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Parallax

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  1. Es gibt hier sogar Leute, die (angeblich) Wahlentscheidungen an Hobbythemen wie waffenrechtliche Positionierungen festmachen (und erheblich wichtigere Themen ignorieren)... in dem Fall dann allerdings auch leider mit gesamtgesellschaftlichem Schaden.
  2. In den beiden zitierten Fällen lag aber kein Antrag bei der Behörde vor (nicht mal ein unvollständiger), nur eine Ankündigung eines Antrags - einmal vom Betroffenen selbst (das hab ich bei meiner Behörde auch spaßeshalber damals versucht - Antwort "auf welcher Rechtsgrundlage sollten wir das tun?" - hatte sie absolut recht!), und anderen sogar von einer Drittperson (aus Sicht der Behörde "irgendein Vereinsvorsitzender").
  3. Spannend... auf welcher Rechtsgrundlage haben Eure Behörden denn gehandelt, wenn noch kein Antrag vorlag? Da haben sich ein paar Sachbearbeiter weit aus dem Fenster gelehnt, vor allem im Fall von JPLafitte. Einfach mal komplette Backgroundchecks von Bürgern durchgeführt auf "Ansage" irgendwelcher Drittpersonen?
  4. Eine spannende Überlegung, insb. in Bezug auf entsprechende 10er Magazine... da sollte man dann wohl aufpassen, das das "kleinste nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbare Kaliber" auch klar .458 SOCOM ist. Schreibt der Magazinhersteller "kannst auch 30 .223 reintun", hat man wohl ein Problem...
  5. Was ist das denn? Sowas wie ein Halbvollautomat? SCNR
  6. Paradebeispiel: die waffenrechtliche Definition von "Erwerb". Das ist insb. älteren Semestern echt schwierig beizubringen das es da nicht unbedingt um "Kaufgeschäfte" geht...
  7. Da es keine Erben-WBK gibt, sprichst Du vermutlich von einer bestehenden oder neuen grünen WBK mit für die Waffen hinterlegten Bedürfnis "Erbe"? Und diese derartig ausgezeichneten Waffen werden dann bei sämtlichen weiteren Betrachtungen derer sich der gemeine Sportschütze so ausgesetzt sieht wie Bedürfnisprüfung (fortwährender Besitz), Erwerbsstreckung, Kontigentbetrachtung etc. komplett außen vor gelassen? Munerwerb (falls nicht sowieso schon vorhanden) dann nur mit Bedürfnisbescheinigung nach den "normalen" Regeln und dann Umschreiben der Waffe von Bedürfnis "Erbe" auf Bedürfnis "Sportschütze" mit allen üblichen Schikanen?
  8. Kannst Du das begründen? In meinem zitierten Gesetzestext steht in meinen Augen genau das. Kein Bedürfnis => Blockierung. Wenn aber Bedürfnis, dann sind "die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden", und damit eben auch und insb. § 14 mit besagten Hürden für Sportschützen nach Abs. 3 (12/18, Bescheinigung vom Verband, Erwerbsstreckung), Abs. 5 (Überkontingent). Was übersehe ich?
  9. D.h. wenn ich als Sportschütze Waffen erbe, muß ich für alle Waffen die ich behalten möchte die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie beim normalen Erwerb, also konkrete Bedürfnisbescheinigungen vom Verband, Erfüllung Bedingungen für Überkontingentwaffen, Beachtung Erwerbsstreckungsgebot etc.?
  10. Es ist mir schleierhaft, wie Du da sowas reininterpretieren kannst... das riecht nach einem akuten Fall von confirmation bias. In dem markierten Text wird lediglich rekapituliert mit welcher Begründung die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gegen besagten SB erkennen konnte, da der potentielle Täterkreis (so es denn überhaupt ein Delikt gab - das wird gar nicht festgestellt oder behauptet) bereits größer ist. In keinster Weise wird da auch nur impliziert das eine Urkundenunterdrückung stattgefunden hat. Es wurde zumindest zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht abschließend geklärt. Etwas anderes zu behaupten ist... eigenwillig.
  11. Mag ja alles sein, aber "Qnkel" hat die Aussage von "P 8X" über DSB/RSB angezweifelt und nach Quelle gefragt, die habe ich geliefert.
  12. https://rsb2020.de/fileadmin/Sport/Downloads/Richtlinien_ab_2020.pdf Ich denke der Verband traut da nicht seinen Vereinen (mit Recht?). Wenn ich mir anschaue wie hemdsärmelig bisweilen "Vereinsmeisterschaften" geschossen werden... Außerdem muß man ja die Kreismeisterschaften voll bekommen.
  13. So? Du kennst so Dinge wie "sichere Entfernung" diverser Kaliber auswendig? Ich nicht. Sowas lese ich mir kurz vor der Prüfung nochmal ins Kurzzeitgedächnis rein, und nach der Prüfung isses wieder raus. Und ich habe diese Zahlen auch nie wieder gebraucht (und wenn, liest man sie nach).
  14. Wenn § 188 BGB nicht angewendet werden kann, welche Definition von "Monat" wird dann angewendet? Da gibts schließlich diverse mögliche Definitionen...
  15. Also die "aktuellen Hinweise" vom WSV sagen das nicht: https://www.wsv1850.de/component/phocadownload/category/3-wsv?download=4129:bestaetigung-des-dachverbandes-aktuelle-hinweise Das Formular das sie bei einer Überprüfung des Bedürfnisses haben wollen ist leider nicht offen zum Download sondern soll per Email angefragt werden. Aber obige Aussage ist schon recht klar, das noch nichts klar ist (zumindest in den Augen WSV).
  16. Wobei ich noch gespannt bin, wie Gerichte die "über Kontingent" Eigenschaft einer bestimmten Waffe bestimmen. Das Gesetz läßt es ziemlich offen beliebiger Interpretation. T+0 Erwerb Waffe A T+0 Erwerb Waffe B T+200d Erwerb Waffe C (es geht hier nur um relevante Waffen, also mehrsch. KW f. Patronenmun und HA-LW, der Rest unterliegt ja nicht der Kontingentdefinition) Zu dem Zeitpunkt könnte man gut von A+B "im Kontingent" und für C von "drüber" ausgehen. Nun gehts aber weiter: T+400d Abgabe Waffe A T+410d Erwerb Waffe D T+410d Erwerb Waffe E Nun im Bestand: B,C,D,E So, welche Waffen sind nun "drüber"? Ist C nun plötzlich "im Kontingent" weil A ja weg ist, oder ist gar nur noch B "drin" und alle anderen "drüber". Insb. in Anbetracht das wohl bei Behörden/NWB bisweilen der Bedürfnisgrund "Sportschütze" von "Sportschütze über Kontingent" attributiv in der Datenbank unterschieden wird (irgendwo habe ich da kürzlich einen entsprechenden Auszug mit diesen Angaben hier gesehen). Da müßte dann ja ggfs. jedesmal umgeschlüsselt werden. Kurz: wird "im Kontigent" definiert als "die ältestens 2/3 relevanten noch im Besitz befindlichen Waffen", oder die "ursprünglichen ersten relevanten 2/3 erworbenen Waffen" definiert? Im Fall a) wechseln Waffen bisweilen munter von §14(5) zu §14(4) für die wiederholte Bedürfnisprüfung, im Fall b) bleiben die Waffen ewig entweder (4)er oder (5)er. Oder (würde mich nicht wundern wenn manches Gericht auf so eine Idee kommt): die erste Waffe über Kontingent macht den gesamten Waffenbestant "über Kontingent"? Im Fall B könnten Kreative wilde Erwerb/Veräußerung Spielchen spielen um aktuell wenig/nicht im Wettkamp geschossene Waffen in die "ältesten Slots" zu bekommen, damit sie bei einer Bedürfnisprüfung unter §14(4) fallen. Kennt irgendwer schon Urteile die diese Thematik beleuchten? Gibts da schon sowas wie einen "Konsens" wie das zu interpretieren ist?
  17. Steile These, wenn ich mir anschaue wir großflächig Waffenbehörden die WaffVwV höchstenfalls als WaffenrechtsVerwaltungsVorgehensvorschläge betrachten. Und damit sogar vor Gerichten durchkommen.
  18. Jo, in Köln fragt auch keiner nach dem Ort. Nur "Wie wollen Sie die Schusswaffe aufbewahren?" mit Ankreuzmöglichkeiten "Behältnis der Sicherheitsstufe A/B/N/Sonstige/Waffenraum". Foto vom frisch aufgestellten Schrank in der Raumecke haben sie bekommen, aber an welchem Ort (Adresse) das war, war kein Thema, auch nicht verbal soweit ich mich erinnere.
  19. Welche Fingernägel? Mit der anderen Hand halte ich mich ggfs. an einer Traverse die ich gerade hochgeklettert bin fest. Mit der anderen Hand hole ich das Multitool aus der Gürteltasche, klappe die Klinge mit dem Daumen raus und schneide dann nen Kabelbinder auf. https://www.spreadshirt.de/shop/design/rigging+evolution+traverse+tasse-D5d865bb8b264a12efd147f99
  20. Ja, völlig gaga. Auf ner Kirmeskonzertveranstaltung darf ich das Ding zwischen 1000 zumeist sturzbesoffenen, dichtgedrängten Jugendlichen als Veranstaltungstechniker am Gürtel mit mir rumschleppen - aber wehe ich werde damit aufm Weg von/zum Veranstaltungsort damit am Gürtel erwischt... da muß es in den glücklicherweise abschließbaren BUKo. Das kann man nur noch unter harten Drogen jemandem mit gesundem Menschenverstand erklären. 🙂
  21. Also ich sehe in der Tabelle maximal 0,45kN, also ca. 45kg.
  22. Also soweit ich sehe ist Dein Kommentar absolut sichtbar. Allerdings lese ich da nichts von einem Verweis auf Österreich.
  23. Nein, RSB forderte schon mind. seit 2017 ab Kreisebene, was explizit über die Vorstellungen des Gesetzgebers (siehe WaffVwV, danach muß der Behörde Vereinsebene reichen) hinaus geht. Siehe: https://rsb2020.de/fileadmin/Sport/Downloads/Antrag_WaffB_Anhang.pdf
  24. Du erwartest was Brauchbares zwischen "Adam sucht Eva" und "Hartz und herzlich"? 🙂
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