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NRW / extra Ids beim Waffenkauf ab Sept erforderlich
Fyodor antwortete auf Wolfgang553's Thema in Waffenrecht
Nein. er braucht u.U. die ID. Wenn Du sie auswendig kannst, braucht er gar kein Papier dazu. -
NRW / extra Ids beim Waffenkauf ab Sept erforderlich
Fyodor antwortete auf Wolfgang553's Thema in Waffenrecht
Bei mir ebenso, seit 2018 irgendwann wird das eingedruckt. Oben im freien Rand, links die Erlaubnis-ID und rechts die Personen-ID. Für die Waffen-IDs habe ich einen dicken Umschlag bekommen. Mit ziemlich viel Blabla vorne drauf, und auf der Rückseite eine winzige Tabelle mit den Daten inklusive ID. Da hätten problemlos alle Waffen auf eine Seite gepaßt. Aber es ist für jede Waffe ein eigenes Blatt, mit dem ganzen Blabla vorne, und einer Tabelle mit einem einzigen Eintrag auf der Rückseite. -
Habe ich doch gar nicht ?!? Meine Fundstellen hatte ich ja oben genannt. Für den Inhaber einer WHL habe ich keine gefunden. Das war eine Aussage, keine Frage.
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Soll wohl so beim BDS passiert sein. Bei mir sah die Kontrolle damals anders aus: "Sind die Magazine auf 10 blockiert?" - "Jo!" - "Gut, viel Spaß!" Meine Magazine und Munition würde ich auch nicht aus der Hand geben. Ich hatte zwar auch schon seltsame Fälle, aber bei so vielen Aufsichten ist immer einer dabei mit dem man nicht kann, oder der einen schlechten Tag hat. Die machen das alles ehrenamtlich, das sind keine professionellen Schiedsrichter. Da muß man didaktische Ausrutscher hinnehmen.
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Das Thema kam auf bei Meisterschaften. Da hast Du als Teilnehmer nur sehr eingeschränkten Einfluss auf die Wahl der Aufsichten.
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Ich bin geneigt bei nein zu bleiben. Wenn Du mir aber die Ausnahme zeigen kannst, lerne ich gerne dazu.
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Siehe §3. Die Ausnahmen stehen dann in §4.
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nein ja (siehe §4 (1) 4.) nein kommt drauf an (siehe §4 (1) 3.a)
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Wenn schon Papierkarten, dann sollten die entscheidenden Angaben da aber auch drin stehen...
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Wenn die Waffe keinen gültigen Beschuss hat dürfen sie sie gar nicht überlassen.
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Lage zu Griffstücken - Bedürfnisnachweis ja oder nein
Fyodor antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Da das Gesetz noch nicht gültig ist, und es deshalb noch keine Urteile dazu geben kann, wird niemand etwas "verbindliches" wissen. -
Genauso wie die Glock-Feuerwahlhebel...
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NRW / extra Ids beim Waffenkauf ab Sept erforderlich
Fyodor antwortete auf Wolfgang553's Thema in Waffenrecht
Schau mal in Deine WBKs. Wenn die in der näheren Vergangenheit mal beim Amt waren, stehen die Erlaubnis-ID und Deine Personen-ID vermutlich schon drin. -
Jetzt wird es spannend. Verboten sind Magazingehäuse, die mehr als 10 Patronen aufnehmen. Ein 10er Magazingehäuse und ein verlängerter +10 Boden sind jeweils für sich keine verbotenen Teile. Das erste, weil es nur die erlaubte Anzahl an Patronen aufnimmt, und das zweite, weil es gar keine (bzw. wenige) Patronen aufnimmt, und nur Platz für die Feder schafft. Zusammengesteckt ist es ein verbotenes Magazin, aber die Einzelteile für sich eigentlich nicht. Wäre das eine Möglichkeit für Auslandsschützen? Andere Frage: Federtuning Beim Westernschießen Disziplin 97-11 dürfen in die Pumpflinte 6 Schuß geladen werden, von Haus aus gehen von den üblichen Sorten aber nur 5 rein. Also gibt es Ersatzfedern, die eine geringere Blocklänge haben, und schon paßt eine Patrone mehr ins Magazin. Sowas ähnliches gibt es aber auch für Box-Magazine (Beispiel). Bei der Bewertung der Legalität eines leeren Magazingehäuses, welche Magazinfeder wird unterstellt? Die mitgelieferte, bei der die Kapazität im erlaubten Rahmen bleibt, oder die Tuningfeder bei der eine Patrone zu viel rein geht?
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Was soll denn die Frage? Entweder er hat Magazine die in beide Waffen passen, dann maximal 10 Schuß. Oder er benötigt für beide Waffen verschiedene Magazine, dann 10 Schuß für die LW und 20 Schuß für die kurze. Nur weil sie vom selben Hersteller sind, reicht NICHT für ein Verbot, wenn sie nicht passen. Das MecGar Beretta-Magazin ist ja auch nicht verboten, nur weil man einen Ruge Camp für 1911er-Magazine besitzt, die man auch von MecGar kauft.
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Richtiges Englisch, zum Beispiel.
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Gar nichts. Außer ihren Willen durchgesetzt, und anderen etwas verboten. Das ist ein Motiv das nicht zu unterschätzen ist. Man darf nicht vergessen, dass der Mensch sich normalerweis seine Betätigung nach persönlichen Neigungen aussucht. Und wer geht in die Politik? Machtmenschen. Sie wollen bestimmen, und sie wollen dass andere nach ihrer Pfeife tanzen. Wer wirklich etwas verbessern will, der gibt auf Kreisebene auf, weil er zwar Ideallist, aber kein intriganter Machtmensch ist. Es geht nur zweitrangig, wenn überhaupt, darum wirklich etwas nach objektiven Fakten zu bewerten und das Optimum zu finden In erster Linie geht es darum, anderen den eigenen Willen aufzudrücken. Deshalb kommt aus der Politik so gut wie nie etwas konstruktives, sondern immer nur Verbote, Beschränkungen und Vorschriften. Die meinen das nicht böse, sie können nicht anders.
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Was für Kaliber scheißt Du denn? Bei mir verwackelt der Schuß nichts, erst recht nicht wenn es auf der Brille ist.
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Ich finde die GoPro an der Waffe etwas unhandlich. Ich nutze für sowas meine AimCam, eine Brillenkamera. Da ist etwas mehr zu sehen als nur die Mündung.
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Nur weil für die Ehefrau keine Sanktionen vorgesehen, "darf" sie trotzdem keine verbotenen Magazine besitzen. Die einzige Konstellation wäre daß ein Partner eine Langwaffe besitzt und der andere Partner eine Kurzwaffe, in denen die selben Magazine verwendet werden können. In dem Fall würde ich auf gemeinsame Lagerung verzichten, und zumindest für die eine Kurzwaffe einen eigenen kleinen Schrank anschaffen, in dem dann auch die Magazine liegen.
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Ja, natürlich! Genauso wie das Bedürfnisprinzip bei Salutwaffen, während Schreckschußwaffen (sind bei knapp 90% der mit Waffen verübten Verbrechen dabei) nicht strenger reguliert werden als bisher.
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So stand es ja auch in der Richtlinie der EU: legale Waffenbesitzer verlieren ihre Zuverlässigkeit, wenn sie zu große Magazine besitzen.
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Natürlich wird es in der Akte zu der Person hinterlegt. Aber eben nicht konsolidiert als Liste.
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Das sehe ich nicht so. Es wurde dagegen argumentiert. Augst die befragten Experten (und normerweise fragt man die Experten die schon die richtige Meinung haben) waren sich einig, dass das Blödsinn ist. Gegen Ideologen, die niemandem Rechenschaft schuldig sind und die für Fische Entscheidungen nicht belangt werden können, kann man nicht viel ausrichten. Erst Recht nicht als normal denkender Mensch, der mit Fakten versucht zu überzeugen, ohne dabei beleidigend und laut zu werden.
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Nein. Denn diese angemeldeten Magazine sind überhaupt nicht verboten. Sie bleiben was sie bisher waren. Nur Altbestand zweites Klasse ist verboten, ob er behandelt wird wie verbotene Waffen weiß ich aber nicht. Das wird noch witzig: Jemand besitzt genau drei völlig identische Magazine für ein M16, alle Original aus Vietnam. Das erste hat er 2003 gekauft, das zweite 2018 und das dritte Anfang 2020. Das erste ist nach Anmeldung kein verbotener Gegenstand. Für das zweite kann er eine Ausnahmegenehmigung beantragen, und das dritte muss er abgeben.