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Fyodor

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  1. *facepalm* Ist es nicht, war es nie und wird es nie sein. SI-Einheiten, vollständige und abschließende Auflistung: - Länge l [m] - Masse m [kg] - Zeit t - Stromstärke I [A] - Temperatur T [K] - Stoffmenge n [mol] - Lichtstärke lv [cd]
  2. Das ist gar nicht paradox vor dem Hintergrund, daß die Änderung des WaffG 2003 auch im "Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes" verpackt wurde. Da es sich um massive Änderungen gehandelt hat, die grundsätzlich mehrere Lesungen im Bundestag und einiges an Diskussion erfordert hätten, entschied man sich dazu, denn diese SprengG-Änderung war bereits (ohne die WaffG-Teile) durch die Lesungen, und so konnte das WaffG ohne viel Aufwand und mehr oder weniger an allen Mechanismen vorbei geändert werden.
  3. Viele geben einen sehr niedrigen Betrag an, um die Auktion dann in der Liste "Artikel für die ich biete" gezeigt zu bekommen. Vermutlich weil sie Sinn und Funktion der direkt darunter verlinkten Liste "Artikel die ich beobachte" nicht verstehen.
  4. Ich schaue bei egun und bei ebay grundsätzlich in die Historie eines Verkäufers, bevor ich kaufe. Tauchen dort häufig die selben Käufer, oder sehr oft Käufer mit nur auffallend wenigen Transaktionen auf, dann sehe ich mir diese genauer an. Finde ich dort Unstimmigkeiten, kaufe ich nicht bei diesem Verkäufer. Der Aufwand beträgt nur wenige Minuten, aber ich glaube daß man so die meisten Preistreiber finden kann. Niemand macht sich die Mühe, mehrere Accounts zu "pflegen" (also mit echten Käufen und/oder Verkäufen aufzupäppeln), nur um sie dann zum Preisetreiben zu nutzen. Besonders skeptisch bin ich bei Privatverkäufern mit sehr vielen Transaktionen. Denn das sind sehr oft getarnte Händler, die auch noch an der Steuer vorbei arbeiten. Da hier geltendes Recht ohnehin schon mißachtet wird, vermute ich dort auch eine besonders niedrige Hemmschwelle zum Betrug am Kunden. Als Verkäufer gebe ich auch immer einen Mindestpreis an, mit dem ich leben kann. Das ist nicht mein Wunschpreis, denn je niedriger der Startpreis, desto mehr wird geboten, und desto höher kann (!) der Endpreis ausfallen. Auktionen mit hohen Startpreisen werden oft gar nicht beboten, während der gleiche Artikel bei "ab 1€" deutlich über diesem Startpreis verkauft wird.
  5. Peter Abel ist kein Unbeleckter in der Waffenlobby, und kennt sicher schon die richtigen Leute, auch Anwälte. Es ist einfach eine bodenlose Frechheit was da abgezogen wurde, und ich hoffe daß er da halbwegs gut bei raus kommt.
  6. Alles ohne Logo knacken die sowieso, da wird gar nichts ausprobiert. Ich mache schon lange keine Schlösser mehr an meine Flugreisekoffer.
  7. Nein, gibt es nicht. Es gibt in Deutschland eine Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter. Das ist etwas ganz anderes!
  8. Quatsch.
  9. Zum Zustand dieses unseres Landes mit all seinen 6mm-Flobert-Einzellader-schwingenden 90-Jährigen fällt mir nur eins ein: Ein Lied! "Wir werden alle sterben, haltet Euch bereit! ..."
  10. Es kommt drauf an, was das Ziel war. Wenn man gewollt hätte, daß der "Mangel" abgestellt wird, dann ja. Wenn man aber ganz andere, politische Ziele verfolgt, dann muß man wie geschehen vorgehen.
  11. Leider führt Dein Link ins Leere...
  12. Gibt es nicht. Der Angriff muß rechtswidrig sein (das ist meist einfacher festzustellen), und gegenwärtig. Im Endeffekt mußt Du in Sekundenbruchteilen entscheiden, was später ein Heer von Anwälten und Richtern monatelang analysieren, und dann entscheiden daß Du eine Zehntelsekunde zu spät zurückgeschlagen hast, oder so. Auch ein Unterschied zwischen Recht und "Recht". Nur weil es richtig ist, heißt das nicht daß Du dafür nicht trotzdem verurteilt werden kannst.
  13. In Deutschland muß nur die Verhältnismäßigkeit der beeinträchtigten Rechtsgüter gewahrt bleiben. Wegen einer einfachen Beleidigung darf man niemanden erschießen. Eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gibt es in Deutschland nicht. Wenn er außerhalb Deines Einflußbereichs ist, dann ist der Angriff wohl auch vorüber. Da kann man dann aber auch nicht mehr von Flucht reden. Solange der Täter die Beute in der Hand hat und sich am Tatort befindet, auch wenn er versucht ihn zu verlassen, dauert der Angriff aber an. Nur weil er es geschafft hat Dir den Rücken zuzudrehen heißt das nicht, daß alles vorbei ist.
  14. Wobei die Frage grundsätzlich ganz einfach ist: Daß ein Diebstahl immer ein rechtswidriger Angriff ist, dürfte unstrittig sein. Zum Thema gegenwärtig: Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er nicht beendet ist. Ist ein Angriff auf Dein Eigentumsrecht beendet, solange der Dieb Dein Eigentum noch in seinem Besitz hält?
  15. Hast Du Deine Sachen wieder? Nein? Dann ist der Diebstahl NICHT zu Ende. Als Opfer mußt Du in Deutschland das mildeste zur Verfügung stehende, sofort wirksame und für Dich gefahrlose Mittel wählen. Die beeinträchtigten Rechtsgüter müssen halbwegs verhältnismäßig sein. Bei manchen Dingen kann Diebstahl auch tödliche Gewalt als Abwehr rechtfertigen. Bei Dingen mit geringem Wert eher nicht. Das ist dann eben vor Gericht zu klären. Offenbar wurde es auch geklärt, und das Opfer hat Recht bekommen.
  16. Unser deutsches Notwehrrecht ist eigentlich ein sehr gutes und "opferfreundliches" Gesetz. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so gut geregelt. Ein Dieb der mit seiner Beute davon rennt hat den Angriff selbstverständlich noch nicht beendet, obwohl er dem Opfer den Rücken zu dreht. Und genau so wird es bei uns gehandhabt. Läßt er die Beute fallen, ist der Angriff vorbei, auch wenn er noch frontal steht. In Deutschland hat die Bewegungsrichtung des Täters glücklicherweise nichts mit der zulässigen Notwehr zu tun.
  17. Das kann man so pauschal nicht sagen. Hat der Täter seine Beute noch in der Hand und rennt weg, ist es selbstverständlich Notwehr gegen den andauernden, rechtswidrigen Angriff gegen das notwehrfähige Rechtsgut des Eigentums.
  18. Wer mit dem Sportschießen danach weiter gemacht hat konnte den doch aber bestimmt irgendwann nachtragen lassen, oder?
  19. Auch ein Händler darf eine Waffe kostenlos verwahren, warum denn nicht? Wenn er dafür immer dort seine Munition (vielleicht etwas überteuert) kauft, dann ist das lediglich Kundenbindung.
  20. Genau da sehe ich auch den Knackpunkt. Das hieße nämlich auch, daß die immer wieder vorgeschlagene Lagerung im Schützenhaus zum gleichen Ergebnis führen MUSS, wenn das Beispiel Bestand hat... egal, ob diese freiwillig (kein Platz oder Geld für eigenen Tresor, kein Tresor für nur eine Waffe, etc.) oder erzwungen (Zentrallagerung) geschieht.
  21. Quatsch... er hat doch einer sicheren Fremdverwahrung zugestimmt. Woran kannst Du da seine Unzuverlässigkeit festmachen? Nur weil er nicht darauf besteht, sie zu Hause zu lagern?
  22. Gar nicht.
  23. Mein Gastvater hat sich, als sein Sohn geboren wurde, auch Gedanken über die sichere Aufbewahrung der Jagdwaffe gemacht. Er hat sie dann im Schlafzimmer auf den Kleiderschrank gelegt. Da alle noch leben war das nachweislich sicher genug. Allerdings ist das auch nicht Deutschland, sondern Südstaaten... scheinbar sind die Menschen dort weniger mordlüstern.
  24. Auch da gab es schon Fälle, wo die illegale Waffe zwar eingezogen wurde, der "Täter" aber straffrei blieb, da bereits die Beschaffung der Waffe als von der Notwehr gedeckt erkannt wurde.
  25. Ehrlich gesagt sieht es bei meinem lokalen Waffenladen ganz ähnlich aus. Da ist aber der gesamte Verkaufsraum eine Art Tresor, und das scheint so in Ordnung zu sein. Die Räumlichkeiten wurden erst letztes Jahr gebaut.
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