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Fyodor

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  1. Man erwirbt die Kat A nicht, man erschafft sie.
  2. Nur wenn fest eingebaut.
  3. Sowas wie echten Bestandsschutz gibt es bei uns in Deutschland nicht. Für bereits vorhandene Waffen gilt nicht das Recht zur Zeit des Erwerbs.
  4. Das ist auch plausibel. Wenn die Ladung durch den Choke geht hat sie bereits maximale Geschwindigkeit, und wird sehr abrupt in Drehung versetzt. Da die Schrote keine feste Verbindung haben kann es schon sein, dass sich vor allem der Becher ein Stück dreht, der Kern der Garbe aber nicht. Beim gezogenen Lauf wird die Ladung über den gesamten Weg vergleichsweise sanft in Drehung versetzt. Da rotiert alles. Dafür sind diese Waffen auch ganz eindeutig nicht gedacht.
  5. Relativ. Bei grün muss der eigene Verband die Bescheinigung ausstellen. Bei gelb reicht es, wenn irgendein Verband sie nicht verbietet.
  6. Dazu muss der Verband bescheinigen, dass diese Waffe sportlich notwendig ist. Wo ist diese überhaupt zugelassen?
  7. Da ich auch zu denen gehöre die befürchten dass ein Upper mit Cut rechtlich jetzt wesentliches Teil eines Vollautomaten und damit verboten ist, würde mich interessieren warum das "da draußen" kein Problem darstellt. So wie ich das Gesetz lese sehr ich da Probleme. Wenn ich falsch liege lasse ich mich gerne korrigieren und lerne dazu.
  8. Nicht Auffassung, Gesetz. Zu Halbautomaten konvertierte Vollautomaten sind jetzt Kategorie A. Allerdings stehen diese nicht auf der Liste der verbotenen Waffen. Ich gehe davon aus dass das beim nächsten Durchlauf "korrigiert"wird, da von der EU die Kategorie A ja eigentlich als die verbotenen Waffen gedacht war.
  9. Fyodor

    Flinten und der BDS

    Wenn Du einen Voreintrag für eine Selbstladepistole hat, darfst Du dann einen Revolver kaufen? Du musst sogar auf die Bezeichnung der Patrone achten. Wenn Du 12/89 im Voreintrag hast, darfst Du keine 12/76 oder 12/70 kaufen. Also vorher schlau machen.
  10. Da auch Schnittmodelle von Waffen bisher erlaubnispflichtig waren (sofern sich noch irgendwas daran bewegen konnte), wüsste ich nicht was das bei diesem Teil helfen sollte. So dämlich wie es ist, ich sehe darin immer noch ein nach neuem "Recht" verbotenes Teil. Mindestens genau so gefährlich für die Allgemeinheit wie ein leeres Gehäuse eines 130 Jahre alten Repetiergewehrmagazins.
  11. Die Poly-Magazine haben mit großer Wahrscheinlichkeit eine Gießuhr.
  12. Fyodor

    Meldung Teilesätze

    Das kann ich dem Gesetz nicht entnehmen. Die Magazine sind ja auch ohne passende Waffe verboten. Warum sollten ausgerechnet Dekowaffen da besser gestellt sein?
  13. Vielleicht sollte man gerade deshalb jetzt schnell Anträge stellen? Wer weiß ob die das in einem halben Jahr noch so locker sehen.
  14. Bei der Anzeige von Altbesitz erster Klasse sehe ich gar keine Probleme. Beim Altbesitz zweiter Klasse wird die Zukunft zeigen ob die ersten oder die letzten besser dran waren.
  15. Derjenige der Die die Waffe und Munition über den Tresen schiebt und Dein Geld annimmt braucht die WHL gar nicht. Nur sein Chef.
  16. Der Fürst hat ein Gesetz geschrieben dass Dich verpflichtet zu ihm zu kommen, wenn Du Dein Eigentum weiterhin legal besitzen und verwenden willst.
  17. Bei SL-Langwaffen bisher auf 10 Schuss blockiert. Da diese Waffen die zahlenmäßig am stärksten betroffenen sein dürften, bezieht sich die Aussage darauf.
  18. Ein Jäger darf die normale Magazine auf der Jagd nicht voll machen. Ein Sportschütze darf die normale Magazine beim Sportschießen nicht voll machen. Beides war schon die ganze Zeit über so. Warum jetzt für Jäger das Bedürfnis nach normalen Magazinen leichter zu begründen sei als für Sportschützen erschließt sich mir nicht.
  19. Fyodor

    Meldung Teilesätze

    Teil einer Kriegswaffe, vermute ich. Nachtrag: natürlich ist es ein Teil einer Kriegswaffe. Deshalb ist es dann wohl ein verbotenes Teil, weil es keine Kriegswaffenteile im Gesetz gibt.
  20. Fyodor

    Meldung Teilesätze

    Die neuen wesentlichen Teile sind allesamt erlaubnispflichtig. Eine Altbestandsregelung ist mir nicht bekannt. Also Bedürfnis nachweisen und Besitzerlaubnis beantragen. Eine Übergangsfrist ist mir dafür auch nicht bekannt.
  21. Dann sind sie aber nicht dauerhaft, wenn Du sie so einfach entfernen kannst.
  22. Ja, das Beispiel passt nicht. Was würdest Du jemandem verkaufen der sagt er braucht Munition für eine Pistole Typ A, Modell 1902 modified? Ohne nachlesen wüsste dass fast niemand. Oder eine 45er Mars-Pistole?
  23. Bei Altbestand erster Klasse gibt es keinen Grund zu warten.
  24. Synchron? Dann geht es ja noch.
  25. Inwiefern? Ich habe mir noch nie mehrere Stempel geben lassen, wenn ich einmal auf dem Stand war, nur weil ich mehrere Waffen dabei hatte. Als Westernschütze wären dann ja jeder Wettkampf und jedes Training gleich 4 Einträge. Und allein an der BM Standard habe es genug Stempel für zweieinhalb Jahre.
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