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Fyodor

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  1. Sind da (neu) erlaubnispflichtige Teile einer verbotenen oder Kriegswaffe drin?
  2. Es gibt keine Thompson 1928 die kein Vollautomat war auf unserem Markt. Es handelt sich um Neufertigungen von Waffen aus freien aber fertigen Teilen, sowie neuen bzw. aus deaktivieren Teilen sie ihre Waffeneigenschaften verloren haben. Der rekonstruierte Verschluss und der neue Lauf sind nicht das Problem. Sondern die bisher freien, und deshalb auch nicht neu gefertigten Gehäuseteile. Das Griffstück ist ab September ein verbotenes Teil, ebenso das Gehäuseoberteil. Und die hat Niedermeier NICHT neu gefertigt, weil das nicht nötig war.
  3. Gibt es auch nicht. Und auch keine Übergangsfrist. Die wurde bei den neu verbotenen Waffen "vergessen". Meine Thompson ist aktuell als Kategorie B in meiner WBK eingetragen. Ab 01.09. werde ich die Waffe nicht mehr aus dem Schrank holen, bis ich weiß wie es weiter geht. Meine Vermutung ist: die Behörde wird irgendwann die Besitzerlaubnis widerrufen. Was anderes bleibt ihnen eigentlich gar nicht übrig. Die Aussage von Niedermeier ist theoretisch richtig, aber nur bis Ende August. Bis dahin können Kriegswaffen durch Austausch von Lauf und Verschluss zu zivilen Waffen umgebaut werden. Bei verbotenen Waffen ist noch nichtmal das nötig, da reicht es die Verbotsmerkmale zu beseitigen. Im Falle der pre45 Vollautomaten also die vollautomatische Funktion. Ab ersten September ist das anders. Vollautomaten bleiben rechtlich Vollautomaten, bis sie vollständig zu Schrott werden, wie bisher bei Kriegswaffen. Die Schrott-Teile können dann wieder "neu hergestellt" werden. Das Problem dabei: bisher waren das bei Kriegswaffen eben wie angesprochen Lauf und Verschluss. In Zukunft sind das aber: Lauf Verschluss Gehäuseoberteil Griffstück bzw. Gehäuseunterteil Bei den meisten betroffenen Waffen dürfen also gerade mal die Schrauben, Griffschalen und die Abzugsteile weiter verwendet werden. Das ist am Beispiel der Thompson geradezu lächerlich. Bei meiner sind der Lauf verstiftet und der Verschluss und Gehäuse so geändert, dass sie nicht gegen andere getauscht werden können. Dabei ist das einzige was für die vollautomatische Funktion verantwortlich ist der Abzug. Der Verschluss hat keine Vollautoauslösenut. Ausgerechnet die Teile welche die Waffe zum Vollautomaten machen könnten, sind aber die einzigen die weiter verwendet werden dürfen (ohne Feuerwahlhebel natürlich). Theoretisch könnte ich also meine Waffe vermessen, und EXAKT GENAU SO neu fertigen lassen. JEDES Teil wäre zu 100% identisch. Dann wäre sie legal. Das ist machbar, aber leider unbezahlbar. Neuen Lauf und Verschluss würde ich ja noch bezahlen können. Aber dazu noch ein neues Gehäuse und neues Griffstück? IRRSINNIG!
  4. Aus Dekoteilen, die mal Vollautomaten waren.
  5. Meines Wissens nicht. Es ist dann eben eine Kat. A Waffe.
  6. Ja, genau. Wie war das mit der abgesagten Untersuchung zum Rassismus in der Polizei? Die dürfen das nicht, deshalb findet es nicht statt, eine Untersuchung nicht notwendig.
  7. Genau wie beim Waffenschein... "objektive Kriterien" unterliegen einem ständigen Wandel. Und wie restriktiv das ausgelegt wird weiß noch niemand. Und hat nicht kürzlich erst ein Minister seine Ämter angewiesen, den Bürgern die Genehmigung zur Ausübung ihres freien Willens generell zu versagen, auch wenn das Gesetz diese Genehmigung ausdrücklich vorsieht? Spalt, oder Grünspan, oder so ähnlich...
  8. Da Deutschland meines Wissens das einzige Land mit Gehäuseverbot ist, werden wir sehen welche Behörden in anderen Ländern in Entscheidungsfindungen ersticken und welche nicht. Kann ich nicht mehr hören... es findet keine Rückwirkung statt. Es gibt eine seltsame, typisch deutsch komplizierte gestaffelte Altbestandsregelung. Aber keine Rückwirkung.
  9. Da waren ganz echte Spezialisten am Werk... wie immer.
  10. Ich glaube ich bin ganz froh dass ich damals bei den Western- und nicht IPSC-Schützen untergekommen bin...
  11. Nein, da bereits die leeren Gehäuse verboten sind.
  12. Ich denke es ist falsch hier über webnotar herzufallen. Er ist einer derer die versuchen was zu bewegen. Er hat hier nach bestem Wissen und Gewissen Viren Arbeit investiert. Ich denke es wurde ihm oft genug gesagt dass er das was er herausfinden wollte so nicht bekommt. Das kann man aber auch freundlich tun. Dass Newtons Axiome nicht mehr gültig wären stimmt natürlich nicht. Da wir uns weit weg von relativistischen Effekten bewegen sich die vollumfänglich anwendbar. Nur eben nicht ausreichend. Das ist aber was anderes.
  13. Die typischen Zielmedien sind fast schon Federstahl. Meiner Erfahrung nach sind die Schwingungen der Killer, weniger die Energie. Vorausgesetzt natürlich, es gibt keine tiefen Krater. Im Laufe der Zeit werden die Platten deutlich nach hinten ausgebeult. Wenn man sie regelmäßig umdreht, bleibt dieser Effekt unbemerkt klein. Das Versagen tritt irgendwann sehr plötzlich auf, ähnlich wie die Becken beim Schlagzeug, die ja ebenfalls starken Vibrationen ausgesetzt sind. Ganz plötzlich brechen Stücke heraus. Kleinste Materialfehler wirken als Kerbe, von wo aus der Bruch bei jedem Schuss ein klein wenig weiter wächst. Der Treffer auf eine Platte ist ein hochdynamischer Vorgang, der so einfach nicht zu simulieren ist. Allein schon die Ausgestaltung der Geschosspitze macht einen großen Unterschied, bei ansonsten gleichen Parametern. Ich finde die Berechnung interessant, bin aber nicht überzeugt dass sie in der Praxis wirklich viel aussagt. Weil ich denke, dass ein anderer Schadensmodus überwiegt.
  14. Es ist noch gar nicht so lange her, da hat ein Blechbehaltnis mit Schwenkriegelschloß gereicht...
  15. Und illegale Handlungen vorzuschlagen ist natürlich total schlau... 🤔
  16. Die Einteilung in Kategorien steht im Anhang.
  17. Doch, leider schon und zwar ohne Altbestandsregelung und ohne Übergangsfrist.
  18. So geht es mir auch. Ich habe dir meine Thompson fast 30 Magazine, einige davon schon länger als die Waffe. Ich weiß auch nicht mehr wie viele von welcher Größe oder wann genau. Weil das bis vor kurzem halt völlig wurscht war. Ich habe auch jetzt Magazine für Waffen rum liegen, die noch auf meiner "Longlist" stehen. Wenn in ein paar Jahren die nächste Verschärfung auf 5 (LW) oder 8 (KW) folgt, kommt das selbe Problem nochmal.
  19. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Er soll die Hand heben, wenn man es ihm sagt. Dazu reichen Intelligenz und Auffassungsgabe knapp über Topfpflanze aus. Im Gegenteil, Fachwissen ist gar nicht gefragt. Dann müsste man ihn mit Argumenten überzeugen.
  20. Noch...
  21. Ja, das habe ich letzte oder vorletzte Woche auch bekommen. Allerdings etwas mehr als zehn Seiten.
  22. Warum? Noch hat die Anmeldefrist gar nicht begonnen.
  23. Welchen Antrag soll er denn ablehnen? Welchen Antrag willst Du stellen?
  24. Wenn das AR keine Glock-Magazine nutzt, kein Problem.
  25. Für Dich wird das erst ab September relevant.
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