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Fyodor

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  1. Der Papierkram ist der gleiche. Ich dachte um den geht es Dir? Es bricht niemand bei Dir ein, und klaut Deine Waffen. Wer das ganz gezielt vor hat, der liest auch hier mit und weiß wo er noch hin muß. Gelegenheitseinbrecher klauen normalerweise keine Waffen, weil sie diese weder benutzen noch zu Geld machen können.
  2. Da ist es dann wiederum egal, ob ganze Waffen oder nur wesentliche Teile davon verlustig gegangen sind.
  3. Wenn Du den Gesetzen entsprechend aufbewahrst, bekommst Du auch bei Diebstahl keinen Ärger.
  4. Laß sie doch einfach bei Dir stehen, was soll da groß passieren?
  5. Das geht mir auch so. Dazu gehört aber auch, daß man Informationen ohne Mehrwert nicht nennt.
  6. Und wozu braucht man die? Jede Waffe die ich in die Hand nehme betrachte ich als geladen und schußbereit. Als erstes vergewissere ich mich selbst, daß dem nicht so ist, behandle sie danach aber weiterhin als wäre sie geladen und schußbereit. Nahezu alle Unfälle passieren mit "ungeladenen" Waffen. Deshalb ist der Ladezustand in der alltäglichen Praxis völlig egal.
  7. §5 (1) 2. Da geht fast alles, und dann mußt Du erstmal beweisen daß dem nicht so ist.
  8. Steht doch oben: Bei persönlicher Eignung ist immer ein Gutachten fällig. Will die Behörde Dir Deine Waffen abnehmen, aber kein Gutachten erstellen lassen, dann zweifelt sie Deine Zuverlässigkeit an, und nicht Deine Eignung. Das kann sie nämlich selbst ohne Kosten tun, und Du mußt dann das Gutachten beibringen damit Du Deine Sachen wiederbekommst.
  9. Ich fände diese Idee gar nicht so schlecht, grundsätzlich. Probleme gäbe es erst, wenn "Mitglieder" beider Organisationen aneinander geraten, weil dann mal wieder nichts gilt. Es hat schon seinen Grund, warum gesellschaftliche Regeln in Form von für jeden gleich geltenden Gesetzen eine räumliche Eingrenzung haben.
  10. Das wäre eigentlich in fast allen Verwaltungsangelegenheiten die beste Lösung. Würde extrem viel Aufwand und Papier sparen.
  11. Da wundert es mich doch, daß sie nicht gleich alles abgeholt haben. Die Auflage, öffentlich zugängliche Waffen lediglich ungeladen zu lagern ist für deutsche Verhältnisse extrem mild.
  12. Einen Ausschluß kannst Du vergessen. Wenn die nicht wollen, bekommst Du die nicht raus. Da müssen sie schon goldene Löffel klauen... haben wir in unserem Verein schon durchgestritten, und verloren.
  13. Mach Dir keine Sorgen... ein normaler Gelegenheitseinbrecher will die Waffen gar nicht, sondern möglichst schnell mit möglichst wertvollem und gut zu verkaufendem Krempel wieder raus. Und der Profi, der zielsicher die Waffen haben will, der hat sein eigenes Werkzeug dabei, und kommt zur Not auch wenn ihr da seid.
  14. Da würde ich eine Untätigkeitsklage einreichen! Nein, ernsthaft... wenn mein noch SB da ist, und den PC noch nicht runtergefahren hat (ich komme arbeitszeitbedingt immer pünktlich zu seinem Dienstschluß zur Behörde), dann dauert das ca. 10 Minuten. Inklusive zweimal das Büro verlassen und die Tür abschließen (dank Zugangsregelungen zum SB-PC mit NWR-Zugriff). Wenn ich Pech habe und er ist schon weg oder auf dem Sprung, dann habe ich die Post zwei bis drei Tage später im Briefkasten. Länger dauert es nur, wenn mal wieder eine Überprüfung fällig wird... die letzte hat zwei Monate gedauert. Da kann aber mein SB nichts für, die Rückmeldungen der anderen Behörden kamen halt nicht bei. Das ist wohl leider die betriebsblinde Sicht eines Verwalters, der seine Arbeit für unverzichtbar für alle hält. Mein SB sagte mir auch, daß er das alles für richtig hält, es muß ja wohl was bewirken, sonst würde man es ja nicht machen. Also Verwaltung als Bestätigung für die Notwendigkeit der Verwaltung. Eine Gefahr geht von Waffen nicht aus, zumindest nicht mehr als von anderen Gegenständen auch. Man schießt sich nicht einfach so über den Haufen... weil man das einfach nicht macht! DAS ist der Grund warum es nicht tagtäglich passiert. Nicht, weil wir eine gute Verwaltung haben, die ohnehin nur 10% der verfügbaren Waffen erfaßt hat....
  15. Das war einfach eine aus der Luft gegriffene Zahl. Ich wusste die genaue Dauer nicht. Trotzdem gilt: sobald die Behörde einen Eingangsstempel drauf gedrückt hat, ist die nicht mehr untätig (überspitzt). Dazu müssen die nicht viel machen
  16. Eine Untätigkeitsklage ist sinnlos. Das geht nur, wenn die Behörde sechs Monate lang Haar nichts gemacht hat, also untätig ist. Sobald sie irgendwas getan haben ist es damit vorbei.
  17. Und das sind dann Profis darin? Wie machen die das? Wenn die das Reh hinter dem Auto her ziehen interessiert es nur keine Sau, weil die machen halt ihre Arbeit. Nur ein Jäger, ohgottohgott, was muß daß für eine verrohte Seele sein...
  18. Wäre mir persönlich ziemlich egal. Wenn er seither sauber ist... Wir hatten recht lange einen Minister, der damals der beliebteste Politiker Deutschlands war. Der hätte, wenn gleiches Recht für alle gegolten hätte, als Mörder verurteilt werden müssen, und jeder wußte es. Aber weil er Joschka Fischer von den Grünen war, war der versuchte Polizistenmord (Steine auf Menschen werfen ist Mordversuch, egal ob Linke das dürfen oder nicht), war das alles nicht so schlimm. Die meisten Menschen in Deutschland haben sich nicht daran gestört.
  19. Nein, es ist nicht gut so. Denn eine der Säulen eines Rechtsstaates ist, dass man Strafen verbüßen kann. Ist die Schuld gesühnt, ist sie weg. So zumindest meine Interpretation.
  20. Ist ein Jäger nicht Profi? Polizei, Feuerwehr und Straßenmeisterei haben eigentlich andere Aufgaben.
  21. Er wird nur als gelöscht markiert, und ist nicht mehr jedem sofort sichtbar. Er bleibt Dir aber lebenslang an der Backe kleben.
  22. "Gleichwertig A" ist ja nicht so schwer... Interessant wird es bei größeren Schränken, die man als B oder noch besseren Schrank zugelassen haben möchte. Die alten Trummer sind teilweise nämlich extrem stabil gebaut. Davon muß man eben nur den SB irgendwie überzeugen.
  23. Ich habe sie von meiner Behördenwebseite heruntergeladen, und hier im Forum als Anhang hinzugefügt.
  24. Ups... stimmt. Trotzdem wäre es mir neu, daß heute noch Aufsichten gemeldet werden müssen. Das oben zitierte gilt nämlich nur beim Schießen von Kindern und Jugendlichen! Für Erwachsene Schützen gilt §11.
  25. Die Verordnung ist für die Behörde bindend, für den Bürger gilt nur das Gesetz. Und da steht nichts darüber drin.
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