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nein ja (siehe §4 (1) 4.) nein kommt drauf an (siehe §4 (1) 3.a)
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Wenn schon Papierkarten, dann sollten die entscheidenden Angaben da aber auch drin stehen...
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Wenn die Waffe keinen gültigen Beschuss hat dürfen sie sie gar nicht überlassen.
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Lage zu Griffstücken - Bedürfnisnachweis ja oder nein
Fyodor antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Da das Gesetz noch nicht gültig ist, und es deshalb noch keine Urteile dazu geben kann, wird niemand etwas "verbindliches" wissen. -
Genauso wie die Glock-Feuerwahlhebel...
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NRW / extra Ids beim Waffenkauf ab Sept erforderlich
Fyodor antwortete auf Wolfgang553's Thema in Waffenrecht
Schau mal in Deine WBKs. Wenn die in der näheren Vergangenheit mal beim Amt waren, stehen die Erlaubnis-ID und Deine Personen-ID vermutlich schon drin. -
Jetzt wird es spannend. Verboten sind Magazingehäuse, die mehr als 10 Patronen aufnehmen. Ein 10er Magazingehäuse und ein verlängerter +10 Boden sind jeweils für sich keine verbotenen Teile. Das erste, weil es nur die erlaubte Anzahl an Patronen aufnimmt, und das zweite, weil es gar keine (bzw. wenige) Patronen aufnimmt, und nur Platz für die Feder schafft. Zusammengesteckt ist es ein verbotenes Magazin, aber die Einzelteile für sich eigentlich nicht. Wäre das eine Möglichkeit für Auslandsschützen? Andere Frage: Federtuning Beim Westernschießen Disziplin 97-11 dürfen in die Pumpflinte 6 Schuß geladen werden, von Haus aus gehen von den üblichen Sorten aber nur 5 rein. Also gibt es Ersatzfedern, die eine geringere Blocklänge haben, und schon paßt eine Patrone mehr ins Magazin. Sowas ähnliches gibt es aber auch für Box-Magazine (Beispiel). Bei der Bewertung der Legalität eines leeren Magazingehäuses, welche Magazinfeder wird unterstellt? Die mitgelieferte, bei der die Kapazität im erlaubten Rahmen bleibt, oder die Tuningfeder bei der eine Patrone zu viel rein geht?
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Was soll denn die Frage? Entweder er hat Magazine die in beide Waffen passen, dann maximal 10 Schuß. Oder er benötigt für beide Waffen verschiedene Magazine, dann 10 Schuß für die LW und 20 Schuß für die kurze. Nur weil sie vom selben Hersteller sind, reicht NICHT für ein Verbot, wenn sie nicht passen. Das MecGar Beretta-Magazin ist ja auch nicht verboten, nur weil man einen Ruge Camp für 1911er-Magazine besitzt, die man auch von MecGar kauft.
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Richtiges Englisch, zum Beispiel.
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Gar nichts. Außer ihren Willen durchgesetzt, und anderen etwas verboten. Das ist ein Motiv das nicht zu unterschätzen ist. Man darf nicht vergessen, dass der Mensch sich normalerweis seine Betätigung nach persönlichen Neigungen aussucht. Und wer geht in die Politik? Machtmenschen. Sie wollen bestimmen, und sie wollen dass andere nach ihrer Pfeife tanzen. Wer wirklich etwas verbessern will, der gibt auf Kreisebene auf, weil er zwar Ideallist, aber kein intriganter Machtmensch ist. Es geht nur zweitrangig, wenn überhaupt, darum wirklich etwas nach objektiven Fakten zu bewerten und das Optimum zu finden In erster Linie geht es darum, anderen den eigenen Willen aufzudrücken. Deshalb kommt aus der Politik so gut wie nie etwas konstruktives, sondern immer nur Verbote, Beschränkungen und Vorschriften. Die meinen das nicht böse, sie können nicht anders.
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Was für Kaliber scheißt Du denn? Bei mir verwackelt der Schuß nichts, erst recht nicht wenn es auf der Brille ist.
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Ich finde die GoPro an der Waffe etwas unhandlich. Ich nutze für sowas meine AimCam, eine Brillenkamera. Da ist etwas mehr zu sehen als nur die Mündung.
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Nur weil für die Ehefrau keine Sanktionen vorgesehen, "darf" sie trotzdem keine verbotenen Magazine besitzen. Die einzige Konstellation wäre daß ein Partner eine Langwaffe besitzt und der andere Partner eine Kurzwaffe, in denen die selben Magazine verwendet werden können. In dem Fall würde ich auf gemeinsame Lagerung verzichten, und zumindest für die eine Kurzwaffe einen eigenen kleinen Schrank anschaffen, in dem dann auch die Magazine liegen.
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Ja, natürlich! Genauso wie das Bedürfnisprinzip bei Salutwaffen, während Schreckschußwaffen (sind bei knapp 90% der mit Waffen verübten Verbrechen dabei) nicht strenger reguliert werden als bisher.
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So stand es ja auch in der Richtlinie der EU: legale Waffenbesitzer verlieren ihre Zuverlässigkeit, wenn sie zu große Magazine besitzen.
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Natürlich wird es in der Akte zu der Person hinterlegt. Aber eben nicht konsolidiert als Liste.
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Das sehe ich nicht so. Es wurde dagegen argumentiert. Augst die befragten Experten (und normerweise fragt man die Experten die schon die richtige Meinung haben) waren sich einig, dass das Blödsinn ist. Gegen Ideologen, die niemandem Rechenschaft schuldig sind und die für Fische Entscheidungen nicht belangt werden können, kann man nicht viel ausrichten. Erst Recht nicht als normal denkender Mensch, der mit Fakten versucht zu überzeugen, ohne dabei beleidigend und laut zu werden.
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Nein. Denn diese angemeldeten Magazine sind überhaupt nicht verboten. Sie bleiben was sie bisher waren. Nur Altbestand zweites Klasse ist verboten, ob er behandelt wird wie verbotene Waffen weiß ich aber nicht. Das wird noch witzig: Jemand besitzt genau drei völlig identische Magazine für ein M16, alle Original aus Vietnam. Das erste hat er 2003 gekauft, das zweite 2018 und das dritte Anfang 2020. Das erste ist nach Anmeldung kein verbotener Gegenstand. Für das zweite kann er eine Ausnahmegenehmigung beantragen, und das dritte muss er abgeben.
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Natürlich nicht. Was auch? Die haben längst verstanden dass sie jede Grenze überschreiten und fast jedes Gesetz brechen dürfen in ihrem Selbstbedienungsladen. Und wer sich beim Mist bauen allzu deutlich erwischen lässt, kommt zur Belohnung nach Brüssel oder "berät" die Wirtschaft.
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Die Thompson-Magazine sind etwas anders als die meisten anderen. Ich habe allein schon zwei einfache Ideen.
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Weil. Wenn eine "weniger geeignete" Waffe ausgeschlossen sein sollte, dann bleibt in letzter Konsequenz genau eine, die "beste" für jede Disziplin übrig, die zugelassen ist. Denn auf dem Weg dorthin ist immer eine die "am wenigsten geeignete". Ich beispielsweise schieße nicht, um deutscher Meister zu werden, sondern um dabei Spaß zu haben. Mich setzt ein Wettkampf nicht unter Stress, ich entspanne mich dort und genieße es. Deshalb habe ich vergangenes Jahr mit meiner Thommy auch mehrere Disziplinen geschossen. Bei Fallscheibe konnte ich mich sogar zur DM damit qualifizieren, und habe dort im ersten Drittel abgeschlossen. Und das obwohl ich in ersten Durchgang einen geistigen Aussetzer hatte und unter der Kimme durch gezielt hatte, so dass eine Platte stehen blieb. Man kann also trotz Patzer noch immer 30st bester FS-Schütze in Deutschland werden mit der Thompson. Ich weiß nicht wie viele Heras ich damit hinter mir gelassen habe. Aber ich habe maximal 30 an mir vorbei ziehen lassen. Zu behaupten sie sei untauglich ist also schlichtweg falsch.
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Also wieder nur Luft, wie üblich. Du stellst Behauptungen auf, kannst sie aber nicht belegen. Ich bleibe bei meiner Lesart: Das Gesetz verbietet Magazine und Magazingehäuse mit einer Kapazität über 10/20 Schuss, ohne dabei auf die Länge einzugehen. Solange also nachweislich nur zehn Schuss rein passen ist ungeachtet der Länge alles in Ordnung, solange das Gehäuse dauerhaft entsprechend verändert wurde (beispielsweise, aber nicht ausschließlich, durch kürzen). Ich bekomme die Kontur am unteren Ende, so dass der Boden eingeschoben werden kann, jedenfalls nicht hin.
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Ich lerne gerne dazu. Welcher Passus erlaubt Deiner Meinung nach ein kürzen ohne nachfolgendes Gutachten, verbietet oder verlangt Gutachten für andere Umbauten? Das Gesetz so wie ich es lese kennt nur Magazine und Magazingehäuse welche maximal 10/20 Schuss fassen, die Länge wird nicht angesprochen. Erkläre es mir doch, wenn ich es falsch verstehe. Ich will nicht wegen so einem Kleinkram Ärger haben. Also hilf mir, Fehler zu vermeiden.
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Kann man das dort eigentlich als PDF runterladen? Das finde ich nicht.
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Ja eben. Deep-links sind gerne Mal veraltet. Passt doch.