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Parallax

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  1. Bitte einfach mal WaffG lesen: Ab dem Moment wo Du erwirbst, besitzt Du auch. Es gibt keine waffenrechtlichen Erwerb ohne folgenden Besitz. Du machst hier gleich ZWEI leider übliche Fehler: Besitz ist ungleich Eigentum, und im Waffenrecht erst recht nicht.
  2. Wie erwirbst Du ohne damit auch automatisch zu besitzen? Nach Deiner Logik wäre die Zeit zwischen Erwerb und Eintragung unerlaubter Besitz.
  3. Ebent. Der Voreintrag ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz. Die Eintragung der konkreten Waffe ist eine Formalie. Rechtliche Pflicht besteht nur für die Anzeige (nicht Eintragung) innerhalb von zwei Wochen. Ergo: Kaufen, transportieren (alias erlaubnisfreies Führen), benutzen. Diesen Lieferschein dabei zu haben macht Sinn da es ggfs. Diskussionen bei einer Kontrolle verkürzt/vermeidet ob die Story mit dem "gerade erst gekauft" auch stimmt.
  4. Die Frage beantwortest Du Dir doch gerade selbst. Diabolos => keine Patronenmun => nicht auf gelb. Ergo bleibt nur grün.
  5. Der Fragesteller hat vermutlich noch keine Erfahrung mit der Behördenwillkür in Sachen Waffenrecht.
  6. (Hervorhebung durch mich) ... das dann aber genauso ohne rechtliche Grundlage wie die Verweigerung von Voreinträgen zur halbgaren präventiven Durchsetzung von 2/6.
  7. ...wie so viele Abkürzungen :-)
  8. Nope, das ist nicht "kosmisch", sondern eine Abkürzung (COSMIC: Control of Secret Material in an International Command). Und ist auch nur das langweilige "Top Secret" Level. Der echt spannende Kram ist eh SCI.
  9. Hmja, könnte passen. Danke für den Pointer. Falsch. Transport ist eine Sonderform von Führen.
  10. Spannend, auf welcher Rechtsgrundlage darf der denn eine Waffe führen?
  11. Die Diskussion erinnert mich an einen Freitag Mittag in meiner BW-Grundwehrdienstzeit in den 90ern. Streifensoldat hatte eine G3 Patrone 7.62x51 "verloren". Die ganze zugeschneite Kaserne wurde in Lockdown versetzt bis die Patrone gefunden wurde. Der Feierabend kam an dem Freitag "etwas" später also sonst.
  12. Vergiss es. Er hat weder den Hauch eines Dunstes wie das beim Waffenhändler bzgl. Erwerbs-/Überlassungs-Meldungen funktioniert, noch solche Basics wie das Gewährleistung durch den Händler zu leisten ist, nicht durch den Hersteller... Aber laut schwadronieren. Und bestimmt als erstes laut weinen wenn sein €50 Privatkauf sich als Gurke herausstellt, und der dann leider wie üblich unter Privatleuten "unter Ausschluß von Gewährleistung" erfolgte. :-) Dann merkt er vielleicht das er Äpfel mit Birnen vergleicht.
  13. Weia... hier reden sich diverse Poster um Kopf und Kragen... "sachkundig"? Really?
  14. Ja, das ist in der Tat traurig und insb. in Sachen Waffengesetz leider chronisch.
  15. Du betrachtest nur die Summe, differenzierst aber nicht. Beispiel: Du hast monatliche Ausgaben von €1000. Du sagst Dir: ich spare an meinem Chipsverzehr. Das drückt die Ausgaben um €200. Nun steigen aber die Stromkosten im Monat um €400. Unterm Strich liegen die Ausgaben nun bei €1200. Zu schließen, das die Sparmaßnahme Chipsverzehr nun aber sein Ziel verfehlt hat ist schlicht falsch. Und genau so wird hier aber argumentiert. Wenn man keine Einzelbetrachtung von Maßnahmen/Einflußfaktoren und den jeweils daraus resultierenden Entwicklungen macht, kann man die Effektivität der Maßnahmen schlichtweg nicht beurteilen. Es wird aber trotzdem getan.
  16. Bist Du faul, oder blind? AWaffV § 11 Abs. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__11.html AWaffV § 34 https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__34.html WaffG § 53 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html Und die passenden Sargnägel für Deine Zuverlässigkeit finden sich dann im WaffG § 5 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
  17. Und es läßt komplett außer Acht, ob da irgendein ursächlicher Zusammenhang besteht. Aber wir sind hier ja WO, da wird gerne mal in sowas reingeschwurbelt, was man da gar nicht rauslesen kann... So kann der HA-Ban ja durchaus positive Effekte gehabt haben, die aber von anderen Effekten überdeckt werden (die nichts mit HA zu tun haben) und unterm Strich es trotzdem eine negative Entwicklung gab. Solange nicht klar ist, welche Maßnahmen und Ursachen zu welchen Entwicklungen geführt haben, kann daraus nicht abgelesen werden, ob eine einzelne Maßnahme/Ursache für einen Gesamttrend ausschlaggebend/relevant ist. Aber mit WO-Wutbürger-Schaum vorm Mund läßt sich halt schlecht rational denken. :-)
  18. Jep... ganz böse das Wort "Erwerb"... ich will nicht zählen wie viele Diskussionen ich schon mit Schützen führen mußte die nicht verstanden haben das das waffenrechtliche "Erwerben" nichts mit "Kaufen" zu tun hat...
  19. Du mißverstehst mich offenbar. Ja, im NWR ist der Bedürfnisgrund verzeichnet. Aber Deine Behörde schaut nicht dort nach, sondern in Deiner lokalen Akte. Wenn der Bedürfnisgrund gewechselt wird ändert die Behörde das primär in Deiner Akte, und wenn es gut und richtig läuft, sekundär auch im NWR. Primärquelle über Deine waffenrechtliche Situation ist Deine Akte bei Deiner Behörde. Das NWR ist eine sekundär geführte "Zweitversion" der Wahrheit. Kann der Akte entsprechen, muß es aber immer (und ist leider sehr oft abweichend - was man im Eigeninteresse korrigieren lassen sollte).
  20. Nein, sie ändern das in ihren lokalen Unterlagen. Das NWR ist nur eine - mehr oder minder korrekte - "Kopie" davon (oder sagen wir "schlampig geführte manuelle Abschrift"). Autoritativ ist das was bei der Behörde in der Akte steht. Aber man sollte als Betroffener immer darauf achten das das NWR korrekt aussieht (davon kann man sich einfach einen Auszug schicken lassen) und ggfs. korrigieren lassen.
  21. Nein, 12/18. Schreiben von Behörde genauer lesen. Zum Rest ist schon alles gesagt.
  22. Na als Abhilfe nimmt der Profi dann eben double-ROT13. :-)
  23. Parallax

    Waffe im NWR

    Jo. Ein Schützenkamerad ließ sich anläßlich Wiederaufnahme des Sports mal die WBK aus den 70ern neu ausstellen mit Korrekturen und jeweiliger MEB. Dafür hatte ich dem SB jeden Eintrag korrekt nach XWaffe und vollständig mit exakten Modellangaben zu jeder Waffe vorgekaut damit es diesmal ordentlich wird. Und trotzdem wurden wieder Waffen nur halb richtig/vollständig eingetragen. Weniger falsch als vorher (so Schoten wie .22lr vs. .22WinMag), aber immer noch zum Haareraufen. So wurde das konkrete Modell fast aller Waffen wieder nicht eingetragen (nur bei der GSP hat man es geschafft), obwohl jeweils vorgekaut. Steht wieder nur der Hersteller drin. Bei einer wurde die "Mk IV" Modellzusatz ignoriert. Und noch schlimmer: ne Repetierbüchse als Einzellader. Will nicht wissen was bei ihm da letztlich im NWR gelandet ist wenn schon bei der WBK so grob geschlampt wird. Hab ihm geraten sich mal nen Auszug geben zu lassen...
  24. Parallax

    Waffe im NWR

    Die gibts seit mindestens April 2019.
  25. Nur das man sich als Betroffener mit der WaffVwV nix anfangen kann. Weder kann man sich darauf berufen, noch scheinen die Behörden sich in irgendeiner Form daran gebunden zu fühlen. Und Gerichte bestätigen regelmäßig, daß das Ignorieren für die Behörde folgenlos bleibt. VwV = VewaltungshandlungsVorschläge.
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