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Gestern Abend am Computer habe ich nochmal genauer ins Waffengesetz gelesen: Anlage 2 sagt: Lese ich das richtig (immer unter der Prämisse dass eine passende Grundwaffe vorhanden ist): Austausch- und Wechselläufe (mit und ohne Verschluss) dürfen erlaubnisfrei erworben werden, müssen aber eingetragen werden. Diese können nur verwendet werden wenn der eigentliche Lauf der Waffe dazu entfernt wird. Einsteckläufe (mit und ohne Verschluss) und "Fangschußgeber" (sehr kurze Einsteckläufe) dürfen erlaubnisfrei erworben und besessen werden ohne eingetragen zu werden. Diese werden in den vorhandenen und unveränderten Lauf der Waffe bzw. das Patronenlager eingesetzt. Wie sieht es dann aus wenn ich ein Einstecksystem nach 2a erwerbe von einem Erben, der es vorher auf seiner Erben-WBK hatte? Muss ich die Behörde trotzdem informieren, kann mir aber die Eintragung sparen? Das Teil hat immerhin zwei T-IDs.
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Ich habe ungelogen fünf Jahre lang (!) gedacht, der Ausstoßer hätte sich durch Kontakt mit dem inneren Hülsenboden messingfarben verfärbt und durch den Druck etwas gestaucht. Erst als der Ausstoßer brach und getauscht werden musste habe ich erkannt was es war... die Hülse steckte da wie gesagt ca. 5 Jahre lang drauf. Färbung und "Stauchung" fielen mir nämlich schon kurz nach Inbetriebnahme auf, daher weiß ich das relativ genau.
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Außer der Casull habe ich mittlerweile alles beisammen. Danke allen Spendern! Jetzt muss ich nur noch den Pappkarton durch eine schöne Präsentationsbox ersetzen. Dann kann ich mir das in meine Wiederladeecke hängen.
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Das hast Du falsch verstanden. Nicht der Erwerb des Magazins, sondern der kurzzeitige Erwerb einer Langwaffe auf dem Schießstand, wenn zu Hause "große" Magazine dafür liegen, die dir eine Pistole gedacht, und dort "klein" sind. Danke @Proud NRA Member, ich hatte da einen Fehler in meiner gedanklichen Version. Problematisch werden die dual-use Magazine also erst wenn man eine Besitzerlaubnis für eine passende Langwaffe hat, nicht wenn man sie erlaubnisfrei erwirbt (zum Beispiel von Freund auf dem Schießstand zum Testen in die Hand gedrückt bekommt).
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Du hast keinen Anspruch auf einer Verlängerung, diese ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ob und wie die Behörde das trotzdem zu Deiner Zufriedenheit gestalten kann, musst Du mir Deinem Sachbearbeiter absprechen, nur er kann Dir da verbindliche Auskunft geben. Da die Verzögerung nicht durch Dich verschuldet ist, wäre es gut denkbar dass Du eine Verlängerung bekommst. Aber irgendwas kaufen, nur damit der Eintrag nicht verfällt, würde ich nicht machen. Dann lieber nochmal bestellen, und erst sobald sie beim Händler liegt, den Voreintrag holen.
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IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
Fyodor antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Damit ist das einzige was Du erreichst: OK, Du darfst Schalldämpfer benutzen, aber nur auf KK-EL. Alles andere kommt weg, brauchst Du ja nicht. -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Oder zum Schraubstock und danach zur Wertstofftonne. -
Das ist im letzten Jahrzehnt vieles.
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Nicht ganz. Überleg nochmal was waffenrechtlich unter "Erwerb" zu verstehen ist. Dazu gehört nicht, dass man Eigentum an der Waffe erwirbt, und noch nicht mal dass man sie in die Hand nimmt.
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Bestimmt. Aber wenn ich keine Langwaffe für .40SW Glock-Magazine kaufe, brauche ich die nicht. Ich habe im Gesetz keine Ausnahme gefunden.
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Dann kaufe ich mir eben eine Langwaffe in 9mm. Da habe ich noch keine Kurzwaffen, und bekomme mit den Magazinen keine Probleme. Dafür den Mun-Erwerb für ein weiteres Kaliber. Das ist so sicher nicht gewollt.
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Die Magazine zu Hause werden aber auch dann (kurzzeitig) verboten, wenn Du auf dem Schießstand die dazu passende Langwaffe eines Kumpels ausprobierst. Es geht dabei ja um waffenrechtlichen Besitz, und die geliehene Waffe besitzt Du (waffenrechtlich) in den Moment wenn Du damit schießt.
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Schwierig... solange Du keine Langwaffe dafür hast, kannst Du sie eigentlich gar nicht melden, weil es so lange gar keine "großen" Magazine sind. Das werden sie erst, wenn Du eine passende Langwaffe in die Hand nimmst. Andererseits ist eine spätere Anmeldung nicht mehr möglich. Und durch die Anzeige verwandeln sie sich in grundsätzlich verbotene Gegenstände. Zum Glück ist meine Glock in .40SW. Langwaffen die diese Magazine nutzen sind so selten, dass ich das getrost ignorieren kann.
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... genau die angezeigten Magazine, und keine anderen. Darfst Du mir WBK einfach Waffen kaufen gehen, weil Du ja eine Erlaubnis für diese und jene schon hat, auf der Grundlage müsste doch auch... Wenn unser Waffengesetz sicherstellen sollte dass nur zuverlässige Menschen legal Waffen besitzen, dann wäre es so: kleiner Kurs mit Prüfung, Überprüfung durch die Polizeien, Ausstellung einer Waffenbesitzerlaubnis, und dann geh kaufen worauf Du Bock hast. So ist es aber nicht.
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Ich habe bisher noch nie eine Waffe am privat versandt. Aber erhalten. Es gibt einige Konstellationen zu unterscheiden: Du versendest an Büchsenmacher (Betrieb): DHL ohne weitere Besonderheit (evtl. Versicherung erhöhen), da im Büchsenmacherbetrieb alle Mitarbeiter berechtigt sind ein Paket mit Waffe anzunehmen. Du versendest an privat: Du musst sicherstellen, dass nur der berechtigte Empfänger an die Waffe kommt. DHL express eigenhändig wurde ja schon genannt. Als Empfänger konnte ich auch bei overnight bisher nicht klagen. Das sind aber alles subsubsub-Unternehmer, das sollte man wissen. Es gibt auch noch die Filial-direkt-Lieferung der DHL. Dabei geht das Paket an die Filiale, und kann nur mit DHL-Karte und Personalausweis abgeholt werden. Im Prinzip also das selbe wie eigenhändig. Nur zu den ganz normalen Pakettarifen. In keinem Fall landet es beim Nachbar vor der Tür. Mir wurde übrigens auch schon ein Gewehr das per eigenhändig versendet wurde die Kellertreppe runter geschmissen ohne zu klingeln. Einschreiben mit Rückschein waren im Briefkasten, ohne dass ich unterschrieben habe. Gefahrgutpakete standen als Stolperfalle vor der Tür. Da geben sich die Versanddienstleister nichts. Die wenigsten Probleme hatte ich bisher mit Filial-direkt und overnight.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Tatsächlich macht sich in dem Fall überhaupt niemand strafbar. Das ist ja Teil des ganzen Irrsinns. Ich lese das noch immer so heraus, dass das Verbot nicht wirksam wird (die Magazine also nicht verboten sind). Meine normal großen und das eine große Magazin liegen übrigens trotzdem in einem 1er Würfel, obwohl ich der Meinung bin dass das nicht nötig wäre. Weil ich ihn ohnehin schon hatte, und ich keine unnötigen Diskussionen brauche für etwas das mir keinen Aufwand macht. Blöd ist nur dass der Würfel eigentlich noch Platz für weitere vier Kurzwaffen hätte, und dafür auch vorgesehen war. Im großen B-Schrank wäre zwar räumlich noch Platz für zehn Stück, er ist aber rechtlich voll. -
IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
Fyodor antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Spotkohle nicht vergessen... -
Nein, ist sie nicht. Die Teilesätze kamen ja auf, als bewegliche Dekos in montierem Zustand verboten, lose Teilesätze (nur eben ohne Lauf und Verschluss) erlaubt waren.
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Eine Anzeigebestätigung ist aber gar nicht vorgeschrieben. Sie können es auch kommentarlos einheften.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Ich unterstelle immer zuerst Unfähigkeit und dann erst Bosheit wenn Unfähigkeit als Erklärung nicht mehr ausreicht. Früher hatte ich damit meistens Recht. Das scheint sich geändert zu haben. -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Beispiel: Ein Freund besitzt ein AR15 in 9mm das gewöhnliche Glock-Magazine nutzt. Du besitzt eine Glock in 9mm. Du und Dein Kumpel trefft Euch auf dem Schießstand. Er hat sein AR 9mm dabei, Deine Glock liegt zu Hause im Tresor. Du möchtest das Gewehr mal ausprobieren. Darfst Du? Nein! In Deiner Hand ist ein normales Glock-Magazin ein verbotener Gegenstand für den Du keine Sondererlaubnis besitzt. Diesen Mist kann sich kein Mensch mit funktionierendem Gehirn ausgedacht haben. Außer es sollte eben gar nichts wirklich regeln, sondern das Ziel war Verunsicherung. Das wurde ja erreicht. -
So ist es. MEINE Behörde wollte Nachweise. Die meisten wollen sie nicht. Melde alles an, wofür Du irgendwann vielleicht mal eine Langwaffe zu kaufen könntest. Auch, wenn es originär Kurzwaffenmagazine sind. Was Du per Anzeige legalisieren kannst, solltest Du machen.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Nein. Das Gesetz sieht eine Anzeige des Besitzes vor. Meine Behörde hat Belege verlangt, was meiner Ansicht und der Ansicht meines Anwalts nach nicht rechtens ist die meisten Behörden verlangen auch keine. Die Länder Bayern und Berlin haben sogar Weisungen herausgegeben dass keine Belege zu verlangen sind, eben weil die in den meisten Fällen nicht vorhanden sein dürften. -
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Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Ja, tatsächlich! Nachdem ich monatelang auch dort gesucht habe erstelle ich hier einen Thread, und schon findet sie jemand... dort, wo ich monatelang gesucht habe. Danke! -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
Fyodor antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Das kann die Behauptung nur widerlegen, nicht bestätigen. Meine Magazine waren vermutlich alle Baujahr in den 40ern...