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Ausnahmegenehmigung für vom Schiesssport ausgeschlossene Waffen
Schwarzwälder antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Interessant wird froggers Frage / Problem halt dann, wenn durch die neue EU-Gesetzgebung dann bald auch im deutschen WaffG plötzlich Waffen oder künftig relevante Teile davon wie zu große Magazine mit ggf. unzureichender Blockierung "verboten" sein werden. Dann wäre es natürlich schön, wenn der Verband durch einige Bescheinigungen Besitz UND Benutzung erhalten könnte. -
Hört sich übel an, tut mir leid für dich. Meine Empfehlung: möglichst dicht abschließende Arbeitsschutzbrillen verwenden. Gibt es auch kratzfest und innen ggf. beschlagfrei zu machen, z.B. von UVEX. Damit schieße ich auch oft, denn selbst wenn der Comp Deines Gewehrs dir selber wenig antut - der Comp vom Schiessstandnachbarn aber schon eher...
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Ich vermute mal, manche BDS LV sehen den Erwerb einer Vorderschaftrepetierflinte als über das Grundkontingent hinaus gehende Langwaffe an. Tatsächlich gibt es eben 2 KW und 3 halbautomatische LW auf WBK grün als Grundkontingent. Alles was darüber hinausgeht und nicht auf WBK gelb erhältlich ist, wird dann nur unter "Kontingentüberschreitung" bewilligt - die 4. HA-Waffe genauso wie der 1. Vorderschaftrepetierer. Und für Kontingentüberschreitungen sind eben Wettkampfteilnahme als Voraussetzung für die Befürwortung erforderlich. Ich sage jetzt nicht, dass vorgenannte Interpretation richtig ist; das dient nur zum Verständnis, warum manche LVs Wettkampfteilnahmen sehen wollen. Allerdings gibt es einen einfachen Tipp, wie man trotzdem zu seiner Pumpe kommt: Man beantragt eine HA-Flinte innerhalb des Grundkontingents und kauft sich dann ein umschaltbares Modell, wie z.B.: Benelli M3 in zig Versionen Franchi SPAS 15 https://shop.strato.de/epages/15475662.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/15475662/Products/SPAS Saxonia Semi Pump http://www.egun.de/market/item.php?id=6440138 Pallas PA 111 oder PA 145 http://waffen-joray.ch/pump-action/pump-action-umschaltbar-auf-semi-auto-pallas-detail u.v.a. Die "Umschaltbaren" sind besser als ihr Ruf. Mit der Spas15 kann man auch im Repetiermodus bei Fallscheibe (4404) im vorderen Drittel der DM landen - mit minimalem Trainingsaufwand. Grüße Schwarzwälder
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Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde
Schwarzwälder antwortete auf Joseph Estrada's Thema in Waffenrecht
Danke für den Hinweis. Hier steht auch der Link zum Urteil: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141107U6C1.07.0 Wie das BVerwG im Falle der "Alten Gelben" WBK entscheiden würde, wäre u.U. doch spannend. -
Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde
Schwarzwälder antwortete auf Joseph Estrada's Thema in Waffenrecht
Ja. Aber WBK gelb alt ermöglicht m.W. auch Waffenerwerb von Einzelladern, die so nicht exakt in einer SpO zugelassen sind. Bei WBK gelb neu geht das nicht, da muss für jeden Waffenerwerb eine konkrete Disziplin eines zugelassenen Verbands benannt werden können. -
Darf ich mir noch einen A-Schrank kaufen oder nicht?
Schwarzwälder antwortete auf ToBo's Thema in Waffenrecht
Nein. Den Schrankkauf meldet man doch sowieso seiner Behörde - oder diese frägt eben periodisch (wie bei mir) nach den Behältnissen. Die korrekte Aufbewahrung muss nachgewiesen werden, da reichen schon die jetzigen waffenrechtlichen Regelungen. Wenn allerdings ToBo seinen A-Schrank beim Baumarkt um die Ecke per Barzahlung kauft und der Kassenbon verloren geht oder unleserlich wird, dann steht man u.U. dumm da, wenn es um spätere "Altbesitzerregelungen" geht. Daher mein Tipp, die Schrankanschaffung in dem Fall von sich aus SOFORT der Behörde zu melden. Habe ich auch gemacht. -
Darf ich mir noch einen A-Schrank kaufen oder nicht?
Schwarzwälder antwortete auf ToBo's Thema in Waffenrecht
Also endgültig beschlossen ist m.W. noch nichts! Mein Tipp: Wenn Du nach einem A-Schrank für Langwaffen Ausschau hältst, dann nehme gleich einen Euronorm S1 Schrank. Die EN 14450-Euronorm "S1" ist die eigentliche Nachfolgenorm von VDMA "A", hat Normverbesserungen an der Schließmechanik, ist als Norm überwacht und zwar durch zerstörerische Prüfungen und wiegt dennoch praktisch gleich viel wie ein reiner A-Schrank. Aufpreise so 20-30 EUR, zu A, jedenfalls idR immer noch sehr bezahlbar. Hausratsversicherungen setzen idR höhere Versicherungswerte für S1/S2 als für A/B fest und wenn Du ohnehin öfter im Ausland bist, hast Du mit Glück die Chance, dass ein Euronorm-Schrank dort anerkannt wird. Ich hatte in Norwegen einen "B-Schrank" mit, der sicher besser war als deren "FG" Schrank. Das half aber nichts, anerkannt wurden nur Euronorm oder FG-Schränke... Mit etwas Glück wird bei den parlamentarischen Beratungen doch noch statt EN 1443-1 mit 0/I die Euronorm EN 14450 S1/S2 festgesetzt. Noch ist unsere Lobby diesbezüglich aktiv. In jedem Fall: Schrankkauf sofort der Behörde melden! Damit Ansprüche auf Altbesitz gewahrt bleiben. -
Wenn dem so wäre, warum fangen dann jetzt erst so richtige Aktionen unserer Verbände GEGEN 0/I und FÜR S1/S2 an? https://www.bssb.de/bssb/Verband-Startseite/2017/Parlamentsvorlage_Berlin_2017_n.pdf Ich glaube, darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Auch die Tresorherstellerlobby ist sich nicht bewußt, was sie damit angerichtet hat. 20.000 verkaufte S1/S2 Schränke für LWB sind mehr Umsatz als 2.000 0/Ier Schränke pro Jahr. Was so oder so nicht sein darf, ist aber eine falsche Bewerbung oder falsche Zertifizierung der Euronorm-Schränke. Deshalb werde ich in meinem Fall nicht locker lassen, gerade weil es einer der namhaftesten Tresorverkäufer in D ist, der da so fahrlässig mit Zertifizierungen umgeht... Grüße Schwarzwälder
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Schwarzwälder antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Deutschland (und u.a. Frankreich) haben die Verschärfungen in der EU doch teils vorangetrieben. Die deutsche Regierung wollte es so, also kann man nicht sagen, die EU ist schuld. -
Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde
Schwarzwälder antwortete auf Joseph Estrada's Thema in Waffenrecht
Völlig einverstanden, der TE muss Angaben machen. Alles andere bleibt Spekulation (das gilt sowohl für die Annahme "bloßes 2. Formblatt" als auch für meine Annahme "2 WBK gelb alt+neu"). Andererseits: Wenn er jetzt einige Jahre lang KEINE Waffe auf gelb erworben hat und früher eine ganze WBK gelb voll gemacht hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die "alte" gelbe WBK eben doch noch eine WBK gelb alten Rechts war, die er langsam über viele Jahre gefüllt hat, denn im Turbogang eine WBK gelb neu zu füllen (2/6 gilt auch hier!) und dann plötzlich über einige Jahre gar nichts mehr kaufen - ist zumindest seltsam/weniger wahrscheinlich. -
Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde
Schwarzwälder antwortete auf Joseph Estrada's Thema in Waffenrecht
Genaues Lesen und etwas Kombinatorik: Die "leere" WBK gelb wurde nach §14,4 WaffG erteilt; es handelt sich also um eine "neue" gelbe WBK. Auf diese neue gelbe WBK ist noch kein Erwerb erfolgt, sie ist "leer" wie die Behörde schreibt. Die Behörde schreibt nichts von weiterem "Formblatt", sondern von einer (konkreten) Sportschützen-WBK. Die "volle" gelbe WBK wird wohl keine WBK gelb neuen Rechts sein. Wer tut sich zweimal den Bedürfniskrampf an, wenn er einfach nur bedürfnislos ein neues Formblatt bekommen kann. War die alte Gelbe WBK hingegen eine WBK gelb alten Rechts und die seit Jahren leere/ungenutzte Gelbe WBK eine neuen Rechts dann macht das Schreiben der Behörde etwas mehr Sinn (ja, formal nicht perfekt, aber nachvollziehbarer). Daher mein Einwand. Wobei ich schrieb: "ggf." (ganz genau weiß es natürlich nur der TS, aber der schweigt seither). Umgekehrt: Woraus schließen denn alle, dass es sich bei der "leeren" Gelben nur um ein Formblatt/Erweiterung einer WBK gelb neuen Rechts handelt? -
Merkwürdiges Schreiben von meiner Behörde
Schwarzwälder antwortete auf Joseph Estrada's Thema in Waffenrecht
Die Erlaubnis wurde für eine "neue" Gelbe WBK erteilt (für Waffenerwerb gem. §14,4 WaffG) und bislang lt. Schreiben des Amtes noch nicht "genutzt". Dass eine weitere (ggf. Alte Gelbe WBK) schon vorhanden und voll ist, bedeutet nicht, dass auch für die Neue Gelbe WBK ein Bedürfnis automatisch unendlich weiterbesteht, wenn es nie genutzt wird. Auch ich musste erstmal ein neues Bedürfnis für eine WBK gelb "neuen Rechts" vorlegen, bevor ich die neue WBK gelb bekam. Die WBK gelb alten Rechts (mit ihren Vor- und Nachteilen) behielt ich weiter. Wenn also für die WBK gelb neuen Rechts ein neues Bedürfnis vorgelegt werden muss, dann muss dieses Bedürfnis auch irgendwann geltend gemacht werden durch Waffenerwerb. Da hilft die Sportschützeneigenschaft insgesamt und andere WBKs (Grüne, WBK gelb alten Rechts, rote etc.) nicht weiter. -
Der Waffenbehörde mag das *noch* egal sein. Ich hoffe ja noch immer, dass im neuen WaffG die Euronorm 14450 S1/S2 gültig werden wird - DANN wird das der Waffenbehörde sicher NICHT egal sein, ob S2 beworben und berechnet, aber nicht "drin" ist. Ansonsten ist es u.U. auch der Hausratversicherung nicht egal. Verbraucherzentrale ist aber ein guter Tipp, danke.
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Wollte nur kurz berichten, wie der Waffenschrank-Lieferant das gelöst hat. Ich habe eine Email bekommen: In der Anlage war ein kleines Schriftstück ohne Briefkopf o.ä. in dem formlos bestätigt wurde: "Innentresor Sicherheitsstufe B" Keine Unterschrift/Faksimile, keine Zertifikatnummern, kein Verweis auf S2. Der deutsche Waffenschranklieferant begnügt sich mit der Behauptung: B (Deutschland) = S2 (Europa), d.h. die Normen seien gleichwertig, was natürlich Quatsch ist. Der Schrank wird derzeit weiter online angeboten und weiter mit dem frechen Verweis auf Sicherheitsklasse S2. Eigentlich ein klarer Fall für unlauteren Wettbewerb. Aber mit Legalwaffenbesitzern kann man es ja machen. Es wundert mich, dass den anderen Käufern wie auch den Mitbewerbern das alles egal ist. An wen kann man sich wenden, wenn man das ungute Gefühl hat, ein Euronorm-Schrank verfügt nicht über die Euronorm? Welche EU-Stelle ist für die Zertifizierungsüberwachung und damit meinen Fall zuständig?
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Schwarzwälder antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Eine Totalablehnung ist leider nicht besonders hilfreich in dem Fall, auch wenn sie noch so rational begründet wäre, wie ProudNRAMember anführt. Selbst der CDU Mann hat bei der 1. Lesung im Bundestag klar gesagt, dass die alte Vdma Norm ausgelaufen sei und deswegen zwingend Handlungsbedarf gesehen wird. Manchmal muss man seine Lobbypolitik eben den realen Gegebenheiten anpassen. Ausserdem sind jetzt der Sprung von VDMA A/B zur Euronorm 14450 S1/2 mit einem Nachteil von 20 Bis 30 Euro betroffen, das war es. Dafür bekomme ich als Endkunde eine sicherere Schlosstechnik, eine Überwachung der Norm samt zerstörerischer Prüfung und damit Schutz vor schwarzen Schafen und last not least eine EU weit gültige Norm, sodass ich damit problemlos umziehen kann. ACH ja, höhere Versicherungswerte in der Hausrat sind mit S1/2 auch noch möglich. Also 4 fette Vorteile für 20 Bis 30 € Mehrpreis und v.a . ohne Mehrgewicht . Was gibt es da zu diskutieren???? Wer S1/2 in seiner Lobbyarbeit nicht spätestens jetzt ins Spiel bringt, agiert ganz klar gegen unsere Interessen!!! -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Schwarzwälder antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
So 7 Seiten Thread und nirgendwo (mein Post ausgenommen) eine Diskussion zur eigentlichen Nachfolgenorm von VDMA A/B - nämlich der Euronorm 14450 S1/S2. Diese EU-weit genormten, einer zerstörerischen Prüfung unterliegenden und v.a. bei Schließtechnik verbesserten Schränke gibt es lange genug auf dem Markt, sie sind erträglich leicht zu bauen und kaum teurer als A/B. Leider dreht sich die Diskussion hier nur um den Altbesitz. Des Pudels Kern ist doch, ob 0/I Schränke künftig Pflicht werden oder eben A/B-ähnliche, neuer genormte ausreichen. o/Ier werden sehr schwer , sodass v.a. der Transport schwierig/kostspielig sein wird, aber auch das Aufstellen oft problematisch und der Preis dürfte etwa doppelt so hoch sein wie S1/S2. Der VDMA selber hat 2003 die S1/S2-Euronorm 14450 als Nachfolgenorm für VDMA 24992 benannt, das Papier des VDMA ist hier bei WO downloadbar. Warum kommt kein Politiker darauf, dann auch wirklich S1/S2 in den Gesetzestext reinzuschreiben?? Das ist unterirdische Lobbyarbeit unserer Interessenvertreter, v.a. Pro Legal erwähnt 14450 in seinem langen, hier im Thread eingestellten Beitrag kein Stück. Auf schwammige Altbesitzerformulierungen kann ich verzichten. Schlimmstenfalls fungiert man seinen alten A-Schrank zum Munitionsschrank um und kauft nen leichten S1-Schrank billig dazu. Davon geht die Welt nicht unter. Aber für manchen wird sein Hobby superteuer und hochkompliziert, wenn er für den nächsten Waffenerwerb dann ein sündteures 200+ kg Trumm mit 0er Norm dazukaufen darf. DAS tut weh! -
Die S-Klassifizierungen sind schon jetzt relevant, wenn es um Hausratsversicherung und Werte geht, da bieten A/B ggf. erheblich mehr als S1/2. Die EU-Zertifizierungen können auch beim Umzug ins EU-Ausland wichtig werden, wie ich früher erleben durfte. Da konnte ich mit meinem B-Schrank nix anfangen, weil Norwegen auf "FG" bestand oder eine EURO-Norm, deren FG ist eher so zwischen A und B anzusiedeln, ich musste mir also brav den minderwertigeren FG Schrank dazukaufen, damit die Behörde zufrieden war. Nur die EU-Norm macht glücklich! Waffenrechtlich sind S1/2 noch immer eine Option anstelle A/B, noch ist nichts entschieden, außer das A/B in Zukunft, wenn überhaupt, dann nur noch für Altbesitzer von Wert ist Meine Frau hat den Schrank übrigens der Behörde gemeldet. Daraufhin kam ein Fax: Damit ist klar, dass die Euro Norm wichtig ist. Ob S1/S2 oder 0/I werden wir noch erfahren, aber VDMA verliert die Gültigkeit. Und bei Neubeantragung (mir ist nicht ganz klar, ob die Mitarbeiterin jetzt auch die Neubeantragung einer neuen WBK bereits registrierter WBK-Inhaber meinte, was ja hier bei WO schon so behauüptet wurde), wird's eng, ganz eng.
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Also bei dem Schild ist ein dickeres - wahrscheinlich metallenes - Schild drin, wohl festgeklebt (nicht genietet oder geschraubt), welches S1 auch bestätigt. VDMA A/B sind zusätzlich durch eine dünne Klebefolie mitbescheinigt. Weder auf der Innentüre noch auf der großen Außentüre ist hingegen ein Hinweis auf S2. @Gruger Einfache Antwort: Weil ich schon ein paar Waffenschränke erworben habe. Dass man beim erstenmal auf die Nase fällt, ist natürlich weniger wahrscheinlich als nach dem 5., 6. ...Erwerb. Spezifische Antwort: Bei dem Schrank ist es den meisten wahrscheinlich egal, ob S2-Innenfach oder nicht. Die meisten denken A/B reicht, um forever glücklich zu sein und kennen die derzeit laufende Gesetzgebung gar nicht. Die Erfahreneren hoffen ggf. auf Altbesitzerregelungen, denen ist's dann auch egal. Aber wenn man den Schrank ggf. ml an den Sohn weitergeben wird, wird es u.U. eng. Wenn die Euronorm 14450 doch noch im Gesetzgebungsweg reinfindet, wäre der Schrank voll ok, da er dann für Kurz- und Langwaffen geeignet und jederzeit mit gut 80 kg auch vom Sohn fürs Studium/Umzug mitgenommen werden kann. Ist die Zertifizierung nicht normgerecht, fragt man sich, wer bei einem Diebstahl/Schadensfalle dran ist.
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Der Satz ist windelweich formuliert in der Email, das stimmt. Beworben und auf der Rechnung des Lieferanten klar deklariert ist allerdings: "Innentresor B nach VDMA Mai '95 und S2 nach PN-EN 14450; 2006" Die Zertifizierung umfasst bei EN 14450 oder allen Euronorm Schränken ja immer eine zerstörerische Prüfung. Insofern muss es eine Zertifikatnummer mit Datum geben, wann und wo diiese Zertifizierung durch die zerstörerische Prüfung auch erlangt wurde. Es sei denn, es gibt für Innentresore generell Erleichterungen dergestalt, dass die zerstörerische Prüfung des Außentresors reicht und für die "S2"Norm erleichternd nur additiv bestimmte Bauvorgaben zu beachten wären. Ist mir allerdings nicht bekannt, dass das so geregelt würde, aber vielleicht weiß ja jemand was.
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Hallo HBM, beim Lieferanten habe ich nochmals nachfragt. Leider scheinen 2 Monate Reaktionszeit üblich. Beim Sachbearbeiter nachzufragen halte ich generell für keine so gute Idee. Wenn man allzu ahnungslos immer alles gleich mit der Behörde klären lässt, entstehen oftmals ungeahnte Schwierigkeiten, statt Lösungen. Man sollte sich gründlich vorinformieren, wozu WO sicher eine gute Anlaufstelle ist. In diesem Fall könnte es sein, dass die Behörde dann den schrank vor Ort inspizieren möchte und gleich mal 3stellige Kosten entstehen. Hinzu kommt, dass die o.g. Email-Erklärung natürlich nicht sehr vertrauenserweckend ist und so einen angesehenen Lieferanten nicht gut aussehen lässt. D.h. Dein Tipp schädigt den Lieferanten bzw. schadet dessen Image, denn ich würde ihn so bei der Behörde anschwärzen, die dann womöglich breit gegen ihn einschreiten MÜSSTE, weil er den Schrank ja weiter im Angebot hat/verkauft. Mein Beitrag soll hier hingegen niemand schädigen, weil ich den Lieferanten nicht benennen werde, auch nicht per PN. Dazu schweige ich wie ein Grab. Was mir aber am meisten geholfen hätte, sind nicht Meinungen, sondern Wissen, inwiefern der Schrankhersteller kennzeichnen muss. In Zukunft wird es nur noch Euronorm-Schränke geben (ob 14450 oder EN 1143-1 werden wir bald wissen) und ähnlich wie damals 1996 nach VDMA A/B wird sicher bald ein ruinöser Preiswettbewerb losgehen. Dann ist es für LWB doch gut zu wissen, welche Art des Zertifizierungsnachweises bei Euronorm-Schränken erforderlich ist. Wenn da nur lose beigelegte Kopien oder Email-Erklärungen ausreichen, weil der Lieferant und/oder Hersteller sowieso immer haften und der LWB aus dem Schneider ist, umso besser. Wenn aber nicht (und das ungute Gefühl habe ich), wäre es im Interesse der LWB-Gemeinde, dies früh zu klären bei WO. Grüße Schwarzwälder
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Ich habe einen Waffenschrank im Dezember 2016 bestellt, dieser sollte die Norm A mit B-Innenfach und die Euronorm 14450 S1 mit S2-Innenfach erfüllen. Diese Normen wurden mir auch nochmals per Email im Januar bestätigt. Als der Schrank ankam, war ein Etikett bezüglich VDMA A und Euronorm S1 drin, jeweils mit vertrauenerweckendem Siegel. Die B-Schrank-Norm wurde per aufgedrucktem Satz mitbestätigt, aber nichts von S2-Norm. Nach div. Nachhaken per Email, Fax und eingeschriebenem Brief, kam jetzt folgende Email (anonymisiert) bei mir an: Ich dachte erst: das kann nicht sein. Gefordert hatte ich zumindest das Nachsenden eines Klebeetiketts. Reicht tatsächlich eine Email-Bestätigung des Herstellers aus? Welche Kennzeichnungspflichten sind denn mit Euronorm-Waffenschränken verbunden? Würdet ihr jetzt die Email-Bestätigung der ansonsten sehr angesehenen Firma in den Schrank einkleben und Kurzwaffen darin einlagern? Wie reagiert die Behörde bei sowas? Grüße Schwarzwälder
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Naja, ganz so einfach ist es nicht. Über "den Anschein" urteilten früher die LKA - und jetzt das BKA. Und da gibt/gab es eben Differenzen im positiven wie negativen Sinne. Ein Beispiel: Das alter OA-UG in der Urversion war von einigen Bundesländer (u.a. Bayern) für anscheinsfrei angesehen worden und von Sportschützen erwerbbar. Das BKA sah das dann ab 2003 anders, d.h. die alte OA-UG Urversion durfte nicht mehr an Sportschützen veräußert werden, es bedurfte vielmehr eines dicken Laufes und Sporthandschutzes, um als "OA-UG Sport" weiter an Sportschützen veräußert werden zu können.
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Soweit eine wirklich gründliche Aussage eines Politikers. Man hat sich für die Antwort Zeit genommen und eben nicht nur blabla geliefert. Trotzdem sind die Argumente teilweise falsch und es rächt sich, dass unsere Lobby und auch viele hier bei WO einfach nur eines wollten: Besitzstandswahrung. Die haben wir bekommen, aber ansonsten viel Mist. Natürlich - auch wenn das bei WO viele nicht einsehen wollten - treibt der Umstand, dass die alten VDMA-Normen A+B ausgelaufen sind, die Politiker zum handeln. 3 Kritikpunkte von mir dazu: Der o.g. Abgeordnete ist dabei offenbar nicht im Ansatz auf die eigentliche Nachfolgenorm EN 14450 bzw. S1/S2 statt A/B hingewiesen worden. Das rächt sich jetzt. Desweiteren ist die Betrachtungsweise zur Deckenlast von 1,5 kN/m² natürlich ein Witz. Ein 0er Schrank wiegt günstigensfalls leer 200 kg bei einer Standfläche von ggf. 60x40cm = 0,24 m²Jetzt stecke ich 5 Waffen mit Glas a 5 kg und 100 kg Munition+Zubehör rein, dann habe ich 325 kg/0,24 m² = Flächenlast von 13,3 kN/m². Somit habe ich die vom Politiker als ausreichend empfundene Deckenlast von 1,5 kN/m² um fast das Zehnfach übertroffen! Sodann ist natürlich die Aussage, in 10 Ländern Europas seien in den letzten Jahren 120 Schränke aufgebrochen worden, etwas witzlos. Was für Schrankklassen hatten wir denn da? Kleiderschränke? In welchen Ländern Europas ging das denn ab? Nicht vergessen: In manchen Ländern Europas herrscht(e) Bürgerkrieg! Das ganze taugt doch als Argument sehr wenig, um EN14450-konforme Waffenschränke S1/S2 jetzt zu verbieten. Grüße Schwarzwälder
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Waffenrechtlich ist der Zukunftsmarkt ganz klar KK. Mit Glück noch KK-Halbautomaten, wenn die Grünen gnädig sind. ProudNRAMember hat schon öfter hier auf seinen KIDD-Abzugskit für die Ruger 10/22 verwiesen. Es ist der einzigste 2-Stage-Trigger für die Ruger 10/22, noch dazu justierbar nach unten bis unter 500 Gramm Abzugsgewicht, aber auch problemlos mittels Schrauben BDS-konform auf > 1 kg Abzugsgewicht zu bekommen. Ein Spitzenprodukt für eine immer größere Nutzerschar, weil Ruger 10/22 in verschiedensten Variationen immer mehr die Schützenstände erobern. Näheres kann man hier zu den KIDD Produkten aus den USA lesen, incl. Videos: http://www.coolguyguns.com/Two-Stage_c_19.html Ich bin ziemlich überzeugt: In Zukunft gehen die KK-Halbautomaten-Titel auf der deutschen Meisterschaft BDS nur noch unter den wenigen KIDD-Eignern weg! Leider wird so ein Spitzenprodukt europaweit fast nur über England vertrieben. England ist waffenrechtlich jetzt suboptimal für sowas. Die Engländer brauchen aufwändige Importerlaubnisse für die Abzugsteile aus den USA und wehe, der Importeur zieht um oder so, dann geht der ganze Zirkus von vorne los. Will der englische Generalimporteur dann an einen deutschen Schützen verkaufen, bedarf es wieder aufwändiger Exporterlaubnisse ("SIEL application"), die ab gesehen von den Umständen auch etwas kosten. Demzufolge läuft der Kauf in England zäh. Ich habe im November über 400 EUR für einen "in stock" trigger bei RFD abgedrückt und muss bis heute warten. Die Exporterlaubnis nach D ging inzwischen durch, aber jetzt klemmt es wegen Umzug an der Importerlaubnis (d.h. der englische Importeur kriegt seine von KIDD fertig gepackten Kartons nicht nach GB, weil GB ihm erst eine neue Importerlaubnis erteilen muss wegen Adressänderung) und die damalige Listung "in stock" war angeblich schlicht ein Fehler. BTW: Wie lange kann man denn sein Geld via Kreditkarte zurückfordern? Wie auch immer: Ich möchte an der Stelle mal deutschen Waffenhändlern Mut machen, sich hier als Generalimporteur anzubieten. Besserer Service sollte easy machbar sein und NOCH sind unsere deutschen Gesetzgeber nicht ganz so affig wie die Engländer, als dass wegen jedem Langwaffen-KK-Abzugsteil solch enorme Bürokratie losgetreten wird. Oder kennt jemand schon KIDD-Produktvertreiber in D?
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Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Also man muss hier sicher unterscheiden, ob man eine Kompletteinstufung möchte, d.h. z.B. neue Waffe importieren, die dann auch hinsichtlich einer evtl Kriegswaffeneigenschaft und hinsichtlich verbotener Merkmale (mit einfachen Mitteln auf Vollautomatik zu bringen etc.) überprüft wird. Eine solche kostet in der Tat wohl 500,- plus x EUR (so die Foreninfo vor Jahren, deckt sich im wesentlichen mit Deinen Angaben). Für 50 EUR gibt es nur eine Beurteilung des Anscheins. D.h. für Waffen, die schon einen Komplettbescheid haben, aber eben ggf. optisch umgeändert wurden (Schaft, MFD, Zweibein u.dgl.) gilt dann dieser reduzierte Satz. Ist auch nachvollziehbar, weil bei letzterem auch nur Bilder und keine Waffen eingesandt werden und der Behördenaufwand insgesamt erheblich geringer ist, insbesondere das BMWi dann gar nicht befasst ist.