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Ich habe vier Schränke, und räume bei Bedarf auch mal um. Gerne vor Wettkämpfen, so dass ich dann früh am Morgen nur an einen Schrank muss.
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Von kürzen steht auch nichts drin. Sondern nur von Magazinen mit einer Kapazität von 10 bzw. 20 Schuss. Wie so ein Umbau auszusehen hat (und ob er, analog Vollautomaten zu Halbautomaten, überhaupt zulässig ist) steht gar nicht drin. Meine Lesart ist, dass Magazine mit maximal 10 Schuss Kapazität zulässig sind. Mehr lese ich da nicht raus. Und erst Recht nicht dass ausschließlich kürzen zulässig sei. Ich wiederhole nochmal, falls es missverstanden wurde: Ich habe nicht vor das Magazin zu begrenzen. Sondern das Gehäuse dauerhaft so zu verändern, dass es nur noch zehn Schuss fassen kann.
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Richtig. Aber warum zweimal? Einmal alle WBKs in Kopie und nochmal handschriftlich.
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Ich wüsste nicht wo der Gesetzgeber da einen Unterschied sehen sollte. Das kommende Gesetz spricht von Kapazität, nicht von Länge.
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Eine Auflistung der vorhandenen Waffen mit WBK-Nummer und sogar Zeilennummer auf der WBK und zusätzlich eine Kopie der WBKs verlangt auch der GSVBW bei einem Antrag auf Bedürfnisbescheinigung. Finde ich zwar arg aufwändig, da ich da einfach nur abschreibe was sie sowieso in Kopie bekommen, aber OK. Aber warum sollte die Behörde, welche die WBKs ausstellt, eine Kopie eben jener verlangen? Das ist ja als wollte das Finanzamt eine Kopie des Steuerbescheides um zu weisen was sie mir schulden.
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Eben. Genau so. Nichts anderes sage ich.
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In mindestens einer meiner WBKs steht gar keine Nummer. In den meisten anderen stehen Erlaubnis- und Personen-ID. Waffen-ID stehen bei mir nirgends drin. Da habe ich kürzlich einen dicken Umschlag bekommen. Ein DIN-A4 Blatt pro Waffe, Vorderseite viel Blabla, Rückseite etwas A6 groß die Infos.
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Nein, ist es nicht. Vielleicht passen ja elf rein? Da braucht es ein Gutachten. Oder eben nicht. Dann aber auch nicht für andere Umbauten.
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Es gibt keine Vorgaben dafür. Wenn aber der Magazinkörper dauerhaft so verändert wurde dass nur noch zehn Patronen hinein passen, sehr ich kein Risiko. Es werden ja keine zertifizierten Magazine vom Gesetz verlangt. Ansonsten wäre auch das kürzen nicht ausreichend. Es gibt aber mehrere Möglichkeiten ein Magazin so zu verändern dass ohne massiven Einsatz von Werkzeug und kriminellen Energie kein Rückbau möglich ist.
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Wie werden es sehen... Ich werde jedenfalls einige Magazine dauerhaft auf 10 Schuss umbauen. Ein paar wenige sind Altbestand. Der Rest wird dann halt vernichtet. Gerade bei denen ist es kein großer finanzieller Verlust. Nötig und eines freiheitlichen Rechtsstaates würdig ist es aber nicht.
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Nein, das galt für Kriegswaffen, da deren wesentliche Teile schon länger nicht mehr zivil verwendet bzw. zivilisiert werden durften (was an sich auch schon Blödsinn ist). Bei verbotenen Waffen, um die es hier geht, war das nicht nötig, da reichte ein Umbau. Da Vollautomaten aber ab auch, egal ob militärische Fertigung oder nicht (ja, in freieren Zeiten gab es auch einige zivile Vollautomaten, und Armeen haben auch teilweise auf dem kommerziellen Markt bedient), verboten sind, bleibt ein wesentliches Teil eines Vollautomaten ein verbotenes Teil. Das sind bei der Thommygun hier im Thema eben Lauf, Verschluss, Gehäuseoberteil und Griffstück. Beim AR15 der Upper mit Sear Cut. Ab September sind diese Teile dann alle Kat A, egal ob dauerhaft umgebaut oder nicht.
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Das stimmt so nicht. Katja Triebel hat auf allen Ebenen intensive Aufklärungsarbeit betrieben. Es wurden Studien in Auftrag gegeben, die uns LWB unterstützen. Die Abgeordneten wollten es einfach nicht hören. Selbst wenn sich alle gehörten Experten einig waren, wurde es anders beschlossen.
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Ach so, bisher, ja.
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Erlaubnispflichtig
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Die Wiederlader unter uns müssen dann noch mehr aufpassen. Nicht dass da jemand versehentlich seine Waffe illegal zerstört. Auch geco sollte gänzlich vermieden werden. Das schießen am besten ganz eingestellt werden, denn auch Verschleiß zerstört. Grün geht von Handy aus nicht. Oder braucht man das hier gar nicht?
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Ich bin nicht sicher ob es so ins Gesetz gekommen ist, aber zumindest in einem Entwurf würde "zerstören" zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erhoben.
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Könnt ihr eure Persönlichkeiten bitte wo anders austauschen?
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Steht der Munitionsverbrauch nicht in der Ausschreibung?
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Das ist ja ein Teil dieses Irrsinns. Das war aber auch heute schon so. Was unterscheidet den Lauf einer Kriegswaffe M16 vom Lauf eines neu gefertigten Nachbaus? Oder den Lauf einer vollautomatischen Thompson von dem einer auf halbauto umgebauten? Gar nichts. Beim G3-Klon mußte bisher der VerschlußKOPF neu gefertigt werden, der VerschlußTRÄGER durfte umgebaut werden, obwohl der Träger für die VA-Funktion verantwortlich ist, der Kopf nicht. Der Lauf ist bei beiden völlig identisch, und ohne Papierzertifikat das behauptet der eine Lauf käme aus einer zivilen Fertigung und der andere nicht, könnte niemand auf der Welt feststellen welcher verboten ist und welcher nicht. Das wird noch viel lustiger werden, wenn manch einer entdeckt daß in seinem AR-Upper ein verschlossener Sear-Cut ist... ist der Upper dann Teil einer vollautomatischen Waffe? Eigentlich ja.
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Die Frage ist immer die gleiche: Ist ein erlaubnispflichtiges Teil einer verbotenen oder Kriegswaffe verbaut? Also die selbe Frage wie bisher bei Lauf und Verschluß, jedoch jetzt auch Gehäuse und Griffstück.
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Sind da (neu) erlaubnispflichtige Teile einer verbotenen oder Kriegswaffe drin?
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Es gibt keine Thompson 1928 die kein Vollautomat war auf unserem Markt. Es handelt sich um Neufertigungen von Waffen aus freien aber fertigen Teilen, sowie neuen bzw. aus deaktivieren Teilen sie ihre Waffeneigenschaften verloren haben. Der rekonstruierte Verschluss und der neue Lauf sind nicht das Problem. Sondern die bisher freien, und deshalb auch nicht neu gefertigten Gehäuseteile. Das Griffstück ist ab September ein verbotenes Teil, ebenso das Gehäuseoberteil. Und die hat Niedermeier NICHT neu gefertigt, weil das nicht nötig war.
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Gibt es auch nicht. Und auch keine Übergangsfrist. Die wurde bei den neu verbotenen Waffen "vergessen". Meine Thompson ist aktuell als Kategorie B in meiner WBK eingetragen. Ab 01.09. werde ich die Waffe nicht mehr aus dem Schrank holen, bis ich weiß wie es weiter geht. Meine Vermutung ist: die Behörde wird irgendwann die Besitzerlaubnis widerrufen. Was anderes bleibt ihnen eigentlich gar nicht übrig. Die Aussage von Niedermeier ist theoretisch richtig, aber nur bis Ende August. Bis dahin können Kriegswaffen durch Austausch von Lauf und Verschluss zu zivilen Waffen umgebaut werden. Bei verbotenen Waffen ist noch nichtmal das nötig, da reicht es die Verbotsmerkmale zu beseitigen. Im Falle der pre45 Vollautomaten also die vollautomatische Funktion. Ab ersten September ist das anders. Vollautomaten bleiben rechtlich Vollautomaten, bis sie vollständig zu Schrott werden, wie bisher bei Kriegswaffen. Die Schrott-Teile können dann wieder "neu hergestellt" werden. Das Problem dabei: bisher waren das bei Kriegswaffen eben wie angesprochen Lauf und Verschluss. In Zukunft sind das aber: Lauf Verschluss Gehäuseoberteil Griffstück bzw. Gehäuseunterteil Bei den meisten betroffenen Waffen dürfen also gerade mal die Schrauben, Griffschalen und die Abzugsteile weiter verwendet werden. Das ist am Beispiel der Thompson geradezu lächerlich. Bei meiner sind der Lauf verstiftet und der Verschluss und Gehäuse so geändert, dass sie nicht gegen andere getauscht werden können. Dabei ist das einzige was für die vollautomatische Funktion verantwortlich ist der Abzug. Der Verschluss hat keine Vollautoauslösenut. Ausgerechnet die Teile welche die Waffe zum Vollautomaten machen könnten, sind aber die einzigen die weiter verwendet werden dürfen (ohne Feuerwahlhebel natürlich). Theoretisch könnte ich also meine Waffe vermessen, und EXAKT GENAU SO neu fertigen lassen. JEDES Teil wäre zu 100% identisch. Dann wäre sie legal. Das ist machbar, aber leider unbezahlbar. Neuen Lauf und Verschluss würde ich ja noch bezahlen können. Aber dazu noch ein neues Gehäuse und neues Griffstück? IRRSINNIG!
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Aus Dekoteilen, die mal Vollautomaten waren.
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Meines Wissens nicht. Es ist dann eben eine Kat. A Waffe.