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Parallax

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  1. Genauer hinschauen. Ich hätte vielleicht den wichtigen Satz quoten sollen: Oder anders gesagt: doch, man kann mathematisch betrachtet die Dämpfungsfaktoren der einzelnen Dämpfungsglieder einfach addieren. Das verschiedene Schallquellen sich nicht einfach addieren ist klar. Das hat aber nichts mit der logarithmischen Skala zu tun, sondern wieder mit der Physik. :-) Inwiefern jedoch akustisch sich die beiden Dämpfer wirklich ideal addieren steht auf einem anderen Blatt - da sie möglicherweise nicht mehr ideal funktionieren. Als erste Näherung sollte das jedoch durchaus passen, es seie denn der passive Stöpsel im Ohr behindert das ordentliche Aufliegen des Kapselgehörschutzes auf dem Kopf.
  2. So? https://de.wikipedia.org/wiki/Logarithmische_Größe#Rechnen_mit_Pegeln
  3. Jain, siehe: Bislang reichen mir die Datenblatt-31dB meines 3M/Peltor TacXP (fast ausschließlich in RSA mit KW bis .357)
  4. Schalldruck ist keine Frage von Empirie, sondern Physik. Die 6dB sind nicht "verhandelbar". Anders die wahrgenommene Lautstärke, da es um einen subjektiven Eindruck geht.
  5. 6dB bedeutet eine Verdopplung des Schalldrucks (SPL - Sound Pressure Level). Allerdings in der Wahrnehmung sind es eher 10dB die eine empfundene Verdopplung ergeben. https://sengpielaudio.com/Rechner-pegelaenderung.htm
  6. Hachja, hier schafft es mancher sogar noch das Niveau von BLÖD als Konsumquelle zu unterbieten. https://de.wikipedia.org/wiki/Politically_Incorrect
  7. Man will verhindern das Personen Waffen sammeln um sie an einem "Tag X" dann "Gesinnungsgenossen" zur Verfügung zu stellen. Und das dieses Szenario nicht ganz hypothetisch ist, wurde bereits bewiesen. Um diese Gefahr gehts. Nicht um die Gefahr das der LWB sich selbst mit 20 Waffen unterm Arm auf Amoklauf begibt.
  8. Ein laut verlinktem Video Zitat aus der BLÖD "Olaf T.", "Alter 51", Ausbilder", der in der BDS LV1 Geschäftsstelle irgendwas lagern kann und ein Büro hat... wer könnte das wohl sein. Nach 10 Minuten Recherche per Google bin ich mir 99% sicher. Wie immer meint die BLÖD Namen und Alter veröffentlichen zu müssen... die Abkürzung vom Nachnamen bringt dann auch nix mehr. Ja, der BDS könnte jetzt erstmal ein signifikates PR-Problem haben.
  9. Naja, Terminnachweis über Vereinsbestätigung statt Detailprüfung durch den Verband - das hätte auch anders ausgehen können. Aber ja, das der Verband sich dafür einsetzt das für ÜK auch Wettbewerbe auf Vereinsebene gelten (wie es in der WaffVwV ausdrücklich formiert ist) ist nicht zu erwarten - die wollen ihre Kreismeisterschaften besucht sehen, da kommt sowas ganz gelegen. Zudem vermeidet es mal den übelsten potentiellen Schmuh auf Vereinsebene - aus der Perspektive macht das sogar Sinn.
  10. Neues zum Thema aus NRW: https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/gespraech-mit-innenminister-reul-zur-schluesselaufbewahrung-und-beduerfnisnachweisen-im-besitz/
  11. Neues aus NRW zum Thema: https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/gespraech-mit-innenminister-reul-zur-schluesselaufbewahrung-und-beduerfnisnachweisen-im-besitz/
  12. »Rust«-Waffenmeisterin muss wegen fahrlässiger Tötung 18 Monate ins Gefängnis https://www.spiegel.de/panorama/justiz/rust-waffenmeisterin-muss-wegen-fahrlaessiger-toetung-18-monate-ins-gefaengnis-a-dc2b87f9-5285-4837-93bc-2ec89c2a133b "Baldwins Prozess ist für den 10. Juli angesetzt."
  13. Nein, tun sie (mri gegenüber) nicht, auch bei expliziter Erwähnung von VdS 5012 nicht. Nein, sagt ECB-S jedenfalls (mir gegenüber) nicht. Sie verweisen explizit auf "andere" Stellen die weitere Anforderungen stellen können, wie z.B. Versicherer. Das hat aber nichts mit der Zertifizierung und der ECB-S als Zertifizierer zu tun. Nein, eine Zertifizierung nach 1143-1 regelt nur die Verankerungsmöglichkeit. Das ist was die ECB-S zertifiziert - nicht mehr, nicht weniger! Die VdS zertifiziert nach ihren eigenen Maßstäben für Versicherungen. Korrekt. Damit ist § 13 AWaffV Satz 1 erfüllt. Alles Weitere fällt unter § 36 WaffG und ist der Willkür der Gerichte ausgeliefert. Es gibt keine objektive, normative Pflicht zur Verankerung von Waffenschränken. Genausowenig wie zur dreifachen Verrammelung der Wohnungstür was auch jeder Versicherer zum Wertschutz empfiehlt.
  14. Das man die objektiven Kriterien nachweisbar erfüllt hat. Alles weitere (die wachsweiche "alles tun" Formulierung) ist völlig subjektiv und da ist man sowieso dem Gutdünken der Gerichte ausgeliefert was sie für "ausreichend" ansehen. Bestellst Du gerade schon elektrischen Doppel-Zaun, Selbstschußanlage, Wassergraben, Hundestaffel und den anderen "allen notwendigen Kram" um sicherzustellen das keiner entwenden kann?
  15. Nicht spezifisch genau gefragt. Immer unter rechtlichem "CYA" betrachten. Ich fragte explizit ob die Zertifizierung ungültig wird wenn nicht verankert wird. Wird sie nicht. Welche Anforderungen konkret für einen Waffenbesitzer gelten, darauf wird Dir ECB keine Auskunft geben wollen (Rechtsberatung...). Ergo, ob Du verankern mußt oder nicht ergibt sich ja nicht nur aus der Zertifizierung (und das ist mir ebenfalls so schriftlich bestätigt worden!). Aus ihrem üblichen Kontext (WERTschutz => Versicherung) dürfte dann die Antwort Dir gegenüber entstanden sein. Da ist gemäß VdS tatsächlich eine Verankerung offenbar notwendig, aber das WaffG/AWaffV fordert das nicht. Dort wird nach AWaffV § 13 Satz 1 für meinen 1143-1 Grad 1 Schrank nur die Einhaltung eben dieser Norm und eine Zertifizierung dafür gefordert (die habe ich, von ECB - VdS Zertifizierung interessiert mich nicht). Keine Gewichts- oder gar Verankerungsanforderungen. Und die Zertifizierung ist laut meinem Zertifizierer weiterhin gültig, auch ohne Verankerung.
  16. Mein Schrank ist von ECB-S nach DIN 1143-1 Grad 1 zertifiziert. Ich habe schriftlich bei der ECB nachgefragt ob die Zertifizierung ihre Gültigkeit verliert wenn der Schrank nicht verankert ist. Schriftliche Antwort: nein, die Zertifizierung ist weiterhin gültig. Die Zertifizierung umfaßt nur die normierte Verankerungsmöglichkeit. Damit sehe ich AWaffV § 13 Satz 1 vollumfänglich auch mit einem unverankerten Schrank erfüllt. eine VdS-Zertifizierung und deren Anforderungen und Befindlichkeiten interessieren mich erst, wenn ich die Werte in dem Schrank versichern will.
  17. Also beim Thema "wo darf der Schrank für Pulver stehen" im Kontext §27 SprengG Lappen wurde mir von der Behörde gesagt, das ein kleiner Tersor im Bad durchaus eine sehr übliche Variante wäre... "nicht bewohnter Raum" und "mit Druckentlastung" (Fenster) ist sonst in ner Mietwohnung gar nicht so trivial...
  18. Das Wertschutzschränke verankert werden müssen, ja. Das ist aber eine Forderung der Versicherungswirtschaft. Wir haben aber keine Wertschutzschränke, sondern Waffenschränke. Tresoro schreibt unter https://www.tresoro.de/c/waffenschrank-klasse-1 treffend: (Hervorhebungen bereits im Original)
  19. Und es macht keinen Sinn, wenn doch auch ein 0er angeblich mit 1t Abriß verankert werden muß. Für mich ein klarer Hinweis das die "muß verankert werden" These nicht logisch begründet ist. Das man dennoch potentiell dem LWB einen Strick daraus zu drehen das sein kleiner 50kg 1er Würfel nicht verankert war und ein Dieb ihn einfach mitgenommen hat (über den Hebel "hat alle Vorkehrungen zu treffen das nicht abhanden kommt", die pauschale wir-kriegen-jeden-dran Regel) ist unbenommen. Dafür brauchts keine Sachversicherer-Forderung nach Verankerung aus Versicherungssicht.
  20. Konkret: bei welchen Szenario macht ein Behältnisgewicht (0er Regel für KW) einen Unterschied, wenn doch eh mit 1000kg Abrißgewicht verankert werden muß?
  21. Und welchen Sinn macht es bei 0er Schränken eine Unterscheidung des Behältnisgewichts zu machen, wenn es nicht um das Szenario "Dieb nimmt einfach ganzen Schrank mit weil zu leicht" geht? Welches Risiko will Deiner Interpretation nach der GG damit adressieren?
  22. Die 200kg-Regel ist meiner Kenntnis nach keine "Norm" (wie die EN), sondern eine quasi-willkürliche Festlegung des Gesetzgebers. Und beim 1er Schrank ist das (Abriss-)Gewicht sogar völlig bedeutungslos. Warum wurde da auch kein Unterschied nach (Abriss-)Gewicht gemacht, wenn das Szenario "Dieb nimmt Schrank einfach mit" der Hintergrund der Regel beim 0er war? Das ist nicht logisch. Logisch wäre es jedoch wenn der Gesetzgeber den Aufbruch vor Ort erschweren möchte um die Waffenanzahl "at risk" begrenzen möchte. Bei 1er Schränken ist die inhärente Sicherheit des Schranks gegen vor-Ort Aufbruch offenkundig in den Augen des GG bereits ausreichend, egal mit welchem Gewicht. Deshalb unbegrenzt viele Waffen, unabhängig vom (Abriß-)Gewicht. Ergo will er das Mitnahmerisiko offenbar nicht regulieren, sonst würde er auch beim 1er ein Mindest(abriß)gewicht fordern. Das der VdS für Versicherungspolicen ein (Abriß-)Gewicht von mind. 1000kg sehen will ist davon völlig unabhängig. Versicherer können (weitgehend) fordern was sie wollen.
  23. Wenn den Gesetzgeber denn das Abrißgewicht interessiert (und deshalb verankert werden muß), wieso befand er es dann relevant einen Unterschied beim Tresorgewicht um die 200kg herum zu machen, wenn doch eh immer unter 1000kg verankert werden muß? Dann macht es doch keinen Unterschied ob der Schrank unter 200kg schwer ist oder nicht, denn per Verankerung ist man ja sowieso bei 1t+?! Die Logik erschließt sich mir nicht.
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