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Ich besitze überhaupt keine Quittung. Ich habe sehr viele Magazine über eGun oder direkt privat gekauft, da gab es keine Quittungen. Auch auf z.B. der BM am Verkaufsstand in Philippsburg habe ich keine Quittung bekommen. Selbst beim örtlichen Waffenhändler habe ich keine Quittung bekommen, sondern lediglich einen Zahlungsnachweis für die EC-Karte. Aber auf keinem dieser Zettel stand drauf was ich da gekauft habe. Bei teuren oder regulieren Artikeln ist das natürlich anders. Aber bei Magazinen? Die waren bis vor kurzem Spielzeug...
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Was steht auf dieser Briefmarke drauf?
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Mitglieder von Bündnis 90 / Die Grünen als Mitglieder in Schützenvereinen
Fyodor antwortete auf Thema in Waffenrecht
In jeder Partei gibt es mehr oder weniger linientreue Mitglieder. Ich persönlich kenne zwei "tiefgrüne" Schützen. Ob die allerdings Mitglieder dort sind oder nur sehr überzeugte Wähler weiß ich nicht. Die finden sie Grünen Positionen zu Umwelt- und Klimaschutz "alternativlos", wollen mehr Umverteilung von Wohlstand (haben aber noch nicht kapiert dass man Arme nicht in den Reichtum hinein besteuern kann, nur umgekehrt) und den sofortigen Ausstieg aus sämtlichen Energien außer Wetterkraft. Die Positionen der Partei in Bezug auf Waffenrecht finden sie komplett daneben, und stimmen auch in anderen Punkten nicht überein. Da kenne ich CDU-Wähler, die das Waffenrecht bzw. die Einschränkungen darin stärker verteidigen als diese beiden Grünen es tun. Niemand stimmt mit allen Positionen einer Partei 100% überein. In keiner Partei. Die CDU- und FDP-Waffengegner wird man natürlich genauso wenig in Schützenhaus sehen wie die Grünen-Waffengegner. Aber die Schützen aus allen Parteien, die sehen wir in den Schützenhäusern. Auch die der Grünen. -
Bundestag: Antrag zur Eignung nach dem Waffengesetz abgelehnt
Fyodor antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Das stimmt wohl. Bei der letzten Runde Jahren die schärfsten Schnitte aus der "konservativen" CSU. Die Union hat in den letzten 15 Jahren fast alle Grünen Forderungen umgesetzt, während die Grünen selbst in der Opposition waren. -
Dir ist schon bewusst dass für Jugendliche nicht nur das schießen, sondern der Umgang mit GK-Waffen verboten ist. Ist das schießen mit einem AR15 in .223 mit KK-Einstecklauf oder mit einer Glock in 9mm mit KK-Wechselsystem nun Umgang mit einer GK-Waffe?
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Magazine dürfen gefüllt sein. Es darf sich keine Munition in der Waffe befinden.
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Dazu nimmt man aber keine Pufferpatronen, sondern Dummies. Welche mit dem Gewicht leerer Hülsen zum üben des Auswerfens, und welche mit dem Gewicht voller Patronen zum üben des Ladens.
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Wenn alle zwanzig Jahre mal ein Schlagbolzen bricht, wird er halt repariert. Mir ist es bisher aber, trotz teilweise intensivem trockenen Abschlagen noch nicht passiert.
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Das hängt wohl vom Modell ab. Meine Querflinte lässt sich nur gespannt wieder montieren. Allerdings hat sie Doppelabzug, weshalb es kein Problem ist sie schonend zu entspannen.
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Da sind wir gar nicht so verschieden. Ich handhaben das ähnlich. Lasse nur die Pufferpatronen weg.
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Das ist ja unstrittig. Es ging aber ausdrücklich um die Konstellation GK-Pistole mit KK-Wechselsystem.
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Das eine ersetzt das andere nicht. Zumal mir noch niemand sinnhaft erklären konnte wozu die Pufferpatronen im Schrank nutzen sollen. Ich nehme sie zum Trockentraining. Aber dann ganz bewusst. Und nicht, um den Schlagbolzen zu schonen, der hat das nämlich nicht nötig. Ich bin ein großer Anhänger des Poka-Joke Prinzips. Nur ein Fehler der nicht passieren kann, passiert nie. Pufferpatronen in der Waffe erfüllen keinen Zweck, können aber zu Fehlern führen. Im besten Fall ein DQ, im schlimmsten Fall eine Verwechslung mit einer scharfen Patrone. Das ist alles schon passiert, lässt sich aber durch leere Patronenlager sicher ausschließen.
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Ja, sicher. Sogar messbar. In Bereich von Zehntel Millimetern. Also rein akademisch. Und nur bei dicken, weichen Gummikappen. Stell ein Stück Polsterschaumstoff unten rein, falls Du davor Angst hast.
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Das kann ja sein. Ich bin Mitglied im BDS und DSB. Dort sind Pufferpatronen nicht zulässig. Wer beim Auspacken den Verschluss aufmacht oder die Flinte bricht und es kommen Pufferpatronen zum Vorschein, darf gleich wieder den Koffer zu machen und raus gehen. Deshalb verzichte ich konsequent darauf. Zumal sie nicht nötig sind.
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Dummies verwende ich im Schrank grundsätzlich nicht. Jede Waffe (außer eingeschränkt Randfeuer) kann trocken abgeschlagen werden. Und einmal vergessen die Dummies vor dem Wettkampf raus zu nehmen, und Du darfst gleich wieder nach Hause fahren. Verhaltensweisen die zu einem DQ führen können sollte man sich gar nicht erst angewöhnen. Auch nicht zu Hause.
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Unter Umständen ist das entscheidend beim Umgang durch Jugendliche. Ich kann das aber auch nicht sicher beantworten.
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Das ist völlig egal.
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Das sei Dir unbenommen. Aber muss dazu ein Vollzitat sein? Zwei der Betroffenen sind übrigens hier im Forum angemeldet. Einer sogar als Mod. Der andere ist schon lange nicht mehr aktiv.
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Ich kenne persönlich fünf Personen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, obwohl sie sich nichts haben zu Schulden können lassen. Vier davon haben danach die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt bekommen. Drei haben dagegen geklagt, der vierte hat resigniert. Alle drei haben Recht bekommen. Keiner davon konnte bisher den Stand von vorher wieder herstellen, alle haben ihre beschlagnahmten Waffen und Zubehör in schwer beschädigtem Zustand oder total zerstört wiederbekommen. Einer davon darf trotz Sieg vor Gericht derzeit keine Waffen besitzen, weil die Behörde davon ausgeht dass ja irgendwas schon so ein bisschen was dran gewesen sein könnte, und die nehmen deshalb Unzuverlässigkeit an, weil Tatsachen (die unrechtmäßige Durchsuchung) die Annahme rechtfertigen er könnte ja doch... er soll jetzt seine Unschuld beweisen. Was unmöglich ist, man kann nicht beweisen nie ein Vergehen begangen zu haben. So viel zu "ich lebe vorsichtig".
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Nein, im Gegenteil, es ist äußerst kritisch zu sehen. Der Geheimdienst darf aus gutem Grund in Deutschland keine Polizeiaufgaben übernehmen. Was der Geheimdienst über Dich weiß darf auf ansonsten illegalen Wegen in Erfahrung gebracht worden sein. Was der Geheimdienst über Dich speichert muss er nicht auf den Wahrheitsgehalt hin untersuchen. Und was der Geheimdienst über Dich behauptet muss nicht der Wahrheit, noch nichteinmal dem Wissensstand des Geheimdienstes über Dich entsprechen. Die wirklich gefährlichen Personen wird der Geheimdienst bei einer Anfrage nicht als gefährlich melden, weil er damit preisgeben würde dass sie an dieser Person dran sind.
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Ein paar Tage vorher habe ich meinen Antrag für den KWS eingereicht. Zufall?!? Nein, ich musste ohnehin einen längeren Brief an die Behörde schreiben, Eintragung zweier Waffen, Ergänzung eines EFP, Neuaufstellung eines weiteren EFP, Verlängerung eines dritten EFP... Da dachte ich, für ein Blatt Papier ist noch Platz drin.
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Mit DHL. Im Inland transportieren die auch Waffen. Nur keine Munition.
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Ich schaffe es derzeit mit etwas Glück einmal im Monat. Gestern habe ich 100 m in Philippsburg gebucht. Für den 28. März! Bis dahin nichts zu bekommen an Wochenenden. Dann aber gleich noch drei Stunden 25 m dazu. Sonst lohnt die Fahrt nicht.
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Ja. Kann ich aber nicht, weil es keine gibt. Deshalb ist das jetzt ein Anwalt dran.
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Das soll auch nicht der RO, sondern der RM machen. Und zwar vorher. Mail ausdrucken, und RO unter die Nase halten, wenn er anderer Meinung ist.