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Fyodor

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  1. So, ich habe nach 15 Jahren Feuerwerkabstinenz dieses Jahr 200 Euro investiert. Zwar "nur" Schreckschuss, aber das bringt auch Umsatz in der Branche.
  2. Allerdings in Rastatt eher nicht verwunderlich. Die Behörde ist nicht dafür bekannt Spielräume zugunsten der Bürger zu nutzen. Erwerb von 4 Waffen auf einmal für CAS, und danach eine Sperre von einem ganzen Jahr ist das höchste der Gefühle.
  3. Ich habe bereits meine Versicherung angefragt ob dieser Fall davon gedeckt ist. Da es keinen Bescheid gibt (ist ja nur eine Anmeldung, kein Antrag), bin ich da nicht sicher. So blöd es wäre, wenn die Versicherung den Anwalt nicht übernimmt, muss ich die Magazine vernichten, evtl. noch dauerhaft blockieren lassen. Ich bin seit Mitte des Jahres arbeitslos, und habe kein Spielgeld für sowas übrig. So richtig doof wäre dann dass ich eine legale Waffe besitze, aber die Magazine dazu verboten sind. Denk ich an Deutschland in der Nacht...
  4. Weil die Verordnungsgeber deppert sind. Die wollen ja gar keine Lösungen, die wollen zu haben. Wir sollen gehorchen. Nach einer dieser großen Konferenzen würde das ja sogar offen im TV bestätigt. Man schließt wo es keine Infektionen hab und lässt offen wo es sie gab. Weil man zeigen wollte dass man was tut, und damit die Leute lernen sich gefälligst selbst einzuschränken. Also gar nicht als Infektionsschutz geplant, sondern als Erziehungsmaßnahme.
  5. Wer uns böses will wartet nicht auf einen blöden Kommentar in einem kleinen SI-Forum.
  6. Rastatt Nicht gerade bekannt für bürgerfreundliche Auslegung des Waffengesetzes.
  7. Heute kam Post. Kurzform: Alles Lügner! Ohne Rechnung oder Lieferschein geht nichts, weil ansonsten der Wille des Gesetzgebers zu leicht unterlaufen werden könnte. Das wird auf zwei Seiten ausgeführt. Da muss ich doch mal beim BDS bezüglich der Rechtschutzversicherung anfragen...
  8. Die neue Version ist online: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/leitfadenWaffenteile.html
  9. ... was nicht mehr der Fall ist!
  10. Das war unklug... besser Mitglied bleiben, bis man was neues hat.
  11. Naja... Mit Erhalt der WBK kommen gleich zwei Kurzwaffen, wenig später wird der Western-SuRT gemacht, und nach sechs Monaten sollen die beiden dafür benötigten SA-Revolver angeschafft werden. Man kann also innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der ersten WBK schon über Kontingent sein. Gar nicht mal so schwer.
  12. Für relativ neue Schützen ist das wenig hilfreich. Ich hatte Glück, und konnte dieses Jahr an 20 Tagen schießen gehen, davon 7 Wettkampftage. Normal wären 60/50. Aber ein Vereinskamerad (auch hier im Forum) hat genau das Problem: Termine sind da, aber Wettkämpfe nicht für Waffen über Grundkontingent. Die Meldung inklusive Zahlnachweis für die kurzfristig abgesagte DM reicht nicht aus.
  13. Fyodor

    Timer CED 7000

    Ist das auch die Ausgabe mit der KW-Patrone aus dem Nachbarthread? Leider führt unsere Tanke das Magazin nicht.
  14. Das ist regional stark unterschiedlich. Ich habe den Luxus relativ nah an Phillipsburg zu wohnen (1 Stunde Fahrt), und dort ist, da Wirtschaftsbetrieb, immer offen wenn möglich. Viele Vereine haben sich aber den Aufwand nicht antun wollen, und einfach die Anlage geschlossen. Ich hatte das Glück noch im Januar zwei Wettkämpfe schießen zu können, beim Jubiläum dann alle drei Tage, und noch zwei Matches Anfang Oktober. Das sind 7 Wettkampftage im Jahr. Geplant waren 30-35 Wettkampftage. Ich habe jede Möglichkeit genutzt zum Training zu fahren, und habe mit aller Müh und Not 20 Termine (inklusive der Wettkämpfe) in diesem Jahr. Üblich sind mindestens 50. Und das mit dem Luxus von Philippsburg. In manchen Vereinen lief das Training über große Teile des Jahres weiter. In sehr vielen nicht. Ein Problem haben viele Schützen die neue Waffen über Grundkontingent erwerben wollten. Mit meinen 7 Wettkampftagen habe ich es noch richtig gut! Wer zwei Wettkämpfe nachweisen soll, hat u.U. ein Problem. Leider erkennen die Verbände die (bezahlten) Anmeldungen für kurzfristig abgesagte BMs, DMs und EMs nicht an.
  15. Ich habe auch eine LDT. Tolles Teil!
  16. Welche Thomy hast Du da stehen?
  17. Ich will die Dinger benutzen. Ich gehe stark davon aus, dass die zugehörige Waffe bei der nächsten Runde (ist ja schon wieder am laufen) verboten wird. Man hatte wohl vergessen die neuen Kat. A Waffen in die Verbotsliste aufzunehmen. Und 10er Magazine kaufen kannst Du vergessen. Gab es Original nie.
  18. Ich bin mal gespannt wie es bei meinen Magazinen aussieht. Nach meinem Brief mit der Anmeldung von Altbesitz 1. Klasse kann zwei Tage später (inklusive zweimal Post!) ein Schreiben meiner Behörde, dass sie schriftliche Nachweise für den Erwerb brauchen. Der Erwerb war 2016 von privat, das kann ich zwar auf den Tag genau sagen (war auf einer Veranstaltung), aber einen schriftlichen Vertrag über einen Sack voll Kleinkram für ein paar Euro haben wir damals nicht geschlossen. Bin mal gespannt wie die Behörde das sieht.
  19. Aktuell (2019) keine Einschränkungen in der Magazinlänge durch das Präsidium.
  20. Angeblich in der Vergangenheit ja, seit es mich, da selbst betroffen, interessiert jedoch nicht. Ich hatte vor den Meisterschaften 2019 extra im Präsidium angefragt.
  21. Kann ich auch nur Tony bestätigen. Solange die Waffenhand das Magazin alleine loswerden kann, ist das schnellste, ein neues Magazin, egal woher, ohne drehen und wenden rein zu hämmern. Gerade Bewegung ohne Umkehrung ist auch bei größeren Strecken schneller als anhalten und Richtung wechseln.
  22. Diese Regelung gibt es schon eine ganze Weile. Allerdings wurde davon seit mehreren Jahren kein Gebrauch gemacht.
  23. Wenn das das einzige Problem ist, macht man den Lauf halt länger. Auf die 2 cm kommt es eher selten an.
  24. Der BDS hat die Regeln der SASS schon recht exakt übernommen. Laut SASS ist aber nur die englische, von der SASS veröffentlichte und ohne Vorankündigung änderbare Version gültig für Wettkämpfe nach SASS. Und das widerspricht der deutschen Vorgabe dass ein behördlich anerkannter Verband (ist die SASS nicht) sein Regelwerk beim BVA genehmigen lassen muss (tut die SASS nicht). Die Regeln unterscheiden sich nur in Details, weil die SASS halt regelmäßig kleine Änderungen vornimmt, der BDS aber nicht dreimal im Jahr zum BVA rennen kann und will.
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