Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    34.038
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Laut Gesetz sind alle dauerhaften Beschriftungen anzugeben. Also auch: 1 2 3 4 ...
  2. Das Beispiel wäre nur dann passend, wenn der Sportschütze/Jäger sich eine Waffe selbst verkaufen würde, von WBK zu anderer WBK. Dass der Erwerb anders gehandhabt wird ist bekannt. Beim Umschreiben von einer auf die aber WBK findet hier aber tatsächlich kein Überlassen statt, und ohne Überlassen kein Erwerb Allerdings war die Umschreibung auf Sport das denkbar schlimmste. Du musst die ganze Zeit Mitglied in einem deutschen Schützenverband bleiben. Und Du musst regelmäßiges schießen gegenüber dem Verband nachweisen. Nur so kann der Verband das Fortbestehen Deines Bedürfnisses bescheinigen. Kann er das nicht bescheinigen, verfällt Deine Besitzberechtigung für Deine Sportwaffen. Die Erben-WBK verfällt nicht. Solange Du drüben bleibst ist das erstmal egal. Aber wenn Du zurück kommst gilt: Mitgliedschaft und regelmäßiges Training nachweisen, dann WBK mit Bedürfnis beantragen, und dann alle sechs Monate zwei Deiner eigenen Waffen wiedererewerben. Über Kontingent sind zusätzlich Wettkämpfe nachzuweisen. Alle Waffen auf Erben-WBK bleiben erstmal Dein. Für die Waffen auf Sport-Bedürfnis wird Dir wohl die Besitzerlaubnis widerrufen werden. Die sind dann erstmal weg, und müssen wie bei einem Neuling neu erworben werden.
  3. Bei uns dürfte man schon vor Corona nicht mehr. Auch nicht mit Termin.
  4. Bei manchen denke ich nur das auch. Meine Behörde ist auch nicht gerade für ihr Zuvorkommen oder bürgerfreundliche Auslegung des Gesetzes bekannt. Aber ich habe nie die Notwendigkeit gesehen eine einfache Bitte oder einen Antrag per Gerichtsboten zustellen zu lassen. Entweder ganz normal per Post, oder selbst am Empfang abgeben, dann verbinde ich das mit einem Besuch beim Händler. Der ist nur 200 m weit entfernt.
  5. Es gab meines Wissens zu der Zeit gar kein Waffengesetz. Lediglich Straftaten mit Waffen waren definiert, der Erwerb und Besitz von Waffen als solcher nicht reglementiert.
  6. Ich gehe davon aus dass auch das Preußische WaffG von 1848 ohne Probleme funktionieren würde.
  7. Eben. Zumal ein Einschreiben auch abgelehnt werden kann, ein gewöhnlicher Brief nicht.
  8. Um Eingangsbestätigung bitten, aus der das Datum des Eingangs hervorgeht. Damit hast Du Deine Pflicht eigentlich getan.
  9. Verbindliche Antworten gibt es nur vor Gericht und nur für den Einzelfall. Das ist schon absichtlich alles so bescheiden geschrieben.
  10. Das ist dann halt ein Verbotsirrtum. Der wird zwar nicht bestraft, aber wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen...
  11. Das bezweifelt doch gar niemand. Trotzdem gilt: Der VERBAND bescheinigt die Teilnahme an Training und Wettkampf der Behörde gegenüber. Die Behörde braucht die Urkunden und Schießbücher nicht zu sehen. Mit mangelnder Mitwirkung oder nicht erbrachten Nachweisen hat das gar nichts zu tun. Natürlich darfst Du auch die Schusszahl pro Waffe und Munitionssorte an die Behörde melden, wenn sie danach fragen. Genauso darfst Du auch die Urkunden und Schießbücher der Behörde vorlegen. Es ist nicht verboten. Aber es ist nicht erforderlich.
  12. Dann haben wir 300 verschiedene Auslegungen... lass mal. Ich lagere meine Magazine im 1er, weil er ohnehin schon da ist. Vorher lagen sie im B-Schrank. Nicht weil sie mussten, sondern weil es für mich praktischer war. Aber das darf gerne jeder machen wie er will. Diskutieren müssen wir das nicht hier, das haben wir schon an anderer Stelle getan. Es gibt jedenfalls abweichende Auslegungen.
  13. Laut Waffengesetz ist für verbotene Waffen ein Schrank der Stufe 1 nötig, und so lagere ich meine Massenvernichtungsblechkästen auch. Es gibt, auch hier, Diskussion darüber was "Verbot wird nicht wirksam" genau bedeutet, bzw. worauf es sich bezieht. Je nach Auslegung müssen sie Magazine in den 1er, oder dürfen lose herum liegen. Ich hatte den 1er schon, und deshalb liegen sie jetzt da. Das Land wird dadurch nicht im geringsten sicherer, aber ich habe keine Diskussion im Fall der Fälle
  14. Stimmt. Aber den kann ich mir von der Ersparnis dann gerade so noch leisten.
  15. Da gehe ich doch lieber zu meinem örtlichen Waffenhändler. Wenn der etwas für mich über Frankonia bestellen muss, bekomme ich dort auch 15% auf den F-Preis. Mindestens. Immer.
  16. Wie viele Patronen kann ein solches Nicht-Magazin denn aufnehmen?
  17. Die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone ist 12/44,5 🤢 Nein, diese blöde Formulierung wird und tatsächlich irgendwann auf die Füße fallen. Du musst in die Bedienungsanleitung schauen was da drin steht. Das ist dann bestimmungsgemäß. Ich bin nur froh, dass meine Auto5 in 12/70 schon mit 12/65 nicht mehr richtig funktioniert, und eine Kapazität von nur 4 Patronen im Magazin hat. Da gibt es überhaupt keine Diskussion.
  18. Das ist ja das schlimme daran. Ich gehe auch davon aus dass ein entnehmbares Magazin als Wechselmagazin gewertet wird, auch wenn es nach Intention des Entwicklers eben NICHT zum Befüllen zu entnehmen ist. Noch ein Grenzfall sind die britischen Gewehre. Das Magazin kann genau so einfach entnommen werden wir bei den Schweizern, war aber an der Waffe fest gekettet. Die Kettenglieder sind oft verloren gegangen oder kaputt, aber es ist sehr deutlich dass sie eben nicht bestimmungsgemäß entnommen werden sollten.
  19. Doch, tut er. Anlage 1: 4.4.1: Eingebaut sind Magazine, die während ihrer Befüllung bestimmungsgemäß mit der Schusswaffe verbunden bleiben. 4.4.2: Wechselmagazine sind Magazine, die während ihrer Befüllung bestimmungsgemäß von der Schusswaffe getrennt werden. Interessant wird jetzt natürlich war "bestimmungsgemäß" ist. Ist damit gemeint was Konstrukteur der Waffe und Autor der Dienstvorschrift gemeint haben, oder "das gesunde Volksempfinden", also sprich: wenn es getrennt werden kann, dann ist das bestimmungsgemäß, weil wir es heute so gewohnt sind.
  20. Kann es. Es ist aber nicht bestimmungsgemäß dazu gedacht.
  21. Historisch gesehen ist das kein Wechselmagazin. Die Waffe wurde mit einem nummerierten Magazin ausgegeben, der Soldat erhielt kein zweites. Befüllt wurden die Magazine mittels Ladestreifen im eingebauten Zustand. Es konnte zwar zur Reinigung leicht entnommen werden, war aber nicht als Wechselmagazin gedacht.
  22. Meine Behörde bekommt das wie vorgesehen nicht zu Gesicht. Aber mein Vereinsvorstand mißt meine Anträge auch in cm.
  23. Ein gutes Verhältnis ist professioneller Natur und bedingt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften von beiden Seiten...
  24. Lass Dir von Deiner Frau jeden Abend eine Anzahl Bierdeckel in der Wohnung verteilen, und einmal zeigen. Dann gehst Du das ab, und suchst sie alle. Nebenbei versuchst Du den kürzesten Weg zu finden. Mach das zwei Wochen, und schau ob es sich verbessert hat. Das ist eine Gedächtnisleistung, und die kann man trainieren.
  25. Pistol Caliber Carbine Also Langwaffen in Kurzwaffen-Kaliber
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.