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Fyodor

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  1. Du redest von AR15. Ich habe eine Thompson, da existieren nur 20er und 30er. Deshalb war die Frage für mich sehr wichtig.
  2. Im Handbuch des BDS steht: Das Präsidium KANN Regelungen bezüglich der (unblockierten) Kapazität bzw. Länge treffen. Den genauen Wortlaut habe ich jetzt an Handy nicht parat. Aber das bedeutet eben auch, dass solange es keine solche Regelung des Präsidiums gibt, ist es zulässig. 2019 habe ich explizit danach gefragt, und es wurde bestätigt dass es derzeit keine solche Regelung gäbe. Im Newsletter wurden auch keine Änderungen diesbezüglich bekannt gegeben.
  3. Andersrum: Was genau ist verboten, und ist das H3L davon betroffen? Es ist ein originäres 10er Magazin. Damit ist eigentlich alles gesagt.
  4. Dazu ist die Gruppe derer die eine MPU benötigen und die dann vertrödeln viel zu klein.
  5. Fyodor

    UHR

    UND entnehmbares Magazin. Eine Winchester 1873 mit 17 Schuss Magazin ist in Ordnung, ein Schweizer 1889 mit 12 Schuss nicht. Es wurde seinerzeit zwar nicht durch Wechsel des Magazins nachgeladen, und der Soldat hatte meines Wissens auch gar kein zweites, aber es kann entnommen werden.
  6. Fyodor

    UHR

    Fest eingebaute Magazine bei Repetierern sind kein Problem.
  7. Das ist kein einklagbares Recht. Ebensowenig wie Gesetze die nicht nötig, geeignet oder möglichst mild umgesetzt werden, oder sogar Gesetze die beschlossen wurden während der Bundestag offensichtlich nicht beschlussfähig war.
  8. Die Personen dahinter sind sehr engagiert, und sie haben meinen Respekt und Dank. Aber das Verbot wird nicht rechtswidrig sein. Deutschland hätte das auch ohne Vorlage der EU einführen können. Die Richtlinie verbietet ja auch nicht, weitergehende Regelungen zu erlassen.
  9. Ich könnte mir heute noch in den Arsch beißen... Anfang des Jahres hatte ich ein sehr gutes Angebot für einen praktisch neuwertigen Vetterli 1881 Stutzer mit viel Zubehör. Und konnte nicht zugeschlagen, weil ich gerade Stress mit dem Arbeitgeber hatte und nicht wusste wann ich mein Geld bekomme. Einen Monat später oder früher, und ich hätte keine zwei Sekunden gezögert.
  10. Ich bin ganz froh dass meine Frau nicht genau weiß was ich alles habe, und sich dafür auch gar nicht interessiert. Solange ich im Budget bleibe, ist alles in Ordnung.
  11. Mein Beileid... 🥺 🤪
  12. Philippsburg ist offen.
  13. Die "gesparten" Summen für Startgelder und Trainingsstunden fallen kaum in Gewicht. Die Gebühren auf den Amt sind regelmäßig höher.
  14. Ich habe 2018, ein Jahr nach dem EU-Wahnsinn, noch eine Thompson gekauft und drei Dutzend Magazine dazu. Ich hatte zwei Jahre riesigen Spaß, und jetzt etwas Stress wegen der Magazine. Je mehr ich habe, desto mehr bleibt übrig wenn etwas davon verboten wird. Gerade jetzt sind meine Einzelteile beim Büchsenmacher, der ein neues AR15 bauen soll. Wenn das in fünf Jahren verboten wird, ist es halt so. Alles wird nach und nach verboten was Spaß macht. Aber solange es geht, habe ich Spaß damit.
  15. Nicht unbedingt. Ich bin auch ab einem Punkt angekommen wo der Nachweis eines sportlichen Bedürfnisses immer schwieriger wird. Mit vier vollen Schränken ist einfach schon sehr viel abgedeckt. Wobei... das sage ich nur schon länger, und trotzdem erfülle ich die gesetzliche Pflicht zwei Waffen pro Halbjahr zu erwerben sehr oft.
  16. Ich habe gar kein Geld. Haben alles meine Waffenhändler. Man muss halt Prioritäten setzen. Mein großer Jahresurlaub ist die DM/EM im August. Ansonsten gehen wir Campen.
  17. Da hier von einigen dass "Kontingent" mit der Erwerbstreckung verwechselt wurde: Selbstverständlich zählt die Waffe und Kontingent, wenn sie von der Erben-WBK auf die normale übertragen wird. Sie ist dann ja eine vorhandene und sportlich nutzbare Kurzwaffe. Bei der Erwerbstreckung sehr ich das aber nicht. Denn die soll ja den Erwerb von Waffen zeitlich strecken, sodass kein Sportschütze ein "Arsenal" aufbauen kann. Die Waffe befindet sich aber bereits legal in seinem Besitz, ein Erwerb findet also gar nicht statt. Und kann deshalb auch nicht gestreckt werden.
  18. Der Ausschluss eines Versands ins Ausland lässt einen Vertrag mit einem Ausländer nicht nichtig werden. Der ausländische Käufer hat nur dafür zu sorgen, dass in Deutschland ein Berechtigter als Empfänger und waffenrechtlicher Erwerber da ist. Mit wem der zivilrechtliche Kaufvertrag geschlossen wird ist unerheblich. Der Käufer ging wohl davon aus, dass er das korrekt geregelt hat, und hat einen Händler als Empfänger benannt. Im Normalfall ist dieser berechtigt. Das mal ganz abseits von der Thematik ob diese Waffe konkret jetzt eine WMD ist oder nicht.
  19. Nein, leider zu weit weg. Aber das sind alles super Leute, ich habe einige Freunde dort. Und auch sportlich sind die sehr engagiert und erfolgreich, aus dem Verein kommen einige Meistertitel, auch auf Bundes- und Europaebene.
  20. https://www.mannheimer-western-shooter.info/ Falls Du Dich dort meldest, sag dem Gerhard Engländer einen Gruß von Jochen.
  21. Gilt Mannheim da noch rein? Eine sehr aktive und erfolgreiche Western-Abteilung, schießen aber auch viele andere Disziplinen.
  22. Reg Dich ab, das ist es nicht wert. Du hast Recht und ich meine Ruh.
  23. Warum so angepisst? Jemand fragt, wir er eine weitere Waffe begründen kann (ein ganz normaler Vorgang in einem Waffenforum). Du sagst, man braucht so viele Waffen gar nicht, geht auch mit weniger. Ich sage, lass ihn doch. Bis dahin alles ganz zivilisiert.
  24. Kannst Du gerne so machen. Lass aber andere das anders machen.
  25. Ich schrieb ja, das Kaliber ist eine Möglichkeit von vielen. Durch verschiedene technische Ausstattung bei gleichem Kaliber lassen sich aber mehr Waffen begründen als andersrum. Einzig "zweite .223" ist überhaupt kein Hindernis. Für eine Bedürfnisbescheinigung ist der erste Ansprechpartner übrigens tatsächlich der Verein. Zumindest im LV7. Der leitet es dann an den Verband weiter.
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