

Parallax
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Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
Parallax antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Wenn den Gesetzgeber denn das Abrißgewicht interessiert (und deshalb verankert werden muß), wieso befand er es dann relevant einen Unterschied beim Tresorgewicht um die 200kg herum zu machen, wenn doch eh immer unter 1000kg verankert werden muß? Dann macht es doch keinen Unterschied ob der Schrank unter 200kg schwer ist oder nicht, denn per Verankerung ist man ja sowieso bei 1t+?! Die Logik erschließt sich mir nicht. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Parallax antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
PP Köln verschickt nun auch lustige "Aufklärungs- und Drohbriefe", gleichlautend mit anderen hier (Variante "brauchen Sie erstmal nicht proaktiv nachweisen"). Heute kam bei mir einer. Obwohl ich keinen Schlüsseltresor habe (gemäß Doku bei Behörde und real), wird also offenbar an alle verschickt. -
"nur äußerlich" wäre ja maximal die halbe Miete. Wenn ich mir ne Waffe anschauen will, dann nicht nur äußerlich... Dachte das seie auf ner FACHmesse total normal das man auch mal ("feldmäßig") Ausstellungsstücke zerlegt. Schließlich will man ja als Interessent auch wissen wie einfach das geht und wie das Innenleben sich dann gestaltet - Funktion, Verarbeitung, Wartungsfreundlichkeit, ... Dachte eher das "Fotos machen" das Problem gewesen seie. Das wäre ja noch alberner, zumindest bei Waffen die bereits im Handel sind.
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Als nicht-Fachmann... warum bekommen die da Schnappatmung? Gibts was zu verheimlichen?
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Wieviele Standaufsichten sind erforderlich?
Parallax antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
Dude, Du solltest mal ordentlich abrüsten. Der Einzige der hier "Herum-gröhlt" ("gröhlen", nicht "gröllen") bist Du. Bitte leite Deine Aggressionen doch irgendwo anders ab, nicht hier. Danke. -
Wieviele Standaufsichten sind erforderlich?
Parallax antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
Richtig, laut AWaffV. Ich meine mal etwas im Kontext Versicherung oder Standzulassung in unseren Unterlagen im Verein gelesen zu haben, irgendwo... aber da ich meine Referenz mehr nennen kann (und auch nicht mehr 100% sicher bin), nur in Klammern und mit Fragezeichen. Aus WaffG/AWaffV folgt das definitiv nicht, korrekt. Kann mich nur erinnern das im besagten Kontext dann von der "verantwortlichen Person" (klar ungleich Verantwortliche Aufsicht nach AWaffV!) die Rede war. Muß nochmal nachforschen wo ich das her habe... -
Wieviele Standaufsichten sind erforderlich?
Parallax antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
Dann sollte (muß?) da aber ein von ihm benannter Vertreter anwesend sein. Dito beim DSB. "Schießleiter" ist dort ein "Wettkampffunktionär" (SpO 0.6), klar getrennt von den "Verantwortlichen Aufsichtspersonen" (VA nach AWaffV mit Zusatzaufgaben, siehe 0.6.1.2) die ihm unterstellt sind. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Parallax antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Inwiefern sind Repetiergewehre keine Handfeuerwaffen? -
Wieviele Standaufsichten sind erforderlich?
Parallax antwortete auf Kugelfang78's Thema in Waffenrecht
Die "verantwortliche Aufsichtsperson" ist die die am Stand die Aufsicht macht. Siehe AWaffV. Du meinst wohl eher die "verantwortliche Person" die der Schießstättengenehmigungsinhaber ist, oder dessen Vertreter. Also der, der dafür zu sorgen hat, das genügend VA am Start sind. Bitte nicht die Begrifflichkeiten würfeln.... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Parallax antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es gibt kein Niveau, das gewisse WO-Regulars nicht nochmal unterbieten können. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Parallax antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Warum? Du hast nen Schlüssel, und damit das Problem. Auf welcher rechtlichen Basis gewährst Du anderen Personen zeitlich unbegrenzt Zugang zu Deinen Waffen? -
Da griff dann wohl das "Wohlwollen" im Kontext COVID. Dafür wurde bislang detailliert kodifiziert von den Nachweispflichten abgesehen bzw. schützenfreundlich flexibel gehandhabt.
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Blöd formuliert (18 übers Jahr verteilte Termine sind nicht unregelmäßig, sondern auch regelmäßig), aber inhaltlich korrekt. Wie die WaffVwV im Originaltext "regelmäßig" formuliert: Und ja, die üblichen WO-Schlauberger die meinen halt dann 18 Termine in zwei Wochen abfeiern zu können sollen damit auflaufen. Begründbare Lücken in dem Zeitraum sind möglich, aber der Willkür (dem "Ermessen") des SB ausgeliefert.
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Guter Punkt, daran hab ich in der Tat nicht gedacht. Sorry für das Rauschen. :-S
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Beispiel für die Meyton Implementierung: https://support.meyton.info/files/de-DE/375823627378636043.html
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Na so wie es international z.B. bei der olympischen Schnellfeuerpistole (DSB) üblich ist:
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Blöde Frage vielleicht, aber warum nicht einfach eine Ampelanlage? Gibt es Verbände/Disziplinen, wo wirklich eine mechanische Drehanlage gefordert ist?
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Mein Format Schrank kam mit einer falschen Typplakette. Es rückte dann auf die Reklamation hin ein Außendienstler von Format an der die Plakette ausgetauscht hat (Nieten ausgebohrt, neues Schild vernietet).
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Nichts anderes habe ich geschrieben.
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Könnte man wohl nach WaffG, dort gibt es keine explizite Forderung nach vollumfänglichen Kontrollen. Die Exekutive nach WaffVwV sieht aber einen Abgleich des Bestandes vor, und das läßt keine Stichproben zu. Insofern handelt der Kontrolleur der vor Ort alle Waffen gemäß seinem Bestand auch konkret sehen und identifizieren will erstmal nach den Regeln die für ihn/sie/es gelten. Inwiefern die Handelnden dann intern noch eine Ermessensfreiheit haben es sich einfach zu machen ist wohl lokal unterschiedlich. Gewisse Behörden ignorieren ja gerne auch Weisungen "von Oben" einfach (und bekommen noch gerichtlich dafür Rückendeckung).
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Vor allem gibt es auch einen geheimen Kniff mit dem man sie austricksen kann: Einfach maximal das fahren das man darf. Praktiziere ich weitgehend erfolgreich (alle paar Jahre ist man mal unaufmerksam und es kostet €15 oder so). Aber ich weiß, das schafft das unterausgebildete deutsche Ego i.A. nicht. Um sich selbst zu beweisen wie toll, stark und selbstbestimmt man ist, fährt man natürlich so schnell wie man es sich meint leisten zu können (finanziell und flensburgtechnisch). Sich einfach ans Limit zu halten ist ja was für Loser. Limits sind nur für die anderen gültig.
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Sehe ich anders. Der Gesetzgeber will verifizieren das die Waffen die einer besonderen Aufbewahrungspflicht unterliegen dem Genehmigungsinhaber gestattet wurden auch konkret korrekt aufbewahrt werden. Ergo folgt denklogisch das man sich alle betreffenden Waffen zeigen läßt, identifiziert und feststellt, das sie in dem korrekten Behältnis untergebracht waren. Ansonsten prüft man ja nur ob der Genehmigungsinhaber ein Behältnis hat, in dem theoretisch die relevanten Waffen lagern könnten. Humbug. Das wurde bereits bei WBK-Ersterteilung durch Vorlage von Fotos, Rechnungen etc. hinreichend nachgewiesen. Bei der vor-Ort-Kontrolle gehts um die faktisch korrekte Aufbewahrung der konkreten Waffen. Und die Exekutive sieht das genauso. Zitat aus der (noch immer nicht aktualisierten) WaffVwV:
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Leider nicht mal das. Sonst könnten Behörden nicht ohne rechtsfolgen, und gerichtlich bestätigt, dagegen verstoßen. Ich bezeichne es mittlerweile als "Handlungsvorschlag".
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WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
Parallax antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Aber mit unflätigen Pöbeleien auf strafbarem Gossenniveau? -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
Parallax antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Man könnte sich auch Beleidigungen egal in welch evasiver Form verkneifen und sich auf Sachargumente beschränken. Aber das reicht dann nicht um nachher groß Mimimi zu machen wenn man die Quittung bekommt.