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Fyodor

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  1. Liest Du meine Beiträge überhaupt?
  2. Zur Langwaffe würde sie auch nur, wenn der Schaft fest angebaut, und sie ohne diesen nicht mehr funktionsfähig wäre. Solch eine Änderung müsste aber wohl ein Büchsenmacher durchführen. Genauso wie das erstmalige einstecken der Pins bei einem aus getrennten Upper und Lower zusammengesetzten AR-Gewehr. Temporär angebaute Schäfte oder Schaftsysteme machen eine Kurzwaffe nicht zur Langwaffe.
  3. Fordere ich diese? Nochmal nachlesen. Und natürlich kann man verschiedene Sachverhalte beliebig vergleichen. Man kann ja auch lange scharfe Messer überall kaufen, wobei die doch eine der häufigsten Mordwaffen sind, also alle Schusswaffen freigeben? Nein, so beliebig hin und her vergleichen bringt nichts. Jäger und Sportschützen nutzen aber exakt die selben Geräte zu exakt dem selben Zweck in verschiedenen Umgebungen. Da ist ein Vergleich schon eher möglich. Zumal ich schrieb ich kann die Forderung nachvollziehen, nicht dass ich sie teile.
  4. Ich kann die Gedanken hinter der Petition schon verstehen, und grundsätzlich befürworte ich dass Jäger trainieren und schießen können. Tatsächlich ist es auch juristisch unsinnig wie es jetzt gerade geregelt ist: Der Jäger muss eine umfangreiche Ausbildung mit nicht trivialer Prüfung absolvieren, zu der auch eine Mindestfertigkeit beim Schießen gehört. Weil er in öffentlichen Raum auf Lebewesen schießt um sie zu töten, etwas das eigentlich verboten ist. Und das ist auch gut so, schließlich soll er hochwertige Lebensmittel produzieren und Naturschutz betreiben, kein unnötiges Leid. Der Sportschütze der nur Löcher in Papier macht muss eine sehr kurze Ausbildung mit einfacher Prüfung machen, damit er die rechtlichen Grundzüge und Sicherheitsregeln kennt. Der Sportschütze muss zehn Jahre lang (bis vor kurzem unbegrenzt) regelmäßiges Training nachweisen, um seine Waffen weiterhin besitzen und in kontrollierter Umgebung einsetzen zu dürfen. Der Jäger muss jedes Jahr 80€ bezahlen, damit er weiterhin die Waffen in der Öffentlichkeit führen und schießen darf (platt vereinfacht). Ohne weiteren Nachweis, dass er das überhaupt sicher kann. Obwohl es viel weniger Jäger als Sportschützen gibt, passieren schwere Unfälle fast immer auf der Jagd, extrem selten beim Sport. Auch so manches Stück auf der Strecke ist nicht mehr verwertbar. Bei einigen Jägern wäre es sehr wünschenswert wenn sie mehr trainieren würden, und der ein oder andere alte Jäger mit Tremor, der nicht wahrhaben will dass er es körperlich einfach nicht mehr kann, muss auch von außen überzeugt werden. Deshalb kann ich die Forderung nach Schießnachweisen nachvollziehen. Ich unterschreibe trotzdem nicht. Weil ich schon die Nachweise für die Sportschützen für nicht zielführend halte, und jede weitere Verschärfung des Waffenrechts erstmal pauschal ablehne. Und auch, weil diese Petition gar nicht zur Verbesserung von irgendwas dient, sondern einzig die finanziellen Interessen eines einzelnen befriedigen soll. Wenn gleichzeitig das Gesetz massiv entschlackt, und unnötige Gängeleien (Altersgrenzen, Vereinszwang, Mengenbegrenzung, strenge Bedürfnisregeln, ...) entfallen würden, dann würde ich zustimmen. Weil ich im Namen des Tierwohls und der Sicherheit befürworte dass nur der in der Öffentlichkeit schießt der das sicher kann. Aber bei unserem aktuellen Gängelungsgesetz nicht.
  5. Ob und wie viel das Blatt Papier etwas kostet ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Ich würde aber auch eine eindeutige Erben-WBK vorziehen, da ist der Status der Waffe dann eindeutig klar.
  6. Vielleicht bei WETTKAMPF-Nutzung. Beim BDS bin ich auch nicht sicher ob es Bedürfnisbescheinigungen für Western- oder IPSC-Waffen gibt wenn man keinen SuRT hat. Zum Training mit einer legal im Besitz befindlichen Waffe ist das aber nicht entscheidend.
  7. Solche Systeme haben durchaus ihren Sinn, und können das scharfe schießen gut ergänzen. Man kann damit Dinge trainieren, die scharf nicht gehen. Es darf den scharfen Schuss halt eben nicht "ersetzen".
  8. Wie schon erwähnt, werden beim BDS die letzten 17 Monate gezählt, in Übereinstimmung mit der Erklärung der Bundesregierung. Die Anzahl der Termine bleibt aber bestehen. Wenn der Verein seit mindestens 17 Monaten besteht, und die Mitglieder in dieser Zeit auf die nötigen Termine kamen, sollte es, Mitgliederfreundlichkeit der Verbandsführung vorausgesetzt, gehen.
  9. Die Aufsicht ist in dem Fall von Betreiber genau dazu beauftragt. Wer sollte es denn sonst tun? Der Verein alles Person? In Philippsburg Fritz persönlich?
  10. Jein. Die AWaffV erlaubt, dass in der Sportordnung Abweichungen von den Disziplinen für Training und Wettkampf zugelassen werden dürfen. Aber diese Abweichung muss eben durch die Sportordnung erlaubt sein. So verstehe ich den Satz in der Verordnung, und die Sportordnungen haben auch tatsächlich einen Teil, in dem fürs Training Abweichungen zugelassen werden.
  11. Fyodor

    Schweizer Reservisten

    Die Taschenmunition wurde doch vor ein paar Jahren eingezogen, dachte ich?
  12. Das halte ich für eine falsche Interpretation. Im eingesetzten Magazin haben auch dann keine Patronen zu sein, wenn eine Fahne im Lauf steckt. Ist das Magazin aber nicht in die Waffe eingesetzt, dürfen da auch Patronen drin sein. Magazine müssen so oder so nicht (als solche) kontrolliert werden. Nur der Ladezustand der Waffe ist bei Bedarf zu überprüfen. Damit sind gemeint: Patronenlager und eingebaute oder eingesetzte Magazine. Magazine die neben der Waffe liegen sind ohne Bedeutung. Ansonsten hast Du schon Recht, die Aufsicht hat mehr zu tun als nur ein sicheres Schießen zu gewährleisten. Allein dieses nutzlose "nur schießen nach Sportordnung" erfordert aktuelle und tiefe Kenntnisse, und ist für die Sicherheit des Staates und der Personen auf dem Schießstand so überflüssig wie ein Kropf.
  13. Dann hilft mir zu lernen. Was bescheiden die denn noch? Kann man da mit jeder Frage nach Einschätzung hingehen? Wenn ja, war mir das nicht bewusst, ich kenne nur die Bescheide für Sportwaffen bezüglich der Frage nach Anschein einer Kriegswaffe. Es ist nur gut dass man sich seine Händler aussuchen kann. Manche haben aber offensichtlich so volle Auftragsbücher, dass sie die 3:33-Regel ignorieren können. Es sei ihnen gegönnt.
  14. Das ist doch Quatsch. Der Feststellungsbescheid hat noch nie die Legalität einer Waffe beurteilt, sofern nur ob diese sportlich eingesetzt werden darf, und auch das war er nur bei strittigen Fällen nötig. Und zwar nicht ob verboten ist nicht, sondern ob optisch Kriegswaffe oder nicht. Ausgerechnet das als Beispiel herangezogene StGw44 taugt dazu gar nicht. Denn es ist im Original gar keine Kriegswaffe, sondern nur verbotene Waffe. Ein Feststellungsbescheid war also in keinem Fall nötig, weil die Waffe zwar optisch einer verbotenen Waffe gleicht, sogar aus deren Teilen gefertigt wurde, aber eben keiner Kriegswaffe.
  15. Aus ehemaligen Vollautomaten konvertierte Halbautomaten sind jetzt Kat.A. Das macht aber nichts, weil die Kategorien in deutschen Waffenrecht zwar definiert werden (grob angelehnt an die EU-Richtlinie), aber ansonsten keine Bedeutung haben. Verbotene Waffen sind anders definiert.
  16. Das wiederum geht die Aufsicht nichts an. Die Waffen, ja, die müssen entladen sein. Aber die Magazine nicht.
  17. Meine höchstpersönliche 1911 hat auch einmal trotz Laufstecker repetiert. Es geht! Ich hatte das selbst in der Hand. Ich war auch überrascht. Allerdings steckte das Geschoss nahe der Mündung. Da schrzeibt der Impuls doch noch gereicht zu haben.
  18. Das klingt doch gut! Ich will noch versuchen ob mein Endoskop passt, aber ich glaube dass wird eng. Wenn das nicht passt, komme ich gerne nochmal auf Dich zurück. Hast Du die Abmaße der PieCam?
  19. Dein Ton. ... und davon genau Null mit legalen Eigenumbauten auf 10 Joule.
  20. Nein. Aber warum fragt jemand, der in Schweden sicher Waffen verkauft, in einem deutschen Forum danach, wie kann die in Schweden zu starken Modelle in Schweden auf zulässige Modelle selbst umbauen kann... warum fragt er das nicht in einem schwedischen Forum? Und warum weiß er es nicht, wenn er die Dinger sich schon verkauft? Da wird sich niemand besser mit auskennen hier im Forum als er selbst.
  21. Stimmt ja auch. Dem Besitzer gegenüber wird das Verbot nicht wirksam. Dass ändert nichts am grundsätzlichen Status als verbotener Gegenstand.
  22. Ich empfinde zehn Tage, inklusive dreimal Postlaufzeit (von mir zum Vereinsvorstand, von dort zum Verband, und zurück zu mir) nicht als lang. Länger hat es glaube ich nur einmal gedauert.
  23. Leider will der GSVBW diese haben. Auch wenn mein Vereinsvorstand jedesmal schimpft... verlangt werden Wettkampfnachweisen der letzten zwei Jahre. Das sind bei mir pro Jahr so ca. 70-90, sogar 2020 habe ich 25 Stück zusammen bekommen. Aber man besteht darauf, auch auf DIN A4 und einseitig... zumindest sieht man den Umschlägen so schon von außen das Ergebnis der Prüfung an.
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