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Fyodor

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  1. @Mitr Du wurdest hier genannt, weil Du eventuell helfen könntest: ich suche ein oder zwei leere Hülsen (wie verschossen, nicht gereinigt), in 5,7x28. Wärst Du bereit mir welche zu überlassen, und was bekommst Du dafür?
  2. Viel leiser als damalige SP-Waffen nicht. Aber ohne Rauch. Das war erscheinend für die Scharfschützen.
  3. Die wurden sogar militärisch genutzt, von sowas ähnlichem wie Scharfschützen.
  4. Girandoni war ein paar hundert Jahre schneller...
  5. Er hat vermutlich ein Gewinde im Bereich 1 1/4 bis 1 1/2 Zoll verwendet. Wenn ich mit 1 Zoll rechne, komme ich bei weichstem Baustahl St37 auf eine statische Belastbarkeit von 800kN. Also 80 Tonnen. Allerdings bei optimaler Einschraubtiefe von 1D. Ist es ein Gewinde im Bereich 1 1/2 Zoll, dafür nicht ganz so weit eingeschraubt, bleibt es in dem Bereich. Diese Festigkeit ist statisch! Sehr kurzfristige Belastungen können höher sein.
  6. Irrelevant bei erhöhtem Gasdruck. Da zählt nur der wirksame Querschnitt. Und der ändert sich dadurch nicht signifikant. Ein konisches Gewinde sieht anders aus.
  7. Ja. Das ist eine der Fragen die Gerichte klären werden müssen. Leider war der Gesetzgeber weder Willens noch fähig, ein anwendbares Gesetz zu schreiben.
  8. Das wird die Zukunft zeigen. Dass aus ideologischen Gründen historische Artefakte zerstört werden ist ja nichts neues. Wenn, dann vom BKA. Die Waffenbehörden sind da nicht zuständig.
  9. Das Gewinde schon.
  10. Womit Du bewiesen hast dass es nicht dauerhaft ist.
  11. Keller sind auch üblicherweise unbewohnt, bei älteren Gebäuden sogar oft nur von außen zugänglich, und trotzdem käme niemand auf die Idee, dort zu verbieten den Tresor aufzustellen. Im Gesetz steht ganz eindeutig: bewohntes GEBÄUDE. Auch ein Keller, eine Ferienwohnung oder eine Werkstatt innerhalb eines bewohnten Hauses ist in einem bewohnten Gebäude.
  12. Das ist was anderes als um Erlaubnis fragen. Klar kann man der Behörde mitteilen, wo die Schränke stehen. Aber sie müssen das eben nicht vorab genehmigen.
  13. So ein Blödsinn. Ich habe einen online-Shop, meine Wohnung ist Büro, Lager und Poststelle eines Gewerbebetriebs. Sie ist also gewerblich genutzt. Trotzdem darf ich da selbstverständlich meine Waffen aufbewahren.
  14. Es gibt eine Unterscheidung zwischen bewohnten Gebäuden und nicht bewohnten Gebäuden. Es ist nicht geregelt wer dort wohnt. Du solltest alleine, ohne Kumpel, an die Waffen dran kommen können. Dann ist alles in Ordnung.
  15. Meiner Meinung nach sind diese Magazingehäuse NICHT dauerhaft auf 10 Schuß blockiert. Den Alu-Popniet bekommst Du mit einer Haushaltsschere raus gepopelt. Ich würde das Risiko nicht eingehen, zumal die Anzeige des Altbesitzes erster Klasse (außer bei meiner Behörde) unkompliziert ist. Und diese Magazine dürfen dann unstrittig weiterhin besessen, wie bisher gelagert und sportlich verwendet werden. Einzige Einschränkung: Du darfst sie niemand anders mehr ausleihen. Für den sind sie nämlich verboten.
  16. Das ist kein Unterschied.
  17. Nein, aber an einer SP-Patrone dürfen auch Reste von SP zu sehen sein. Müssen nicht, aber dürfen. Da ist schon eine ganze Reihe zusammen gekommen, was ich alles schon schießen konnte. Eine Patrone habe ich noch vergessen: 5,7x28. Ich hatte ja einmal die Gelegenheit eine FN P90 in VA zu schießen. Hat da auch noch jemand eine über?
  18. Hab ich doch?!? Sieht auch schön aus. Ich suche gar nichts besonderes, sondern typische Vertreter ihrer jeweiligen Art. Ich kann mich nicht daran erinnern, die jemals geschossen zu haben.
  19. Hallo Forum, seit ich mit dem Schießen angefangen habe, habe ich auch eine kleine Schachtel in der ich von jedem Kaliber das ich bisher schießen durfte je mindestens eine leere Hülse gesammelt habe. Da ist eine ganz ansehnliche Liste zusammen gekommen... aber ein paar fehlen noch, weil ich dort aus verschiedenen Gründen keine Hülsen mitnehmen durfte. Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte, meine Sammlung zu komplettieren. Folgende Hülsen fehlen mir noch: .357 mag (ja, tatsächlich, obwohl ich sogar Revolver für die Patrone besitze, ich verschieße damit halt nur .38 spl) .454 Casull 8x33 .45-70 Government Die Hülsen sollten in gutem Zustand sein, also kein Schrott, und so wie sie nach dem Schuß aus der Waffe kommen. Also mit Zünder, ungereinigt. Bei .45-70 Gvrt würde mich auch Schwarzpulverschmauch nicht stören.
  20. Ich bin gerade dabei eine SFP9 (Lagerwaffe, lag schon länger unbenutzt rum) zu erwerben. Für weniger als den aufgerufenen Preise für das Werkzeug.
  21. Tausend Mark für einen Visiersteller? Ist der aus goldgepreßtem Latinum?
  22. Dann stecke die Glock mal in ein Schaftsystem und schieße damit 100m. Anschließend mit einem Gewehr mit gutem Abzug. Dann weißt Du warum das eine blöde Idee ist.
  23. Welchen Vorteil würdest Du da sehen?
  24. Zum Glück nicht. Macht bei Langwaffe auch keinen Sinn. Zumindest ich finde keinen dabei.
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