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Fyodor

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  1. Fyodor

    Miniaturwaffen

    Da gab es mal eine DVD mit einem Film über ihn. Unglaublich! Die Dinger sind Wahnsinn! Und sie funktionieren. Sogar Munition im gleichen Maßstab macht er dazu.
  2. Unangemeldet? Wie bei illegalen Waffen. Die tauchen auch immer wieder mal auf.
  3. Das gibt das Waffengesetz so nicht her. Das trennt (wechselbare) Magazine nur nach Waffenlänge und Kapazität, nicht nach rechtlichem Status der Waffe.
  4. Hat sie nicht. Aber da sich die SB auf den Waffenbehörden eher selten mit Bau-Themen auskennen, nehmen sie die Vorschläger der Beratungsstelle meistens an. Allerdings hat der SB trotzdem das letzte Wort. Jede Art der Aufbewahrung die nicht explizit im Gesetz als ausreichend beschrieben ist, muß durch den SB freigegeben werden. Egal wie offensichtlich besser sie ist.
  5. Und wo dann? Nicht jeder hat sechs Zimmer zur Verfügung...
  6. Sehr richtiger Rat. Ebenso wichtiger Rat!
  7. Blödsinn. Mein Verein hat kein Standbuch, weil er keinen Schießstand hat. Ich gehe trotzdem schießen. Und habe bisher alles bekommen was ich wollte.
  8. Thema Altbesitz von normal großen Magazinen: Meine Behörde stellt sich quer, eine einfache Anzeige (wie im Gesetz vorgesehen) zu akzeptieren. Ich bin derzeit daran das zu ändern. Sollte das nicht klappen, kann ich auf Euch zurück kommen? Laut Anwalt sind bisher keine weiteren Fälle bekannt, wo die Behörde das so handhabt.
  9. Bevor YouTube so extrem antiGun wurde, gab es mehrere Interessente Kanäle zu dem Thema. Einer hat gezeigt wie man aus einem Fahrrad und einen Akkuschrauber eine absolut brauchbare Vorrichtung zum Ziehen von Läufen herstellt.
  10. Habakuk hat Recht. Der Effekt kurz erklärt: Das Zündhütchen kann seinen Druck nur durch den dünnen Zündkanal abbauen. Vor dem Zünder bildet sich also immer ein erheblicher Druck, auch bei ansonsten leeren Hülsen. Dieser drückt den Zünder aus der Hülse. Ist nun genug Pulver in der Hülse, so dass sich hier ebenfalls ein Druck ausbilden kann, drückt dieser die Hülse zurück geben den Stoßboden. Dabei wird der Zünder wieder in die Glocke gepresst.
  11. Die square deal ist in Deutschland nicht sehr weit verbreitet, aber das Zubehör (ich meine sogar die Matrizen) passen eben nur dort. Ich empfehle egun.
  12. Das darf jeder mit DHL. Man muss nur sicherstellen dass nur ein berechtigter Empfänger es ausgehändigt bekommt.
  13. Einen Freispruch schon. Wäre ja das selbe Verfahren.
  14. Jein. Ich habe schon Pakete erhalten sie waren zerknautscht und teilweise aufgerissen, der Inhalt aber einwandfrei. Und äußerlich unbeschädigte Pakete, bei denen der Inhalt sagen beschädigt war. Wenn der DHL-Mensch weil, bekommt er alles kaputt. National sind Waffen und teile davon nicht ausgeschlossen. Anders sieht das mit Munition aus. Die wird nicht transportiert.
  15. Du meinst so wie die Beschränkungen im 27er? Die bei 100% der "Kunden" einer Behörde eingetragen werden?
  16. Na hör mal. Das ist ein AMT. Noch dazu ein DEUTSCHES AMT! Da wird gründlich gearbeitet. Da macht man keine Fehler.
  17. Das 2-fache, wenn ich mich richtig erinnere. Ist aber egal für die Eingangsfrage.
  18. Das ist egal. Lauf ist Lauf.
  19. Falsch. Der Händler meldet die Überlassung, Du meldest den waffenrechtlichen Erwerb. Das hat mit Eigentum nichts zu tun. Auch falsch. Natürlich meldest Du dem Verkäufer, dass das Paket nicht angekommen ist. Nur er kann einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Den Erwerb meldest Du selbstverständlich nicht. Er hat ja nicht statt gefunden. Falsch Du Zweifel daran hat, lies die Definition von Erwerb im WaffG.
  20. Du meldest den Erwerb wenn er stattfindet. Das ist der Tag an dem sie bei Dir ankommt. Nicht vorher.
  21. Dann ist es etwas ganz anderes als der TE beschrieb. Selbst wenn Du die Waffe nur einen symbolischen Augenblick waffenrechtlich eintragungspflichtig besessen hast, musst Du alles ein- und austragen lassen. Das ist zwar total bescheuert, aber nach der inneren Logik unseres Waffenrechts schlüssig. Dass das bei einem eindeutigen defekt gelieferten Gegenstand der Händler übernehmen sollte ist klar. Immerhin ist er verantwortlich, einwandfreie Ware zu liefern. Je nach Behörde ist aber eine neue Bedürfnisbescheinigung nötig.
  22. Und Du würdest eine Neuwaffe kaufen die der Händler bereits ausgiebig getestet hat? Und das mit unbekannter Munition, ohne danach klinisch zu reinigen? Sehr viele wollen das dann so auch wieder nicht.
  23. Anfänger. Das erste "moderne Sturmgewehr". Halb- und vollautomatisch. Perkussion!
  24. Nein, das ist kein Unsinn. Ich schrieb oben schon: Die 14 Tage sind nicht "zur Ansicht". Wenn Du eine Waffe eintragungspflichtig erwirbst, hat Du 14 Tage Zeit das zu melden. Egal wie lange Du sie besitzt. Krasses aber mögliches Beispiel: eine Waffe macht die Runde im Verein. Alle zehn Tage wird sie an den nächsten weiter gegeben. Wo ist sie eingetragen?
  25. Ging einem Kumpel von mir genau so. Waffenrechtlich hatte er die Waffe eintragungspflichtig erworben, obwohl er sie nur einen Tag besaß. Die 14-Tage-Frist bedeutet nicht dass das Kauf auf Probe ist. Solange hat man Zeit die Eintragung zu beantragen, nicht um die Waffe zu begutachten. Ich lasse mir jede Waffe die ich nicht vorher ausprobieren kann erstmal auf Leihschein zur Probe schicken, auch wenn sie bereits voll bezahlt ist. Bisher hat noch kein Händler das abgelehnt. Das habe ich aber auch schon vor dem NWR so gemacht. Da war das nämlich eigentlich auch schon so geregelt. Nur hat es die Behörde u.U. nicht mitbekommen.
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