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Fyodor

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  1. Wenn das das einzige Problem ist, macht man den Lauf halt länger. Auf die 2 cm kommt es eher selten an.
  2. Der BDS hat die Regeln der SASS schon recht exakt übernommen. Laut SASS ist aber nur die englische, von der SASS veröffentlichte und ohne Vorankündigung änderbare Version gültig für Wettkämpfe nach SASS. Und das widerspricht der deutschen Vorgabe dass ein behördlich anerkannter Verband (ist die SASS nicht) sein Regelwerk beim BVA genehmigen lassen muss (tut die SASS nicht). Die Regeln unterscheiden sich nur in Details, weil die SASS halt regelmäßig kleine Änderungen vornimmt, der BDS aber nicht dreimal im Jahr zum BVA rennen kann und will.
  3. Ja, die SASS, der der BDS aber nicht angeschlossen ist, weil das deutsche Waffenrecht uns nicht erlaubt das SASS Regelwerk zu nutzen. Das hat damit aber gar nichts zu tun. Es ist ein (egal ob offiziell oder nicht) IPSC Kalender und eine IPSC Webseite direkt aus dem BDSnet verlinkt. Ich betreibe den Nachfolger der ehemaligen BDS-Western-Webseite nun privat. Diese ist nicht verlinkt, auch der dortige Kalender mit internationalen Terminen abseits der EM ist nicht verlinkt. Und soll es auch nicht sein.
  4. Was an sich eine Frechheit ist. Genauso wie der eigene Kalender, den die IPSCler trotz der neuen Webseite des BDS behalten durften, während andere Gruppen, unter anderem Western (für die ich Webseite und Kalender betreut habe) weder die eigene Seite noch den eigenen Kalender behalten durften. Das gab schon bei der Umstellung mächtig böses Blut, und ist bis heute ein häufiges Thema bei den Westernschützen. Eben gerade WEIL für IPSC da andere Maßstäbe gelten. Ich hätte die alte, bekannte und beliebte, Westernwebseite gerne in der Form fortgeführt wir es bei IPSC jetzt gemacht wird, ausgegliedert aber verlinkt. Das wurde kategorisch abgelehnt, weil es auf keinen Fall sein dürfte dass irgend eine Sparte eine Extrawurst gekäme, und außerdem wäre dann das tolle einheitliche Design nicht mehr einheitlich, und niemand könnte erkennen dass Western Teil des BDS sei.
  5. Fyodor

    Timer CED 7000

    Der CED mutet leider wie billiger Chinaschrott an. Allerdings tun das eigentlich alle Timer die die kenne, mit Ausnahme des PACT. Die Programmierung ist eigentlich ganz leicht, wenn man es einmal gemacht hat.
  6. Immer noch. Die ist zwar jetzt Kategorie A (da ehemaliger Vollautomat), steht aber nicht ob der Liste der verbotenen Waffen, und auch die Sportordnung verbietet nicht ihren Einsatz. Einen FB dazu gibt es nicht, da dieser ja nur bescheinigen soll ob die Waffe den Anschein einer Kriegswaffe erweckt oder nicht. Das kann sie per Definition nicht, die Länge des Magazins ist deshalb auch zu dieser Beurteilung nicht relevant. Ich gebe aber zu dass das ein Nischenproblem ist, das Gesetz wurde ja wieder maßgeschneidert auf bestimmt Waffentypen.
  7. Du redest von AR15. Ich habe eine Thompson, da existieren nur 20er und 30er. Deshalb war die Frage für mich sehr wichtig.
  8. Im Handbuch des BDS steht: Das Präsidium KANN Regelungen bezüglich der (unblockierten) Kapazität bzw. Länge treffen. Den genauen Wortlaut habe ich jetzt an Handy nicht parat. Aber das bedeutet eben auch, dass solange es keine solche Regelung des Präsidiums gibt, ist es zulässig. 2019 habe ich explizit danach gefragt, und es wurde bestätigt dass es derzeit keine solche Regelung gäbe. Im Newsletter wurden auch keine Änderungen diesbezüglich bekannt gegeben.
  9. Andersrum: Was genau ist verboten, und ist das H3L davon betroffen? Es ist ein originäres 10er Magazin. Damit ist eigentlich alles gesagt.
  10. Dazu ist die Gruppe derer die eine MPU benötigen und die dann vertrödeln viel zu klein.
  11. Fyodor

    UHR

    UND entnehmbares Magazin. Eine Winchester 1873 mit 17 Schuss Magazin ist in Ordnung, ein Schweizer 1889 mit 12 Schuss nicht. Es wurde seinerzeit zwar nicht durch Wechsel des Magazins nachgeladen, und der Soldat hatte meines Wissens auch gar kein zweites, aber es kann entnommen werden.
  12. Fyodor

    UHR

    Fest eingebaute Magazine bei Repetierern sind kein Problem.
  13. Das ist kein einklagbares Recht. Ebensowenig wie Gesetze die nicht nötig, geeignet oder möglichst mild umgesetzt werden, oder sogar Gesetze die beschlossen wurden während der Bundestag offensichtlich nicht beschlussfähig war.
  14. Die Personen dahinter sind sehr engagiert, und sie haben meinen Respekt und Dank. Aber das Verbot wird nicht rechtswidrig sein. Deutschland hätte das auch ohne Vorlage der EU einführen können. Die Richtlinie verbietet ja auch nicht, weitergehende Regelungen zu erlassen.
  15. Ich könnte mir heute noch in den Arsch beißen... Anfang des Jahres hatte ich ein sehr gutes Angebot für einen praktisch neuwertigen Vetterli 1881 Stutzer mit viel Zubehör. Und konnte nicht zugeschlagen, weil ich gerade Stress mit dem Arbeitgeber hatte und nicht wusste wann ich mein Geld bekomme. Einen Monat später oder früher, und ich hätte keine zwei Sekunden gezögert.
  16. Ich bin ganz froh dass meine Frau nicht genau weiß was ich alles habe, und sich dafür auch gar nicht interessiert. Solange ich im Budget bleibe, ist alles in Ordnung.
  17. Mein Beileid... 🥺 🤪
  18. Philippsburg ist offen.
  19. Die "gesparten" Summen für Startgelder und Trainingsstunden fallen kaum in Gewicht. Die Gebühren auf den Amt sind regelmäßig höher.
  20. Ich habe 2018, ein Jahr nach dem EU-Wahnsinn, noch eine Thompson gekauft und drei Dutzend Magazine dazu. Ich hatte zwei Jahre riesigen Spaß, und jetzt etwas Stress wegen der Magazine. Je mehr ich habe, desto mehr bleibt übrig wenn etwas davon verboten wird. Gerade jetzt sind meine Einzelteile beim Büchsenmacher, der ein neues AR15 bauen soll. Wenn das in fünf Jahren verboten wird, ist es halt so. Alles wird nach und nach verboten was Spaß macht. Aber solange es geht, habe ich Spaß damit.
  21. Nicht unbedingt. Ich bin auch ab einem Punkt angekommen wo der Nachweis eines sportlichen Bedürfnisses immer schwieriger wird. Mit vier vollen Schränken ist einfach schon sehr viel abgedeckt. Wobei... das sage ich nur schon länger, und trotzdem erfülle ich die gesetzliche Pflicht zwei Waffen pro Halbjahr zu erwerben sehr oft.
  22. Ich habe gar kein Geld. Haben alles meine Waffenhändler. Man muss halt Prioritäten setzen. Mein großer Jahresurlaub ist die DM/EM im August. Ansonsten gehen wir Campen.
  23. Da hier von einigen dass "Kontingent" mit der Erwerbstreckung verwechselt wurde: Selbstverständlich zählt die Waffe und Kontingent, wenn sie von der Erben-WBK auf die normale übertragen wird. Sie ist dann ja eine vorhandene und sportlich nutzbare Kurzwaffe. Bei der Erwerbstreckung sehr ich das aber nicht. Denn die soll ja den Erwerb von Waffen zeitlich strecken, sodass kein Sportschütze ein "Arsenal" aufbauen kann. Die Waffe befindet sich aber bereits legal in seinem Besitz, ein Erwerb findet also gar nicht statt. Und kann deshalb auch nicht gestreckt werden.
  24. Der Ausschluss eines Versands ins Ausland lässt einen Vertrag mit einem Ausländer nicht nichtig werden. Der ausländische Käufer hat nur dafür zu sorgen, dass in Deutschland ein Berechtigter als Empfänger und waffenrechtlicher Erwerber da ist. Mit wem der zivilrechtliche Kaufvertrag geschlossen wird ist unerheblich. Der Käufer ging wohl davon aus, dass er das korrekt geregelt hat, und hat einen Händler als Empfänger benannt. Im Normalfall ist dieser berechtigt. Das mal ganz abseits von der Thematik ob diese Waffe konkret jetzt eine WMD ist oder nicht.
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