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Fyodor

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  1. Im Prinzip ja. Aber bei der EU wird das nicht so schnell passieren.
  2. Und zwar die AUTOMATISCH ALLE FÜNF JAHRE WIEDERKEHRENDE Evaluierung. Also automatisch sie fünf Jahre Verschärfungen. Denn die Richtung ist unumkehrbar.
  3. Du vergisst Mal wieder das wichtigste: In NZ wurden die Teile verboten, und sie werden enteignet. Da würde es in Deutschland auch eine (sicher lächerlich niedrige) Entschädigung geben. In Deutschland wird nicht enteignet. Da wirst Du aufgefordert innerhalb einer Frist an einen Berechtigten zu überlassen. Dass Du keinen findest (weil es keinen gibt) ist dann Dein persönliches Pech. Die Behörde nimmt die Sachen dann großzügige kostenlos zur Vernichtung an.
  4. Natürlich: Wenn Beschriftungen verpflichtend werden sollten, darfst Du sie ganz bestimmt nicht selbst anbringen. Wenn Beschriftungen nicht verpflichtend werden, brauchst Du sie nicht anzubringen. Außerdem ist die Beschriftung mittels Laser nicht so trivial wie Du Dir das vorstellst, und bis Du genug Ausschuss produziert hast um die Parameter zu kennen, sind keine normal großen Magazine mehr übrig.
  5. Was mich an diesen Maschinen gar nicht begeistert ist folgendes: Ich hatte mal eine Gravurarbeit an einem (damals freien) Waffenteil zu machen. Da habe ich nach "Graveurmeister" gesucht, und auch welche gefunden. Meister! Keiner davon konnte eine Handgravur durchführen. Nur Schablonen auf der Maschine. Und sowas nennt sich Meister... ich habe es dann durch ganz Deutschland verschickt zu einer richtigen Meisterin, das war dann noch nichtmal teuer. Und ohne Kopiermaschine. In einer Handwerkswerkstatt kann sowas gut aufgehoben sein. Ein Graveur sollte das nicht benutzen, erst recht nicht wenn er sich Meister nennt.
  6. Sofern kein wesentliches Teil getauscht werden muss. Und wenn das "führende" Teil getauscht wird, ist es rechtlich statt eine neue Waffe. Wenn Ersatzteile bestellt werden müssen, ist der freie Zeitraum auch schnell vorbei.
  7. Eigentlich genau das Gegenteil. Da Du die Erlaubnis über die SpoPi bereits hattest, hat man Dir die Kosten für die zweite, identische, Erlaubnis erspart. Bei meiner Behörde kostet der Mun-Erwerb leider auch viel Geld.
  8. Bei kompletten Waffen nicht.
  9. Die Thomy ist "leider" keine Kriegswaffe, sonst hätte ich jetzt gar kein Problem. Außerdem bin ich zwar auf der Suche nach einer neuen Stelle, aber nicht als Lude.
  10. Die billigen Beschriftungsgeräte funktionieren ganz brauchbar auf Papier und Holz. Leder, wenn man etwas Zeit hat. Mit manchen kann man sogar Papier schneiden! Dauert zwar etwas, geht aber. Auf Alu und Stahl hinterlassen die keine sichtbaren Markierungen. Sofern Markierungen vorgeschrieben werden sollten, wirst Du sie auch ganz bestimmt nicht selbst anbringen dürfen. Du nimmst echt die falschen Medikamente.
  11. Man wollte die Ämter, die mit VS-Abfragen, Eintragungen von Ersatzteilen in WBKs und Registrierung von Magazinen schon belastet waren, nicht komplett in die Knie zwingen. Die Vorderlader kommen, zusammen mit den "schwarzen" Gewehren, beim nächsten Durchlauf. Also spätestens 2022.
  12. Weil das Wissen und Werkzeug, um aus Blech funktionierende Magazine zu bauen, eben nicht jeder hat. Gerade die Lippen sind nicht trivial. Und mit anderen Kleinigkeiten wie Federdraht in mehr als ein Meter Länge für die Feder geht es weiter, das bekommt man auch nicht in jedem Bastelladen um die Ecke. 3D-Drucker hat zwar auch nicht jeder, aber sie sind viel weiter verbreitet als Blechbiegebänke. Und die STL-Daten sind schnell kopiert, so dass jeder mit Drucker das Teil herstellen kann. Aber nicht jeder kann mit Schraubstock und Hammer umgehen, auch wenn er sie besitzt.
  13. Fyodor

    NWR ID

    Die Fehler gemeldet habe ich. Ob sie korrigiert wurden, weiß ich noch nicht.
  14. Jein. Im Gesetz wie ursprünglich verabschiedet war es tatsächlich so: gültig ab September, Bestandsschutz aber nur bis Februar. Das wurde aber über eine Änderung des Luftfahrtsicherheitsgesetzes korrigiert. Jetzt gilt: tritt September in Kraft, und Bestandsschutz auch bis September.
  15. Das wäre, egal ob mit IDs oder ohne, in Zukunft ohnehin illegal.
  16. Geht der Demooner auch bei .45Auto? Dann hätte ich Interesse.
  17. Bei einer Waffe mit eingebautem Magazin kann man per Definition keinen Magazinwechsel durchführen. Die Flinte wird einmal geladen und dann leer geschossen. Bei verbundenen Magazinen wird ein Magazin aus dem Magazinschacht entnommen, und ein anderes Magazin eingeführt. Das ist schon ein Unterschied...
  18. Das weiß er auch nicht. Er schimpft nur immer auf die fehlende Lobby, und lamentiert was andere alles falsch machen. Vorschläge wie man es besser machen kann kommen aber nie.
  19. Was dabei rauskommt sieht man in England.
  20. Fyodor

    NWR ID

    Vor 14 Tagen, als ich den dicken Umschlag mit den ganzen IDs bekommen habe.
  21. Fyodor

    Neubeschuss.

    Solange der Überlasser im Geltungsbereich ist, muss die Waffe beschossen sein. Wo der Erwerber ist, ist bedeutungslos, und auch ob er einen Beschuss in seinem Land benötigt. Entscheidend ist: das überlassen darf nur mit Beschuss stattfinden.
  22. Bei Magazinen wie bei der 1911 verstehe ich das ja, da diese ja normalerweise bündig abschließen. Aber wozu einen vergrößerten +0 Boden an einem weit herausragenden 20er oder 30er Magazin?
  23. Fyodor

    NWR ID

    Bei meinen eigenen Waffen betrug die Fehlerrate immerhin fast 10%.
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