Zum Inhalt springen

Fyodor

FvLW Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    33.911
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Fyodor

  1. Zum Beispiel beim RN-50?
  2. Bei Langwaffen sind Schlagbolzensysteme schon seit Ewigkeiten üblich. Spätestens seit den 1880er Jahren, und auch heute noch sind (außer bei Halbautomaten) diese Systeme üblich. Warum sollte man heute noch einen Hammer in einer Langwaffe verwenden?
  3. Genau. Es wurde geliefert wie bestellt. Wenn der Kunde keine Anforderungen stellt, darf er sich nicht beschweren wenn ihm das Ergebnis nicht passt.
  4. Man jetzt einen politisch genehmen Grund braucht um das NATO-Einhorn gegen einen quasi-Standard auszutauschen meinst Du?
  5. Zünder sind dazu gänzlich ungeeignet. Schau mal in die CIP-Blätter, welche Unterschiede im Maximaldruck es gibt. Und alle mit dem gleichen Zünder...
  6. Stimmt. Bei Hülsen für geringe Drücken, wie der .45Auto, hat die Schmierung relativ geringen Einfluss. Bei Hülsen für hohe Drücke macht sie auch viel stärker bemerkbar, erst Recht wenn sie so eine große der Reibung ausgesetzte Oberfläche bietet wie die 50BMG. Unter Druck ist die wie eingeschweißt.
  7. Wenn es ein leeres echtes Magazin für Zentralfeuerpatronen ist, ist es verboten. Ist es ein Magazin für Softair ist es nicht verboten.
  8. Das ist nachweislich falsch. Eine kleine Schraube (bis M6 schafft jeder) kannst Du von Hand ausreißen, wenn nur ein Gang greift. Im Maschinenbau spricht man von 1,5 D, also eineinhalb mal Nenndurchmesser. Erst dann trägt sie voll.
  9. Ja bist Du denn des Wahnsinns? Dann ist es doch ein 15er!
  10. Schon versucht? Was @kommandant schreibt stimmt schonmal. Und bei der Thompson, die hier als Beispiel genannt wurde, gibt es einen kurzen Schwall, und das Magazin ist leer.
  11. Doch, sie fallen nämlich raus.
  12. Ich habe es weiter oben schon geschrieben... im Prinzip war es genau das. Ein Jugendlicher hat in seiner Garage das Teil zusammen gezimmert. Und Serbu hat es danach mit ihm zusammen zur Serie gebracht. Ian McCollum hat bereits einen interessanten Beitrag zum dem Thema gedreht. Keine Analyse dieses Schadensfalls, er hat ja auch nicht mehr Informationen als alle anderen. Aber allgemeine Überlegungen zum Thema. Das Gewinde, wenn richtig geschnitten, hat viel mehr tragendes Material als ein dicker 2- Warzen-Verschluss. Daran allein lag es nicht.
  13. Das stimmt leider. Zum Glück habe ich nach langem Hickhack meine Bescheinigung für Altbesitz erster Klasse bekommen. Man kann die Thommy-Magazine vergleichsweise einfach dauerhaft blockieren. Oder abschneiden, und Boden anschweißen.
  14. Nein, tut mir leid, ich muss erst die Waffen und die Munition ordnungsgemäß verschließen. Ja, ich sehr auch dass das ein Stück Knochen raus schaut. Aber die anwesenden Zeugen dürfen die Waffen und Munition nicht erwerben, und Sie wollen mich dich jetzt nicht etwa dazu anstiften die Waffen einem Unberechtigten zu überlassen?
  15. Im Video...
  16. Womit ja die erwähnte "Gasentlastung" wieder da wäre.
  17. Und was stellst Du Dir da vor? So eine winzige Bohrung die einen ZH-Durchbläser entgasen soll wirkt bei den Gasmassen einer vollen 50BMG wie eine Wand. Ist die Bohrung groß genug, überstützt sie die Hülse nicht mehr genug.
  18. Grundsätzlich ist am Schraubverschluss nichts auszusetzen. Er ist zuverlässiger und stabiler als ein 2-Warzen-Verschluß. Zum Beispiel hat er den Vorteil dass er selbst wenn er nicht vollständig geschlossen ist die Verriegelungsfläche annähernd vollständig wirkt und gleichmäßig belastet bleibt. Er ist günstig in der Herstellung, aber unpraktisch. Sehr viele Waffen haben Schraubverschlüsse, von denen der Benutzer manchmal gar nichts weiß.
  19. Die Waffe war ein Einzellader.
  20. Wenn richtig gemacht, kein Problem. Nachgegeben hat ja auch das geschnittene Gewinde.
  21. Auf der einen Seite steht "RN" für "Royal Nonesuch", das war vor der Waffenhysterie auch YouTube ein ganz unterhaltsamer Kanal, in dem ein Jugendlicher legal selbst gebaute Waffen vorstellte. Darunter auch ein 50er mit dieser Konstruktion. Es basiert also auf den Ideen eines Jugendlichen Hobbywaffenbauers. Auf der anderen Seite wurde es professionell von einem Büchsenmacherbetrieb gebaut, der auch eine Lizenz für VA-Waffen hat. Da sollte man erwarten können, besonderes in den USA mit ihren Haftungsgesetzen, daß er nur baut was sicher ist.
  22. Für meine Behörde erstaunlich günstig: 20 Öre. Schade daß sie die Arbeit meines Anwalts nicht zahlen müssen... ich aber zum Glück auch nicht.
  23. Sehe ich anders. Diese bescheuerte Regelung hat ganz massiven Einfluss auf viele Sportschützen. Ich habe heute, nachdem ich zwei Zeugenaussagen zu dem Erwerb 2016 (war zum Glück auf einem Wettkampf) nachweisen konnte, die Anmeldebestätigung erhalten. Kostenpflichtig natürlich. Für mich war das Problem vor allem, dass es für die Waffe keine auf dem hiesigen Markt verfügbaren Magazine unter 20 Schuss gibt, weil original nie gebaut. Das ist dann kein , sondern ein echtes Problem.
  24. Warum fragst Du dann hier, wenn Du doch alles weißt?
  25. Trotzdem Vorsicht bei der Einfuhr. Auch bei Bestellungen aus den USA geht vieles nicht so einfach, was sowohl dort als auch hier für die Besitzer völlig unreglementiert ist, bei Ein- und Ausfuhr aber schon.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.