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Fyodor

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  1. Unser SV-Recht ist sehr weit gefaßt, und meiner Meinung nach eines der besten. Man gesteht uns aber keine Werkzeuge zu, um dieses Recht wahrnehmen zu können. Schußwaffen? Effektive Schlagwerkzeuge? Einhandmesser? Pfefferspray? Alles verboten. Außer Händen und Füßen kannst Du nichts benutzen, auch wenn Du dürftest.
  2. Nein, es ist ein eindeutig wertender Begriff fernab jeder Sachlichkeit. Auch wenn sich der Begriff "Schütze" vom Verb "schützen" ableiten mag, so hat er doch die Bedeutung: [1] jemand, dessen Tätigkeit das Schießen ist [2] derjenige, der einen bestimmten Schuss abgegeben hat [a] aus einer Waffe einen Torschuss beim Fußball
  3. Grundsätzlich gilt das für jeden. Früher ™ haben Bewohner abgelegener Häuser, oder Betreiber einer Tanke am Ortsrand auch noch einen entsprechenden Schein bekommen. Heute muß man schon mindestens zweimal mit Vorankündigung ermordet worden sein, damit es zumindest in Betracht gezogen werden könnte.
  4. Fyodor

    WBK weg?

    Auch eine leere Grüne WBK ist aber ein Dokument das zur Leihe berechtigt. Ich würde auch darauf bestehen, das Dokument behalten zu dürfen. Und ich kenne Fälle, in denen das auch funktioniert hat. Im Endeffekt hat aber (leider) der SB das letzte Wort.
  5. Der versteht so ziemlich JEDER falsch. Die meisten sind sehr überrascht, wenn man es ihnen erklärt.
  6. Den kannst Du aber auch anrufen oder ihm eine Mail schicken... er ist sogar hier im Forum.
  7. Ist webnotar in irgend einer Form an vistaprint beteiligt? Wenn ja, dann wäre das unerlaubte Werbung, und Du darfst Deine Beweise dazu gerne weiterleiten, die Admins kümmern sich dann darum. Wenn nicht, dann ist es ein Hinweis auf ein günstiges Angebot, und Du hast halt Pech dass hier ein Konkurrent von Dir erwähnt wird.
  8. Das ist doch keine Werbung, sondern Hinweis auf ein günstiges Angebot. DAS muß nun doch noch erlaubt sein. Es steht Dir ja offen, hier echte Werbung zu schalten, und ein Gegenangebot zu machen.
  9. Wurde schonmal versucht, ging fürchterlich daneben. Zu keiner Zeit wurde mehr gezogen als während der Prohibition.
  10. Das mit dem Zielwasser stimmt ja auch... eine kleine Menge (!) Alkohol beruhigt Kreislauf, Nerven und Muskulatur, ohne die Reaktion- und Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen. Daß es trotzdem nicht zusammen passt sollte klar sein: Denn die "kleine Menge" wird sonst im Laufe der Zeit immer größer...
  11. Ich rede von "großen" Pils, also 1l. Über einen Abend verteilt kommt sowas schonmal vor. Und wenn man langsam trinkt, wird mal dabei auch nicht sofort aus den Latschen kippen. Obwohl sich der Höchstpegel kaum unterschiedet vom schnellen trinken.
  12. Wie gesagt... Für mich reichen rechnerisch 3 große Pils, um auf die 2 Promille zu kommen. Das ist nicht extrem viel! Für kleinere leichtere Personen geht es noch viel schneller. Und ich trinke weder oft noch viel, bin also nicht daran gewöhnt.
  13. Ein 90kg-Mann muß dazu etwa über 3 Liter Bier trinken. Mit Wein oder Schnaps geht es natürlich viel schneller. So außergewöhnlich viel ist das gar nicht. An einem feucht-fröhlichen Abend kommt das schonmal vor. Allerdings fahre ich dann nicht mehr.
  14. ... aber manche Forenmitglieder schon.
  15. Natürlich. Schließlich wird die Post dafür bezahlt! Klingt komisch, ist aber so.
  16. Als Notschlüssel habe ich bisher nur diese billigen und leicht zu knackenden Rundschlüssel gesehen, die als Haupt-Schloß an einem Tresor nicht klassifizierungsfähig wären. Ansonsten kenne ich noch die Kombination aus Schlüssel- und Zahlenschloß, wobei man beide "Schlüssel" haben muß um die Tür zu öffnen. Das ist aber meist eine etwas andere Preisklasse als ein üblicher Waffenschrank. Wenn es sichere Tresore mit Notschlüssel gibt, ist es ja gut... ich habe halt bisher keinen gesehen.
  17. Das mit dem Notschlüssel kenne ich nur von den billigen Spielzeugtresoren... gibt es das tatsächlich auch bei "echten" ?
  18. Wenn diese A.-Wandhalter als Alternative (!) zum Stahlschrank zugelassen wären, dann würde ich es mir schon überlegen davon welche anzuschaffen, um ein paar besondere Stücke sichtbar zu machen. Das ist aber auch der einzige halbwegs nachvollziehbare Anwendungsfall für die Technologie die ich sehe. Wobei da ein 15,-€ Wandschloß auch reichen würde, und die Präsentation deutlich schöner wäre. Warum haben eigentlich Polizisten, als gutes Beispiel, nicht schon lange diese smart-guns? Wahrscheinlich, weil es sogar im grünen Muschterländle als zu gefährlich angesehen wird...
  19. Genau deshalb mache ich sowas gleich... billiger wird es nicht mehr.
  20. Ich will bei allen Waffen den Eintrag dabei haben. Allein für den Fall, wenn die mit Eintrag mal kaputt geht oder verkauft wird... Übrigens hatte die andere SBin auf den Amt, im Nebenzimmer, die für die andere Hälfte des Alphabets zuständig ist, nur halb so viel berechnet, weil es für sie keine doppelte Arbeit ist einen Eintrag zweimal vorzunehmen...
  21. Bei uns kostet der Stempel für MEB satte 34,-€... und wenn für zwei kalibergleiche Waffen gleichzeitig zweimal der Stempel angesetzt werden muß, zahlt man auch zweimal. Mich haben letzten zwei identische Voreinträge mit jeweils MEB, ein endgültiger Eintrag in WBK und in den EFP zusammen 308,- gekostet. Wenn ich die zweite Waffe erwerbe kommen nochmal die Kosten für Eintragung in WBK und EFP dazu. Werden dann ca. 360,-€ sein, nur für die Verwaltungsakte...
  22. Ja, habe ich gesehen. Selten so einen oden Tatort gesehen.
  23. Ich sehe dabei nur das Problem, daß es keine zwei "gleichen" Waffen mit gleicher Seriennummer geben darf. Eine Rückgabe der falschen Waffe, und Ersatz durch eine modernere Version des gleichen Modells mit gleicher Seriennummer halte ich für ausgeschlossen. Da müßte ja die "alte" aus dem Verkehr gezogen oder umgestempelt werden.
  24. OK, die Formulierung ist doch anders. Das war mein Fehler. Trotzdem würde ich den Witz in der Realität so nicht ausprobieren. Den erstens ist es, wenn Leib und Leben nicht in Gefahr sind, meist zweifelhaft ob tödliche Notwehr gerechtfertigt ist. Erst recht nicht, wenn man sich in der Realität zum weglaufen entschieden hat. Und zweitens wäre dann das Vortäuschen einer Tötung eben nicht das Vortäuschen eine Notwehrhandlung.
  25. Das Töten eines Menschen ist immer eine rechtswidrige Tat. Schau nochmal in die als bekannt vorauszusetzenden Paragraphen zum Thema Notwehr. Da steht "nicht bestraft wird, wer...". Das ist nicht das Gleiche wie eine Legalisierung. Die an sich rechtswidrige Tat wird nur nicht bestraft.
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