

Parallax
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Längere Lauflänge KW-WS & Austauschläufe als Sportordnung zulässt
Parallax antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Bei den meisten ist es eher Kompensationsverhalten bzgl. mangelndem Selbstbewußtsein. Weshalb der typische Deutsche Autofahrer ja auch grundsätzlich "einen Tacken schneller" als erlaubt fährt. Denn einfach das maximal zu fahren was aufm Schild drauf steht - das geht nicht, dann schrumpft er in der Hose ja noch mehr. 🙂 Weshalb Karosserien derzeit ja auch immer unförmiger und größer werden. Auch dort wird massiv kompensiert. -
Nachfolger für bestehende Pistole gesucht - was ist zu beachten?
Parallax antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
Kannst Du Deinen persönlichen Kreuzzug gegen FG der hier völlig off-topic ist bitte irgendwoanders hintragen? -
Ebent. Ich hätte keine Lust vor Gericht diskutieren zu müssen wie viele "Handgriffe" ggfs. notwendig gewesen wären... Aber es gehört in WO ja zum guten Revoluzzer-Ton, die Grenzen rechtlicher Regelungen grundsätzllich ausreizen zu müssen... und wer das nicht tut ist gleich ein "Bückstück". 🤮
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Üben muß nur wer nicht verstanden hat. Keine gute Basis. Die paar ganz wenigen Fakten (Zahlen) die man auswendig kennen sollte (z.B. gefährliche Entfernungen etc.) schreibt man sich beim Lernen aufn nen Zettel den man dann entweder sich vor der Prüfung nochmal kurz anschaut und damit im Kurzzeitgedächnis speichert (so hab ichs gemacht), oder lernt sie halt zur Not auswendig. Den Rest sollte man verstanden haben, dann können Fragen kommen wie sie wollen... Erlebe leider viel zu oft Kameraden die frisch aus bestandenen Prüfungen kommen aber ein mangelndes Wissen und Verständnis zur Schau stellen und mich grübeln läßt wie man so bestehen konnte. Vermutlich stumpf Fragen auswendig gelernt. 😞 Deshalb finde ich offizielle Fragekataloge auch gaga...
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Wobei "Handgriff" auch ein herrlich unbestimmter Begriff ist...
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Startpunkt Regelüberprüfung Bedürfnis seit 1.9.2020
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
.oO( was hat das alles mitm Topic des Threads zu tun? ) -
Eine echte WO Premium-Antwort. 🙌 Wobei inhaltlich ausnahmsweise nicht falsch, aber auch in keinster Weise die Frage beantwortend. Nebenbei: wenn man richtig lesen kann und nicht nur mal wieder "einen raushauen" will, dann erkennt man, das meine Frage nicht auf Erwerb vom Händler beschränkt war, und auch nicht insinnuiert hat das es früher Privatkäufen anders gewesen hätte sein sollen.
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Was passiert eigentlich wenn man zwischen Erwerb und Eintragung in eine Kontrolle gerät? Hat die Polizei die Möglichkeit, das NWR realtime abzufragen?
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Autobahnpolizei entdeckt Halbautomaten bei Kontrolle
Parallax antwortete auf Rubberduck70's Thema in Allgemein
Dieses verstrahlte Verschwörungsgeschwurbel hätte wenn es nicht so traurig wäre wirklich Unterhaltungswert. -
https://finance.yahoo.com/news/remington-auctioned-off-seven-bidders-015154516.html
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So? Kannst Du dafür die Rechtsgrundlage im aktuellen WaffG & AWaffV zitieren? Hint: es gibt seit dem 1.9. keine Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren mehr. Aber es ist schlau eines in den Jahren 4+5 sowie 9+10 nach erster Bedürfnisprüfung durch die Behörde (wobei der genaue Startzeitpunkt des 5-Jahres-Intervalls nicht genau definiert ist) zu führen um problemlos den Nachweis gegenüber dem Verband für die Bedürfnisprüfung nach §4 Abs. 4 WaffG zu führen.
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"Glaubhaftmachungs-Booster". Eine Liste ist schnell zusammengeschrieben - diverse Unterschriften und Vereinsstempel sind nicht mal eben mehr so einfach zu faken bzw. das zu tun hat dann wohl auch rechtlich eine andere "Qualität". Aber ja, es ist nirgends definiert wie ein Schießbuch auszusehen hat.
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Frag ihn doch mal spaßeshalber wo Du nachlesen kannst, wie ein "korrektes" Schießbuch auszusehen hat - Mindestangaben etc.
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Vergleich Version heute/ab morgen gültig: https://www.buzer.de/gesetz/2881/v251429-2020-09-19.htm
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Startpunkt Regelüberprüfung Bedürfnis seit 1.9.2020
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Auch ein Privatmensch kann Rechnungen/Kaufquittungen schreiben, oder einfach einen Kaufvertrag, der natürlich nur wirksam wird, wenn Du auch letztlich ne Gelbe vorweisen kannst (hat den Vorteil, daß die Waffe automatisch wieder in die Inhaberschaft des Verkäufers zurückfällt falls Du letztlich keine WBK vorlegen kannst). Übersehe ich was? Zumindest auf Grün habe ich schon hier mehrfach gelesen das Leute das erfolgreich so gemacht haben bevor sie den entsprechenden Voreintrag hatten... und zwar teilweise schon Monate davor. Braucht man halt nen Verkäufer der das Heckmeck mitmacht. -
Startpunkt Regelüberprüfung Bedürfnis seit 1.9.2020
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Abgesehen davon das er sich schon korrigiert hat, ginge es, wenn auch umständlich. In Laden, kaufen, Rechnung etc. zum Amt, Gelbe ausstellen lassen gleich mit Eintrag, und dann mit der Gelben zum Laden und Waffe abholen ("erwerben"). -
Startpunkt Regelüberprüfung Bedürfnis seit 1.9.2020
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Auf welchem Text im aktuell gültigen WaffG basierst Du diese Meinung? -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
Parallax antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Mein Punkt war, warum man nicht gesagt hat: ab 1.9.2021 sind die Dinger verboten, es seie denn der Altbestand wurde vorher gemeldet/BKA-genehmigt. Damit wären die Teile unzweifelhaft bis 31.8.2021 legal. So wie es jetzt läuft sind sie bereits jetzt verboten, aber es soll nicht verfolgt und bestraft werden weil derjenige könnte ja bis zum 1.9.2021 noch anmelden bzw. Genehmigung erhalten?! Wenn ich sowas in der freien Wirtschaft sehe, dann hat das eigentlich immer einen Grund: da mußte ein Ziel zu einem bestimmten Datum erreicht werden um einen Bonus einzustreichen, auch wenn das Ziel nicht wirklich bis dahin realisiert werden kann, man also zu so einem "Kunstgriff" greifen muß um behaupten zu können, das Ziel bereits zum frühen Zeitpunkt erreicht zu haben. So wie das Schiff das schon dem Käufer übergeben wird aber noch keine Inneneinrichtung hat und damit unbrauchbar ist. Hauptsache man hat den Liefertermin gehalten weil im Vertrag nicht drin stand daß zum Liefertermin schon Einrichtung drin sein muß. -
Startpunkt Regelüberprüfung Bedürfnis seit 1.9.2020
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
"steht da nicht", da nur definiert ist, das "alle fünf Jahre" geprüft werden soll. Ich würde aber einer Interpretation "fünf Jahre nach der letzten Prüfung" zugeneigt sein, denn das fünf-Jahres-Intervall ist eben an nichts geankert. -
Startpunkt Regelüberprüfung Bedürfnis seit 1.9.2020
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Jep, und geprüft würden die "letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses". In diesem Zusammenhang, stellt sich mir auch die Folgefrage, wann ist der Zeitpunkt "der Prüfung" zu terminieren? Wann sie laut Gesetz fällig ist, also am 15.09.2022? Wann die Behörde intern den Vorgang anlegt (so es denn sowas gibt)? Wann die Behörde die Aufforderung zum Nachweis (ich vermute so läuft das dann) datiert? Sobald die Aufforderung zum Nachweis auf meinem Schreibtisch liegt? (spitzfindig: sobald sie bei mir rechtlich als "eingegangen" gilt) Diese Zeitpunkte können signifikant auseinanderliegen, haben aber Auswirkungen darauf über welche exakten Zeiträume Nachweis erbracht werden muß. Bonusfrage 2: dürfte die Behörde die Prüfung in Bezug auf obigen zu klärenden Stichtag der "Prüfung" auch "kurz vor" der gesetzlichen Frist durchführen? Je nach dem wie die Antworten lauten könnte bereits die zweite Regelüberprüfung nämlich oft schon auf "Mitgliedsbescheinigung" herauslaufen, da die 10 Jahre möglicherweise schon abgelaufen sind. Steht wo? Kann es sein, daß Du das mit der Zuverlässigungs- und Eignungsprüfung (nicht mehr Bedürfnisprüfung) aus §4 (3) verwechselst? -
Startpunkt Regelüberprüfung Bedürfnis seit 1.9.2020
Parallax antwortete auf Parallax's Thema in Waffenrecht
Die erste Erlaubniserteilung für was? Meine erste waffenrechtliche Erlaubnis (KWS) hab ich mehr als 15 Jahre vor meiner ersten WBK bekommen... Diese Erlaubnis läuft allerdings nicht auf das Bedürfnis "Sportschütze". Die Eintragung der Waffe auf Gelb ist keine Erlaubnis, das ist schon die Ausstellung der leeren Gelben. Meine ist es schon länger da ich noch nicht die passende Waffe gefunden habe. Nur weils jemand in ein Merkblatt schreibt? Aktuell kursieren dermaßen viele "Merkblätter" und "Infos" seitens öffentlichen Stellen, Verbänden, Vereinen und Journalisten - ich glaube ich habe noch keine gelesen die vollumfänglich korrekt waren. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
Parallax antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Ebent, warum verbietet der Gesetzgeber diese Magazine dann nicht ab 1.9.2021, sondern schon völlig sinnbefreit zum 1.9.2020 und faselt dann was von "wird dann rückwirkend nicht wirksam"? Wozu macht man so einen Handstand? -
Moin, Das aktuelle WaffG definiert in §4: Wo genau ist der Startzeitpunkt dieses fünf-Jahre-Intervalls? Meine Interpretation: Das Bedürfnis z.B. als Sportschütze ist personenbezogen, nicht erlaubnisbezogen. Das Prüfintervall startet mit der Ausstellung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis auf dieses konkrete Bedürfnis ("Sportschütze"). D.h. als Sportschütze Eintragung des ersten Voreintrags in die grüne WBK auf dieses Bedürfnis oder Ausstellung einer gelben WBK. Liege ich damit richtig, oder übersehe ich was? Grüße, dabbler
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Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
Parallax antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Und was ist wenn ein jetzt eigentlich bereits verbotenes Magazin bei einer Kontrolle gefunden wird, welches noch nicht angemeldet wurde? Dann ist es doch jetzt aktuell im Status "verboten" und damit ein WaffG-Verstoß. Und damit begeht eigentlich jeder der solche Magazine besitzt automatisch diesen Verstoß. Denn vor dem 1.9.2020 gabs keine Anmeldemöglichkeit, und nach dem 1.9.2020 wirds immer ein kleines Zeitfenster geben zu dem man ein verbotenes Magazin besaß. Wie frisch ausm Postillion. -
Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
Parallax antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
"Durch Anmeldung"... Aber was ist mit Magazinen die noch nicht innerhalb der Frist angemeldet wurden? Ich finde diese rechtliche Formulierung "ist ab 1.9.2020 verboten wenn nicht bis zum 1.9.2021 angemeldet" völlig absurd. Nachvollziehbar wäre es, ab 1.9.2020 wirksam zu machen, das ab 1.9.2021 bis dahin alle nicht angemeldeten Magazine verboten werden. Dann ist klar, das bis dahin das Magazin wie bislang sauber legal ist. Diese "rückwirkende Legalisierung" ist völlig gaga und erschließt sich mir als rechtlichem Laien mitnichten - die Folgen in der "Übergangszeit" sind für mich nicht absehbar, und das wäre vermeidbar. Kann jemand mit juriistischem Verständnis den Sinn dieses Konstrukts erklären?