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Fyodor

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  1. Man darf nur das baufsichtigen, was man selbst auch besitzen darf (laut meinem Sachkundelehrgang, und ist auch nachvollziehbar). Dabei wurde ausdrücklich erwähnt, daß man Luftdruckschießen ab 18 Jahre beaufsichtigen darf, die Standaufsicht für Feuerwaffenschießen muß jedoch eine WBK besitzen! Das dürfte für den Kandidaten nicht gelten.
  2. Niemand ist auf Dich sauer... ist doch ein interessantes Thema.
  3. Wenn ich im Loto gewinne (eher unwahrscheinlich, da ich gar nicht spiele) schon früher . Da habe ich sogar schon drüber nachgedacht, weil es im Endeffekt über die Jahre billiger kommt. Außerdem hat man dann eine niedrigere Mitgliedsnummer . Ich werde auch mal meinen Eltern vorschlagen, mir die Mitgliedschaft für ein Jahr zum Geburtstag oder so zu schenken...
  4. Ist nicht böse angekommen. Für die meisten ist das wohl wirklich nicht viel...
  5. Ich habe (nach dem Tanken) noch zirka 20,-€ im Monat für mich selbst übrig. Wenn der Benzinpreis weiter steigt, noch weniger. Da ich aber im Odenwald wohne, und der nächste Bahnhof 12 km weit weg ist, und auch kaum Busse fahren, bin ich auf das Auto angewiesen. Und von 20,-€ ist einer schon 5%! Das macht sich bemerkbar, ob Dus glaubst oder nicht. @Rodney: Als Jugendleiter schieße ich kostenlos in unserem Verein, also LP.Mun und Scheiben sind für lau. Ich besitze auch keine eigene Waffe. Die Kosten sind also relativ überschaubar.
  6. Leicder reicht es nicht, eine Waffe einfach so unbrauchbar zu machen. Dazu braucht es einen lizensierten Büchsenmacher, der ein Zertifikat mitliefern muß. Das könnte auch bei dem Teil so sein... andererseits könnte es als abgeschossenes Geschoß gelten, und soweit ich weiß ist sowas wiederum frei erwerbbar.
  7. Leider gibt es keinen Studentenbeitrag... sonst wäre ich auch schon drin.
  8. Wenn das Ding vorher in der Kaserne rumhing, und das legal war (nur daß es dort hängt muß erstmal nichts heißen), dann müßte es zu Hause auch legal sein. Und in Anbetracht der Tatsache, daß man alle möglichen demilitarisierten Waffen kaufen kann, halte ich das sogar für möglich. Hol Dir aber am besten den Rat eines Rechtsanwaltes... FWR könnte auch ein Ansprechpartner sein.
  9. Ist irgendwie verständlich. Schließlich wird da ja eine Stufe niedriger gekauft. Mit einem BE-Führerschein (PKW mit Anhänger) darfst Du ja auch B-Fahrzeuge (PKW ohne Anhänger) lenken.
  10. Dito. Ich habe mich noch in die "leere" Karte eingetragen, und als ich kürzlich korrigieren noch mal nachsehen wollte: Klick auf "Karte" Link, und ich lande auf der Forenhauptseite! Ist da was kaputt, oder gibt es die Karte nicht mehr? :(
  11. Da steht es doch. Vielleicht war die Intention des Gesetzgebers ja auch nur der Bürokratieabbau an einer Stelle, wo die bisherige Regelung einfach zu streng war? Du kannst beim nächsten geplantet Waffenkauf ja gerne auf Dein Recht verzichten, weil Du in dieser Disziplin vielleicht nicht an Wettkämpfen teilnimmst, sondern "nur zum Spaß" damit schießen willst, also kein begründetes Bedürfnis hast. Ach ja: welches sachliche Argument gibt es eigentlich, daß Du überhaupt ein "Bedürfnis" nachweisen kannst (egal bei welcher Waffenart)? Du mußt doch gar nicht schießen, also liegt es sicher nicht in der Intention des Gesetzgebers Dich zum Schießen zu zwingen, indem er Dir ein Bedürfnis aufschwatzt, das nicht da ist. Gibt es sicher keine einzige Sportorndung, die eine solche Waffe zulassen würde? Ich kenne mich da nicht so gut aus. Über einen geeignetten Schießplatz geht es jetzt ja gar nicht.
  12. Welche waffen gibt es denn, die man "niemals" aufgrund eines Bedürfnisses, sondern nur nach WBK gelb/neu erwerben darf? Nenne mir eine einzige.
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