Jetzt wird es spannend.
Verboten sind Magazingehäuse, die mehr als 10 Patronen aufnehmen.
Ein 10er Magazingehäuse und ein verlängerter +10 Boden sind jeweils für sich keine verbotenen Teile. Das erste, weil es nur die erlaubte Anzahl an Patronen aufnimmt, und das zweite, weil es gar keine (bzw. wenige) Patronen aufnimmt, und nur Platz für die Feder schafft. Zusammengesteckt ist es ein verbotenes Magazin, aber die Einzelteile für sich eigentlich nicht. Wäre das eine Möglichkeit für Auslandsschützen?
Andere Frage: Federtuning
Beim Westernschießen Disziplin 97-11 dürfen in die Pumpflinte 6 Schuß geladen werden, von Haus aus gehen von den üblichen Sorten aber nur 5 rein. Also gibt es Ersatzfedern, die eine geringere Blocklänge haben, und schon paßt eine Patrone mehr ins Magazin. Sowas ähnliches gibt es aber auch für Box-Magazine (Beispiel).
Bei der Bewertung der Legalität eines leeren Magazingehäuses, welche Magazinfeder wird unterstellt? Die mitgelieferte, bei der die Kapazität im erlaubten Rahmen bleibt, oder die Tuningfeder bei der eine Patrone zu viel rein geht?