viel mehr als 8 oder 9.
  5. Es ist 30! Viel mehr als 8 oder 9.
  6. Das Problem das damit gelöst werden soll ist doch offensichtlich: Amis wollen 30er Kaliber, keinen metrischen Kleinkram wie 9mm.
  7. Matt Parker, stand up math: https://youtube.com/user/standupmaths
  8. Na diesen Thread zum Beispiel. Nachtrag: Ich behaupte auch nicht alles zu wissen. In den letzten Jahren gab es sehr häufig teilweise völlig beknackte Änderungen. Ich will aber auch nicht für den ganzen Verein alles kontrollieren.
  9. Entschuldige wenn ich das so sagen muss, aber wenn ich mir Deine Fragen hier im Forum so anschaue, ist das vielleicht auch nicht gerade die beste Idee.
  10. Die Rechtslage ist hier so klar wie selten im WaffG. Von meinem Händler bekomme ich problemlos Waffen geliehen. Meistens sind diese bereits mein Eigentum, nur erwerben durfte ich die zu dem Zeitpunkt noch nicht.
  11. Nein. Er hat einen Erwerb angezeigt, und auf Nachfrage bestätigt. Eine Anzeige ist keine Verurteilung.
  12. UND man zeigt den Erwerb erst an, wenn dieser auch erfolgt ist. Nicht vorher.
  13. Das ist bei Euch ja richtig aufwändig. Bei uns kommen WBK und Rechnung im selben Brief. Früher (TM), als ich einfach ins Büro laufen konnte, war es allerdings schneller. Da habe ich fast alles innerhalb von zehn Minuten erledigt bekommen. Heute braucht es allein durch die Postlaufzeit drei Tage. Nur dieses "gleich alles fertig machen", das geht bei uns nicht. Ist meiner Meinung nach auch von der Systematik her nicht richtig. Erwerb der Waffe ohne EWB geht nicht, eintragen der Waffe ohne Erwerb ist auch nicht richtig.
  14. Doch, er hat sogar extra nochmal nachgefragt. Habe ich auch schon öfter gemacht überhaupt kein Problem. Eigentum und Besitz sind zwei Paar Schuhe. Waffenrechtlichen war Stefan noch immer der Besitzer, und als solcher könnte er die natürlich auch waffenrechtlich verleihen. Das ist völlig üblich, und habe ich auch schon mehrfach so gemacht, als Käufer und für eine Weile Leihnehmer. Rechtlich ist das alles einwandfrei so. Der Kumpel durfte die Waffe waffenrechtlich natürlich ausleihen, warum denn nicht? Er besitzt ja eine grüne WBK.
  15. Waffenbesitzer sollten es besser wissen. Vor allem, wenn der Sachkundekurs ganz frisch ist.
  16. Also ausgerechnet der Begriff des Waffenerwerbs ist überhaupt nicht mißverständlich. In dem Fall lief das Gespräch wohl eher so ab: Bürger: Ich möchte da eine Waffe erwerben, hier der Antrag. Außerdem habe ich diese Waffe hier erworben. SB: Sie HABEN diese Waffe bereits erworben? Ohne Voreintrag? Bürger: Ja, genau. SB: Also wirklich erworben? Bürger : Ja.
  17. Für was? Der Prozess ist: EWB beantragen EWB erhalten Waffe erwerben Erwerb anzeigen Das Vorgehen: EWB beantragen und gleichzeitig den Erwerb anzeigen Waffe NICHT (anzeigepflichtig) erwerben auf Rückfrage (!) bestätigen dass der Erwerb bereits stattgefunden hat MUSS zu Problemen führen.
  18. Jein. Wenn er einen Erwerb anzeigt, muss die Behörde davon ausgehen dass ein Erwerb stattgefunden hat. Ein Erwerb ohne Erlaubnis ist erstmal verboten. Das sind keine Feinheiten, sondern Grundlagen. Als Neuling sollten sie noch frisch sitzen. Sage ich doch. Der Kauf ist kein waffenrechtlichen Erwerb. Er hat explizit nachgefragt. Und der Käufer hat behauptet die Waffe erworben zu haben. Was soll der SB denn noch machen? Solange er über das gleiche Erlaubnis-Niveau verfügt, ja. Und das ist der Fall. Und selbst dann kann so ein Unfug schief gehen. Man sollte immer den vorgesehenen Weg gehen. Mir wollte meine Waffenbehörde auch mal eine Anzeige rein drücken, in einem ganz ähnlichen Fall. Ich hatte auch schon alle Daten der Waffe, sie lag wenige hundert Meter von der Behörde entfernt beim Händler. Ich hatte mit meinem SB abgesprochen dass ich die EWB abhole, damit die Waffe abholen gehe, und dann wieder komme um den Eintrag fertig zu machen. Alles innerhalb von fünf Minuten zu erledigen. Nur war mein SB am genau dem Tag krank. Die Vertretung störte sich auch daran, dass ich die Erwerbsanzeige mit Datum in der Zukunft abgegeben hatte, zeitgleich mit dem Antrag auf Erwerbserlaubnis. Ich könne keine Waffe anzeigen die ich noch nicht erworben habe. Ich konnte seitenweise E-Mails vorweisen in denen dieses Vorgehen mit meinem SB abgesprochen war, deshalb hatte man "gnädigerweise" auf eine Anzeige verzichtet. Und das, obwohl die Reihenfolge richtig gewesen wäre, nur das Papier lag zu früh auf dem Tisch. Seither geht alles seinen normalen Weg. Der Erwerb ist innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Die Zeit kann ich mir auch lassen. Zumal es nichts einspart.
  19. Das ist kein Erwerb. Leihe ist kein anzeigepflichtiger Erwerb. Wer also eine Erwerbserlaubnis beantragt, und gleichzeitig den Erwerb anmeldet, der ist für seine Probleme selbst verantwortlich. Ein vernünftiger SB hätte trotzdem erstmal nachgefragt, weil ein LWB ja wohl eher nicht eine illegale Waffe anmelden wird.
  20. Da wundert mich nichts. Ohne Erwerbserlaubnis ist der Erwerb verboten. Gleichzeitig den Voreintrag beantragen und den Erwerb anzeigen muss schief gehen.
  21. Ich schieße mit meiner Glock 22 und dem RONI G2 schon seit einigen Jahren mehrere Disziplinen im BDS, teilweise auch ganz erfolgreich.
  22. Nein, sie erlauben den Start in der Klasse "Pistole mit Anschlagschaft", und sind dort kein Begriffsmittel, sondern Voraussetzung.
  23. Ach, der G2 ist schon in Ordnung. Ich habe noch einen G4x, mit dem bin ich nicht zufrieden. Die Waffe ist zwar in Sekunden ein und aus gebaut, aber das Teil biegt sich, und streut deshalb in der Höhe, je nachdem wie fest man ihn in die Schulter zieht.
  24. Natürlich. Aber bei 25m ist man eben schon am Ende des Verstellbereichs.
  25. Bei meinen G2 ist es ähnlich, mit dem offenen Visier bin ich auch am Ende des Verstellbereichs. Beim Rotpunkt weiß ich es nicht wie viel Reserve noch ist, aber auch da musste ich einiges drehen.
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