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Fyodor

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  1. Richtig. Hast Du ja selbst zitiert: in jedem Falle ohne Geschoss. Eine Hülse macht eine Ladung nicht zu Patrone. Aber Treibladung, Hülse, UND GESCHOSS die zum verschießen aus Schusswaffen bestimmt sind, sind per Definition eine Patrone.
  2. Nein, das Zündhütchen kann nicht impliziert werden. Bei einer Patrone könnte ganz sicher ein Geschoss impliziert werden, denn ohne ist es eine Kartusche. Es gibt Munition die keine Treibladung oder keine Hülse beinhaltet. Trotzdem sind beide explizit als notwendiger Bestandteil aufgeführt. Und selbstverständlich sind auch Papierpatronen ohne Zündhütchen zum verschießen aus Schusswaffen bestimmt. Im Gegensatz zu Laderöhrchen, die selbst nicht in der Waffe landen. Ist aber so ähnlich wie mit den gezogenen Flintenläufen. Weil man sich partout weigert, allgemein üblichen Begriffe ins Gesetz zu schreiben, eiert man herum. Und definiert gezogene Läufe für Flinten als "glatt mit Profil". Bei den Patronen das selbe. Man definiert was eine Patrone ist, und merkt im Nachgang dass man das anders haben wollte. Aus gekränktem Stolz definiert man das später um, aber ohne dass Gesetz entsprechend zu ändern, sondern per Gerichte und Verordnungen. Bananenrepublikmäßig eben.
  3. Leider muss man das, wenn man seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit behalten will.
  4. Meine Behörde hat sogar die ursprünglich für den Antrag hergenommene Waffe als "Voreintrag" rein geschrieben. Der ist heute noch "ungenutzt".
  5. Kurz: Auf gelbe WBK darfst Du Waffen kaufen, die in IRGEND EINEM Verband (muss nicht der eigene sein) zugelassen sind. Ob sie zugelassen sind, musst Du wissen.
  6. Fyodor

    Timer CED 7000

    Das kann schon sein. Es wurden auch kommerzielle Aufträge ausgeliefert.
  7. Fyodor

    Timer CED 7000

    Leider nicht. Die Firma sitzt in der Ukraine...
  8. Auch die Phrase "verkaufen im Auftrag" negiert nicht das Rücktrittsrecht. Es gibt eGun-Händler die gefühlt alles "im Auftrag ohne Rückgaberecht und Garantie" verkaufen und meinen dadurch wären das dann Privatgeschäfte.
  9. Hallo Forum, mein Schrankplatz ist sehr beengt, und kann auch nicht erweitert werden. Allerdings stehen da ein paar Vorderlader drin, die nicht drin stehen müssten. Wenn ich einen abschließbaren Koffer hätte in dem ich sie aufbewahren könnte. Leider habe ich keinen, und muss derzeit vermehrt aufs Geld schauen. Daher meine Frage: Hat jemand einen entsprechend langen Koffer übrig den er nicht mehr braucht? Solange mindestens ein Schloss funktioniert und ein Griff dran ist, ist der Zustand egal. Ideal wäre, wenn man sich in Philippsburg treffen könnte. Ich zahle lieber eine Stunde gemeinsames Training, als Porto. Gruß, Jochen P.S.: Innenlänge muss mindestens 125 cm sein.
  10. Juristisch einwandfreie Urteile innerhalb eines beschissenen gesetzlichen Rahmens sind trotzdem ungerecht und/oder moralisch falsch.
  11. Die grottig schlechte Regelung, die ehrliche Bürger mit guten Absichten kriminalisiert ist das Problem. Nicht, dass der Mann unter diesen Regelungen entsprechend bestraft wurde. Polizisten und Richter sind nur ihren Anweisungen gefolgt. Die konnten nicht anders. Die Regelung ist halt kacke. Und darüber darf man sich schon aufregen.
  12. Die Aufforderung ist so natürlich niemals gefallen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer mit nicht bekannten Summe eingestellt. Er war kein Waffenbesitzer, WBK-Entzug kam also nicht in Frage. Mein Punkt war aber: egal was die Polizei sagt, man wird es gegen Dich verwenden. Ich kenne mittlerweile auch einige Polizisten privat. Mit keinem einzigen bin ich befreundet. Mit diesen Menschen komme ich einfach nicht klar. Ganz im Gegensatz zu Soldaten.
  13. Passt halt aber so gar nicht in das Narrativ unserer "Street Judges", die ob dabei gewesen zu sein sofort wussten dass die Waffen offen auf dem Rücksitz lagen und natürlich in einwandfreiem Zustand waren, und für die jegliche mildernde Umstände mindestens unmöglich sind, und die sogar wussten dass der Mann vorher schon mehrfach negativ aufgefallen sein muss. Die natürlich auch noch niemals einen km/h zu schnell gefahren sind. Weil wer sowas macht, der frisst auch kleine Kinder, und kann niemals mehr ein Auto führen.
  14. Pure Spekulation. Es gibt mehr als genug Behörden, die ihren Auftrag "so wenig Waffen wie möglich und Volk" sehr ernst nehmen.
  15. Ist unser Gesetz einfach sch***... sonst hätte man dem Mann gedankt, und das Zeug zur Entsorgung angenommen.
  16. In meinem Bekanntenkreis schon passiert: Beim Umbau eines geerbten alten Hauses wird im stillgelegten Kamin eine Maschinenpistole in erbärmlichem Zustand gefunden. Anruf bei der Polizei, gerade hat niemand Zeit, bitte vorbei bringen. Resultat: Anzeige wegen Besitzes einer illegalen Kriegswaffe. Also auch die Aufforderung der Polizei ist nichts wert.
  17. Er kann die Waffe ja beim Händler zum Weiterverkauf lassen. Je nach Waffe liegt die dort "im Auftrag", oder der Händler kauft sie ihm ab. Dass aber der Händler bei eGun mit bietet, im Auftrag, und dann auf einen Teil der Ware sitzen bleibt, das wird nicht funktionieren.
  18. Ich habe das schon gemacht. Also privat gekauft, und dann bei meinem Händler eingelagert. Mit eGun muss er das gar nichts machen. Du ersteigert die Waffe bei eGun, und teilst dem Verkäufer mit dass die Waffe nicht direkt zu Dir, sondern zuerst an den Händler geht. Der Verkäufer schickt sie zum Händler, und meldet seiner Behörde die Überlassung an den Händler. Für den Verkäufer ist das, als hätte er an den Händler verkauft. Wichtig ist dass Du das vorher mit Deinem Händler geklärt hast. Die machen das schon, aber im Zeitalter von NWR2 oder nicht mehr kostenlos.
  19. Diese Regelung, bei der immer wieder Leute in die "Falle" gehen, ist so ein typisches Beispiel teutscher Juristerei: Der ehrliche Bürger gibt einen gefährlichen Gegenstand bei der Polizei ab. Dafür bekommt er voll einen vor den Latz. Weil, rein rechtlich, formal, und überhaupt... Man sollte den Leuten die sowas abgeben danken, und die nicht bestrafen. Diese Regelung dürfte eine derer sein, die mehr Straftaten verursacht als verhindert. Und das gerade dann, WENN die Leute diese Waffen aus dem Verkehr ziehen. Was lernen die Menschen aus dieser immer wiederkehrenden Geschichte: Wenn Du eine Waffe findest, lass sie liegen und hoffe dass kein Kind oder echter Verbrecher sie findet, oder behalte sie uns erzähle es niemandem. So ist das Risiko selbst belangt zu werden am geringsten.
  20. Grundsätzlich sind Bilder sind Teil der Beschreibung. Und dort sind die Formtrennflächen und Ausstoßermarkierungen deutlich erkennbar. Es wurde nicht behauptet es wäre eine originale Montage, aber es wurde auch der echte Hersteller nicht genannt. Das ist unscharf, aber weit weg vom Betrug. Die Kategorie gibt es nicht umsonst. Sollte man nicht ignorieren. Den Anbieter kannst Du meiner Meinung nach nicht belangen. Er hat in Rahmen dessen was man Privatleuten zugestehen muss gehandelt. Ein gutes Foto, die richtige Kategorie, und von Original steht auch nichts da. Du hast auf ein Schnäppchen gehofft, und kein zweites Mal drauf geschaut. Nicht gut gelaufen, aber nichts was man vor Gericht bringen muss. Auch eine negative Bewertung halte ich für überzogen. Eine neutrale vielleicht. Ärgere Dich vor allem über Dich. Und nutze das Teil. TM ist unter Airsoft die Top-Marke, und die meisten Teile halten auch den Einsatz bei echten Waffen aus.
  21. Gut dass Du noch niemals bei etwas verbotenen erwischt wurdest. Jetzt komm aber mal von Deinem hohen Ross runter. Im Gesetz steht, für was man unzuverlässig ist. Und dieses Delikt alleine reicht eben nicht aus. Und das ist auch gut so. Oder willst Du wirklich, dass JEDES Vergehen den Verlust der waffenrechtlich Zuverlässigkeit nach sich zieht? Einmal etwas zu schnell gefahren? Einmal die Parkuhr überzogen? Einmal... Nein, ich will das nicht. Waffen sind nichts so magisch gefährliches wie man uns einreden will.
  22. Eine Anzeige folgt immer. Aber erstens darf der Ladendetektiv keine Handschellen anlegen und zweitens, wenn man freiwillig mit ins Büro kommt und sich ausweisen kann wird auch keine Polizei gerufen. Die Anzeige erfolgt später.
  23. Genau dieses Modell habe ich. Die Nummer war mir gerade entfallen. Großer Nachteil: CO2 (nicht mehr zeitgemäß), und Alu-Kartuschen (der DSB sagt, die dürfen nur einmal nachgeTÜVt werden).
  24. Die Twinmaster ist technisch ein DA-Revolver, und was mehrschüssige LuPi angeht eher ein Spielzeug. Ich habe eine Feinwerkbau, allerdings noch eine ganz andere mit CO2-Antrieb. Der Abzug ist super, und die Präzision auch. Nur ganz even CO2, und deshalb nur noch zu Hause zum Spaß nutzbar.
  25. Herdentiere, sage ich nur.
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