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Fyodor

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  1. Es ist eine selten dämliche Erfindung des aktuellen Waffenrechts, dass der selbe Gegenstand frei oder verboten sein, und diesen Zustand beliebig wechseln kann, je nachdem wer ihn in der Hand hält, oder was der rechtmäßige Besitzer gerade in der Hand hält. Theoretisch verwandelt sich das freie Pistolenmagazin im Schrank zu Hause kurzfristig in ein verbotenes, wenn der Besitzer auf dem Schießstand ein passendes Gewehr leihweise schießt... Ja, für den Besitzer der Pistole ist es ein freies Teil, für den Besitzer des Halbautomaten aber nicht. Erlaubt er den Umgang mit dem Magazin der falschen Person, überläßt er ein verbotenes Teil. Auch wenn es für ihn kein verbotenes Teil ist.
  2. Weil die Waffen auf der gelben eben nicht deliktrelevant sind, und es jetzt einfacher ist noch einen weiteren Halbautomaten als ein weiteres Repetiergewehr zu kaufen. Das Waffengesetz bisher war eigentlich ganz okay, nur teuer. Durch die aktuellen Änderungen hat es aber deine innere Logik an sehr vielen Stellen verloren. Das bisherige Gesetz war sehr gut, wenn man die Prämisse dass jede Waffe eine Gefahr darstellte als gegeben annimmt.
  3. Also sehe ich das so: Der Besitzer der Pistole besitzt frei erhältliche Magazine die keiner Aufbewahrungsregel unterliegen. Würde der HA-Besitzer das Magazine besitzen, wäre es ein verbotenes Teil. Es ist also sicherzustellen dass der HA-Besitzer die Magazine nicht in die Finger bekommt. Da sie aber, solange der Pistolen-Besitzer sie besitzt, keiner besonderen Aufbewahrung unterliegen, gibt es dafür keine Vorschrift. Extra einen 1er Schrank dafür anzuschaffen sehe ich nicht als notwendig. Aber einen billigen keinen Tresor oder Briefkasten würde ich persönlich dafür nehmen. Es ist so unglaublich bescheuert... man glaubt kaum dass wir bis vor kurzem ein, mit Ausnahme des übertriebenen Bedürfnisquatschs, ganz gutes Waffengesetz hatten das uns sehr viel ermöglicht hat.
  4. Produktion 07/10, und vermutlich Form bzw. Nest Nummer 15. Die dauerhafte Beschriftung lautet aber: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 10 15
  5. Philippsburg ist offen, aber immer nur zwei Personen pro Stand.
  6. Fyodor

    Stromausfälle

    Vor einiger Zeit hast das Katastrophenschutzamt dazu geraten Vorräte anzulegen. Gleichzeitig hat die Regierung jeden der Vorräte anlegt als "rechten Prepper" bezeichnet.
  7. Schön wäre es. In meinen 27er stehen vier Seiten Text, praktisch alles sinngemäß aus dem Gesetz kopiert. Nur die Einschränkung dass ich nur NC oder SP bei einem Einkauf bekomme ist nicht im Gesetz und auch nicht begründet.
  8. Ohne Halter, Filz und Sicherheitsabstand! Die Waffen sind doch in kürzester Zeit zu unförmigen Klumpen zerdengelt! *heftigkopfschüttelt* Warum geht eigentlich kein grün am Handy?
  9. Ja, so habe ich auch mal angefangen... 🤠😂 Sieht sich gut aus!
  10. Ich mache morgen mal ein Foto, wenn es wieder hell ist.
  11. Also ich weiß wirklich nicht was für Grobmotoriker ihr alle seid. Ich habe in dem 3er Halter 5 Waffen. Da verrammelt nichts.
  12. Es gelten die selben Regeln wie die jedes andere Originalgebinde.
  13. Elektrostatisch ist praktisch ausgeschlossen.
  14. Vergleich mal die Energie eines Boxer- und eines Perkussionszündhütchens. Bei Perkussion ist es eher die Regel als die Ausnahme dass es zerfetzt.
  15. Schwarzpulver ist nicht gefährlicher als NC. Es ist nur massenexplosionsfähig. Aber dafür sehr schwer anzuzünden.
  16. Safetubes sind eine spezielle Verpackung, so dass Schwarzpulver die selbe Lagerklasse hat wie NC. Dadurch hat man die vollen 3 kg Lagermenge, auch wenn man SP und NC besitzt. Die Vorschriften trennen nämlich nicht nach Sorte, sondern Lagerklasse. Man kann die Safetubes nicht leer kaufen, sie sind ein Originalgebinde.
  17. Theoretisch und praktisch ist es egal, weil die Lagerung von Pulver nur im Originalgebinde zulässig ist. Umfüllen in andere Behältnisse lässt das Pulver nicht verschwinden. Erst wenn es Munition ist (und die ist definiert), ist es kein Pulver mehr.
  18. Laderöhrchen sind keine Munition. Du darfst das Pulver darin aber auch gar nicht lagern, das darf nur in Originalgebinde sein.
  19. Die habe ich auch, in der Version mit drei Plätzen. Da ich kann wunderbar noch zwei weitere Waffen zwischen die Plätze stellen.
  20. Die beiden schwarzen Sets sind auch weg.
  21. Oh, wollen würde mir schon was schönes einfallen: "Schusswaffen nach den Waffengesetz" Das wird aber wohl eher nicht genehmigt.
  22. Die ist aber auch nicht in 9mm.
  23. In welcher Disziplin welchen Verbandes ist diese Waffe zugelassen?
  24. Dass es Möglichkeiten gibt habe ich ja nicht bezweifelt, insbesonders die WHE. Für den gewöhnlichen Waffenbesitzer sehe ich aber keine Möglichkeit. Und dass sich die Händler das untereinander im Kreis verkaufen kann ich mir auch nicht vorstellen. Vor allem das "nur zum Spaß" ist in Deutschland ohnehin nicht vorgesehen.
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