

Parallax
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Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Parallax antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ja, das ist in der Tat traurig und insb. in Sachen Waffengesetz leider chronisch. -
Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Parallax antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Du betrachtest nur die Summe, differenzierst aber nicht. Beispiel: Du hast monatliche Ausgaben von €1000. Du sagst Dir: ich spare an meinem Chipsverzehr. Das drückt die Ausgaben um €200. Nun steigen aber die Stromkosten im Monat um €400. Unterm Strich liegen die Ausgaben nun bei €1200. Zu schließen, das die Sparmaßnahme Chipsverzehr nun aber sein Ziel verfehlt hat ist schlicht falsch. Und genau so wird hier aber argumentiert. Wenn man keine Einzelbetrachtung von Maßnahmen/Einflußfaktoren und den jeweils daraus resultierenden Entwicklungen macht, kann man die Effektivität der Maßnahmen schlichtweg nicht beurteilen. Es wird aber trotzdem getan. -
Bist Du faul, oder blind? AWaffV § 11 Abs. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__11.html AWaffV § 34 https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__34.html WaffG § 53 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html Und die passenden Sargnägel für Deine Zuverlässigkeit finden sich dann im WaffG § 5 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
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Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Parallax antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Und es läßt komplett außer Acht, ob da irgendein ursächlicher Zusammenhang besteht. Aber wir sind hier ja WO, da wird gerne mal in sowas reingeschwurbelt, was man da gar nicht rauslesen kann... So kann der HA-Ban ja durchaus positive Effekte gehabt haben, die aber von anderen Effekten überdeckt werden (die nichts mit HA zu tun haben) und unterm Strich es trotzdem eine negative Entwicklung gab. Solange nicht klar ist, welche Maßnahmen und Ursachen zu welchen Entwicklungen geführt haben, kann daraus nicht abgelesen werden, ob eine einzelne Maßnahme/Ursache für einen Gesamttrend ausschlaggebend/relevant ist. Aber mit WO-Wutbürger-Schaum vorm Mund läßt sich halt schlecht rational denken. :-) -
Jep... ganz böse das Wort "Erwerb"... ich will nicht zählen wie viele Diskussionen ich schon mit Schützen führen mußte die nicht verstanden haben das das waffenrechtliche "Erwerben" nichts mit "Kaufen" zu tun hat...
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Du mißverstehst mich offenbar. Ja, im NWR ist der Bedürfnisgrund verzeichnet. Aber Deine Behörde schaut nicht dort nach, sondern in Deiner lokalen Akte. Wenn der Bedürfnisgrund gewechselt wird ändert die Behörde das primär in Deiner Akte, und wenn es gut und richtig läuft, sekundär auch im NWR. Primärquelle über Deine waffenrechtliche Situation ist Deine Akte bei Deiner Behörde. Das NWR ist eine sekundär geführte "Zweitversion" der Wahrheit. Kann der Akte entsprechen, muß es aber immer (und ist leider sehr oft abweichend - was man im Eigeninteresse korrigieren lassen sollte).
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Nein, sie ändern das in ihren lokalen Unterlagen. Das NWR ist nur eine - mehr oder minder korrekte - "Kopie" davon (oder sagen wir "schlampig geführte manuelle Abschrift"). Autoritativ ist das was bei der Behörde in der Akte steht. Aber man sollte als Betroffener immer darauf achten das das NWR korrekt aussieht (davon kann man sich einfach einen Auszug schicken lassen) und ggfs. korrigieren lassen.
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Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
Parallax antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Nein, 12/18. Schreiben von Behörde genauer lesen. Zum Rest ist schon alles gesagt. -
Na als Abhilfe nimmt der Profi dann eben double-ROT13. :-)
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Jo. Ein Schützenkamerad ließ sich anläßlich Wiederaufnahme des Sports mal die WBK aus den 70ern neu ausstellen mit Korrekturen und jeweiliger MEB. Dafür hatte ich dem SB jeden Eintrag korrekt nach XWaffe und vollständig mit exakten Modellangaben zu jeder Waffe vorgekaut damit es diesmal ordentlich wird. Und trotzdem wurden wieder Waffen nur halb richtig/vollständig eingetragen. Weniger falsch als vorher (so Schoten wie .22lr vs. .22WinMag), aber immer noch zum Haareraufen. So wurde das konkrete Modell fast aller Waffen wieder nicht eingetragen (nur bei der GSP hat man es geschafft), obwohl jeweils vorgekaut. Steht wieder nur der Hersteller drin. Bei einer wurde die "Mk IV" Modellzusatz ignoriert. Und noch schlimmer: ne Repetierbüchse als Einzellader. Will nicht wissen was bei ihm da letztlich im NWR gelandet ist wenn schon bei der WBK so grob geschlampt wird. Hab ihm geraten sich mal nen Auszug geben zu lassen...
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Die gibts seit mindestens April 2019.
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Parallax antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Nur das man sich als Betroffener mit der WaffVwV nix anfangen kann. Weder kann man sich darauf berufen, noch scheinen die Behörden sich in irgendeiner Form daran gebunden zu fühlen. Und Gerichte bestätigen regelmäßig, daß das Ignorieren für die Behörde folgenlos bleibt. VwV = VewaltungshandlungsVorschläge. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Parallax antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Du hättest vor der Beschaffung auch die Denkfabrik anschalten, das Gesetz lesen und intelligente Schlüsse ziehen können. Wer weniger denkt, zahlt am Ende halt mehr. Nennt sich im Volksmund "Lehrgeld". Jetzt bitte kein mimimi... -
Das is dann aber wohl eine andere Versicherung.
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Die Versicherung lief immer ein Kalenderjahr. Abschließbar durch Überweisung von €10 am Jahresanfang.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Parallax antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"EIN Geisterfahrer? Hunderte!" 🤪 Du wirst auch eine erstaunliche Einstimmigkeit der Mathematik finden, wenn jemand meint diskutieren zu müssen, ob 1+1=2 ist. Und das liegt nicht an "Gleichschaltung". Ich kann dieses Geschwurbel-BS von "Gleichschaltung" nicht mehr lesen... -
Sie wollen auch ein Geburtsdatum - das sie gar nicht verifizieren können und damit kein notweniges oder auch nur hinreichendes nach DSGVO erhebbares Bestandsdatum, ergo Datenschutz scheint die Betreiber nicht sonderlich zu interessieren. Genausowenig wie sie in der Lage sind eine Ausweiskopie zu verifzieren.
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https://www.spiegel.de/kultur/kino/alec-baldwin-hollywood-schauspieler-verklagt-western-filmcrew-a-b52a1275-8237-4bd3-86ee-7b106f1e9a55
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Kopfschuss gegen Straftäter im Rahmen der Nothilfe
Parallax antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Die beste kurze Replik die ich darauf kenne: Gerade für den üblichen überdurchschnittlich auf "free speech" gebügelten WOler ist so nen Spruch "hab nichts zu verbergen" besonders intellektuell kurz gesprungen. -
Amüsante Vorstellung in einer Ausschreibung... "3G oder alternativ mit Voll-Latex, Gagball und Nippelklemmen". Aber allein um drummer dann so zu sehen... wo muß ich hin? 🤣
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Braucht der Veranstalter nicht, der hat Hausrecht. Wenn der das für notwendig hält kommst halt sonst nicht rein, das muß ihm kein Gesetzgeber vorschreiben.
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Klar. Es ging mir um den überheblichen Kommentar, das ein IWB-Holster das Problem löse und Leute nur zu dumm sind sowas zu benutzen. Fernab der Realität, zumindest aus meiner persönlichen Erfahrung.
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Gut, das es dieses Prinzip bei Dienstwaffenträgern nicht gibt. Sonst würden die über Nacht großflächig entwaffnet.
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Ein IWB Holster hilft nichts gegen das Griffstück das sich beim Bücken etc. selbst unter Pullis (ganz zu schweigen von T-Shirts im Sommer) deutlich abzeichnet so das auch ein Blinder mit Krückstock sieht das man eine Kurzwaffe trägt. Oder wenns dumm läuft auch mal rausrutscht und in es sich vollständig ausconcealed hat. Mit meiner P99 und variierenden Normalklamotten und Jahreszeiten ging das damals jedenfalls nicht jederzeit und vollständig.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Parallax antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wo genau habe ich mir eine Gedankenpolizei gewünscht? Aber es haben sich mal wieder genau die richtigen angesprochen gefühlt.